• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

TF Fahrrad 2,23 Promille

Ganz genau, von der FEB habe ich noch nichts gehört. Durch die Akteneinsicht weiß ich aber, dass sie informiert ist.
Das Gericht hat den Verhandlungstermin jetzt auf den 21.09. angesetzt.
Durch den Einspruch habe ich also jetzt 5 Monate gewonnen!
Ab Mitte Januar wäre mein Abstinenzprogramm durch und ich könnte mich der MPU stellen. Ich hoffe jetzt, dass ich jetzt ohne Führerscheinentzug davonkomme. Wenn ich es richtig verstehe, gibt es eine zwei Monatsfrist, die auf drei Monate verlängert werden kann?
Gibt es Erfahrungen für die Dauer zwischen Strafvollzug und MPU Aufforderung durch die FEB?
Danke und beste Grüße
 
Hallo @Ramzizl, danke für das Angebot.
Ich habe gerade mal bei dir reingelesen, sieht tatsächlich nach einem sehr ähnlichen Fall aus.

Hier mal der aktuelle Stand: (+x bezieht sich auf x Monate nach TF)
TF: Dezember 25
Anhörungsbogen abgeschickt: +1 Monat (Jan 26)
Strafbefehl: +3 (März 26)
Einspruch: +3,5 (exakt 2 Wochen nach Strafbefehl)
Akteneinsicht erhalten: +4 (Anfang April)

Geplante MPU: +13 (Januar 27)

Abstinenznachweis läuft seit Anfang Januar und ist für 12 Monate geplant.
Vorbereitungskurs sind aktuell 4 persönliche Sitzungen fertig und es geht im 2-wochen Rhythmus weiter. Insgesamt ca. 10 Sitzungen geplant.

Die Strafsache läuft über einen befreundeten Anwalt. Im Moment warten wir darauf, dass wir etwas vom Gericht hören.
Der Plan war, dann entsprechend den Einspruch zurückzuziehen, da mein Strafbefehl recht milde war.
Mit der Geschwindigkeit der Behörden und den Fristen ist es für mich also aktuell möglich, den Führerschein gar nicht oder sehr kurz zu verlieren.

Ich freue mich auf Tipps und Feedback.
Hey, also meine Erfahrung war das mein Anwalt mit der Richterin im Vorfeld telefoniert hatte. Dein Fall ist ähnlich. Das heißt du hast mit deinem Programm angefangen, ohne Auflagen. Bei mir war es sehr positiv das ich eine Verkehrstherapeutische Therapie angefangen hatte. Als die Richterin das alles erfahren hatte, und mein Anwalt ehrlich war, hatte Sie das Verfahren was in die länge gezogen. Somit hatte ich Zeit um mich um alles weitere zu kümmern.
 
Gibt es Erfahrungen für die Dauer zwischen Strafvollzug und MPU Aufforderung durch die FEB?
Da sind jetzt bei mir knapp 5 Monate vergangen, wobei ich noch immer keine Aufforderung erhalten habe. Ich kann dir noch ein Tipp geben... Du kannst bei der Urteilsverkündung noch beantragen das du die Strafzahlung in Raten zahlst. Mit der letzten Zahlung ist formell das Verfahren abgeschlossen. Manchmal warten die Behörden das ab.
 
Danke für deine Antwort und den Tipps @Ramzizl!
Ab einem gewissen Punkt ergibt das Hinauszögern dann keinen Sinn mehr. Eine Einladung zur MPU sollte in meinem Fall ja auch spätestens im Januar eintrudeln, ansonsten wird das gesamte Thema in die Länge gezogen.
Ich werde mir das mit der Ratenzahlung daher demnächst nochmal genau überlegen.
 
Zurück
Oben