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Ab wann beginnen die 15 Jahre...

123Benni

Neuer Benutzer
Hallo liebe Leute....

Wie wird das mit den 15 Jahren gerechnet?

Mai 2007 Fahren unter Alkohol + Juli 2007 Strafbefehl
+ 9 Monate Sperrfrist + 5 Jahre + 10 Jahre

Oder

Mai 2007 + 5 Jahre + 10 Jahre

Ich danke für eure Hilfe....
 
Du willst also mit einer Gesamttilgung der MPU entgehen !? Sehe ich das so richtig ?
Ab 1. Mai 2014 hat sich die Sachlage verändert, Straftaten haben dann eine Tigungsfrist für 10 Jahre ... danach werden die Eintragungen grundsätzlich gelöscht.
Alles was vor diesem Datum liegt, unterliegt noch der alten Regelung (10+5).
 
Da der Strafbefehl "erst" im Juli erstellt wurde, endet die Frist mit dem Datum der Rechtskraft :smiley138:
 
Du willst also mit einer Gesamttilgung der MPU entgehen !? Sehe ich das so richtig ?
Ab 1. Mai 2014 hat sich die Sachlage verändert, Straftaten haben dann eine Tigungsfrist für 10 Jahre ... danach werden die Eintragungen grundsätzlich gelöscht.
Alles was vor diesem Datum liegt, unterliegt noch der alten Regelung (10+5).
Ja ich möchte die Gesamttilgung der MPU umgehen. Meine Sachlage war ja 2007 also 10 + 5 .... Beginnen die 15 Jahre am Tag des Geschehen, ab den Strafbefehl oder nach der Sperrfrist an zu zählen.
 
Die Frage wurde doch bereits beantwortet
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Da der Strafbefehl "erst" im Juli erstellt wurde, endet die Frist mit dem Datum der Rechtskraft
Heißt für dich, die Tilgungsfrist endet 15 Jahre nach dem dein Strafbefehl rechtskräftig wurde (idR 2 Wochen).

Wenn du den Sb Mitte Juli 2007 erhalten hast kannst du somit den Neuantrag Ende Juli 2022 stellen.
Hast du den Sb erst Ende Juli 2007 erhalten, solltest du den Antrag erst Mitte August 2022 stellen.

Solltest du den Sb nicht mehr haben, kannst du dir auch einen Auszug aus dem FAER besorgen, da steht das Tilgungsdatum drin...
Kontaktformular FAER
 
Danke... Irgendwie hat sich das mit den Nachrichten überschnitten. Aber trotzdem nochmal Danke für deine Ausführliche Antwort

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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