Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Das ist richtig!Mai 2007 + 5 Jahre + 10 Jahre
Danke dann habe ich es ja bald geschafft......Das ist richtig!
Ja ich möchte die Gesamttilgung der MPU umgehen. Meine Sachlage war ja 2007 also 10 + 5 .... Beginnen die 15 Jahre am Tag des Geschehen, ab den Strafbefehl oder nach der Sperrfrist an zu zählen.Du willst also mit einer Gesamttilgung der MPU entgehen !? Sehe ich das so richtig ?
Ab 1. Mai 2014 hat sich die Sachlage verändert, Straftaten haben dann eine Tigungsfrist für 10 Jahre ... danach werden die Eintragungen grundsätzlich gelöscht.
Alles was vor diesem Datum liegt, unterliegt noch der alten Regelung (10+5).
Heißt für dich, die Tilgungsfrist endet 15 Jahre nach dem dein Strafbefehl rechtskräftig wurde (idR 2 Wochen).Da der Strafbefehl "erst" im Juli erstellt wurde, endet die Frist mit dem Datum der Rechtskraft