Thomas F.
Erfahrener Benutzer
@Daniel07
Ich würde dir weiterhin raten keine Angaben zu machen, das hilft nur der Polizei, nicht dir. Wenn dir der Tagessatz im Strafbefehl später zu hoch erscheint kannst immer noch einen Einkommensnachweis einreichen und nur dem Tagessatz widersprechen.
Aus meiner Erfahrung ist es sehr gut Nachweise über keinen/niedrigen Konsum zu erbringen.
Meine Performance war nicht besonders, aber ich hatte 6 plus 3 Monate Nachweise und Suchtberatung und SHG.
So hab ich es auch im Gutachten dann verstanden, die Papiere wurden alle separat erwähnt und bewertet.
Ich würde dir weiterhin raten keine Angaben zu machen, das hilft nur der Polizei, nicht dir. Wenn dir der Tagessatz im Strafbefehl später zu hoch erscheint kannst immer noch einen Einkommensnachweis einreichen und nur dem Tagessatz widersprechen.
Aus meiner Erfahrung ist es sehr gut Nachweise über keinen/niedrigen Konsum zu erbringen.
Meine Performance war nicht besonders, aber ich hatte 6 plus 3 Monate Nachweise und Suchtberatung und SHG.
So hab ich es auch im Gutachten dann verstanden, die Papiere wurden alle separat erwähnt und bewertet.