Angekündigte Legalisierung vs Führerschein

Hans64

Erfahrener Benutzer
Hallo liebe Forengemeide,

Da ja zur Zeit erneut das Thema Legalisierung von unseren Politiker aufgegriffen wird und wir permanent von den Qualitätsmedien darüber "informiert" werden, habe ich mir mal die Mühe gemacht und einen Artikel heraus gesucht der diesem Thema wohl so realistisch wie möglich begegnet.

Anstoß dazu ist die Tatsache, daß einige Menschen im meinen Umfeld sich dahingehend äußern, es doch mal zu probieren wenn es legal, so frei nach dem Motto: "es ist legal, mir wird nichts passieren wenn ich mich am nächsten Tag ausgeruht ans Steuer setze!“

Wer bereits eine Drogen MPU hinter sich hat erkennt schnell wohin die Reise gehen wird, sollte es tatsächlich legal werden...das nämlich der Auftragstrichter der MPI's sich ordentlich füllen wird.


Der Artikel ist aus Auto-Motor und Sport :

Das Kabinett der Bundesregierung hat erste Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung im Kabinett beschlossen. Was ändert das für Autofahrer und ist Kiffen am Steuer jetzt erlaubt?

Die neue Bundesregierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Verkauf Cannabis als Genussmittel in dafür lizensierten Geschäften zu erlauben – die Abgabe von Cannabis-Blüten, also Marihuana (das daraus gewonnene Harz nennt sich dann Haschisch) für medizinische Zwecke durch die bundeseigene Cannabisagentur ist bereits seit März 2017 legal.
Jetzt wurden Details zum geplanten Gesetz im Kabinett der Bundesregierung beschlossen. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm "Genusscannabis" straffrei sein soll. Außerdem soll es für jede volljährige Person erlaubt sein, bis zu drei weibliche blühende Pflanzen zu besitzen. Zudem sollen Cannabis enthaltende Produkte zum Rauchen oder Inhalieren, sowie Sprays, Tropfen und Kapseln zum Verkauf zugelassen werden. Der Verkauf soll nur in lizensierten Fachgeschäften erlaubt werden, gegebenfalls auch in Apotheken.
"Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz" soll außerdem geprüft werden, ob für Käufer unter 21 Jahren eine THC-Obergrenze gelten soll. Grundsätzlich sieht das Papier von Gesundheitsminister Karl Lauterbach aber von einer festen Obergrenze ab. Das gilt auch für den Verkehrsbereich. Hier will die Regierung aber noch weitere Pläne ausarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die aktuelle Rechtsprechung hat in Bezug aufs Autofahren also weiterhin Bestand. Nach einer Frist von vier Jahren nach der Legalisierung soll anhand von ausgewerteten Daten über einen möglichen Grenzwert entschieden werten. Bis dahin fordert Karl Lauterbach, eine pragmatische Obergrenze zu wählen.
Entschieden ist durch den Kabinettsbeschluss übrigens noch nichts. Denn noch steht die Zustimmung der EU-Kommission aus. Die Bundesregierung ist aber zuversichtlich, dass es keine Einwände aus Brüssel geben werde. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich im Sommer 2022 ebenfalls schon für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.
Legalisierung hin oder her: Für den Konsum von Cannabis gilt Ähnliches wie für den Konsum von Alkohol: Er beeinträchtigt die Fähigkeit zum Autofahren. Deshalb gelten für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol Restriktionen. Darf man sich also nach dem Konsum eines Joints noch hinters Steuer setzen? Ein Blick auf die Rechtslage.
Strenger THC-Grenzwert für Strafe

Das Verbot von Autofahren nach Cannabis-Konsum ist in § 24 a Straßenverkehrsgesetz geregelt, Cannabis ist in der Anlage zu dem Gesetz ausdrücklich genannt. Die kritischen Grenzwerte allerdings nicht. Sie ergeben sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung: Ab 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit – nur der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bisher mit zwei Nanogramm eine doppelt so hohe Grenze akzeptiert. Welche Menge das beim Konsum bedeutet, ist wie bei Alkohol nicht exakt zuordenbar: Wer gelegentlich Cannabis konsumiert (maximal ein Konsum pro Woche) und dabei einen Joint mit einem Drittel Gramm Cannabis, das wiederum einen THC-Gehalt in Höhe von zehn Prozent hat, raucht, dessen Blut enthält in den meisten Fällen acht Stunden nach dem Konsum noch mehr als ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Dies macht sie übrigens auch, wenn der Cannabiskonsum gar nichts mit einer Teilnahme im Straßenverkehr zu tun hatte – es reicht, dass die Behörde, beispielsweise im Rahmen von Strafverfahren, vom Cannabiskonsum eines Betroffenen erfährt. Sollte die Bundesregierung den Cannabishandel und den Konsum legalisieren, dürfte die Zahl der außerhalb des Straßenverkehrs erfolgten Meldungen allerdings zurückgehen.
Führerschein-Risiko MPU

In jedem Fall ist die MPU eine große Gefahr für den Lappen: Im Rahmen dessen muss der Betroffene innerhalb von drei Monaten nachweisen, dass er kein Dauerkonsument ist. Dies ist nicht so einfach wie bei Alkohol, da sich die im Cannabis enthaltene psychoaktive Substanz THC nur sehr langsam, über Monate, im Körper abbaut – die Abbauprodukte sind noch über Wochen im Blut und über Monate im Urin nachweisbar. Der Betroffene muss aber nachweisen, dass er kein THC mehr im Blut hat – ansonsten besteht er die medizinischen Tests nicht, die der erste Teil der MPU sind (erst dann folgen der psychophysische Leistungstest und das psychologische Gespräch). Die Nachweise kosten ebenso Geld wie die MPU selbst – eine in Bezug auf Drogenkonsum durchgeführte MPU schlägt mit zirka 750 Euro zu Buche. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) haben im Jahr 2020 nur 55,7 Prozent der Drogen-MPU-Prüflinge die Prüfung im ersten Anlauf bestanden. 39,1 Prozent sind durchgefallen, 5,3 Prozent mussten zur Nachschulung. Da weniger als 56 Prozent der Prüflinge die MPU bestehen, ist der Führerschein mit zirka 44-prozentiger Wahrscheinlichkeit erstmal weg, mit fast 40 Prozent sogar für richtig lange – diese Gruppe gilt dann wegen Nichtbestehens der MPU als dauerhaft ungeeignet, ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Deftige Bestrafung für Cannabis am Steuer
Wen die Polizei mit einem Nanogramm oder mehr THC pro Milliliter Blutserum hinterm Steuer erwischt, dem drohen heftige Strafen: Beim ersten Mal beträgt das Bußgeld 500 Euro, es gibt zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist für einen Monat weg. Beim zweiten Mal sind 1.000 Euro Bußgeld fällig, es gibt immer noch zwei Punkte und der Führerschein wandert für drei Monate zur Polizei. Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro, Punkte und Fahrerlaubnis-Entzug bleiben im Vergleich zum zweiten Verstoß unverändert.
Der Körper baut Cannabis langsam ab

Da der Abbau von THC im Körper lange dauert, sollte ein Konsument nach einmaligem Kiffen mindestens 24 Stunden warten, ehe er sich wieder hinter ein Steuer setzt. Nicht mehr nachweisbar ist THC im Körper nach einmaligem Kiffen, aber erst nach frühestens einem Monat. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss damit rechnen, dass THC noch länger als drei Monate in seinem Körper nachweisbar ist. Baut der Betroffene also beispielsweise nach drei Monaten Cannabis-Abstinenz einen Unfall und die Untersuchungsbehörde entdeckt in einer Blutprobe die THC-Abbauprodukte, dann ist der Führerschein weg, es gibt Punkte in Flensburg, mindestens 500 Euro und eine MPU sind fällig.

Vergleich zu Alkohol

Im Vergleich zu THC baut sich Alkohol im Körper mit 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde rasend schnell ab. Außerdem ist bei Alkohol ein Promillewert von bis zu 0,49 erlaubt – außer der Fahrer zeigt vorher schon Ausfallerscheinungen. Über 0,5 Promille kennt der Gesetzgeber ebenso wie bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kein Pardon: Die Strafen sind identisch. Allerdings erfolgt die Anordnung einer MPU meistens erst beim zweiten Verstoß und das Bestehen der medizinischen Tests als Teil einer MPU ist wegen des schnellen Alkoholabbaus im Körper deutlich wahrscheinlicher. Allerdings haben 2020 nur 50,8 Prozent der Alkohol-MPU-Prüflinge die MPU bestanden, 41,9 Prozent sind durchgefallen, 7,3 Prozent mussten zur Nachschulung. In der Praxis scheinen 2020 also mit 55,7 zu 50,8 prozentual mehr Kiffer als Alkoholsünder die MPU geschafft zu haben.
Gefährdet der Fahrer unter Alkoholeinfluss zudem den Straßenverkehr, gibt es schon ab 0,3 Promille Blutalkohol-Konzentration eine empfindliche Strafe: Drei Punkte in Flensburg, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe machen klar, wie ernst der Gesetzgeber so einen Verstoß nimmt. Die Geld- oder Freiheitsstraße ist beim Erreichen der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) noch mal deutlich höher, hinzu kommt eine MPU bereits beim ersten Verstoß.
Das im Cannabis enthaltene THC ist eine psychoaktive Substanz, die die Wahrnehmungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen des Konsumenten verändert. Aus diesem Grunde ist die Kombination von Kiffen mit anschließendem Autofahren nicht ratsam – und bereits ab einem niedrigen THC-Gehalt im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Da selbst Gelegenheits-Kiffer (maximal ein Konsum pro Woche) diesen niedrigen Wert oft schon nach einem Joint überschreiten, ist, anders als bei Alkohol, rein rechtlich eine legale Kombination von Cannabis-Konsum und Autofahren kaum möglich.

Das Überschreiten von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum zieht eine saftige Strafe nach sich: Beim ersten Mal sind 500 Euro Bußgeld zu entrichten, es gibt zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist für einen Monat weg. Außerdem muss der Betroffene eine MPU bestehen, was häufig nicht gelingt – dann behält die Behörde die Fahrerlaubnis weiter ein.

Auch wenn die Bundesregierung die Legalisierung des Verkaufs von Cannabis an Erwachsene auf den Weg bringt und sich Händler sowie Landwirte bereits auf einen erhöhten Bedarf an THC-haltigen Produkten einstellen, heißt dies noch lange nicht, dass man unter dem Einfluss von THC Auto fahren darf – § 24 a Straßenverkehrsgesetz ist in dieser Hinsicht eindeutig und es gibt keine Anzeichen, dass die Bundesregierung dieses Gesetz im Zuge ihrer Cannabis-Legalisierungsbemühungen ändern wird. Allerdings gibt es Forderungen von Cannabis-Aktivisten, die Ordnungswidrigkeits-Grenzwerte deutlich anzuheben.

Wie beim Alkoholkonsum gilt auch beim Genuss von Cannabis: Wer die Finger komplett davon lässt, fährt am sichersten Auto und gefährdet am wenigsten andere und sich selbst. Außerdem ist er selbst bei unverschuldeten Unfällen auf der sicheren Seite – erwischen Polizisten nämlich jemanden mit mehr als 1,0 Nanogramm THC in einem Milliliter Blutserum (Promille), melden sie das der Fahrerlaubnisbehörde – und dann ist der Führerschein unabhängig davon weg, ob derjenige tatsächlich ein Auto gefahren hat. Die Zahl solcher Anzeigen könnte immerhin im Zuge der Legalisierung von Cannabis sinken – warum sollte man jemanden auf Cannabis-Konsum untersuchen, wenn das erlaubt ist?


Quelle eingefügt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Hans64,

bitte sei so nett und gebe die entsprechende Quelle an wenn du einen Zeitungsartikel zitierst - danke.
Mir sind im Artikel einige, zum Teil gravierende, Falschaussagen aufgefallen, ganz so gut wurde da wohl nicht recherchiert...
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Davon abgesehen warten wir natürlich alle gespannt darauf ob sich an den Grenzwerten für THC im Straßenverkehr etwas ändern wird, ich persönlich bin davon noch nicht so ganz überzeugt...
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Hans64

Erfahrener Benutzer
Hi Nancy,

bitte sei so nett und gebe die entsprechende Quelle an wenn du einen Zeitungsartikel zitierst -
OK, mach ich zukünftig.
Der Artikel ist aus Auto-Motor und Sport
Dachte der Hinweis reicht aus.

Mir sind im Artikel einige, zum Teil gravierende, Falschaussagen aufgefallen,
Was mir aufgefallen ist das der Artikel sagt man, müsste 3 Monate Abstinenz nachweisen.

Ich habe den Artikel an sich nicht genau geprüft, ich habe ihn eher in den Raum geworfen um das aktuelle Thema zu erwähnen...fand die Quasselecke dazu passend!
Mir fiel auf der Suche zu diesem Thema auf, das es insgesamt nicht wirklich viele Artikel aktuell gibt, die zu der Legalisierung auch Stellung zum Führerschein nehmen, und das finde ich zu dem politischen Hype problematisch.

In nem anderen Artikel las ich:

Dustin Senebald, Gründer und Geschäftsführer der Sedura Consulting

Cannabis wird bald legal? Das gefährdet tausende Führerscheine, warnt Verkehrspädagoge und Kraftfahreignungsberater Dustin Senebald. Ein Problem entstehe durch fehlende Richtwerte.

 

Nico1990

Erfahrener Benutzer

Diese Empfehlung könnte (!) umgesetzt werden.

Der Grenzwert könnte natürlich auch höher sein, oder überhaupt keine Anpassung des Grenzwertes erfolgen.

Die Zukunft wird es zeigen ...
Erstmal muss die Legalisierung erfolgen.
Kann noch am EU Recht scheitern ...
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Würden dann eigentlich alle Altfälle, die nach dem eventuell neuen Grenzwert keine ,,Drogenfahrt '' mehr begangen haben, immer noch zur MPU müssen oder werden die dann ihre Führerscheine einfach so wiederbekommen ?
 

Paddy339

Benutzer
Hey @Nico1990

"Im Falle einer nachgewiesenen THC-Konzentration sei deshalb im Einzelfall in einer Gesamtschau aller relevanten Indizien (Ausfallerscheinungen) die Frage einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit zu beurteilen, heißt es in der Antwort."
Quelle ist mein oben geposteter Beitrag.


Im Anhang befindet sich die komplette Antwort der Bundesregierung, auf die kleine Anfrage der CDU/CSU.

Quelle steht mit drin.

Lg paddy
 

Anhänge

  • Cannabis im Stvk .pdf
    255,9 KB · Aufrufe: 138

Paddy339

Benutzer
"Anders als bei Kokain oder Heroin führt die gelegentliche Einnahme von Can-
nabis nach geltendem Recht (siehe die §§ 11, 14 i. V. m. Ziffer 9.2.2 der Anla-
ge 4 der FeV) nicht zum Ausschluss der Fahreignung und folglich nicht zu ei-
ner Versagung der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bzw. dem Entzug einer
bestehenden Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene bereit und fähig ist, zwischen
dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, und kein zu-
sätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen. Entspre-
chend ist auch eine feststehende gelegentliche Einnahme von Cannabis nicht
geeignet, von sich aus Fahreignungszweifel zu begründen und die Anordnung
der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens zu rechtfertigen. Nach § 14 Ab-
satz 2 Satz 3 FeV müssen vielmehr weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung
begründen. "

Ausschnitt aus dieser PDF.

Quelle ist o. G. PDF, diese ist von der Seite de Bundesregierung
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vielen Dank Paddy339, für das Einstellen der Informationen. :)

Ich halte das Thema für so wichtig, dass ich es erstmal in den Bereich der Drogendiskussionen verschiebe und dort anpinne.
Ich bin der Meinung, dass es dort von noch mehr Usern gesehen und gelesen wird...
 

Paddy339

Benutzer
Gerne doch.

Finde das Thema, worüber diskutiert wird, sehr interessant. Mal schauen wo das ganze noch hin führt!

Mich würde mal eure Meinung zu den veröffentlichten Informationen interessieren.

Einen schönen Abend noch und angenehme Nachtruhe.
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Ich kann das nur begrüßen als einer der mit 3.4 NG im Vollblut auf nem Mofa gepackt wurde und über 1700 Euro Zahlen musste...
Das war 17-18 Stunden nach dem Konsum.
Finde das nur fair den Grenzwert auf ein Ähnliches Niveu zu heben Wie Beim Alkohol.
Für mich eh immer schon sehr befremdlich, dass bei allem anderen außer Alkohol Knallhart ne MPU anlag schon beim geringsten Nachweis von Abbauprodukten, und man bei Alkohol - meiner Meinung nach die schlimmste Droge überhaupt - ne Ordentliche Menge drinhaben darf und garnix passiert...

Guten Morgen übrigens :)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Nico,
Für mich eh immer schon sehr befremdlich, dass bei allem anderen außer Alkohol Knallhart ne MPU anlag schon beim geringsten Nachweis von Abbauprodukten
bei "harten" Drogen ist das richtig - bei Cannabis kommt es in erster Linie auf den Aktivwert an, da gibt es keine MPU wenn es ausschließlich um geringe Abbauwerte geht.
und man bei Alkohol - meiner Meinung nach die schlimmste Droge überhaupt - ne Ordentliche Menge drinhaben darf und garnix passiert...
Was verstehst du unter "'ner ordentlichen Menge"?
Auch bei Alkohol ist spät. ab 0,5‰ Schluss mit lustig, mit Ausfallerscheinungen auch bereits darunter...
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Hallo Nico,

bei "harten" Drogen ist das richtig - bei Cannabis kommt es in erster Linie auf den Aktivwert an, da gibt es keine MPU wenn es ausschließlich um geringe Abbauwerte geht.

Ja, ich meine hier in erster Linie auch ,,Harte Drogen"

Was verstehst du unter "'ner ordentlichen Menge"?
Auch bei Alkohol ist spät. ab 0,5‰ Schluss mit lustig, mit Ausfallerscheinungen auch bereits darunter...

Bei einem Otto Normal Trinker sorgen 1.0 Promille schon für nen kräftigen Rausch.
Die Hälfte davon finde ich zumindest recht Ordentlich. Aber klar. Da gab's ja noch die Sache mit den Ausfallerscheinungen...

Und: Es liegt ja ab 0.5 Promille nicht sofort eine MPU an...
Da geht ja noch (wesentlich) mehr bis es soweit ist.
Auch nochmal ein gewaltiger Unterschied zu der Null Toleranz Politik bei Cannabis und bei harten Drogen sowieso ...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Und: Es liegt ja ab 0.5 Promille nicht sofort eine MPU an...
Das ist richtig Nico, aber auch bei einer Drogenfahrt ist ja nicht immer gesagt dass es zu einer MPU kommt, z.B. dann wenn man Probierkonsum geltend machen kann...

Ich sehe halt die Gefahr dass die Legalisierung viele Leute künftig noch "leichtsinniger" machen wird. So von wegen: Cannabis ist ja jetzt legal, also kann ich auch kiffen und mich dann ans Steuer setzen..
Beim Alk. hat man immer noch die Chance mit einem Prom.rechner (vorab!) rauszufinden wieviel in etwa man intus haben darf, bei Cannabis ist das schon schwieriger...
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Paddy339

Benutzer
Ich persönlich sehe das ähnlich.

Niemand (!) sollte unter der akuten Wirkung von irgendwelchen rauschmitteln stehen, wenn er ein Kfz führt.

Sollte jemand allerdings am Abend vorher oder einige Zeit vorher Cannabis oder auch Alkohol in moderaten Mengen konsumiert haben, sodass keine Ausfallerscheinungen oder kognitive Störungen vorhanden sind, finde ich persönlich, dass eine Anpassung des grenzwertes unumgänglich und auch richtig ist.
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Ich sehe halt die Gefahr dass die Legalisierung viele Leute künftig noch "leichtsinniger" machen wird. So von wegen: Cannabis ist ja jetzt legal, also kann ich auch kiffen und mich dann ans Steuer setzen..
Beim Alk. hat man immer noch die Chance mit einem Prom.rechner (vorab!) rauszufinden wieviel in etwa man intus haben darf, bei Cannabis ist das schon schwieriger...
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Ich glaube tatsächlich, das die Leute so Clever sind das auch im Vorfeld zu wissen und verstehen.
Ich sehe da auch die Gesetzgeber in der Pflicht, vernünftig aufzuklären und zu informieren.
Ich glaube auch, das durch die Legalisierung nicht mehr Leute Kiffen werden. Bzw. Sich die Gruppe der ,,Kiffer" garnicht so großartig umformiert.
Es werden wohl weiterhin die gleichen Leute Kiffen.
Viele Menschen haben ja - ob das nun Legal war oder nicht - schon ihre eigenen Erfahrungen mit Cannabis gemacht.
Und sich so selber ein Bild über die Gefahren und Risiken bilden können.
Und gerade unter diesem Gesichtspunkt ist der Kurs mit den Drakonischen Strafen und so Aussagen wie:
,,Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Besonders unglaubwürdig und das halte ich persönlich auch für viel gefährlicher als den ,,Leichtsinn" bei der Legalisierung.
Wenn die Aussagen verteufelnd sind und die Grenzwerte lächerlich niedrig, dann kann man auch gleich bekifft fahren und sich lieber selber Rantasten. Man hat ja selber schon die Erfahrung gemacht das es nicht ganz so schlimm ist wie immer gesagt wurde, wenn man kifft.
Und dann kann es ja auch mit dem Grenzwert nicht weit her sein.
Weil letztenendes ist es eh egal. Auch wenn man 72 Stunden wartet kann man noch dran gekriegt werden, also kann man im Endeffekt auch direkt bekifft fahren...
Ich halte die Legalisierung und die damit
( vielleicht )
verbundene Grenzwert Anhebung Verkehrssicherheit technisch sogar gut. Das wird vielleicht den ein oder anderen dazu animieren, wirklich genug Zeit zwischen Konsum und Fahren zu lassen, da er ja seinen Führerschein behalten kann wenn er das macht.
Und er nicht so oder so weg ist ob er nun ein zwei oder drei Tage wartet.


Und zu der unberechenbaren Nachweisbarerkeit:
der Grenzwert ist unglaublich niedrig und auf diesem Niveau kann er nunmal auch im Körper ein paar Tage bleiben. Das hat ja gar nichts mit der Fahrtauglichkeit zu Tun.
Ich nehme mal mich als Beispiel. 3.4 NG nach echt heftigen Konsum 18 Stunden später. Das war vielleicht schon vergleichbar mir nem tagelangen Saufgelage.
Könnte man vielleicht ,,kiffergelage" nennen. Nem normalen Konsumenten kann man also durchaus schon zutrauen, das er nach 12 Stunden unter den vom Verkehrsgerichtsstag empfohlenen 3.5 NG liegt.
Und da wäre es halt auch in der Pflicht des Konsumenten, ruhig nochmal ein paar extra Stunden mit einzurechnen bevor man sich wieder hinters Steuer setzt.
Also einfach den Joint auf Nen Sonntag weglassen, wenn man Montag morgens mit dem Auto zu Arbeit muss.
Und ich muss aus sagen, dass ich das Gefahrenpotential von ,,Cannabis am Steuer" Grundsätzlich als wesentlich geringer einstufe, als Alkohol am Steuer.
Bedeutet nicht das ich das gutheiße. Von mir aus könnte es auch bei jeder Substanz eine Null Toleranz Politik geben. Würde die Drogenfahrten / Alkoholfahrten aber nunmal auch nicht verhindern...
Genausowenig wie die Kriminalisierung von Cannabis den Konsum verhindert hat. Die Konsumentenzahlen und Zahlen der Drogen Fahrten steigen kontinuierlich Jährlich. Auch mit Verbot und MPU
 
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Nico1990

Erfahrener Benutzer

Hier mal was aus Kanada. Da wurde auch legalisiert.
Und siehe da, die Fahrten unter Cannabiseinfluss halten sich in Grenzen und sind auch nicht gestiegen...
Ich sehe keine Bedenken das das hier anders laufen wird.
Ich schaue mal ob ich noch genaueres dazu finden kann



Habe noch was offizielles aktuelles dazu gefunden. Die Fahrten unter dem Einfluss von THC nehmen ab. Genauso wie das der Schwarzmarkt langsam ausgetrocknet wird.

Driving after cannabis use remains a top road safety concern for Canadians, but does not appear to be increasing according to results from public opinion research conducted by Public Safety Canada in January 2022 and the results of the 2021 Canadian Cannabis Survey.

  • One in four (26%) cannabis users say they have operated a vehicle while under the influence, consistent with 2020 (26%) and 2017 (28%).
  • One in three Canadians (30%) also report that they have ridden in a vehicle operated by a driver who was under the effects of cannabis, also consistent with 2020 (30%) and 2017 (33%).
 
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Nico1990

Erfahrener Benutzer
Einen hab ich noch, dann mach ich erstmal was anderes :)
Ich habe extra einen sehr konservativen Bericht rausgesucht.


Alkohol stellt nach wie vor unter allen Substanzen das größte Unfallrisiko da.
Und zwar gibt es 6 Mal mehr Unfälle unter Alkoholeinfluss als unter allen (!) anderen berauschenden Substanzen zusammen.

Es gibt aber nicht (mal ansatzweise) 6 mal mehr Alkoholkonsumenten als Konsumenten aller anderer Drogen zusammen.

(Nachtrag: Hier habe ich mich ganz gewaltig geirrt. Es trinken 87% der Männer und 77% der Frauen Alkohol. Das hätte ich nie gedacht.)


Es soll (vorsichtigen) Schätzungen zu Folge alleine schon 4 Millionen Cannabis Konsumenten in Deutschland geben.

Damit möchte ich nur mal meine Aussage bezüglich Gefährlichkeit Cannabis versus Alkohol unterstreichen.

Wie gesagt, ich heisse auch die Cannabis Fahrten, Drogenfahrten und vor allem die Alkoholfahrten absolut nicht gut...

Aber ich denke, wenn irgendwo angesetzt werden Soll, dann 100 Prozentig beim Alkohol.

Wie gesagt ich hab extra mal einen Artikel von der Polizei genommen und die sind sehr Anti Cannabis unterwegs...

Die Zahlen der Drogenfahrten sind seit 1991 natürlich extrem gestiegen das liegt denke ich aber auch daran das seit dem wesentlich mehr auf ,,illegale" Drogen getestet wird.

Und zeigt nur noch mal mehr das der aktuelle Kurs nix bringt ...
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich glaube tatsächlich, das die Leute so Clever sind das auch im Vorfeld zu wissen und verstehen.
...und warum ist das bisher nicht so gewesen? Dass das Fahren unter Drogen verboten ist, ist ja allseits bekannt...
Im Gegensatz zum Alk. bei dem ab einer gewissen Umdrehung die Vernunft aussetzt (so nach dem Motto: "Nüchtern wäre ich nie besoffen gefahren"), hat man dies bei Cannabis nun mal nicht. Und ab wann bei diesen Drogen die Grenze zur Strafbarkeit überstiegen ist (gerade bei Heavy-Usern) ist auch unmöglich vorherzusagen, das ist anders als bei Alk. der sich linear abbaut...
Weil letztenendes ist es eh egal. Auch wenn man 72 Stunden wartet kann man noch dran gekriegt werden, also kann man im Endeffekt auch direkt bekifft fahren...
blink.gif

Aber ich denke, wenn irgendwo angesetzt werden Soll, dann 100 Prozentig beim Alkohol.
Ist ja bereits geschehen, die Promillegrenze wurde im Laufe der Jahre immer weiter nach unten verschoben.
Kleine Übersicht:
Eingeführt wurde sie 1953 bei 1,5‰
ab 1973 galten dann 0,8‰
seit 2001 gelten die 0,5‰
und ich kann mir gut vorstellen dass als nächstes die 0,0‰ kommen wird...

Im Endeffekt sind wir ja der gleichen Meinung, Alk. und Drogen haben am Steuer nichts zu suchen. Wir können jetzt eh nur abwarten wie sich die Entscheidungsträger verhalten werden...
 
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