Theonewhoknocks
Neuer Benutzer
Hallo liebe Leute,
Ich bin neu hier im Forum und möchte einmal ein Lob aussprechen für die tolle Arbeit, die ihr hier macht
Bezüglich meiner Fragestellung konnte ich über die Suchfunktion nicht wirklich etwas finden, daher hoffe ich, dass mir auf diesem Weg weitergeholfen werden kann.
Es geht um folgendes: Im Juni letzten Jahres wurde ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet, der aktive Wert lag bei 3,0ng/ml. Der Bußgeldbescheid kam, Führerschein für einen Monat weg, danach konnte ich ihn wieder abholen.
Heute kam dann der Brief des Stvas. Mir wird aufgrund meiner Blutwerte (3,0ng/ml aktiv, 20ng THC-COOH) und einer dummen und im Affekt (und vor der Belehrung) getätigten Aussage gegenüber der Polizei, der Konsum liege 2 Wochen zurück (Ja, verdammt, ich weiß. Wie kann man nur?!) nun "gelegentlicher Cannabiskonsum" zur Last gelegt, da dieser Wert nach 2 Wochen nicht mehr gegeben sei, demnach müsse ich mindestens ein zweites Mal konsumiert haben.
Die genaue Fragestellung lautet: "Ist zu erwarten, dass Frau XY auch zukünftig nicht zwischen einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr trennen kann?"
Liege ich jetzt richtig in der Annahme, dass es hier nicht um meinen Konsum an sich geht sondern lediglich darum, dass ich in Zukunft nicht mehr "berauscht" fahre und glaubhaft versichern kann, das Auto dann für eine gewisse Zeit stehen zu lassen? Der Konsum wurde nach dem Vorfall natürlich eingestellt, aber benötige ich in diesem Fall trotzdem Abstinenznachweise und wenn ja, reichen 6 Monate? In der Aufforderung zur MPU konnte ich keinen Hinweis darauf finden und theoretisch wird eine Abstinenz ja, ausgehend von der Fragestellung, gar nicht gefordert.
Die mir gesetzte Frist zur Beibringung des Gutachtens beträgt 6 Wochen, im Falle notwendiger Nachweise ist das ja nicht zu schaffen.. Beantrage ich also eine Verlängerung der Frist oder gebe ich meinen Führerschein einfach (freiwillig) vor Ablauf der Frist bei der FST ab und beantrage ihn dann mit den Nachweisen neu?
Und: Wenn keine Abstinenznachweise erforderlich sein sollten: Ist die ganze Sache in diesen 6 Wochen zu schaffen?
Danke im Voraus und liebe Grüße
Ich bin neu hier im Forum und möchte einmal ein Lob aussprechen für die tolle Arbeit, die ihr hier macht

Bezüglich meiner Fragestellung konnte ich über die Suchfunktion nicht wirklich etwas finden, daher hoffe ich, dass mir auf diesem Weg weitergeholfen werden kann.
Es geht um folgendes: Im Juni letzten Jahres wurde ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet, der aktive Wert lag bei 3,0ng/ml. Der Bußgeldbescheid kam, Führerschein für einen Monat weg, danach konnte ich ihn wieder abholen.
Heute kam dann der Brief des Stvas. Mir wird aufgrund meiner Blutwerte (3,0ng/ml aktiv, 20ng THC-COOH) und einer dummen und im Affekt (und vor der Belehrung) getätigten Aussage gegenüber der Polizei, der Konsum liege 2 Wochen zurück (Ja, verdammt, ich weiß. Wie kann man nur?!) nun "gelegentlicher Cannabiskonsum" zur Last gelegt, da dieser Wert nach 2 Wochen nicht mehr gegeben sei, demnach müsse ich mindestens ein zweites Mal konsumiert haben.
Die genaue Fragestellung lautet: "Ist zu erwarten, dass Frau XY auch zukünftig nicht zwischen einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr trennen kann?"
Liege ich jetzt richtig in der Annahme, dass es hier nicht um meinen Konsum an sich geht sondern lediglich darum, dass ich in Zukunft nicht mehr "berauscht" fahre und glaubhaft versichern kann, das Auto dann für eine gewisse Zeit stehen zu lassen? Der Konsum wurde nach dem Vorfall natürlich eingestellt, aber benötige ich in diesem Fall trotzdem Abstinenznachweise und wenn ja, reichen 6 Monate? In der Aufforderung zur MPU konnte ich keinen Hinweis darauf finden und theoretisch wird eine Abstinenz ja, ausgehend von der Fragestellung, gar nicht gefordert.
Die mir gesetzte Frist zur Beibringung des Gutachtens beträgt 6 Wochen, im Falle notwendiger Nachweise ist das ja nicht zu schaffen.. Beantrage ich also eine Verlängerung der Frist oder gebe ich meinen Führerschein einfach (freiwillig) vor Ablauf der Frist bei der FST ab und beantrage ihn dann mit den Nachweisen neu?
Und: Wenn keine Abstinenznachweise erforderlich sein sollten: Ist die ganze Sache in diesen 6 Wochen zu schaffen?
Danke im Voraus und liebe Grüße

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