Hallo,
Mein Fragebogen - MPU am 08.09.2010 um 16:30 h
Bitte schaut mal einer drüber
DATEN ZUM ZEITPUNKT DER TRUNKENHEITSFAHRT
Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 1,85
Gewicht: 95
Alter: 23
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.06.2009
BAK: 1,7 %
Trinkbeginn: 06.06.2009 um 21 Uhr
Trinkende: 4 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 7 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Daür der Sperrfrist: 15 Monate bis zum 09.10.2010
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja am 07.06.2009
Hab ich neu beantragt: ja **** MPU TERMIN 08.09.2010 ****
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja vor Versand der Akte
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: zu schnelles Fahren (3Punkte)
(ich hatte zwar ein Unfall vor 5 Jahren aber steht nichts in der Akte,
es war auch vom Gericht wurde aber auf unentschieden entschieden)
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: betreibe KT
Ich lebe abstinent seit: nein
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: seit Oktober 2009 (Beschreibung folgt)
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: ja. Bescheinigung liegt vor.
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: **** MPU TERMIN 08.09.2010 ****
Welche Stelle (MPI): AVUS Kassel
Schon bezahlt?: ja - € 414,72
Habe keine direkt Fragestellung ob nur Alkohol oder auch Verkehr MPU von der FSST erhalten, dem Betrag nach nur Alkohol oder?
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?: nein
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ---
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Nicht durch Alkohol aufgefallen.
3 Punkte zu schnelles Fahren laut Akteineinsicht und VZR.
Der Strafbefehl:
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
am 07.06.2009 gegen 6:00 Uhr.
1. fahrlässige im Straßenverkehrs ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch fahrlässige fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben,
2. durch dieselbe Handlung
a. sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor Sie zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und der Art Ihrer Beteiligung durch Ihre Anwesenheit und durch die Angabe, dass Sie an dem Unfall waren, ermöglicht hatten,
b. vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen.
Durch die Tat haben Sie sich als ungeeignet zu Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
...............
................................
für die Straftat zu 1. in Höhe von 40 Tagessätzen zu.....
für die Straftat zu 2. in Höhe von 3 Tagessätzen zu... 34. Euro.
Meine Lebewerte mit Datum und Unterschrift
GOT Norm: 10 – 50
GPT Norm: 10 – 50
GGT Norm: <60
MCV Norm: 83 – 97
CDT Norm: <1,95
Datum 22.10.2009
GOT: 33
GPT: 79
GGT: 71
MCV: nicht untersucht
CDT: nicht untersucht
Datum 11.12.2009
GOT: 37
GPT: 89
GGT: 87
MCV: nicht untersucht
CDT: nicht untersucht
Datum 01.02.2010
GOT: 29
GPT: 64
GGT: 70
MCV: 84,6
CDT: 1,88
Datum 04.03.2010
GOT: 31
GPT: 70
GGT: 70
MCV: 84,6
CDT: 1,75
Datum 30.04.2010
GOT: 37
GPT: 107
GGT: 97
MCV: 85,6
CDT: 1,7
Datum 31.05.2010
GOT: 19,7
GPT: 62,6
GGT: 88,4
MCV: 86,9
CDT: nicht untersucht
Datum 30.06.2010
GOT: 27,7
GPT: 86,8
GGT: 94
MCV: 87,6
CDT: 1,69
Ein Wert vom 30.08.2010 bekomme ich am Freitag.
Zusätzlich ein komplettes Blutbild vom 13.04.2010
HAVG positiv ( Lt. Arzt keinerlei Bedeutung)
Ärztliches Attest vom 16.03.2010 (reicht das aus?)
Be Herrn Impega findet seit 2004 ein erhöhter y-GT-Wert im Blut. Wie wiederholte Messungen des CDT-Wertes ergeben haben, liegt kein Alkoholmissbrauch vor, so dass der Leberschaden bislang nicht erklärbar ist. Weitere Untersuchungen in Richtung chronische Hepatitis müssen angeschlossen werden.
Mein Fragebogen - MPU am 08.09.2010 um 16:30 h
Bitte schaut mal einer drüber
DATEN ZUM ZEITPUNKT DER TRUNKENHEITSFAHRT
Zur Person
Geschlecht: M
Größe: 1,85
Gewicht: 95
Alter: 23
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 07.06.2009
BAK: 1,7 %
Trinkbeginn: 06.06.2009 um 21 Uhr
Trinkende: 4 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 7 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Daür der Sperrfrist: 15 Monate bis zum 09.10.2010
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja am 07.06.2009
Hab ich neu beantragt: ja **** MPU TERMIN 08.09.2010 ****
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja vor Versand der Akte
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: zu schnelles Fahren (3Punkte)
(ich hatte zwar ein Unfall vor 5 Jahren aber steht nichts in der Akte,
es war auch vom Gericht wurde aber auf unentschieden entschieden)
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: betreibe KT
Ich lebe abstinent seit: nein
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: seit Oktober 2009 (Beschreibung folgt)
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: ja. Bescheinigung liegt vor.
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: **** MPU TERMIN 08.09.2010 ****
Welche Stelle (MPI): AVUS Kassel
Schon bezahlt?: ja - € 414,72
Habe keine direkt Fragestellung ob nur Alkohol oder auch Verkehr MPU von der FSST erhalten, dem Betrag nach nur Alkohol oder?
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?: nein
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ---
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Nicht durch Alkohol aufgefallen.
3 Punkte zu schnelles Fahren laut Akteineinsicht und VZR.
Der Strafbefehl:
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
am 07.06.2009 gegen 6:00 Uhr.
1. fahrlässige im Straßenverkehrs ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch fahrlässige fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben,
2. durch dieselbe Handlung
a. sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor Sie zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und der Art Ihrer Beteiligung durch Ihre Anwesenheit und durch die Angabe, dass Sie an dem Unfall waren, ermöglicht hatten,
b. vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen.
Durch die Tat haben Sie sich als ungeeignet zu Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
...............
................................
für die Straftat zu 1. in Höhe von 40 Tagessätzen zu.....
für die Straftat zu 2. in Höhe von 3 Tagessätzen zu... 34. Euro.
Meine Lebewerte mit Datum und Unterschrift
GOT Norm: 10 – 50
GPT Norm: 10 – 50
GGT Norm: <60
MCV Norm: 83 – 97
CDT Norm: <1,95
Datum 22.10.2009
GOT: 33
GPT: 79
GGT: 71
MCV: nicht untersucht
CDT: nicht untersucht
Datum 11.12.2009
GOT: 37
GPT: 89
GGT: 87
MCV: nicht untersucht
CDT: nicht untersucht
Datum 01.02.2010
GOT: 29
GPT: 64
GGT: 70
MCV: 84,6
CDT: 1,88
Datum 04.03.2010
GOT: 31
GPT: 70
GGT: 70
MCV: 84,6
CDT: 1,75
Datum 30.04.2010
GOT: 37
GPT: 107
GGT: 97
MCV: 85,6
CDT: 1,7
Datum 31.05.2010
GOT: 19,7
GPT: 62,6
GGT: 88,4
MCV: 86,9
CDT: nicht untersucht
Datum 30.06.2010
GOT: 27,7
GPT: 86,8
GGT: 94
MCV: 87,6
CDT: 1,69
Ein Wert vom 30.08.2010 bekomme ich am Freitag.
Zusätzlich ein komplettes Blutbild vom 13.04.2010
HAVG positiv ( Lt. Arzt keinerlei Bedeutung)
Ärztliches Attest vom 16.03.2010 (reicht das aus?)
Be Herrn Impega findet seit 2004 ein erhöhter y-GT-Wert im Blut. Wie wiederholte Messungen des CDT-Wertes ergeben haben, liegt kein Alkoholmissbrauch vor, so dass der Leberschaden bislang nicht erklärbar ist. Weitere Untersuchungen in Richtung chronische Hepatitis müssen angeschlossen werden.
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