Alleinunfall mit 1,97 Promille, Filmriss, Ersttäter

Wolke123

Neuer Benutzer
Hi zusammen bin 23 Jahre alt.

Leider habe ich mich am 31.07.-nachts- so schnell und stark betrunken mit anschließender TF, dass ich einen Alleinunfall hatte, (Auto beschädigt, sonst zum Glück nichts), an den Hergang kann ich mich nicht erinnern. Die Erinnerung wie ich ins Auto stieg und gefahren bin (ca. 20 Minuten lang) und was mein Ziel war (vermutlich Tankstelle für Zigaretten) fehlt komplett.
Ich erinnere mich erst wieder an alles, was direkt danach geschah.
Mir wurden 2 Blutproben abgenommen die erste 1,97, die zweite 30 Minuten später 2,07. BAK war also noch steigend.
Meine erste Frage ist, ob jemand weiß, welcher Wert am Ende zählt. Theoretisch waren es nach Rückrechnung ja sogar weniger, Blutabnahme erfolgte ca. 2 Stunden nach Unfall.
Ist ja wohl relativ entscheidend, die Grenze zu 2,0 Promille, ob man vor den AN eine Therapie machen muss, um die MPU zu bestehen.
Kann mir einer von euch, der die MPU mit ähnlichen Werten geschafft hat, von der Vorbereitung erzählen? Also gehen auch einfach SHG?
Bin natürlich seit dem abstinent und irgendwo froh, dass es mir den Anstoß dazu gegeben hat. Auch wenn die Konsequenzen für mich sehr sehr bitter sind, habe mir damit die bisher größte Chance meines Lebens an einem Tag versaut, möchte ich aber nicht genauer erzählen. Vlt. irgendwann mal, wenn ich alles mehr aufgearbeitet habe.

Vielen Dank schonmal für jede Hilfe oder Antwort!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Wolke123,

willkommen im Forum.
Ist ja wohl relativ entscheidend, die Grenze zu 2,0 Promille, ob man vor den AN eine Therapie machen muss, um die MPU zu bestehen.
Ob nun 1,97‰ oder 2,07‰ macht keinen großen Unterschied, und nein 2,0‰ sagt nicht automatisch aus dass eine Therapie benötigt wird.
Entscheidend ist die Tiefe der Alkoholproblematik, denn jemand der z.B. mit 0,6‰ aufgefallen ist, kann im Grunde ein viel größeres Alkoholproblem haben als jemand der mit 1,6‰ "erwischt" wurde...

Sei doch bitte so nett und fülle erstmal den entsprechenden Profilfragebogen aus und erzähle uns etwas mehr über dein Trinkverhalten (was, wie oft, wie viel) und wie du dich selbst bzgl. deines Alk.konsums einstufst damit wir dir besser helfen können.
 

Wolke123

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,
im Folgenden mein Profilfragebogen:
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 185
Gewicht: 90
Alter: 23

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 31.07.2023
BAK: 1,97 erste BA, 2,07 zweite BA
Trinkbeginn: 16:00
Trinkende: 01:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: bisher unbekannt

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 01.08.2023

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: unbekannt

Vorher habe ich fast täglich getrunken, meistens Bier, sodass ich am nächsten Tag immer arbeiten konnte. Am Wochenende ist es allerdings immer viel zu viel geworden. Zur Tatzeit hatte ich bereits 2 Wochen Urlaub und mein Konsum war mindestens doppelt so hoch wie normal.

Eine Sache lässt mir keine Ruhe: Im Krankenhaus während des Wartens auf die zweite BA hat die Polizei zu mir gesagt: Es wäre doch viel schlimmer wenn Sie oder jemand anders noch verletzt wären, seien Sie froh dass nichts schlimmeres passiert ist.
Auf jeden Fall stimmt das. Hätte ich jemand anderen verletzt oder gar getötet, würde ich nicht mehr leben wollen.
Allerdings war ich in dieser Situation sehr schlecht zu sprechen auf die Polizei. U.A. da ich fixiert wurde, obwohl ich mich in keinerlei Weise zur Wehr gesetzt habe. Wohl auch deswegen, also aus Trotz habe ich sowas gesagt wie: "Schlimmer als so? - Nö" - Extrem blöde und falsche Aussage von mir. Später als sie nochmal was ähnliches sagen, habe ich aber zugestimmt, dass das schlimmer wäre glaube ich.
Inwiefern kann mir das den "Hals brechen"?
Kann diese Aussage alleine dazu führen, dass man mir die Fahreignung für immer abspricht? Werde natürlich den Polizeibericht abwarten, mein Anwalt müsste die Akteneinsicht bald bekommen.

Viele Grüße,
Wolke123
 

Wolke123

Neuer Benutzer
Zu meiner Einschätzung des eigenen Konsums möchte ich noch sagen: Mal eine Woche oder einzelne Tage zu verzichten war für mich kein Problem. Habe dies hin und wieder gemacht, da ich mich fitter fühlen wollte, es bestand also schon lange der Wunsch den Konsum zu reduzieren.
Auch um der Fahrer zu sein, bin ich manchmal nüchtern geblieben.
Habe allerdings fast ausschließlich alleine getrunken.
Gefahren unter Alkoholeinfluss bin ich nur mit steigender Alkoholmenge, da mir die Vernunft abhanden kam, vorher geplant war es zunächst nie.
Abgesehen von unzähligen Malen, die ich unter Restalkohol gefahren bin. Allerdings bin ich die Wochen vor dem Unfall immer leichtsinniger geworden und zum Beispiel nach 2-3 Bier noch normal einkaufen gefahren. Meinen Führerschein besaß ich genau 11 Monate.
 

Andi18

MPU Profi
Hallo und willkommen,
ich würde an Deiner Stelle den Konsum ab sofort komplett einstellen. Ich denke mal die Sperrfrist wird auf Größenordnung 12M ausfallen. Somit nutzt damit am besten die Zeit. Such Dir Labore, welche für Abstinenznachweise zertifiziert und akkreditiert sind.
Der Tüv z.B. ist Vermittler und der teuerste Platzhirsch, der zockt richtig ab. Somit Labore direkt suchen.
Entweder via Urin oder Haar.

Beginne zudem Kontakt mit MPU-Beratern aufzunehmen. Hierzu gibts z.B. karitative Einrichtungen (Diakonie, Caritas..) welche kostengünstig sind. Außerdem könntest Verkehrspsychologen (VP) aufsuchen und Erstgespräche führen. Diese sind idR auch kostenlos.
Such z.B. in der BNV-mitgliederliste nach dem nächsten.

Was die Haaranalysen angeht, unten eine Auflistung an möglichen Laboren. Die Preisunterschiede sind immens, also starte die Recherchen.

Ich gebe dir mal ein paar interessante Links, welche ich von Max geklaut hab...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Gute FB als Hilfestellung

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Haaranalyse FAQ
Adressen für Haaranalysen
 

Wolke123

Neuer Benutzer
Hallo Andi,
ja den Konsum habe ich bereits komplett eingestellt. Ich denke, wenn die Abstinenz gefestigt ist, kann ich mir auch einen dauerhaften Alkoholverzicht vorstellen.
Vielen Dank für die Links, werde mich da mal durcharbeiten.
Aber bezüglich meiner Aussage ggü. der Polizei kannst du auch nichts sagen, oder?
 

Andi18

MPU Profi
Diese Aussagen spielen überhaupt keine Rolle. Du warst betrunken und nicht Herr Deiner Sinne. Ich gehe mal davon aus, daß Ausfallerscheinungen zudem dokumentiert sind. Beginne auf keinen Fall rechtzufertigen, daß aufgrund Fixierung es unangebracht empfindest. Vertrete die Auffassung, daß die Exekutive vorbildlich gearbeitet hat und die Schuld alleine bei Dir lag.

Bei der Mpu gehts um Aufarbeitung Deiner Alk-Problematik -
d.h. was war passiert, warum ist es passiert und wieso wird es nicht mehr passieren?

Außerdem wirst Du rechtzeitig vor der Mpu Einsicht in Deine FS-Akte nehmen und schauen was dort alles vermerkt ist, um keine Überraschungen zu erleben.
 

Wolke123

Neuer Benutzer
Guten Abend,

vor Jahren war ich mal beim Arzt, um mich krankschreiben zu lassen für 2 Tage. Ich erzählte, dass ich ein Alkoholproblem habe. Jetzt weiß ich nicht mehr genau, was auf der Ausfertigung als Diagnose stand, die an die Krankenkasse geht. Bzw. habe ich ja alle 3 Ausfertigungen bekommen, also dürfte die Krankenkasse diese Information doch eigentlich gar nicht haben oder?
Gilt sowas in der MPU als diagnostizierte Abhängigkeit? Also hieße es, dass ich dann eine abgeschlossene Therapie vorweisen müsste?
Oder liegen solche Informationen dem Gutachter gar nicht vor?
Sieht er auch nur, was in der FS-Akte steht?
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen,

an Unterlagen von Ärzten kommt die MPU Stelle nur wenn du sie von der Schweigepflicht entbindet.
Ich würde dir empfehlen, bei der Wahrheit zu bleiben.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Gilt sowas in der MPU als diagnostizierte Abhängigkeit?
Die relevante Diagnose stellt der Gutachter im Verlauf der MPU selbst, allerdings gibt es selten Widersprüche, wenn schon jemand anderes eine Diagnose so klar gestellt hat.
Es kann aber tatsächlich passieren, dass der GA strenger wertet als ein anderer Arzt oder Psychologe.
Am Ende ist es wie Bakira sagte, nur was du dort vorlegst, wird verwendet, sowie deine FS-Akte mit Strafbefehl und allem weiteren.
Im Umkehrschluss aber: wenn du eine Diagnose hast und du hast z.B. eine therapeutische Massnahme erfolgreich beendet, dann hast du die Diagnose auch gleich adäquat beantwortet und damit einen guten Stand in der Untersuchung.
 

Eugen

Stamm-User
Hallo Wolke123, bevor ich meinen Führerschein verloren habe, war ich mit Depressionen im Krankenhaus. Genau wie du hatte ich einen Unfall und wurde von der Polizei ins Krankenhaus gebracht.
Ich kann nicht genau sagen, ob ich Glück hatte oder gut vorbereitet war, aber der Psychologe nicht nach meiner Entlassungberichte gefragt. Auf den Briefen der Krankenhäuser stand "Depressive Episode mit Alkoholkonsum" und auf dem anderen "Diagnose: Alkoholabhängigkeit". Oder so ähnlich. aber trotzdem habe ich MPU bestanden.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Meine erste Frage ist, ob jemand weiß, welcher Wert am Ende zählt.

Wie schon geschrieben machen die beiden Werte bei einer MPU keinen großen Unterschied.

Hast du auf einen möglichen Nachtrunk hingewiesen? Ansonsten sind zwei Blutproben eher unwahrscheinlich. Vielleicht wollte die Polizei auch eine nachträgliche Nachtrunkbehauptung ausschließen.

Für die Strafe zählt der Wert, der zum Unfallzeitpunkt im Körper war, egal ob im Magen oder im Blut. Ohne Nachtrunk ist das der höhere Wert.
 

Wolke123

Neuer Benutzer
Habe nochmal eine Frage..
Am Abend der TF konnte mein FS nicht eingezogen werden da ich ihn nicht dabei hatte und auch zu Hause nicht finden konnte
Habe ihn dannach freiwillig zur zuständigen Polizeidienststelle geschickt
Wird diese Zeit dann trotzdem auf die Sperrfrist angerechnet?
Habe keine Erhaltsbestätigung bekommen, vlt sollte ich dannach mal fragen bei der Polizei
 

Wolke123

Neuer Benutzer
Und mit 16 würden bei mir einmal 2gramm Cannabis gefunden, verfahren eingestellt.
Kiffe seid 4 Jahren nicht mehr.
Erfährt die fss sowas,bzw. spielt das für die MPU eine Rolle?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Wolke123,
Habe ihn dannach freiwillig zur zuständigen Polizeidienststelle geschickt
Wird diese Zeit dann trotzdem auf die Sperrfrist angerechnet?
mW wird die Beschlagnahme erst durch die Sicherstellung des FS in Kraft gesetzt, also erst dann wenn er an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Nach dieser Logik würde somit erst der Zeitraum nach deiner Abgabe auf die Sperrfrist angerechnet werden...
think.gif

Erfährt die fss sowas,bzw. spielt das für die MPU eine Rolle?
Du kannst davon ausgehen, dass die FSSt. von dem Besitz erfahren hat. Auf die MPU dürfte es sich aber nicht weiter auswirken...
 
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