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Fragen zu (Reha-)Anschlussmaßnahmen als Nachteil in der MPU?

mpu-crasher

Benutzer
Liebe Profis,

ich habe keinen Bereich gefunden, wo ich diese eher allgemeinen Fragen hätte einstellen können. Da es sich aber um eine MPU wg. Alkohols handelt, habe ich sie nun hier eingetragen. Verschiebt es gern, wenn es nicht passt!

Ist denkbar, dass GutachterInnen bei jmd., der sich nach erfolgreicher stationärer Reha (Alkoholabhängigkeit) für eine Adaption (vollstationäres Übergangswohnen) entschieden hat, um sich weiter zu stabilisieren und den Lebensort zu wechseln, ihm genau diese selbst gewählte Stabilisierungsmaßnahme nachteilig auslegen, wenn sie noch nicht abgeschlossen ist? Nach dem Motto: der Betroffene befindet sich ja noch unter einer "Käseglocke".

Ähnliche Frage: MUSS eine ambulante Psychotherapie (PT), die ein Betroffener nach Abschluss seiner stat. Reha zwingend abgeschlossen sein, wenn es im Rahmen der PT direkt wie indirekt um Auslöser bzw. Ursachen des Suchtverhaltens geht?
Und im Fall einer abgeschlossenen PT: wird es nachteilig ausgelegt, wenn die besagte ambulante PT über drei Jahre gelaufen ist, also verlängert wurde?

Abschließend eine Ergänzungsfrage, die ihr hoffentlich berücksichtigen könnt: welche Gründe kann es bei einer Alkohol-Reha geben, sie auf sechs Monate zu verlängern? Mir waren bisher nur Maßnahmen über drei Monate bekannt.

Danke euch herzlich! :smiley6809:
 
Moin! Kurz & ehrlich aus der Praxis:


1) Adaption („Käseglocke“) noch laufend – nachteilig?
Nein, nicht automatisch. Entscheidend ist, dass du den Transfer in den Alltag zeigen kannst: Wochenend-Heimfahrten, Ausgänge, selbständig geregelte Termine, Arbeit/Probearbeit, Umgang mit Auslösern ohne Rückfall, lückenlose Abstinenznachweise. Wenn’s geht, plane die MPU nach der Adaption; 4–12 Wochen stabiler Alltag danach wirken stark.


2) Muss eine ambulante PT abgeschlossen sein?
Muss nicht.
Wichtig ist, dass du Verständnis + Strategien hast (Trigger, Fehlerkette, Schutzfaktoren, Krisenplan) und die PT konsistent läuft. „Ich bin in Behandlung und stabil“ ist besser als „abgeschlossen, aber ohne Plan“.


3) Lange PT (z. B. 3 Jahre) – negativ?
Nein.
Das zeigt Dranbleiben. Kurz begründen (Komorbiditäten, Suchtverlagerung, Rückfälle in der Vergangenheit), Fortschritte benennen (geringere Sitzungsfrequenz, konkrete Skills).


4) Warum Reha-Verlängerung auf 6 Monate?
Häufige Gründe: schwere/chronische Abhängigkeit, hohe Rückfallgefahr, Komorbiditäten (Depression/Angst/Trauma), soziale Reintegration (Job/Wohnen/Schulden), Wartezeit bis Adaption, Empfehlung des Teams/DRV-Bewilligung. Das ist kein Makel, sondern Therapiekonsequenz.


5) Timing & Nachweise (Alkohol-MPU):
Bei diagnostizierter Abhängigkeit sind 12 Monate dokumentierte Abstinenz (EtG Urin/Haar) der Goldstandard. Plus ein paar Monate stabiler Alltag nach Stationär/Adaption. Vor Abschluss antreten geht, ist aber riskanter.


Meine Kurzempfehlung:


  • Adaption sauber zu Ende, Abstinenz lückenlos weiterführen.
  • 1–2 Bestätigungen (Adaption/SHG/Therapie) sammeln.
  • Alltagsbelege: Arbeit, Tagesstruktur, Sport, soziales Netz, Krisenplan.
  • MPU erst, wenn du das alles rund erzählen kannst.

Wenn du willst, bastle ich dir einen 1-seitigen „roten Faden“ für dein Gespräch (Trigger → Tat → Wendepunkt → Heute → Rückfallprophylaxe). ✌️
 
Erst einmal: Schön, dass du hier gelandet bist ! :smiley138:

Ist denkbar, dass GutachterInnen bei jmd., der sich nach erfolgreicher stationärer Reha (Alkoholabhängigkeit) für eine Adaption (vollstationäres Übergangswohnen) entschieden hat, um sich weiter zu stabilisieren und den Lebensort zu wechseln, ihm genau diese selbst gewählte Stabilisierungsmaßnahme nachteilig auslegen, wenn sie noch nicht abgeschlossen ist? Nach dem Motto: der Betroffene befindet sich ja noch unter einer "Käseglocke".
Hier wird entscheidend sein, was die Berichte sagen
- Abschlussbericht LZT
- welche Stabilisierungsmaßnahmen werden empfohlen ?
- Bericht der Adaption
- wechselst du quasi „gegen therapeutischen Rat“ ?

Was steht also in diesen ?
Dann können wir sagen, ob das nachteilig ausgelegt werden kann.
Grundsätzlich sind also durchaus Konstellationen denkbar, dass das frühzeitige Verlassen der „Käseglocke“ negativ ausgelegt wird, zumindest,
wenn diese Maßnahmen bei der MPU geltend gemacht werden sollen.

Ähnliche Frage: MUSS eine ambulante Psychotherapie (PT), die ein Betroffener nach Abschluss seiner stat. Reha zwingend abgeschlossen sein, wenn es im Rahmen der PT direkt wie indirekt um Auslöser bzw. Ursachen des Suchtverhaltens geht?
Grundsätzlich nicht.
Aber auch hier gilt:
Es wäre ja auch in diesem Szenario sinnvoll, einen Bericht mitzubringen….

Und im Fall einer abgeschlossenen PT: wird es nachteilig ausgelegt, wenn die besagte ambulante PT über drei Jahre gelaufen ist, also verlängert wurde?
Grundsätzlich nicht, aber wenn sie verlängert wurde wegen mangelnder compliance oder 58 Rückfällen…. ( s.o. )

Abschließend eine Ergänzungsfrage, die ihr hoffentlich berücksichtigen könnt: welche Gründe kann es bei einer Alkohol-Reha geben, sie auf sechs Monate zu verlängern? Mir waren bisher nur Maßnahmen über drei Monate bekannt.
Auch hier gilt:
- warum wurde auf 6 Monate verlängert ?

Zusammenfassend also:
Teile uns doch bitte genau mit, worum es bei dir geht ?
So ist das eher Stochern im Nebel….

Dazu bitte
ausfüllen.

Welche Maßnahmen ?
Warum und warum „abgebrochen“, „verlängert“ etc. :smiley138:
 
Du hast eine erfolgreiche (Abschlussbericht!) Entzugstherapie plus Nachbetreuung plus (ursachenorientierte!) Psychotherapie am Laufen?
Sehr viel mehr geht nicht, das ist eine großartige Reaktion auf Deine Vorgeschichte. Es zeigt dem Gutachter, dass Du es ernst meinst.

Die Vorgaben (Eintrittskarte) wären: insgesamt 15 Monate Abstinenznachweise, wobei ein 3-monatiger Klinikaufenthalt als Abstinenzzeitraum anerkannt wird, Du danach also noch 12 Monate Nachweise erbringen müsstest. Alles an Stabilisation danach (Wohngruppe, Therapie) könnte ein Zusatzgewicht auf der positiv-Seite der MPU-Waage sein.
Anmerkung: die Beurteilungskriterien sagen da sehr genau "Die Abstinenz besteht bereits seit einem Jahr nach Beendigung einer stationären Entwöhnungsbehandlung. Die Inanspruchnahme ambulanter Nachsorgeleistungen während dieses Jahres ist nicht im Sinne einer Verlängerung der Therapiedauer zu verstehen". Damit wäre die reine Entzugstherapie gemeint. Es kommt also durchaus darauf an, wie man das Kind beim Namen nennt... und auf die Abschlussberichte.
Eine (nicht Sucht-orientierte) Psychotherapie kann dann Bestandteil einer Rückfallprophylaxe sein, die Wohngruppe.. naja.. Dein Wiedereingliederungsumfeld? Auch da kommt es darauf an, was genau das Ziel der Maßnahme ist. Insofern sind Deine Käseglockenbefürchtungen nicht ganz grundlos.

An der Stelle volle Zustimmung @Karl-Heinz :

Hier wird entscheidend sein, was die Berichte sagen
- Abschlussbericht LZT
- welche Stabilisierungsmaßnahmen werden empfohlen ?
- Bericht der Adaption
- wechselst du quasi „gegen therapeutischen Rat“ ?

Was steht also in diesen ?
Dann können wir sagen, ob das nachteilig ausgelegt werden kann.

also.. her mit den Informationen, gut anonymisiert :)
 
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