• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

TF Fahrrad (Fahrrad geschoben)

Stress hin oder her - kann ich nicht beurteilen.
ABER:
Für mich zählt mein Leben! MPU hin oder her - du zählst. Gehe deinen Weg. Was willst du nach 15 Jahren machen? Wieder auffallen und wieder warten......
Schaun ma mal. Nach 15 Jahren kann man den Führerschein auch ohne MPU holen..., wenn man will aber das weißt du bestimmt.

Wie schonmal gesagt..., hab eh kein Auto und das schon seit bestimmt 20 Jahren nicht mehr. Und außer für irgendeinen Arbeitgeber zu knechten brauch man es heutzutage eh kaum...also ich jedenfalls. Außerdem hab ich nicht die große "Geldscheiße" um den ganzen Mist mal locker so zu bezahlen.
Ich werde in meinen Leben auch bestimmt nicht Abstinent leben, auch nicht für ein Jahr. Wer bin ich, das ich mir mein Leben vorschreiben lasse.

Wollte nur den aktuellen Stand der Dinge mitteilen.
 
Ich muss korrigieren. Nach freiwilliger Abgabe des Führerscheins brauch ich nur 10 Jahre warten bis Neuerteilung ohne MPU da mir der Führerschein nicht entzogen wurde laut Strafbefehl.
 
brauch ich nur 10 Jahre warten bis Neuerteilung ohne MPU da mir der Führerschein nicht entzogen wurde laut Strafbefehl.

Nein, die 15 Jahre haben mit den Strafbefehl nichts zu tun.

Wenn du keine Fahrerlaubnis und damit keinen Führerschein mehr hast beginnt eine fünfjährige Anlaufhemmung. Erst danach beginnt die 10jährige Verjährungsfrist zu laufen.
 
Nein, die 15 Jahre haben mit den Strafbefehl nichts zu tun.

Wenn du keine Fahrerlaubnis und damit keinen Führerschein mehr hast beginnt eine fünfjährige Anlaufhemmung. Erst danach beginnt die 10jährige Verjährungsfrist zu laufen.
Falsch, das denken viele. Wenn beim Strafbefehl keine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wird, gelten 10 Jahre.

Ich gebe dann später wenn die MPU droht den Führerschein freiwillig vorher ab. Ohne Entziehung oder Sperre im Strafbefehl sind es nur 5 Jahre Anlaufhemmung und 5 Jahre Tilgungsfrist.

Kein Fahrerlaubnisentzug sondern freiwilliger Fahrerlaubnisverzicht. Und wie gesagt, ich muss nur Geldstrafe bezahlen und gut ist. Aufforderung zu MPU ist dann was ganz anderes.

"Weil die Fahrerlaubnis im Strafbefehl nicht entzogen wurde (auch kein Fahrverbot wurde erlassen), liegt eine Straftat ohne Entziehung vor. Nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem des BMV beträgt die reine Tilgungsfrist für eine solche Straftat (die mit 2 Punkten bewertet wird) genau 5 Jahre. Da auch hier bei schweren Zuwiderhandlungen die 5-jährige Anlaufhemmung nach § 29 Abs. 5 StVG für die registerrechtliche Bewertung greift, rechnet man: 5 Jahre Anlaufhemmung + 5 Jahre Tilgungsfrist = 10 Jahre Gesamtwartzeit."

Ich habe dafür 2 verschieden Anwälte mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht konsultiert und die haben mir beide unabhängig die 10 Jahre bestätigt.

Oder gibt's hier einen Anwalt der was anderes sagt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Anwälte haben vollkommen recht. Bei einer TF mit dem Fahrrad (ohne FE Entzug/Sperrfrist) gilt eine 5-jährige Tilgungsfrist.
Ich vermute, MrMurphy hat überlesen, dass der Vorfall nicht mit einem KFZ stattfand...
 
Zurück
Oben