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Altfall Cannabis: Neubeurteilung?

dialogique

Neuer Benutzer
Ein freundliches Hallo in die Runde!
Das ist ein großartiges Forum hier. Vielen Dank, dass ihr so etwas anbietet!!! :)
Ich hoffe, ich finde hier Hilfe!?
Muss ein wenig ausholen... Ich bin 2020 von der FEB aufgefordert worden, eine MPU zu machen, da ich damals unter THC-Einfluss (4,9 ng/ml; THC-COOH 85 ng/ml) am Straßenverkehr teilgenommen habe. Ich bin da ohne Vorwissen hin, hatte keine Abtsinenznachweise und wusste auch nicht, dass man so viele Daten im Kopf parat haben muss und dass ich da was über die Entwicklung und die Gründe des eigenen Konsums erzählen soll. Wie gesagt: sehr naiv von mir! Das Gutachten ist natürlich negativ ausgefallen.
Was ich auch nicht wusste, ist, dass ich das negative Gutachten gar nicht hätte abgeben müssen. Ich bin da wohl eher obrigkeitshörig!? :hand0001:Jedenfalls bin ich dann in der Folge aufgefordert worden, den Führerschein abzugeben. Das ist nun sechs Jahre her, und ich habe das Thema die ganzen Jahre vermieden, weil mich das echt belastet hat. Durch die Familie bin ich jetzt wieder damit konfrontiert worden und ein Bekannter hat mir erzählt, dass meine Werte von damals heutzutage wegen der Legalisierung wohl nicht zu einer MPU geführt hätten, sondern zu einer Ordnungswidrigkeit. Das sehe ich imr Forum bestätigt. Korrigiert mich gern, wenn ich falsch liege, die ganzen Begriffe machen mich konfus!?!
Der Bekannte meinte, ich solle einfach mal einen Antrag auf Neubeurteilung stellen, ggf. mit Anwalt. Aber ich verstehe nicht, wie das rückwirkend anders bewertet werden soltle von der Behörde!? Die haben ja auch das Gutachten von mir und da steht "fortgeschrittene Drogenproblematik" drin (Zitat). Das ignorieren die doch nicht jetzt einfach und geben mir den Lappen wieder, oder ginge das doch?

Ich bin da total unsicher und wpürde mich freuen, wenigstens eine Einschätzung aus dem Forum zu bekommen.
Ach so... ich habe seit dem Vorfall aucxh nicht mehr gekifft, nehme keine anderen drogen und Alkohol trinke ich maximal 1x im Monat. Nur rauchen tue ich.
 
THC-Einfluss (4,9 ng/ml; THC-COOH 85 ng/ml)
Erstauffälligkeit?
Ich kenne Betroffene, die bei Neuantrag dann ihren FS einfach so wiederbekamen. Da hatte die FsSt jedoch keine MPU mit der Aussage "fortgeschrittene Drogenproblematik" in der Akte.

Ausprobieren?
Im schlimmsten Falle ziehst Du den Neuantrag formlos wieder zurück und stellst ihn erneut, wenn Du die nötigen Nachweise (incl. Vorbereitung für eine D2) fertig hast.
 
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Nur als Ergänzung:
Einen Anwalt brauchst du dazu erst einmal nicht.

Falls die FEB eine MPU fordert und diese Anordnung mit dem Gutachten aus 2020 begründet, kannst du es hier mal einstellen.
Dann können wir uns es mal anschauen.

Ob du dann noch einen Verwaltungsrechtler mandatierst, könntest du dann immer noch entscheiden
 
Erstauffälligkeit?
Ich kenne Betroffene, die bei Neuantrag dann ihren FS einfach so wiederbekamen. Da hatte die FsSt jedoch keine MPU mit der Aussage "fortgeschrittene Drogenproblematik" in der Akte.
Ja, Erstauffälligkeit. Keine weiteren Vorkommnisse. Weder im Straßenverkehr, noch außerhalb.

Dass die fortgeschrittene DP in diese Akte eingetragen wird, war mir damals nicht klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Nur als Ergänzung:
Einen Anwalt brauchst du dazu erst einmal nicht.

Falls die FEB eine MPU fordert und diese Anordnung mit dem Gutachten aus 2020 begründet, kannst du es hier mal einstellen.
Dann können wir uns es mal anschauen.

Ob du dann noch einen Verwaltungsrechtler mandatierst, könntest du dann immer noch entscheiden
Danke Karl- Heinz! ☺️

Denkt ihr denn, dass es eine Chance gibt, ohne MPU? Ich bereue total, dass ich das Gutachten damals abgegeben habe. Das war echt unüberlegt!
 
Okay. Lieben Dank euch!
@joost: sorry, das ist meine Unsicherheit an der Stelle... Hab ja nicht viel zu verlieren, abgesehen von den Gebühren für den Antrag auf Neuerteilung.

Ich versuche es dann mal. Im Zweifel läuft es, wenn dann doch MPU, auf 15 Monate Abstinenzbelege hinaus, richtig?
Habe keine Therapie oder so etwas gemacht und an sich auch nicht vor, daher die 15 Monate, wenn ich das hier korrekt rausgelesen habe!? Voirbereitung würde ich diesmal allerdings machen.

Könnte Haaranalyse machen, dann wären schon 6 Monate voll.

Reicht der Nachweis zu Drogen oder sollte ich auch Alkohol mitmachen vorsichtshalber?
 
Ich habe jetzt nochmal versucht, das Gutachten zu finden, aber ich habe nur noch die Notizen, die ich mir damals danach gemacht, weil ich beabsichtigt hatte, zu einer Suchtberatung zu gehen, um Fragen zum Gutacchten zu klären. Suchtberautng stand auch als Empfehlung drin: Aufarbeitung meoiner Konsumgeschichte. Hab das dann aber nicht weiterverfolgt.
Leider kann es sehr gut sein, dass das Gutachten bei meinem Umzug vor zwei Jahren "flöten gegangen" ist. Ärgerlich! :smiley842:

Meine Notizen geben her, dass ich meine Angaben zum Cannabiskonsum offenbar im Verlauf des Gesprächs nach oben korrigert habe. Ich hatte gesagt, dass ich erst mit 22 angefangen habe mit dem Kiffen und mittelfristig dann 3x die woche gekifft habe, was ich so beibehalten hätte. Der GA hast aber aus mir herausgekitzelt, dass ich während eines Auslandsjahres nahezu täglich gerkifft habe. Danach war es zwar wieder dreimal die Woche, aber ich hatte auf die Frage nach täglichem konsum in Ferien/Urlaub zuerst mit Nein geantweortet. Das passt natürlich nicht zusammen. Blöd von mir! :smiley4625:

Alkohol hatte ich damals schon lediglich einmal im Monat getrunken, meist Bier und habe auch angegeben, dass ich gelegentlich auch Alkohol (1 Bier) zum Joint getrunken habe, sprich Mischkonsum. Und der GA hat mich gefragt, wie der aktuelle Alkoholgenuss sei und ich habe gesagt, dass es schon "ein bisschen mehr" sei, aber nicht weiter ausgeführt, lediglich, dass ich zu meinem damaligen Geburrtstag (2020) übertrieben habe: 3 Bier + 3 Mixgetränke und mehrere Kurze.
Zwar hatte der GA bzgl. alkohol keine Empfehlungen vermerkt, aber ich habe vor, wenigstens die 3 Monate vor der MPU eoinen Alkoholabstinenznachweis zu machen, zusätzlich zu den Nachweisen bzgl. Drogen. Oder brauche ich das nicht, weil keine Alkoholproblematik bestand bzw. besteht? Seit Jahren trinke ich, wie erwähnt, max. 1x im Monat und dann auch nicht mehr als 3 Bier (0,33).
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Möglichkeit wäre, bei der FEB Akteneinsicht zu nehmen.
Dann hättest du ( und auch wir ) das alte GA und die gesamte Faktenlage beisammen :smiley138:
 
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