TF Fahrrad 2,23 Promille

Nein, das war ein richtiges Paket als gesamte MPU Vorbereitung. Meine letzte Erinnerung war, dass man da über alles redet, aber jeder das irgendwie für sich selber anwenden muss etc.
Also konkret hatte mir der Berater damals gesagt, man geht da so Themen an wie die Alkoholberechnung usw.
 
Vielen Dank für die weiteren Beiträge, insbesondere an @Alexhardy für deinen Erfahrungsbericht!
Damit komme ich aus der Sache mit einer weißen Weste raus und einem sauberen erweiterten Führungszeugnis. Dieses brauchst du übrigens auch um dich in deiner wissenschaftlichen Karriere als Doktorand anzumelden
Meines Wissens sind im Führungszeugnis Belegart O nur Straftaten >= 90 Tagessätze enthalten. Bei uns ist auch kein neues Zeugnis notwendig, da das Zeugnis von der Einstellung verwendet wird. Nichtsdestotrotz ist ein sauberes Zeugnis für die Zukunft anzustreben.

Das Einstellen des Verfahrens ist auch möglich, wenn ich im Anhörungsbogen das Kreuz "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden." erstmal weglasse, um Zeit zu schinden?
Auf einen Anwalt verzichte ich erst einmal.
Die ganzen Hinweise aus dem Forum kriege ich mit meinem Anwalt aus der Familie geregelt. Wenn der Strafbefehl eintrudelt, kann ich immer noch einen Anwalt einschalten.
 
Wie würdest du es kurz und knapp anders beschreiben?
Ich habe einige Bekannte, die deutlich intensiver und jedes Wochenende trinken. Dazu gehöre ich nicht. A. .
Hallo willkommen hier im Forum. Ich bin noch nicht ganz durch was Du schilderst, ABER ich möchte Dir nur sagen HIER geht es um Dich und nicht um das was andere machen..
 
Ich habe die @Mods mal gebeten @Alexhardy einen eigenen Thread zu gönnen…
Da Alexhardy sich bei seinen Beiträgen auf die Problematik von ArnoNym bezogen und seine eigene MPU bereits hinter sich hat, sehe ich keinen Grund dafür einen eigenen Thread für ihn zu eröffnen. :smiley138:

Hallo Alexhardy,

auch von mir ein Danke für deine Erfahrungen.
Ich möchte allerdings noch zwei Anmerkungen machen:
Wenn ich auf das Forum gehört hätte, hätte mir jeder eine Abstinenz von 12 Monaten nahegelegt.
Das kann man ganz sicher nicht beurteilen ohne deine Vorgeschichte zu kennen. Durchaus möglich, dass dir auch hier gesagt worden wäre, dass risikoarmer Konsum machbar ist.
Als ich das meiner Psychologin erzählt hatte, meinte sie, dass ich ihr vertraue soll und sie die Expertin ist
Und woher weißt du, dass dir nicht auch hier Psychologen antworten? :cool:
 
Das Einstellen des Verfahrens ist auch möglich, wenn ich im Anhörungsbogen das Kreuz "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden." erstmal weglasse, um Zeit zu schinden?
Habe ich das so korrekt verstanden?
Bin etwas verunsichert und muss den Brief morgen in die Post geben.
 
Theoretisch musst du eigentlich gar nichts zurückschicken. Das einzige was du machen musst, sind Angaben zu deiner Person. Aber wenn diese in dem Anhörungsbogen richtig sind, sehe ich auch keinen Grund da irgendetwas auszufüllen und zurückzuschicken.
 
korrekt, aber die Frage ganz konkret wäre, ob das Einstellen des Verfahrens auch möglich ist, wenn ich im Anhörungsbogen das Kreuz "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden." erstmal weglasse.
 
Ja ist es definitiv. Es darf nicht nachteilig für dich gewertet werden, wenn du dich nicht äußerst. Schau mal ich habe dieses YouTube Video gefunden (ich bin kein Jurist und er erklärt es besser):
 
Es ist im Grunde genommen egal, ob du das Kreuz beim Einverständnis zur Einstellung des Verfahrens setzt. Das interessiert das Gericht/die StA nicht wirklich. Die Entscheidung über Strafbefehl oder Einstellung treffen sie unabhängig davon was du ankreuzt, je nach Vergehen und vielleicht auch dem ‚normalen‘ Umgang mit ähnlich gelagerten Fällen des für dich zuständigen StA bzw. Richters. Es gibt ja etwas Spielraum was man auch an den unterschiedlichen Strafen hier liest. Manche sind härter unterwegs, manche eben etwas weicher.
 
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