Brinkman

Neuer Benutzer
Guten Morgen liebe Community,

seit meiner 1. TF am 01.11.2022 in Bayern (Raum Neu-Ulm) lese ich hier bereits fleißig mit - vielen Dank für eure Arbeit, Hilfestellungen und Antworten.
Ich konnte mich allein durch das Forum bereits informieren, brauche aber nun auch euren Rat.

In der Nacht vom 31.10. auf 01.11 habe ich mir eine TF mit 0,6 AAK [mg/l] bzw. 1,23 %o BAK zu Schulden kommen lassen.

Wegen einer Verlobung im Freundes-/Familienkreis und dem Feiertag war ich mit Freunden am 31.10.2022 ab 20.00 Uhr unterwegs.
Nach dem gemeinsamen Essen um 20.00 Uhr wurde im Club getrunken. Nach Hause wollten wir mit dem Taxi, nach über 45 min warten und ohne Erfolg (wegen Halloween war kein einziges Taxi verfügbar) sind meine Freundin und ich 30 min zu Fuß gelaufen. Auf dem Heimweg haben wir dann 2 E-Scooter gesehen, diese haben wir dann via App entsperrt und sind losgefahren.

Die Verkehrskontrolle war um 03.00 Uhr an einem Kreisverkehr, davor bin ich ca. 400m gefahren (geplante insgesamte Strecke: ca. 2,5 km (Wohngebiet).
Die Polizei hielt uns wegen einer gezielten Kontrolle von E-Scooter-Fahrern an, laut lokalen Nachrichten sind in dieser Nacht mehrere "Mittäter" gefasst worden.

Wegen gemessenen 0,6 mg/l AAK wurde mir 1 Ampulle Blut auf dem Polizeirevier abgenommen, das Ergebnis habe ich kurz vor Weihnachten erhalten: 1,23 %o im Mittelwerk BAK. Andere Drogen konsumiere ich nicht und wurden dementsprechend auch nicht getestet.

Laut Ermittlungsbericht "wirkte der Beschuldigte alkoholisiert und roch deutlich nach Alkohol", weshalb eine freiwilliger Test durchgeführt wurde.
Von meinem Aussageverweigerungsrecht machte ich Gebrauch, weitere Tests führte ich jedoch mit der Ärztin durch (mittlerweile ist mir bewusst, dass der Versuch möglichst nüchtern zu wirken und sich zu konzentrieren kontraproduktiv ist ...) - der Untersuchungsbefund ist wie folgt:
- Gang geradeaus: sicher
- Plötzliche Kehrtwendung: sicher
- Drehnystagmus: feinschlägig
- Finger-Finger-Prüfung: unsicher
- Zeitempfindung (30s): empfunden als 34s
- Sprache: deutlich
- Pupillen: unauffällig, Pupillenlichtreaktion: prompt
- Bewusstsein: klar
- Denkablauf: geordnet
- Verhalten: beherrscht
- Stimmung: stumpf
- Äußerlicher Anschein des Einflusses von Alkohol bemerkbar: leicht
- Gesamteindruck: "stark gerötete Konjunktiven (Bindehaut)"

Was denkt aber ihr, ist mit einer MPU zu rechnen?

Seit dem 01.01.2023 bin ich abstinent, kontrolliertes Trinken habe ich im Falle einer MPU nicht vor, ich lebe hier eher das Motto: ganz oder gar nicht.

Den kurzen FB Alkohol habe ich hier als Übersicht ausgefüllt:
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 189cm
Gewicht: 90 kg
Alter: 30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 01.11.2022, 03:07 Uhr
BAK: 1,23 ‰
Trinkbeginn: 31.10.2022, 20:15 Uhr
Trinkende: 01.11.2022, 01:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 01.11.2022, 03:25 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Nein
Dauer der Sperrfrist: Noch nicht bekannt (laut Anwalt 6 Monate)

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja, am 27.12.2022 auf Beschluss des Amtsgerichts
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja (?)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Noch nicht bekannt

Bundesland:
Verstoß: Bayern
Wohnhaft: Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 01.01.2023

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein (geplant falls MPU angeordnet wird)
Urinscreening ja/nein: Nein
Keinen Plan?: -
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: -
Kostenloser Infoabend (TÜV SÜD): 16.01.2023
VP ist geplant falls MPU angeordnet wird, dazu Aufarbeitung hier im Forum

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: noch nicht erhalten (Update folgt)

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein, Ersttäter

Laut meinem Anwalt muss ich mit einer Sperrfrist von 6 Monaten rechnen, einem Fahrverbot von 2-3 Monaten und einer Geldstrafe von 30 TS. Meine Gehaltsangaben liegen ebenfalls bei meinem Anwalt, er rechnet mit dem Strafbefehl innerhalb der nächsten 14 Tage.

Die Geldstrafe tut natürlich weh, ist aber machbar. Auf das Auto und den FS bin ich nicht angewiesen, somit ist auch das Fahrverbot und FS-Entzug weniger problematisch - eine Sperrfristverkürzung ist daher nicht geplant.

Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich natürlich KT praktizieren und dies mittels Haaranalyse nachweisen, aber dennoch auf Alkohol verzichten.
Reicht es dann kurz vor einer MPU die Haaranalyse durchzuführen um 3 Monate nachzuweisen, oder sind 2x 3 Monate nötig? Ich möchte hier mit Eigeninitiative natürlich ein möglichst positives Bild schaffen.

Außerdem habe ich gelesen, dass ab Juni 2023 eine neue Auflage für die BUK gelten - ist das bereits die finale Übergangsfrist?

Ich werde wohl nach dem kommenden Wochenende (erste-hilfe-kurs, sehtest und passbilder stehen an) den großen FB ausfüllen, damit ich auch hier im Falle einer MPU bereits auf dem richtigen Weg bin.

Viele Grüße
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Moin und willkommen!

Was denkt aber ihr, ist mit einer MPU zu rechnen?
Das kann man tatsächlich so nicht sagen. Ab 1,1 bis 1,6 Promille ist die MPU möglich, nach Ermessen der Führerscheinstelle. Wenn jemand also auffallend wenig Ausfallerscheinungen zeigt, so würde ich deine Zusammenfassung tatsächlich interpretieren, kann eine MPU angeordnet werden, da dies als Anzeichen für eine entsprechende Alkoholgewöhnung gewertet wird.

Wir hatten zuletzt 2-3 Kandidaten hier, bei denen genau das gegriffen hat und mit ähnlichen Werten eine MPU angeordnet wurde. Zudem scheint aktuell der Süden, speziell Bayern und BW etwas strenger und konsequenter vorzugehen als andere Länder...

Laut meinem Anwalt muss ich mit einer Sperrfrist von 6 Monaten rechnen, einem Fahrverbot von 2-3 Monaten und einer Geldstrafe von 30 TS. Meine Gehaltsangaben liegen ebenfalls bei meinem Anwalt, er rechnet mit dem Strafbefehl innerhalb der nächsten 14 Tage.
Also Sperrfrist gibt es, wenn dir wegen einer Straftat die FE entzogen wird. Vor Ablauf der Sperrfrist darf keine neue FE erteilt werden. Ein Fahrverbot gibt es in diesem Zusammenhang dann nicht.
Ausserdem hoffe ich, dass dein Anwalt die Klappe hält und nicht meint, er müsste sich mit produktiven Aktionen hervortun, deine Gehaltsangaben sollte er schön für sich behalten, denn die STA zielt da in der Regel in Richtung Niedriglohnland (ausser du bist offensichtlich ein wohlhabender prominenter Fussballer, bei einem Ronaldo kämen die natürlich nicht mit 20€ Tagessatz um die Ecke...).
Habe ehrlich gesagt Zweifel, ob sich dein Anwalt im Verkehrsstrafrecht und Verwaltungsrecht auskennt, ein reiner Strafverteidiger ist da nicht immer die beste Wahl...

Seit dem 01.01.2023 bin ich abstinent, kontrolliertes Trinken habe ich im Falle einer MPU nicht vor, ich lebe hier eher das Motto: ganz oder gar nicht.
Finde ich legitim, wird hier oft anders gesehen, sei dir aber im Klaren, dass du plausibel erklären musst, warum du den Rest deines Lebens auf Alk verzichten möchtest. Die Abstinenz ist deshalb nicht immer glaubwürdig. Viele denken, damit bin ich sicher, machen einen auf AB und fallen dann überraschend durch die MPU durch.
Wenn AB aber dein echter Lebensweg ist, dann geh ihn, das finde ich legitim, mutig und sinnvoll.

Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich natürlich KT praktizieren und dies mittels Haaranalyse nachweisen, aber dennoch auf Alkohol verzichten.
Auf irgendeine Strategie solltest du dich aber festlegen, und diese ernsthaft verfolgen, sonst wird die MPU zum Reinfall.

Ich werde wohl nach dem kommenden Wochenende (erste-hilfe-kurs, sehtest und passbilder stehen an)
Wozu? Ohne Strafbefehl wurde dir noch nicht mal die FE entzogen, den EH-Kurs brauchst ziemlich sicher nicht, was also bezweckst du damit? Der Sehtest sollte ausserdem nicht zu alt sein.

Außerdem habe ich gelesen, dass ab Juni 2023 eine neue Auflage für die BUK gelten - ist das bereits die finale Übergangsfrist?
So ist der Plan, und da zu Beginn deiner Aufarbeitung das schon bekannt war, würde ich davon ausgehen, dass du nach den neuen Regeln begutachtet wirst.
Gibt einen Thread hier im Forum, was das genau für dich bedeutet...


Insgesamt wirkt alles noch etwas planlos, vor allem hektisch, was Anwalt und EH-Kurs angeht...
 

Brinkman

Neuer Benutzer
Hallo Rüdscher,

vielen Dank für deine Antwort - ich muss hier nochmal etwas genauer werden, mein erster Beitrag war zu allgemein formuliert.

Also Sperrfrist gibt es, wenn dir wegen einer Straftat die FE entzogen wird. Vor Ablauf der Sperrfrist darf keine neue FE erteilt werden. Ein Fahrverbot gibt es in diesem Zusammenhang dann nicht.
Das ist wohl in Bayern eine Besonderheit: zusätzlich zur Sperrfrist wird anscheinend auch ein Fahrverbot für 2-3 Monate erteilt. Hintergrund ist wohl, dass ich durch die TF mit einem E-Scooter gezeigt habe, Zugriff auf Alternativen zum Auto zu haben.
Zitat Anwaltsschreiben: "Des Weiteren wird eine sog. Sperrfrist festgesetzt, in der Ihnen die Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf (Sperrfrist). Daneben wird auch noch ein Fahrverbot angeordnet."
Ich konnte dazu auf weiteren Seiten ähnliche Urteile finden, z. B. AG Nürnberg, AG München - Fahrverbot + Sperrfrist (blitzeranwalt.com)

Ausserdem hoffe ich, dass dein Anwalt die Klappe hält und nicht meint, er müsste sich mit produktiven Aktionen hervortun, deine Gehaltsangaben sollte er schön für sich behalten
Das habe ich ihm bereits auch schon geantwortet und nachgefragt, ob dies an die Staatsanwaltschaft direkt geht - Antwort offen.

Habe ehrlich gesagt Zweifel, ob sich dein Anwalt im Verkehrsstrafrecht und Verwaltungsrecht auskennt, ein reiner Strafverteidiger ist da nicht immer die beste Wahl...
Der Anwalt ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und u.a. ADAC Vertragsanwalt - bis jetzt habe ich mich gut beraten gefühlt.

Auf irgendeine Strategie solltest du dich aber festlegen, und diese ernsthaft verfolgen, sonst wird die MPU zum Reinfall.
Mein Ansatz war eigentlich keinen Alkohol zu trinken bis zur ggf. anstehenden MPU. Ist es denn möglich kontrolliertes Trinken anzugeben, aber dennoch komplett abstinent zu sein? Ich wusste nicht, dass die völlige Abstinenz während der Zeit bis zur MPU auch als lebenslange Abstinenz ausgelegt werden kann, ich dachte eher es sei "vorbildlich" überhaupt keinen Alkohol zu trinken.
Wäre es somit besser, z. B. an einem Geburtstag 1 Bier zu trinken und das auch zu dokumentieren, da ansonsten der Gutachter glaubt, dass ich nach den 6 Monaten Abstinenz direkt wieder in trinke und aus dem Vorfall nichts gelernt habe?

Wozu? Ohne Strafbefehl wurde dir noch nicht mal die FE entzogen, den EH-Kurs brauchst ziemlich sicher nicht, was also bezweckst du damit? Der Sehtest sollte ausserdem nicht zu alt sein.
Vielleicht ist das untergegangen, aber wie in meinem ersten Beitrag geschrieben wurde meine FE am 28.12.2022 nach Beschluss des Amtsgerichts vorläufig eingezogen (nach Bekanntgabe einer BAK von 1,23 %o).
Ich musste ihn per Einschreiben an das Gericht schicken, da per Beschluss ansonsten eine Durchsuchung meiner Wohnung angeordnet wurde.
Mein letzter EH-Kurs liegt 14 Jahre zurück und einen Nachweis darüber habe ich leider nicht mehr, da ich den EH-Kurs kostenlos machen kann (Mitglied DRK) wollte ich die Chance und die verfügbare Zeit nutzen.
Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig, oder habe ich hier eine falsche Information?
Gibt einen Thread hier im Forum, was das genau für dich bedeutet...
Schaue ich mir mal genauer an, auch den Ablauf zum KT. Danke schön!

Ich hoffe das bringt ein bisschen Klarheit :)
 

Ig14

Stamm-User
Hallo auch von mir :)

wurdest ja von Rüdscher schon gut beraten! Mein Fall ist deinem ähnlich, allerdings war es bei mir das Auto! In Bayern würde ich an deiner Stelle auch mit einer MPU rechnen, so kannst du nur positiv Überrascht werden.

Ich bin im nachhinein sehr froh hier auf die User gehört zu haben und auch selbst gesehen habe das mein ehemaliger Konsum alles andere als `normal` war! Ich lebe sehr glücklich mit dem KT und für mich ist das auch der richtige Weg.

Und ja wenn du mit der Abstinenz in die MPU gehst bedeutet das für dich, dass du dich für deine gesamte Zukunft enscheidest Abstinent zu leben, wie ich mich entschieden habe mein restliches Leben meinen Alkoholkonsum kontrolliert zu halten. Mach dir hierüber mal einen Kopf.

Ich sehe es wie rüdscher natürlich ist garkein Alkohol am besten, doch bist du das wirklich? Oder siehst du es nur als einfacheren Weg die MPU zu bestreiten?

Du hast angefangen dich mit deinem Thema auseinanderzusetzen, sonst hättest du dich ja auch hier nicht angemeldet, finde ich schon einmal sehr gut!

Nun lese dich hier in die Themen einwenig ein und dann kannst du dich nach und nach an den FB machen, einen teueren VP würde ich an deiner Stelle erst nach Bedarf später hinzuziehen (vllt hast du Glück und dir wird keine MPU auferlegt)!

Was die neuen BUK´s angeht, nach deiner Ausgangslage würde ich dich in A3 einordnen, um ganz sicher zu gehen fehlt hier aber deine Trinkhistorie (ausgefüllter FB), in A3 ergeben sich keine großen Änderungen also musst du dir nicht den Kopf zerbrechen.

Mein Tipp: lebe erstmal Abstinent, in der Trinkpause kannst du dir genau überlegen was für dich in Zukunft der richtige Weg ist, KT oder Abstinenz. Deine Abstinenz/geringen Konsum würde ich mir jeweils nach 3 Monaten durch eine Haaranalye belegen lassen, (zur Info: bei ernsthaft gelebtem KT wird die Haaranalyse in der Regel auch auf Abstinenz hindeuten (kleiner 5 pg Etg). LG
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Alternativen zum Auto
Wie lautet denn genau der Text? Es gibt ja noch keinen Strafbefehl, oder?
Manchmal wird ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge verhängt, da könnte dann sogar auch das Fahrrad betroffen sein...

ob dies an die Staatsanwaltschaft direkt geht - Antwort offen
üblicherweise bekommst du den Strafbefehl per gelbem Zustellungsbrief nach Hause. Dein Anwalt bekommt erst, wenn es ein Verfahren gibt und er als Prozessbevollmächtigter drinsteht, die gesamte Korrespondenz und leitet sie dann an dich weiter.
Normalerweise darf ein Anwalt ohne deine Zustimmung ohnehin nix abschicken, dabei muss man natürlich hoffen, gut und ehrlich beraten zu werden und genau zu wissen, was der Anwalt plant...

Mein Ansatz war eigentlich keinen Alkohol zu trinken bis zur ggf. anstehenden MPU.
Das habe ich bei meiner ersten TF so gemacht, das ist dann aber keine Abstinenz (ewig) sondern nur eine Trinkpause.
Allerdings wird erwartet, und da wurden die GA nach und nach kritischer, dass dein neues Verhalten erprobt und bewährt ist, deshalb sehen die neuen BUK bei KT eine Pausenphase (6 Monate Nachweise) und dann eine Erprobungsphase (6 Monate erfolgreich KT) vor.

vorläufig eingezogen
eben nur vorläufig EINgezogen und nicht per Urteil ENTzogen. Der wird erst mal weggesperrt da nach Rechtsauffassung du eine akute Gefahr für den Verkehr bist, bis alles soweit geklärt ist. Nach Urteil wird das Kärtchen dann ENTzogen, dabei auch vernichtet. Wenn du dann eine neue FE beantragst, bekommst du auch eine NEUE, also mit neuem Ausstellungsdatum, kann in der Theorie Probleme geben, falls du dir einen Ferrari mieten möchtest, weil du dann erst mal nur eine geringe Fahrpraxis hast...

Mein letzter EH-Kurs liegt 14 Jahre zurück und einen Nachweis darüber habe ich leider nicht mehr, da ich den EH-Kurs kostenlos machen kann (Mitglied DRK) wollte ich die Chance und die verfügbare Zeit nutzen.
Finde ich ja nicht falsch, aber ist nicht notwendig, meiner lag noch länger zurück...
Aber den Kurs auffrischen ist immer gut, habe ich mir schon oft vorgenommen (und nie geschafft zu machen)...


Trotz allem, warte mit juristischen und behördlichen Themen erst mal deinen Strafbefehl ab. Dann kannst du auch noch Einspruch einlegen, oder stillschweigend akzeptieren, dann geht das alles seinen Gang. Vorher lieber mehr inhaltlich recherchieren, hier im Forum gibt es dazu viel.
 

Ig14

Stamm-User
deshalb sehen die neuen BUK bei KT eine Pausenphase (6 Monate Nachweise) und dann eine Erprobungsphase (6 Monate erfolgreich KT) vor.
Das ist richtig bei dem therapeutischen Kontrolliertem Trinken was bei einigen A2 Kandidaten akzeptiert wird. In A3 bleibt es bei dem KT wie auch schon in den Buk´s der 3. Auflage min. 6 Monate Verhaltensänderung empfohlen wird aber ein Jahr, keine verpflichtende Nachweise außer eben die `freiwillige Abgabe einer Haaranalyse der letzten 3 Monate am Tag der MPU.
 

Brinkman

Neuer Benutzer
Hallo,

danke euch beiden für eure Einschätzung!

Und ja wenn du mit der Abstinenz in die MPU gehst bedeutet das für dich, dass du dich für deine gesamte Zukunft enscheidest Abstinent zu leben, wie ich mich entschieden habe mein restliches Leben meinen Alkoholkonsum kontrolliert zu halten. Mach dir hierüber mal einen Kopf.
Nehme ich mir zu Herzen und mache mir meine Gedanken dazu, tendenziell würde ich das KT bevorzugen.
Nun lese dich hier in die Themen einwenig ein und dann kannst du dich nach und nach an den FB machen, einen teueren VP würde ich an deiner Stelle erst nach Bedarf später hinzuziehen (vllt hast du Glück und dir wird keine MPU auferlegt)!
Hier habe ich mehrfach gelesen dass es von den MPIs gern gesehen ist, eine Bestätigung von Verkehrspsychologen, der Suchtberatung o.ä. vorzuweisen. Wird das wirklich als vorteilhaft bewertet oder ist durch eine ausführliche, gewissenhafte Aufarbeitung - natürlich über das Forum hier - ausreichend? Ich finde, dass anhand der Qualität der Antworten und den kritischen Rückfragen der Community durchaus eine erfolgreiche Aufarbeitung möglich ist, was natürlich aber auch vor allem von mir selbst abhängt.
Wenn aber ein Nachweis "gefordert" wird oder als negativ ausgelegt wird, würde ich im Falle einer MPU dann doch später einen VP hinzuziehen.

Wie lautet denn genau der Text? Es gibt ja noch keinen Strafbefehl, oder?
Manchmal wird ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge verhängt, da könnte dann sogar auch das Fahrrad betroffen sein...
Der Strafbefehl ist noch nicht gekommen, in meinem gestern erhaltenen Anwaltschreiben mit Übersendung der Akten steht:
"Daneben ist mit einem Fahrverbot von ca. drei Monaten zu rechnen. Das Fahrverbot hat zusätzlich zur Folge, dass Sie auch keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge, wie einen E-Roller, fahren dürfen."

Trotz allem, warte mit juristischen und behördlichen Themen erst mal deinen Strafbefehl ab. Dann kannst du auch noch Einspruch einlegen, oder stillschweigend akzeptieren, dann geht das alles seinen Gang. Vorher lieber mehr inhaltlich recherchieren, hier im Forum gibt es dazu viel.
Das werde ich nun die kommenden Tage machen, vor allem zu KT.

Ich setze mich dennoch zur eigenen Aufarbeitung, aber auch natürlich als Vorbereitung, mit dem großen FB auseinander und gebe spätestens ein Update, sobald der Strafbefehl angekommen ist.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Hier habe ich mehrfach gelesen dass es von den MPIs gern gesehen ist, eine Bestätigung von Verkehrspsychologen, der Suchtberatung o.ä. vorzuweisen.
Also, der TÜV sieht solche Bescheinigungen gerne, vor allem wenn die Kurse beim TÜV gemacht wurden... ;)
Es ist nicht vorgeschrieben, am Ende auch nicht entscheidend. Viele gehen mit Bescheinigung aber ohne echte Aufarbeitung hin und können sich dann erst mal mit dem ÖPNV anfreunden...
Bei guter Aufarbeitung hilft eine Bescheinigung ein Bisschen, bei schlechter Aufarbeitung hilft sie nicht...

Daneben ist mit einem Fahrverbot von ca. drei Monaten zu rechnen. Das Fahrverbot hat zusätzlich zur Folge, dass Sie auch keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge, wie einen E-Roller, fahren dürfen.
Das könnte somit auch das Fahrrad betreffen, würde ich aber erst mal abwarten und nach Strafbefehl im Detail dann bewerten...
 

Andi18

MPU Profi
Der Strafbefehl ist noch nicht gekommen, in meinem gestern erhaltenen Anwaltschreiben mit Übersendung der Akten steht:
"Daneben ist mit einem Fahrverbot von ca. drei Monaten zu rechnen. Das Fahrverbot hat zusätzlich zur Folge, dass Sie auch keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge, wie einen E-Roller, fahren dürfen."
Das gesonderte Fahrverbot wird zwischenzeitlich immer öfter verhängt. Den Sinn dahinter hab ich nie verstanden.
Basierend auf §25 STVG hat das Gericht entsprechende Möglichkeit.
Hier im Forum habe ich auch mal von einer TF mit Fahrrad gelesen, welches bekanntlich fahrerlaubnisfrei ist, somit keine Sperrfrist.., aber im Rahmen des Strafbefehls das Fahrverbot zudem ausgesprochen worden ist von 3 Monaten.

Hier findest noch eine Übersicht an Laboren für die HA, auch in Deiner Gegend.
Wenn auf der Suche nach VPs bist, diese sind in Verbänden unter anderem organisiert. So könntest in der BNV Mitgliederliste fündig werden.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Finde ich ja nicht falsch, aber ist nicht notwendig, meiner lag noch länger zurück...
Wie lange ist das denn bei dir her?

Die neue Regelung gilt seit 2019: Erste Hilfe Kurs bei Neuerteilung

Das gesonderte Fahrverbot wird zwischenzeitlich immer öfter verhängt. Den Sinn dahinter hab ich nie verstanden.
Bei einem Entzug der FE darf man ja noch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge fahren, bei einem Fahrverbot ist auch das ausgeschlossen.
Das Fahrverbot wird zusätzlich verhängt, wenn man nicht mit einem Auto aufgefallen ist...
 

Brinkman

Neuer Benutzer
Hallo,
ein Update und gleichzeitig auch Abschluss der Sache: nach erhaltenem Strafbefehl und Zahlen der Strafe (30x Tagessätze à 50€, 24.02.2023) habe ich den Kontakt zur FsSt. aufgenommen.
Nach Übergabe aller benötigten Dokumente (Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Passbild, Führungszeugnis zur Vorlage b. Behörden (Beantragt beim Justizministerium), aktuelle Meldebescheinigung) an die FsSt. wurde mein Antrag bearbeitet und ohne Anordnung einer MPU stattgegeben.

Am 31.07.2023 erhalte ich meinen Führerschein zurück und bin froh, dieses Kapitel dann abschließen zu können.

Vielen Dank an alle BetreiberInnen dieses Forums und aktive User, die hier regelmäßig den Leuten positives Feedback geben und kritisch hinterfragen. Ich nutze die Zeit bis Ende Juli ebenfalls mein bereits überdachtes Trinkverhalten erfolgreich umzusetzen.
 
Oben