1,76 ‰ BAK mit PKW, Ersttäter

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
@Daniel07

Ich würde dir weiterhin raten keine Angaben zu machen, das hilft nur der Polizei, nicht dir. Wenn dir der Tagessatz im Strafbefehl später zu hoch erscheint kannst immer noch einen Einkommensnachweis einreichen und nur dem Tagessatz widersprechen.

Aus meiner Erfahrung ist es sehr gut Nachweise über keinen/niedrigen Konsum zu erbringen.

Meine Performance war nicht besonders, aber ich hatte 6 plus 3 Monate Nachweise und Suchtberatung und SHG.

So hab ich es auch im Gutachten dann verstanden, die Papiere wurden alle separat erwähnt und bewertet.
 

Smutje

Neuer Benutzer
Hallo Daniel,
ich habe im Anhörungsbogen nur die Pflichtangaben gemacht und somit auch nix zu meinem Einkommen/ Vermögen angegeben.
Und finde ich bin mit 1500 Euro Geldstrafe richtig gut davon gekommen.

Viele Grüße...

P.S. Habe 8 Monate Sperrfrist bekommen.
 

Daniel07

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Guten Morgen Liebe Forumgemeinde.

Erstmal vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Der Brief ging dann gestern noch direkt zur Polizei und ich habe mich an eure Hinweise gehalten und somit nur die Pflichtangaben beantwortet.

Vorgehen bleibt für mich dann HA‘s zu machen. Wie schon vorher durch Andi geschrieben, will ich hier kein Risiko eingehen und kann meine Argumentation beim GA hiermit untermauern.

Wie waren eure Erfahrungen mit dem Strafbefehl, wie lange muss ungefähr rechnen, bis mir der gelbe Brief ins Haus flattert? Lässt sich pauschal sicher nicht sagen, da das von unterschiedlichen Faktoren abhängt, aber eine grobe Richtung zu wissen, würde mir schon reichen.
 

Smutje

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Hi Daniel, bei mir hat es recht lange gedauert. TF war am 17.12.22 und der Strafbefehl kam erst vor 10 Tagen.
 

Martin123

Benutzer
Wie waren eure Erfahrungen mit dem Strafbefehl, wie lange muss ungefähr rechnen, bis mir der gelbe Brief ins Haus flattert?
Bei mir hatte es insgesamt 10 Wochen gedauert, dann kam der Strafbefehl reingeflogen. Von den 10 Wochen kann man aber 2-3 Wochen abziehen, wegen Dauer der Blutprobe (Ausfertigung). Bekam da 2-3 Wochen nach der Auffälligkeit von der Polizei meine genau BAK (1,16) per Telefon mitgeteilt, dann 6-7 Wochen später hatte ich meinen Strafbefehl.
 

Pokemon

Stamm-User
Lieber Daniel,
Ich hatte Exakt Deinen BAK Wert und bin wesentlich älter, war aber auch Ersttäter und habe bei 1,76 Promille MPU ohne Haaranalyse mit KT im 2. Anlauf bei der PIMA bestanden. Im 2. weil im 1. Durchgang ein Tipfehler im Strafbefehl für falsche Rückschlüsse gesorgt hat. Also Strafbefehl genau lesen und überprüfen, ob die Angaben alle stimmen. Ansonsten müsstest Du mit KT durchkommen können, wenn Du Dich top vorbereitest.
Meinen Werdegang kannst du unter diesem Thread nachlesen....Einordnung war A3, Du kannst auch Leberwerte vorzeigen. Das KT muss "geübt" und daher praktiziert sein. Abstinenz hilft hier nicht. Die Alkoholmengen müssen wertmäßig stimmen, aber wenn Du zur Simplifizierung anstatt 3 Schnäpse,2 Bier, 3 Wein und 1 Whiskey .... Die Gesamtmenge auf Wein oder ein Getränk kalkulierst, ist das vielleicht leichter. Die Gesamtmenge muss natürlich korrekt sein, die Aufarbeitung ehrlich und selbstkritisch. Dann kommst Du glaubwürdig rüber und das hilft!

FB in Vorbereitung auf MPU

Good luck Pokemon

Thread verlinkt *Nancy*
 
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Daniel07

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Hey Leute. Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mittlerweile den Beschluss vom Amtsgericht (zur Kenntnis) erhalten.

Jetzt ist es etwas kurios. In dem Beschluss zur Kenntnis ist das Kennzeichen fehlerhaft, also dort steht im Wortlaut (nehme jetzt mal ein Beispiel Kennzeichen) „indem er zur Tatzeit im Zustand alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit mit einem Pkw VW, amtliches Kennzeichen HH-A-25000 (Beispiel) , die Straße …. befuhr.

Mein richtiges Kennzeichen lautet aber HH-C-25000 (Beispiel)

Was meint ihr, lohnt es sich nun rechtlich dagegen vorzugehen? Hat sowas überhaupt erfolg? Ich will das Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen, aber der Beschluss ist zumindest fehlerhaft was mein tatsächliches Kennzeichen angeht.

Viele Grüße
Daniel
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Das ist ein heilbarer Fehler, gegenanzugehen bringt also nichts.

Entscheidend ist dass du als Fahrer feststehst.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Was meint ihr, lohnt es sich nun rechtlich dagegen vorzugehen? Hat sowas überhaupt erfolg? Ich will das Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen, aber der Beschluss ist zumindest fehlerhaft was mein tatsächliches Kennzeichen angeht.
Dann werden der Strafbefehl und andere Papiere korrigiert, alles dauert noch einige Wochen zusätzlich, am Ende ist dann aktenkundig dass du Mist gebaut hast und unwesentliche Formalfehler bemängelt hast.

Würde abraten. Die entscheidenden Beweise sind andere, insbesondere dass du aufgegriffen wurdest und deine Blutprobe ist wesentlich. Macht keinen guten Eindruck und bringt dir gar nichts…
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Hallo Liebe Forengemeinde.
Eine Zeit lang ist es hier still geblieben, doch nun habe ich neue Infos. Ich habe letzte Woche den Strafbefehl erhalten und die Strafe auch schon bezahlt.

Die Tat war ja am 30.04 und der Strafbefehl ist auf den 25.07 datiert. Im Strafbefehl steht, dass mir vor Ablauf von noch 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Welcher Stichtag gilt nun, der 30.03. oder der 25.03. ?
Laut meiner Kenntnis, kann ich den Antrag auf Neuerteilung des FS ja 3 Monate vorher stellen und bekomme dann die MPU Anordnung. Ich möchte bloß keine weitere Woche „verschenken“ und mit dem Antrag auf Neuerteilung warten, oder im Gegenteil riskieren, dass der Antrag wegen 3 Monaten und 5 Tagen abgelehnt wird..man weiß ja nie wie kleinlich die Behörden hier sind.

Ein weiteres Thema was mir nun im Kopf rumspukt, ist die Haaranalyse. Zunächst wurde mir bei Bestellung auf der Website mitgeteilt, dass Sie mir die HA erst ab Oktober empfehlen, zwecks „Sicherheitspuffer“. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass 3 1/2 Monate als Puffer reichen ? Ich bin seit Tatzeitpunkt 30.04. abstinent und habe die HA’s demzufolge für den 18.08. und den 18.11. bestellt. Da ich ja KT praktizieren möchte,
war ich bisher auf dem Stand, dass ich nur 6 Monate Nachweis per HA erbringen muss. Nun wird die MPU ja wahrscheinlich im Zeitraum Januar - Anfang März stattfinden. Hier kann also theoretisch eine Lücke in der AB bestehen. Sollte ich sicherheitshalber nochmal eine dritte HA kurz vor der MPU machen, um einen möglichst Lückenlosen Zeitraum zu haben, oder fordert der GA die HA selber an, wenn dieser noch Zweifel hat?

Ich hoffe ihr konntet mir soweit folgen und bedanke mich wie immer vielmals für eure Hilfe!

LG
Daniel
 

Daniel07

Neuer Benutzer
Danke für die schnelle Antwort Thomas. Ich habe mich ein wenig unglücklich ausgedrückt. Ich meinte natürlich die Lücke im KT-Zeitraum und nicht der einer reinen Abstinenz. Die geforderten mindestens 6 Monate Nachweis vom KT, hätte ich ja mit 2 HA’s drin. Nur klafft dann eben eine Lücke von der 2. HA im November (womit ich dann 6 Monate KT belegen könnte), bis zur tatsächlichen MPU im Februar/März. Da hätte ich gerne mal gewusst, wann hier die tatsächlich letzte HA ratsam wäre. Ich habe ja vor KT bei der MPU anzugeben, da ich mich auch in Zukunft dort sehe. Ich habe nur für mich selber entschieden, bis zur ersten HA komplette Abstinenz durchzuziehen. Wie Andi ja schon geschrieben hat, erhalten ja selbst KT‘ler die 1-2 TE/Monat konsumieren, abstinente Befunde in der HA und ich möchte gerne mal auf einer Feier sagen „Hey, ich stoße mal mit euch an“ und trinke dann in einem vernünftigen Rahmen aus Genuss mein 0,33l Heineken und möchte mich da nicht „beschneiden“ lassen.

Je näher die Ereignisse rücken, desto mehr Gedanken mache ich mir jetzt natürlich um die „kleinen“ Details und die korrekten Fristen, da ich ja alles richtig machen möchte.
Ich stelle in den kommenden Wochen mal meinen Fragebogen rein, ich denke es wird langsam Zeit. :)
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Ich habe eine letzte HA kurz vor der MPU (ca.10 Tage) gemacht, weil ich wußte und das Labor es mir auch zugesichert hat, es klappt innerhalb einer Woche. Klar hat 80€ gekostet...
Aber für einen evtl. notwendigen Neuversuch hätte ich damit die AN weiter führen können.

Ich war komplett clean und habe auf KT plädiert.
 

Daniel07

Neuer Benutzer
FB bitte komprimieren !!!
Hey Max, ich sehe es auch gerade..die Abstände sind ziemlich weit auseinander. Ich bin leider technisch nicht so versiert, kann ich meinen eigenen Beitrag nochmal bearbeiten, oder könntest du die beiden Beiträge nochmal löschen? Hab zumindest nicht gefunden wie ich das mache. Dann stell ich den FB nochmal komprimiert rein.
LG
 
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