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Wie sollte ein FEB-Mitarbeiter denn den Antragsteller bei einer Lüge erwischen können wenn die Akte (vor verschicken an das MPI) bereinigt wurde?Warum werden Gutachten dann nicht anerkannt, wenn Betroffene bei so einer Lüge erwischt werden?
wie kapomick bereits richtig schrieb, musst du dieses Delikt nicht angeben da es getilgt ist. Es obliegt deiner eigenen Entscheidung ob du es angeben möchtest.1994 hatte ich schon mal einen Führerscheinentzug von 9 Monaten wegen 1,12 Promille, musste damals keine MPU machen, soll ich das angeben oder lieber nicht?
IdR wird nur gefragt, ob bereits eine MPU gemacht wurde, wie man in den FB der verschiedenen MPI sehen kann.Ich denke das ich ja einen Fragebogen ausfüllen muss und da gefragt wird ob es frühere Auffälligkeiten gab?
Das hatten wir schon MrMurphy.Hintergrund: Alkoholprobleme bleiben lebenslänglich, es gibt keine Heilung oder Besserung.
Und dieses Hintergrundwissen hast dann selbstverständlich ausschließlich nur Du exklusiv…Um die zu verstehen ist auch einiges Hintergrundwissen notwendig.
Und dieses Hintergrundwissen hast dann selbstverständlich ausschließlich nur Du exklusiv…
das ist schon recht übergriffig, Du...Um die zu verstehen ist auch einiges Hintergrundwissen notwendig
Würdest Du bitte die Einschätzung, was wir verstehen können und was nicht, uns überlassen?
wer behauptet, sollte Quellen liefern
man zitiere keine Quellen weil wir ja zu doof sind sie zu kapieren