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Abstinenznachweiss

Gerijk

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, bin neu hier. Ich habe Problem mit dem Abstinenznachweiss. Egal wo ich frage sind unterschiedliche Antworten. Also zu mir im Juli würde ich angehalten mit 2,6 Promile (Autofahrt). Seid dem Habe ich Entgiftung (20 Tage) und Reha (8 Wochen) erfolgreich durchgeführt. Anschließend habe ich 12 Monatige Abstinenz Vertrag abgeschlossen. Der jetzt noch am laufen ist. Zu meine Frage: sind die 12 Monate ausreichend? Danke für die Antworten
 
sind die 12 Monate ausreichend?

Das kann dir niemand sagen.

Wie lange die geforderte Abstinenzdauer im Endeffekt sein muss entscheidet nach dem MPU-Termin der Gutachter. Wobei ein geforderter Abstinenznachweis nur die Eintrittskarte für eine erfolgreiche MPU ist.

Die geforderte Abstinenzdauer hängt von der Alkoholproblemtiefe des Betroffenen ab. Dabei spielt die Promillehöhe eine wichtige, aber nicht die einzige Rolle.

Nach den aktuellen Beurteilungskriterien 4. Auflage und deinen bisherigen Angaben (2,6 Promille, Entgiftung, Reha) würde ich dir eher zu 15 Monaten Abstinenz raten.
 
Sicherheitshalber laut neuen Richtlinien, Leitlinien, hat sich glaube ich seit Mitte des Monats 2022 etwas verschärft. Das die mindesten 15 Monaten Abstinenznachweise Verlangen. Es kann sein, das vielleicht wo die Kriterien noch nicht Rechtskräftig waren, auch deine 12 Monaten reichen und alter Vertrag war. Weil niemand wusste ja das es mindestens 15 Monaten sein sollte. Ich würde dir trotzdem Sicherheitshalber empfehlen minimum 15 Monate. Dann bist du auf der Sicheren Seite. Du hast ja geschrieben, das du ein Abstinenzvertrag abgeschlossen hast. Ich gehe mal davon aus Urinprobe, kann du denke ich mal nachträglich deine 15 Monate Abstinenz nachweisen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo da bin ich wieder. Ich habe sehr viel zusätzlich im Internet geschaut. Und so was gefunden.



Von einer Alkoholabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme (stationär oder ambulant) durchgeführt wurde. Bei einer Alkoholabhängigkeit sollen wir feststellen können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt hat.

Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei Alkoholabhängigkeit für eine MPU sein:

  • nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung 12 Monate.
  • wurde keine Therapie durchgeführt, muss die Abstinenz 15 Monate sein.
Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik sein, ohne dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist:

  • Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach 12 Monaten ausgegangen werden.
  • Für den Zeitraum der angegebenen Abstinenz sollen Laborbefunde (ETG) vorliegen.




Also so wie ich das verstehe sind nach stationären Therapie 12 Monate Abstinenznachweiss nötig.

Beispiel Quelle



Vielen Dank noch für ihre Antworten
 
Hast du denn eine Bescheinigung über die Therapie, die sich auch gut liest?
Wenn es bei dir nicht eilig ist, würde ich dir auch zu 15 Monaten raten.
 
Hallo, noch habe ich keine Bescheinigung bekommen, aber die werde ich ca Nächte Monat bekommen. Ich habe Zeit, aber habe einen abstinenzvertrag für 12 Monate bei tüv nord abgeschlossen. Leider gibts keine Möglichkeit den auf 15 Monate zu verlängern.
 
Hallo, noch habe ich keine Bescheinigung bekommen, aber die werde ich ca Nächte Monat bekommen. Ich habe Zeit, aber habe einen abstinenzvertrag für 12 Monate bei tüv nord abgeschlossen. Leider gibts keine Möglichkeit den auf 15 Monate zu verlängern.
Dein AB-Vertrag läuft seit Juli 23 für 1 Jahr, wie ich verstanden hab.
Der Tüv ist einzig ein Vermittler, d.h. Du bezahlst jetzt recht viel Geld. Zieh das Jahr durch..
Hängt natürlich dann auch davon ab, wann den Antrag stellst und die Aufforderung zur MPU bekommst..

Such Dir in der Zwischenzeit direkt ein Labor. Hier eine Sammlung mit Preisvergleichen und frag dort direkt an.
Es gibt die Möglichkeit im Anschluss:
1. ein weiteres UKP anzuhängen über z.B: 3 Monate Laufzeit (mit 2 UK-Analysen). oder
2. 3 Monate nach Abschluss deines jetzigen UKPs eine Haaranalyse zu erstellen (diese gilt immer 3 Monate rückwirkend).

Die Preisunterschiede dieser Analysen sind immens. Am günstigen ist es eben direkt beim Labor, welches zertifiziert und akkreditiert sein muß, abzuschließen.
 
Hallo nochmals. Ich bin langsam schwer am grübeln ob ich die Professionelle Vorbereitung in Anspruch nehmen soll. Überall was ich im Internet lese steht dass ohne solche Vorbereitung Mpu kaum zu bestehen ist. Kann mir jemand hier sagen wie das aussieht. Ich habe erfolgreich Entgiftung in der Klinik gemacht dann habe ich Entwöhnung bzw. Reha zwei Monate erfolgreich teilgenommen, jetzt mache ich Nachsorge 20 Stunden und parallel zu Nachsorge habe ich Abstinenznachweiss 15 Monate angefangen. Sollte ich wirklich noch dazu eine Professionelle Vorbereitung machen? Ich habe jetzt noch zwei Bücher geholt und schon gelesen testknacker von TÜV und Mpu Vorbereitung von Maximilian Jonitz. Übrigens finde ich die Bücher klasse.

Danke für die Antworten
 
Hallo Gerijk,

es besteht keine "Pflicht" eine prof. Vorbereitung zu machen.
Es kommt ganz darauf an, inwieweit du selbst dir über deine Alk.erkrankung im Klaren bist und es schaffst deine Abstinenz dauerhaft beizubehalten.
Gehst du in eine SHG? Falls nicht, wäre dies dringend anzuraten. Die Entscheidung deine AB auf 15 Monate zu erhöhen war übrigens richtig.

Wir können dich bei deiner MPU-Vorbereitung ebenfalls unterstützen, dafür müsstest du zunächst noch den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen und dich mit dem Fragebogen für eine Alkohol-MPU auseinandersetzen. Wobei der Bogen mit den 30 Fragen noch einiges an Zeit hätte. Es geht erstmal darum, dass du die Fragen für dich selbst beantwortest, damit du so auch ein Stück weit siehst, was bei der späteren MPU in etwa auf dich zukommen wird...

Edit: Dein zweites Thema mit dem gleichen Inhalt wie der deines letzten Posts hier, habe ich gelöscht, bitte bleibe mit allen Fragen hier in deinem Thread.
 
super das hat mich sehr beruhigt. Die SHG habe ich schon ausgesucht und werde aus zeitlichen Gründen erst nach Nachsorge besuchen. Die 15 Monate war ein Tipp aus diesem Forum, dafür bin sehr dankbar.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Leute ich bin wieder. Habe eine Frage zum Thema Alkohol MPU. Ich mache mir sehr viel sorgen dass ich es so wie so nicht schaffe obwohl ich zumindest denke ich viel schon gemacht habe. Ich habe nähmlich hinter mir eine Entgiftung und eine Reha hinter mir anschließend habe ich die Nachsorge halbes Jahr gemacht und bin fest in Selbsthilfe Gruppe verbunden. Die mpu Vorbereitung habe ich auch bei Caritas gemacht 15 Monate abstinenznachweiss läuft in Februar ab Jetzt habe gelesen das die mpu nach Klinik Aufenthalt eventuell leichter wird und ich mach mir zu viel Gedanken dass ich die MPU nicht schaffe. Hat jemand von Euch Erfahrung mit mpu nach so einem „Vorbereitung Muster „ wie ich? Würde mir sehr helfen den Angst von den Prüfung nehmen.

Danke für die Antwort
 
Hallo @Gerrijk,
es kann dir niemand eine Einschätzung geben, solange nichts über deinen "Fall" bekannt ist.
Der Gutachter wird sich nicht damit zufrieden geben, dass du etwas "gemacht" hast.
Er will wissen, warum du getrunken hast, wann wieviel (konkrete Mengenangaben), warum du jetzt nicht mehr trinkst, was sich positiv in deinem Leben verändert hat, etc.
Wenn deine MPU-Vorbereitung gut war, wirst du das alles wissen. All das ist unabhängig von irgendeinem "Therapiemuster".
 
Hallo Gerrijk,
Taxi hat da schon gute Hinweise gegeben. Du hast die besten Voraussetzungen mit Entgiftung, Thera und SHG. Aber es gibt einfach kein "Muster"!. Das läuft ja schon bei jedem GA anders. Es liegt an deiner Überzeugungskraft, dass du die Vergangenheit gut reflektiert hast und jetzt für die Zukunft sinnvolle Wege kennst ohne Alkohol. Da solltest du in deiner Therapie doch einiges gelernt haben. Und grad die Erfahrungen einer SHG können unglaublich wertvoll sein, wenn es um Stichworte wie Suchtdruck, zufriedenem Leben ohne Alkohol, Umgang mit Schwierigkeiten und Grenzen geht.
Das Wichtigste bleibt: du musst wissen, was deine Trinkmotive waren und diese soweit als möglich behoben haben bzw. wissen, wie damit umzugehen.
Das ist natürlich nur eine sehr allgemeine Antwort, aber auf mehr können wir ja auch nicht eingehen, da du dich noch nicht mehr eingelassen hast hier im Forum.
 
Hallo Leute ich hoffe ihr kommt mir wieder helfen. Ich war vor zwei Wochen in Verkersamt um Antrag auf Wiedererteilu g von Führerschein. Da würde mir gesagt dass ich ein Ärztlicher Gutachten machen soll und nichts über MPU gesagt würde. Heißt das jetzt, dass ich kein MPU machen muss? Also im Internet steht das die Ärztliche Untersuchung ist so was wie kleine mpu aber nicht zu richtige MPU zu vergleichen. Soll ich mich da anders jetzt vorbereiten? Mensch bin mit den Sachen so was von durcheinander. Ich hoffe auf eure Hilfe. Ps in Verkersamt habe ich zugegeben dass ich in der Suchtklinik gewesen war.
 
Heißt das jetzt, dass ich kein MPU machen muss?

Unser Problem dir zu helfen ist, das fast alle wichtigen Informationen fehlen. Auch nach einen ärztlichen Gutachten kann eine MPU gefordert werden.

Da würde mir gesagt dass ich ein Ärztlicher Gutachten machen soll

Kannst du möglichst genau schreiben was dir da gesagt wurde? Klarheit wird es wahrscheinlich erst geben wenn die schriftliche Fragestellung vorliegt. Es kann sich auch um ein Versehen handeln.

Du könntest auch zunächst den Profilfragebogen ausfüllen: https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Die Fragen zum Alkohol kopieren und im Antwortfeld ausfüllen.

Also im Internet steht das die Ärztliche Untersuchung ist so was wie kleine mpu aber nicht zu richtige MPU zu vergleichen.

Jein. Die haben rechtlich unterschiedliche Aufgaben.

Eine MPU wird gefordert wenn (in deinem Fall) eine Alkoholfahrt mit ab 1,6 Promille (oder eine Wiederholungsfahrt unter Alkohol) nachgewiesen wurde und eine neue Fahrerlaubnis beantragt wird.

Ein ärztliches Gutachten wird gefordert wenn starke Verdachtsmomente einer Fahruntüchtigkeit vorliegen, die aber noch nicht bewiesen sind. Das geschieht in Regelfall wenn die betroffene Person sich noch im Besitz von Fahrerlaubnis und Führerschein befindet. Bei Alkoholverdacht eher selten, sondern meist bei Personen die mit Drogen / Drogenutensilien angetroffen wurden, denen aber kein direkter Konsum nachgewiesen werden können.

Nach deiner bisherigen Beschreibung (angehalten mit 2,6 Promile (Autofahrt)) würde ich direkt eine MPU-Aufforderung erwarten. Gab es bei der Kontrolle und dem nachfolgenden Verfahren irgendwelche Besonderheiten? Oder bist du vielleicht zusätzlich im Drogenbereich aufgefallen? Auch außerhalb des Straßenverkehrs?
 
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