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Alkoholabstinenz-Nachweis: 2 x ein halbes Jahr möglich?

Ginderella

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum.
Ich bin sehr froh, dass ich hier Ansprechpartner (neben meiner Verkehrspsychologin) gefunden habe, die vielleicht zu einige Themen etwas Licht ins Dunkel bringen können.

Zu den Fakten:

  • Alkoholfahrt am 28.01.2024
  • Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr
  • Blutwerte: 1. Entnahme 1,96 / 2. Entnahme: 1,67
  • Vorher keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr
  • Führerschein wurde sofort einbehalten
  • AB seit 14.02.2024 auf Anraten des Anwaltes
  • MPU-Vorbereitungskurs läuft
  • Strafbefehl steht noch immer aus

Viele Bereiche sind mir bereits klar (Stufen der Alkoholabhängigkeit, Aufarbeitung der Alkohol-Historie, Änderung der Einstellung zu Alkohol und Absicht zur weiteren Abstinenz nach Abschluss der Alkoholabstinenznachweises).

Nun bin ich am Überlegen, ob ich zweimal ein halbes Jahr Alkoholabstinenz direkt aneinander mache (ohne Pause), um ggf. bei einer Sprerrfrist von 9 Monaten (=28.10.2024) schon das halbe Jahr abgeschlossen zu haben und ggf. die MPU dann mit einem halben Jahr Nachweis und der Absicht, auch künftig abstinent zu bleiben, bestehe und gegen Ende des Jahres dann meinen Führerschein zurückbekomme.

Sollte ich gleich von Anfang an den Nachweis für ein Jahr machen, besteht ja nicht einmal die Chance, dass ich dieses Jahr nochmal Auto fahre, weil der Nachweis für ein Jahr erst am 14.02.2025 abgeschlossen werden kann, selbst wenn die Sperrfrist kürzer wäre?

Nun meine Fragen:

  • Was sagt ihr zu meiner Strategie?
  • Wie müsste ich in der MPU argumentieren?
  • Was mir auch noch niemand abschließend sagen konnte: Gilt die Sperrfrist lt. Strafbefehl ab Entzug (=28.1.24) oder ab Bekanntgabe des Strafbefehls (=Ende April/Anfang Mai 24?) ?
Da liegen ja bei mir nun doch bereits 3 Monate dazwischen…
  • Könnt ihr vielleicht sagen, wie lange die Sperrfrist wohl insgesamt sein wird? Befreundete Polizisten meinten "in der Regel" 9 Monate?

Bin sehr dankbar für jegliche Art von Infos!

Viele Grüße und DANKE bereits jetzt!
 
Was sagt ihr zu meiner Strategie?

Alkoholabstinenz lässt sich bei Haarproben maximal 3 Monate rückwirkend nachweisen. Vor der ersten Haarprobe sollten allerdings 4 bis 6 Wochen Toleranzzeit eingeplant werden, da die verseuchten Haaranteile erst rauswachsen müssen.

Die Sperrfrist wird erfahrungsgemäß zwischen 9 und 15 Monaten liegen, falls es keine weiteren Auffälligkeiten gab. Bei knapp unter 2 Promille sehe ich 9 Monate als zu optimistisch an.

Wie müsste ich in der MPU argumentieren?

Das hängt von deiner gesamten Vorgeschichte ab, die wir nicht kennen.

Gilt die Sperrfrist lt. Strafbefehl ab Entzug (=28.1.24) oder ab Bekanntgabe des Strafbefehls (=Ende April/Anfang Mai 24?) ?

Die Sperrfrist gilt ab Rechtskraft des Strafbefehls. Der vorläufige Führerscheinentzug ist bereits eingerechnet. Beispiel: Dein Führerschein ist bei Rechtskraft bereits 3 Monate weg. Wenn die Sperrfrist insgesamt ein Jahr beträgt werden im Strafbefehl 9 Monate stehen. Im Strafbefehl ist also die Rest-Sperrfrist aufgeführt.
 
DANKE Dir, für die schnelle Rückmeldung!

Ich hab (wie geschrieben) gleich am 14.2.24 mit dem Abstinenznachweis über Urin angefangen.

Falls die Sperrfrist also nun 9 Monate AB RECHTSKRAFT Strafbefehl betragen sollte und nicht insgesamt 9 Monate ab Führerschein-Entzug, dann kann ich natürlich gleich das Jahr Abstinenz-Nachweis machen, weil ich vorher dann ja so oder so keine Möglichkeit habe, meinen Führerschein früher zurückzubekommen und ggf. mit 1/2 Jahr Abstinenznachweis die MPU zu bestehen. Richtig?

Gerne kann ich Euch meine Vorgeschichte noch schildern. Aber vermutlich muss ich das ggf. Im Detail mit meiner Verkehrspsychologin besprechen.
 
Eine halbe Stunde ?!
Wenn du in einer halben Stunde 0,3 Promille abgebaut hast…uiuiuiuiui

Und wenn du Zuhause getrunken hast, warum hast du dann einen ab- und keine aufsteigenden Wert ?
 
Wenn dein Körper in einer halben Stunde 0,3 Promille abgebaut hat zeugt das von einer heftigen Alkoholvergangenheit.

Wenn jemand viel trinkt stellt sich der Körper darauf ein. Bei jemanden, der kein Alkoholproblem hat, wird meist 0,05 bis 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abgebaut. Bei Betroffenen mit Alkoholproblemen erfahrungsgemäß 0,15 bis 0,25 Promille pro Stunde. 0,3 Promille in einer halben Stunde, also 0,6 Promille in einer Stunde ist eher schon außerhalb von den üblichen Erfahrungswerten. In jedem Fall war dein Trinkverhalten bei so einem Wert in der Vergangenheit schon außergewöhnlich.

Falls deine Nachtrunkbehauptung stimmen sollte und du wahrscheinlich angegeben hast, bis kurz vor Eintreffen der Polizei getrunken zu haben, müsste die Promillehöhe bei der zweiten Probe höher sein. Wenn sie niedriger wird gilt deine Nachtrunkbehauptung als widerlegt.

Bei einer MPU solltest du deshalb damit gar nicht erst anfangen. Wenn du bei einer MPU der Aktenlage widersprichst darfst du sie nicht bestehen.

Um Verwirrungen zu vermeiden wurde die Abbaurate korrigiert *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab (wie geschrieben) gleich am 14.2.24 mit dem Abstinenznachweis über Urin angefangen.

Nein, das hast du leider nicht geschrieben.

Urinproben kannst du nicht einfach nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängern. Die letzte Probe erfolgt meist mehrere Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit, so dass du bis zum Beginn des zweiten Vertrags wieder Alkohol trinken könntest.

Deshalb musst du den Vertrag verlängern, bevor du zur letzten Probe einbestellt wurdest. Das sollte auch in deinem Vertrag oder den Informationen des Labors so stehen.

Wenn du den Zeitpunkt verpasst könntest du (sofern deine Haare das zulassen) auf Haarproben wechseln.
 
Hallo.Man kann 2 Mal 6 Monate Vertrag Urinproben machen. Das muss natürlich vorher per Vertrag so abgeschlossen sein. 1 mal Vertrag über 6 Monate und dann ohne Lücke den neuen Vertrag wieder 6 Monate. L.g.sanne
 
Danke für die ausführlichen Erläuterungen!
Ihr kennt Euch echt gut aus .
Wusste ich bisher nicht.

Aber Du hast wahrscheinlich Recht mit der heftigen Alkoholvergangenheit…
Schockierend, Deine Berechnung. Puh.

Auch mit dem Nachtrunk stimme ich dir zu.
Sollte/werde ich nicht erwähnen.

Ja, ich würde den Vertrag gleich jetzt verlängern. Oder natürlich vor der letzten Probe oder bei der nächsten Probe.

Aber vermutlich wird sich die Frage wh erübrigen, wenn der Strafbefehl da ist. Wenn da 9 Monate Sperrfrist ab jetzt drinstehen, dann kann ich au das ganze Jahr machen.
 
Ich habe das anders gemeint. Zum Beispiel Labor Enders:

https://www.labor-enders.de/2019/11/29/drogenscreening-abstinenzkontrolle-urin/

Bitte teilen Sie uns den gewünschten Zeitbereich am Ende dieses Vertrages mit. Sollte eine Verlängerung des Vertrages notwendig sein, muss diese innerhalb der Laufzeit des bestehenden Vertrages erfolgen, so dass Ihnen keine zeitlichen Lücken in der Abstinenzkontrolle entstehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie uns im Falle einer Vertragsverlängerung spätestens vor dem letzten Screening die Verlängerung mitteilen. Für diesen Fall fordern die Begutachtungsleitlinien ab 01.05.2014 mindestens 3 weitere gültige Kontrollen pro Halbjahr.
 
Nichts zu danken. Ich habe diese Verlängerung gemacht. Musste nur rechtzeitig Bescheid sagen. Falls Du Die MPU nach 6 Monaten versuchen möchtest mach die neuen 6 Monate weiter bis Du wirklich weisst das Du bestanden hast. Das zieht sich leider immer hin. Ich musste leider lange warten aufs Gutachten und danach auch lange bis das GA geprüft wurde..Das war echt schlimm die Wartezeit. L.g.sanne
 
DANKE, liebe Sanne.
Ja, die Warterei (auch an Bahnhöfen) auf den Strafbefehl, die ständige Ungewissheit macht mir zu schaffen.

Mehr als das Nicht-Trinken.

Aber Pläne für den Tag kurzfristig über den Haufen schmeißen zu müssen usw.

Na ja, ich befürchte, wie ich das hier rauslese, sind meine Chancen mit 6 Monaten bzw. Insgesamt 9 Monaten hier durchzukommen eher gering.
 
Ich bin ja Wiederholungstäter gewesen leider. Bei Meiner 1 MPU hatte Ich 6 Monate AB und habe bestanden. Aber es soll ja jetzt strenger geworden sein. Aber da kann vielleicht Nancy und die anderen noch etwas genauer was dazu sagen?Wenn aber die ganze Vorbereitung und Aufarbeitung stimmt vielleicht reichen dann 6 Monate aus. Das könnte ein Glücksspiel werden. Wenn es vom finanziellen her machbar ist von Deiner Seite aus versuche es. Aber Du musst alles genau aufarbeiten und genau wissen was Du sagst warum es überhaupt so weit kommen konnte...l.g.
 
Da hast Du absolut Recht…
Aber wenn die Sperrfrist eh noch neun Monate ist, hilft mir selbst die bestandene MPU nicht so viel …
 
Wenn die Uhrzeiten der Blutentnahmen aktenkundig sind, wovon auszugehen ist, hast du mit 6 Monaten AN keine realistische Chance auf eine positive Prognose.
 
Guten Morgen. Ja das ist wirklich ein Glücksspiel denke Ich. Versucht man es versucht man es lieber nicht.???Ist auch viel Geld dabei im Spiel. Ich hatte 1,89 Promille bei der 1 MPU mit 6 Monaten AB Nachweise. Hat geklappt. Aber vielleicht war es wirklich Glück. L.g.sanne
 
Danke für all Eure lieben und kompetenten Nachrichten!

Ja, so geht es mir auch.
In der ganzen Geschichte sind so viele Fragezeichen...
Es wäre schon mal gut, wenn der Strafbefehl endlich käme... Nur um hier schon mal in einem Punkt etwas mehr Gewissheit zu haben.
Wie gesagt, wenn die Sperrfrist ab jetzt 9 Monate dauert, dann besteht eh keine Möglichkeit, dass ich den Führerschein schon vor Ablauf von einem Jahr AN bekomme. Dann würde es wenig Sinn machen, die MPU vorher mit 6 Monaten zu versuchen...
Aber trotzdem interessant, dass es bei Dir geklappt hat, obwohl Du Wiederholungstäterin warst?
Vielleicht magst Du mir mal Deine "Strategie" näher erläutern, @Sanne2005?
Hier gibt`s bestimmt auch PMs , oder?
Bin so dankbar für jegliche Art von Infos und Austausch, weil ich das Gefühl hab, man bekommt immer irgendwie unterschiedliche Auskünfte, je nachdem wo man fragt.
Und richtige (aktuelle) Erfahrungswerte hat in meinem Freundes-/Bekanntenkreis leider niemand...

Wünsche Euch einen schönen Tag!
 
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