• Als Forenbetreiber sind wir nicht verpflichtet, Beiträge oder Themen auf bloßen Wunsch zu löschen. Eine Entfernung erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. bei rechtswidrigen Inhalten oder berechtigten datenschutzrechtlichen Ansprüchen). Bitte veröffentlichen Sie daher nur Inhalte, deren dauerhafte Speicherung und öffentliche Zugänglichkeit Sie zustimmen.

Alk.missbrauchsangabe beim TÜV....

Guter Beitrag Pfohli, sehe ich auch so ...

Folglich ist zu erwähnen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird, teilweise wird hier, je nach Begutachtungskriterien des jeweiligen MPI, von Abhängigkeit ausgegangen. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden, sind Fahrstrecke, Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab.

Einen Alkoholmissbrauch zu leugnen, ist für mich der falsche Weg. Dennoch soll das jeder für sich entscheiden ... "Kopf oder Zahl" !!!
 
Hallo,
ich werde bei meiner MPU angeben, daß ich Alkohlkrank bin.
Gefestigt durch meine SHG+Führerscheingruppe.

Gruss

Jürgen


[COLOR=Blü]Habe diesen Beitrag zwecks Beantwortung auch mal in deinen Thread kopiert *Nancy*[/COLOR]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben