Ganz neu machen musst du ihn nicht. Es ginge “nur“ darum, die Prüfungen erneut abzulegen. Früher musste man dies, sobald die Fahrerlaubnis für die Dauer von 2 Jahren entzogen war. Dies wurde 2009 allerdings gekippt, sodass diese nur noch angeordnet werden, wenn Tatsachen vorliegen, dass die...