Angekündigte Legalisierung vs Führerschein

Nico1990

Erfahrener Benutzer
...und warum ist das bisher nicht so gewesen?
Ich denke, das die allermeisten das jetzt schon gebacken kriegen. Genau so wie mit Alkohol. Nicht jeder der Cannabis und / oder Alkohol konsumiert, begeht Fahrten unter dem Einfluss dieser Substanzen...

Dass das Fahren unter Drogen verboten ist, ist ja allseits bekannt...
Im Gegensatz zum Alk. bei dem ab einer gewissen Umdrehung die Vernunft aussetzt (so nach dem Motto: "Nüchtern wäre ich nie besoffen gefahren"), hat man dies bei Cannabis nun mal nicht.
Das bei Alkohol die Vernunft aussetzt und man sich Dann ins Auto setzt, macht die Sache jetzt aber auch nicht wirklich besser.
Gut, dann ist jetzt nicht der Abbau von Alkohol unberechenbar aber halt das Verhalten nach dem Konsum. Ich weiß nicht was schlimmer ist...
Und ab wann bei diesen Drogen die Grenze zur Strafbarkeit überstiegen ist (gerade bei Heavy-Usern) ist auch unmöglich vorherzusagen, das ist anders als bei Alk. der sich linear abbaut...

Heavy User haben aber im Straßenverkehr auch nix zu suchen.
Und Ja, jeder Körper baut Cannabis anders ab. Manche schneller andere Langsamer.
Aber bei einem Moderaten Konsum wird man nie urplötzlich Werte eines Heavy Users erreichen.
Geht nicht.
Wenn ich 500 Gramm Gummibärchen esse und mich danach direkt auf die Waage Stelle, kann ich auch nicht auf einmal 2 Kilo mehr wiegen...

Ist ja bereits geschehen, die Promillegrenze wurde im Laufe der Jahre immer weiter nach unten verschoben.
Stimmt :) auf jedenfall Heftig wenn man bedenkt das damals 1.5 Promille im Straßenverkehr Okay waren...
Im Endeffekt sind wir ja der gleichen Meinung, Alk. und Drogen haben am Steuer nichts zu suchen. Wir können jetzt eh nur abwarten wie sich die Entscheidungsträger verhalten werden...

Ja das sind wir.
Allerdings sollte auch nicht der geringste Nachweis von Cannabis zum FE Entzug mit danach anliegender MPU führen.
Genauso wenig bei 0.1 Promille.
Das wäre tatsächlich auch ein bisschen übertrieben
 

Paddy339

Benutzer
Hallöchen in die Runde!


Aber bei einem Moderaten Konsum wird man nie urplötzlich Werte eines Heavy Users erreichen

Was genau sind denn Werte eines heavy users? Man findet ja viele Infos im Internet, die einen sagen: 75ng cooh wird als Wert für regelmäßigen Konsum genommen, die anderen 100 ng cooh, wiederum andere 150ng.

Ich für meinen Teil sehe bzw sah mich keinesfalls als heavy User. Meine Werte lagen bei 2,2ng aktiv thc und 55,5ng cooh.

Ich werde wohl abwarten, wie sich die Entscheider verhalten, in der Hoffnung, mir die Kosten einer mpu sparen zu können.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Hallo liebe Forengemeide,

Da ja zur Zeit erneut das Thema Legalisierung von unseren Politiker aufgegriffen wird und wir permanent von den Qualitätsmedien darüber "informiert" werden, habe ich mir mal die Mühe gemacht und einen Artikel heraus gesucht der diesem Thema wohl so realistisch wie möglich begegnet.
Finde ich gut, dass du das machst. Die Medien berichten nicht alle seriös, aber manche geben sich echt Mühe. Andere wiederum schämen sich nicht totalen Humbug zu schreiben.

"Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz" soll außerdem geprüft werden, ob für Käufer unter 21 Jahren eine THC-Obergrenze gelten soll.
Um es klar zu sagen: ich finde das schon gut, wenn die Jugend geschützt wird. Allerdings ist mehr als fraglich, warum man bei uns bereits ab 16 Jahren Alkohol konsumieren darf.

Grundsätzlich sieht das Papier von Gesundheitsminister Karl Lauterbach aber von einer festen Obergrenze ab. Das gilt auch für den Verkehrsbereich.
Was soll eine THC-Obergrenze für Cannabis auch im Verkehrsbereich ausrichten? Da geht es vielmehr um sinnvolle Grenzwerte für das Blut. Und davon sind wir leider weit entfernt. Bisher war es so, dass man sicherheitshalber lieber die Hexe verbrannte, um bloß kein Risiko einzugehen, obwohl laut Expertenmeinung (Grenzwertkommission) gar keins besteht, wenn der Grenzwert 3x so hoch ist, also bei 3 ng/ml im Blutserum (muss man immer dazu sagen, dass nicht das Vollblut gemeint ist). Manche Experten gehen sogar davon aus, dass auch bei höheren Konzentrationen kein Einfluss auf die Fahreignung möglich ist. Interessant sind auch Vergleiche mit anderen Ländern. Zum Beispiel mit Kanada:

What are the new prohibited blood drug concentrations and how are they set?
The prohibited blood drug concentrations are set by regulation. The regulation came into force on June 26, 2018. For THC, the prohibited levels are:

  • at or over 2 ng (nanograms) but under 5 ng of THC per milliliter (ml) of blood for the straight summary conviction offence
  • at or over 5 ng of THC per ml of blood for the drug-alone hybrid offence
  • at or over 2.5 ng of THC per ml of blood combined with 50 mg of alcohol per 100 ml of blood for the drugs-with-alcohol hybrid offence

Levels for eight other impairing drugs are set at "any detectable level" for the hybrid offence. These include: Cocaine, LSD, 6-MAM (a metabolite of heroin), Ketamine, Phencyclidine (PCP), Psilocybin, Psilocin (magic mushrooms), and Methamphetamine. The level for Gamma hydroxybutyrate (GHB) is set at 5 mg/L, as the body can naturally produce low levels of this drug.

What are the penalties for these new offences?
The penalty for the summary conviction offence is a maximum fine of $1,000.


The penalties for the two hybrid offences are the same as for alcohol-impaired driving. These include mandatory minimum penalties of $1,000 fine for a first offence, 30 days imprisonment for a second offence and 120 days imprisonment for a third offence.
Dazu muss man sagen, dass diese Grenzwerte für das Vollblut gelten! 5 ng/ml im Vollblut entsprechen ungefähr 10 ng/ml im Blutserum!
Ähnliches gilt übrigens auch für die Grenzwerte in den meisten anderen, auch europäischen Ländern, wie z. B. den Niederlanden.

Bis dahin fordert Karl Lauterbach, eine pragmatische Obergrenze zu wählen.
Ich will ja keinem Politiker zu nahe treten, aber die veräppeln uns doch nur. Das zeigt sich ja auch daran:

Entschieden ist durch den Kabinettsbeschluss übrigens noch nichts. Denn noch steht die Zustimmung der EU-Kommission aus. Die Bundesregierung ist aber zuversichtlich, dass es keine Einwände aus Brüssel geben werde.
Die Bundesregierung hat bislang ja nicht mal etwas eingereicht! Und genau das lässt mich an der Ernsthaftigkeit zweifeln, denn die hohe Politik weiß doch ganz genau, dass auf internationaler sowie EU-Ebene Hürden bestehen. Gleichzeitig wird auch eine sofort mögliche Entkriminalisierung des Besitzes durch Konsumenten nicht angegangen.

Für den Konsum von Cannabis gilt Ähnliches wie für den Konsum von Alkohol: Er beeinträchtigt die Fähigkeit zum Autofahren. Deshalb gelten für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol Restriktionen.
Jein. Die Wirkung von Cannabis ist eine ganz andere als die von Alkohol und deshalb gibt es auch keine Alkohol/Cannabis-Umrechnungstabelle. Alkohol ist die wohl gefährlichste Droge im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Alkohol macht mitunter aggressiv, auf jeden Fall aber leichtsinnig, er führt zu motorischen Störungen, Tunnelblick, stark verlangsamter Reaktion, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und Unterschätzung der Geschwindigkeit und so weiter. Das kann man nur noch mit der Kombination mit aufputschenden Drogen toppen.

Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Dies macht sie übrigens auch, wenn der Cannabiskonsum gar nichts mit einer Teilnahme im Straßenverkehr zu tun hatte – es reicht, dass die Behörde, beispielsweise im Rahmen von Strafverfahren, vom Cannabiskonsum eines Betroffenen erfährt.
Kurzum: Cannabiskonsumenten wurden und werden immer noch quasi politisch verfolgt. Zu welchem Schluss soll man da sonst kommen? Über Jahre wurden wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, ebenso wie die Empfehlungen der Grenwertkommission. Gleichzeitig wurde mit alternativen Fakten entgegengehalten, auch wenn schon längst widerlegt.

Besonders perfide ist, dass man argumentiert, dass eine MPU ja keine Strafe sei. Juristisch ist das richtig. Clever eingefädelt, sage ich nur. Ein Raser kommt vergleichsweise billig davon, ebenso der notorische Falschparker und wahrscheinlich sogar Auf-der-Autobahn-Wender. So lange sie nicht wegen gesammelter Punkte eine MPU machen müssen.

Dies ist nicht so einfach wie bei Alkohol, da sich die im Cannabis enthaltene psychoaktive Substanz THC nur sehr langsam, über Monate, im Körper abbaut – die Abbauprodukte sind noch über Wochen im Blut und über Monate im Urin nachweisbar.
Genau, die Abbauprodukte sind noch Monate nachweisbar. Und das nutzt man, um Cannabiskonsumenten einen Strick draus zu drehen. Dabei spielt es überhaupt gar keine Rolle, ob man x ng/ml THC-COOH im Blut hat, denn das bedeutet mitnichten, dass man auch berauscht fährt. Die Abbauprodukte wirken sich nicht im geringsten auf die Fahreignung aus.

Im Vergleich zu THC baut sich Alkohol im Körper mit 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde rasend schnell ab. Außerdem ist bei Alkohol ein Promillewert von bis zu 0,49 erlaubt – außer der Fahrer zeigt vorher schon Ausfallerscheinungen. Über 0,5 Promille kennt der Gesetzgeber ebenso wie bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kein Pardon: Die Strafen sind identisch. Allerdings erfolgt die Anordnung einer MPU meistens erst beim zweiten Verstoß und das Bestehen der medizinischen Tests als Teil einer MPU ist wegen des schnellen Alkoholabbaus im Körper deutlich wahrscheinlicher.
Genau genommen wird THC nicht so furchtbar langsam abgebaut, aber die Abbauprodukte werden halt akkumuliert und erst nach längerer Zeit ausgeschieden. Nicht zu vergessen, dass ein Cannabiskonsument schon dann eine MPU droht, wenn er Cannabis im Fahrzeug mit sich führt. Hingegen kann ein Alkoholkonsument problemlos eine Flasche Schnapps auf dem Beifahrersitz liegen haben.

Nach § 14 Ab-
satz 2 Satz 3 FeV müssen vielmehr weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung
begründen. "
Also, das habe ich ja am eigenen Leibe erlebt, wie man solche "weiteren Tatsachen" hinzudichtet. Da werden Ausfallerscheinungen einfach erfunden, wohlwissen, dass das Opfer nicht dagegen vorgehen kann. Aus Zigarettenstummeln werden im Polizeibericht auf wundersame Weise Jointstummel ohne dass das belegt werden muss.

Ich sehe halt die Gefahr dass die Legalisierung viele Leute künftig noch "leichtsinniger" machen wird. So von wegen: Cannabis ist ja jetzt legal, also kann ich auch kiffen und mich dann ans Steuer setzen..
Nein, die Gefahr sehe ich absolut nicht. Selbst Jugendlichen sollte einleuchten, dass eine Legalisierung kein Freischein für Rauschfahrten ist.

Auch die vielen "Argumente" der Polizei und der Cannabisgegner (wie Dr. Thomasius) sind keine tauglichen Argumente. So ist z. B. nicht zu befürchten, dass die Zahl der Konsumenten (noch weiter) zunehmen wird. Es ist doch jetzt schon so, dass Cannabis überall erhältlich ist und nach dem Grundatz "Legal - illegal - scheißegal" gehandelt wird. Inzwischen haben selbst Schulkinder trotz Verbot schon Erfahrungen mit Cannabis. Wen wundert es, denn wir haben ja keinen Jugendschutz.

Apropos Dr. Thomasius: Es ist auch nicht zu erwarten, dass mehr Menschen in der Psychatrie landen. Schon allein aus dem Grunde, weil man Streckmittel (wie aufgesprühte synthetische Cannabinoide) durch eine Legalisierung vermeiden kann. Ganz zu schweigen davon, dass auch andere Streckmittel (Zuckerlösung, Brix, Sand, Glasstaub, Blei) dann vermieden werden können.

Beim Alk. hat man immer noch die Chance mit einem Prom.rechner (vorab!) rauszufinden wieviel in etwa man intus haben darf, bei Cannabis ist das schon schwieriger...
think.gif
Das Herantrinken an Promillewerte ist nicht sinnvoll.

Niemand (!) sollte unter der akuten Wirkung von irgendwelchen rauschmitteln stehen, wenn er ein Kfz führt.
Völlig klar, aber es werden oft Äpfel mit Birnen verglichen. Tatsächlich sind verschiedene Drogen nicht so einfach vergleichbar, da sie ganz anders wirken. Alkohol hat eine extrem starke Auswirkung auf die Fahreignung. Und auch das Risiko, in einen schweren Unfall verwickelt zu werden, ist unter Alkoholeinfluss erheblich größer, als unter Cannabiseinfluss. Nichtsdestotrotz hat natürlich auch Cannabiseinfluss am Steuer eine Auswirkung auf die Fahreignung, aber eine geringere, als Alkoholeinfluss.

Und gerade unter diesem Gesichtspunkt ist der Kurs mit den Drakonischen Strafen und so Aussagen wie:
,,Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Besonders unglaubwürdig und das halte ich persönlich auch für viel gefährlicher als den ,,Leichtsinn" bei der Legalisierung.
Durch eine Legalisierung und einen vernünftigen Umgang hat der Staat die einmalige Chance, erstmals seit Jahrzehnten wieder Glaubwürdigkeit zu erlangen.

Wenn die Aussagen verteufelnd sind und die Grenzwerte lächerlich niedrig, dann kann man auch gleich bekifft fahren
Exakt das, was mich letztendlich dazu verleitet hat, bekifft zu fahren: man ist ja so oder so dran, da kann man auch gleich bekifft fahren. Das ist die Message, die der Staat mit seiner Linie verbreitet hat.

Und ich muss aus sagen, dass ich das Gefahrenpotential von ,,Cannabis am Steuer" Grundsätzlich als wesentlich geringer einstufe, als Alkohol am Steuer.
Absolut. Dazu gibt es auch Studien.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Was genau sind denn Werte eines heavy users? Man findet ja viele Infos im Internet, die einen sagen: 75ng cooh wird als Wert für regelmäßigen Konsum genommen, die anderen 100 ng cooh, wiederum andere 150ng.
Es gibt in der Rechtssprechung keinen "heavy user", sondern nur "regelmäßigen Konsum". Und bei dem geht man spätestens dann aus, wenn der THC-COOH-Wert 75 ng/ml übersteigt (wenn die Blutentnahme nicht zeitnah zum Konsum stattfand) oder 150 ng/ml (wenn die Blutentnahme zeitnah zum Konsum stattfand).

Nun ist es aber so - und das weiß ich ja auch aus eigener Erfahrung - dass Polizisten, Psychologen und Gutachter weder Juristen noch Rechtsmediziner sind. Mit anderen Worten: Obwohl mein Konsum zeitnah zur Kontrolle stattgefunden hat, wurde von fast allen Seiten das oben Genannte völlig ignoriert! Und das sogar, obwohl selbst im rechtsmedizinischen Gutachten drin stand, was Sache ist: "eher geringgradiger Einfluss" und "mindestens gelegentlicher Konsum". Das hat kein Schwein interessiert! Ist einfach so.

Um in der MPU glaubwürdig zu sein, musste ich vielmehr übertreiben. Man muss seine Wandlung darstellen wie vom Saulus zum Paulus. Die Wahrheit ist da völlig egal. Und natürlich musste ich ein Jahr Abstinenz nachweisen, um halbwegs sicher durch die MPU zu kommen.
 

savoy

Stamm-User
Gute Beiträge hier. Sehr interessant!

Bei mir war es so, dass ich nach einem wochenende (zugegeben etwas viel geraucht) montags angehalten wurde. Wert (10Aktiv/75thc-cooh). Keine Ausfallerscheinungen. Alle aussagen verweigert.

Dann kam 2 Monate nach der Kontrolle die Aufforderung zur Vorlage eines äG innerhalb von 5 Werkstagen. Blut/Urin getestet. Siehe da 0,0 in allen Diziplinen. Gesundheitlich war auch alles in Ordnung. ABER: Der junge muss trotzdem zur MPU! Warum? Weil ich kein einmaligen probierkonsum angegeben habe beim doc. So eine willkür...

Ja, ich hatte eine Strafe verdient. Aber unter den Gegebenheiten fand ich knapp 4000€, 2mpus und 1,5 Jahre komplett sein soziales Umfeld zu nerven (weil mein keine FE hat) schon etwas drakonisch.
 

Paddy339

Benutzer
Hey @savoy!

Da bin ich ganz bei dir!
Wenn schon der Facharzt keine Werte feststellen konnte und die fsst trotz alle dem eine mpu anordnet, einfach nur Willkür zur Schikane.

Habe ja schon mehrfach erwähnt, wie ich zu akuten Einfluss von rauschmitteln im Stvk stehe. Allerdings bin ich auch der Meinung, wer so einsichtig und sich seiner Schuld bewusst ist, zusätzlich seine Strafe verrbüßt hat durch Geldstrafe sowie Fahrverbot (beim ersten vergehen) und die Werte lediglich gelegentlichen konsum darlegen, dort sollte der ermessensspielraum genutzt werden und der Täter mit blauem Auge davon kommen, solange niemand verletzt oder geschädigt wurde.
 

Nana

Neuer Benutzer
Hallo Hans64,

bitte sei so nett und gebe die entsprechende Quelle an wenn du einen Zeitungsartikel zitierst - danke.
Mir sind im Artikel einige, zum Teil gravierende, Falschaussagen aufgefallen, ganz so gut wurde da wohl nicht recherchiert...
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Davon abgesehen warten wir natürlich alle gespannt darauf ob sich an den Grenzwerten für THC im Straßenverkehr etwas ändern wird, ich persönlich bin davon noch nicht so ganz überzeugt...
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Das ist leider stellenweise fehlerhaft. Ihr könnt auf der Seite mal genauer nachlesen, was die Legalisierung in Bezug auf die MPU bedeutet. Mein Artikel Ist penibel recherchiert und aktuell:
Werbelink gelöscht *Nancy*
Lieber Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nico1990

Erfahrener Benutzer
@Nana

Hör mal auf deine Schleichwerbung hier an den Mann, Frau, Divers bringen zu wollen...

Das wissen wir alles schon. Hier wird keiner deinen Online Kurs Buchen.

Vor allem nicht bei den ganzen Rechtschreibfehlern.

Geh bitte woanders Scammen oder such dir am besten gleich ne Sinnvolle Beschäftigung.

,,Lieber Gruß "
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Nico1990

Erfahrener Benutzer
Gute Beiträge hier. Sehr interessant!

Bei mir war es so, dass ich nach einem wochenende (zugegeben etwas viel geraucht) montags angehalten wurde. Wert (10Aktiv/75thc-cooh).

Geht ja auch noch...
Fände die 10 NG analog zur 0.5 Promille Grenze auch am Sinnvollsten.

Direkt nach dem Konsum von Cannabis ist der THC Wert gerne mal im dreistelligen Bereich.

Und ,,gefährlicher" als 0.5 Promille ist es auch nicht

So ich wollte wenigstens noch was vernünftiges schreiben. Freut mich das so viele auch meine Ansichten teilen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das ist leider stellenweise fehlerhaft. Ihr könnt auf der Seite mal genauer nachlesen, was die Legalisierung in Bezug auf die MPU bedeutet. Mein Artikel Ist penibel recherchiert und aktuell:
Leider befinden sich im "penibel recherchierten" Artikel mind. genauso viele Fehler wie im zitierten Zeitungsbericht...
Nur mal 1 Beispiel:

Aktuell wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung ab einem aktiven THC-Wert von 1,0 Nanogramm pro Mililiter (ng/ml) Blutserum angeordnet (THC-Grenzwert 2022). Wenn du unter diesem Wert liegst, dann wird in der Regel ein einmaliges toxikologisches Gutachten oder ein fachärztliches Gutachten angeordnet.

Das ärztliche Gutachten ist weitaus einfacher und kostengünstiger als eine MPU zu absolvieren. Liegt dein THC-Wert über 0,9 ng/ml, dann wird eine MPU wegen Drogen angeordnet.
Es wird idR kein FÄG angeordnet wenn man unter 1 ng/ml aktivem THC liegt und es kommt nicht automatisch eine MPU ab 1 ng/ml, sondern erst dann wenn es sich "nachweislich" um ggl. oder regelmäßigen Konsum gehandelt hat. Bei Probierkonsum hat man auch ab 1 ng/ml durchaus die Chance dass ein FÄG angeordnet wird, eben dann wenn man Einmalkonsum geltend machen kann...
 

Nana

Neuer Benutzer
@Nana

Hör mal auf deine Schleichwerbung hier an den Mann, Frau, Divers bringen zu wollen...

Das wissen wir alles schon. Hier wird keiner deinen Online Kurs Buchen.

Vor allem nicht bei den ganzen Rechtschreibfehlern.

Geh bitte woanders Scammen oder such dir am besten gleich ne Sinnvolle Beschäftigung.

,,Lieber Gruß "
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Mein Anliegen war es kostenlosen und zuverlässigen Content zu einem aktuellen Thema zu liefern und sonst nichts. Warum bist du so unfreundlich? Lieber Gruß
 

savoy

Stamm-User
Es wird idR kein FÄG angeordnet wenn man unter 1 ng/ml aktivem THC liegt und es kommt nicht automatisch eine MPU ab 1 ng/ml, sondern erst dann wenn es sich "nachweislich" um ggl. oder regelmäßigen Konsum gehandelt hat. Bei Probierkonsum hat man auch ab 1 ng/ml durchaus die Chance dass ein FÄG angeordnet wird, eben dann wenn man Einmalkonsum geltend machen kann...
du hast zwar nur den ist zustand beschrieben, aber dennoch liegt hier der hund begraben...

mann kann doch nicht nur "davon kommen", wenn man einen einmaligen probierkonsum behauptet. Also hat man auch nur ein einziges mal die chance den Führerschein zu behalten. Wie würde sowas analog zum Alkohol ablaufen? Leberwert erhöt: bitte zur MPU!? Dann mal Gute Nacht Deutschland.
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
mann kann doch nicht nur "davon kommen", wenn man einen einmaligen probierkonsum behauptet. Also hat man auch nur ein einziges mal die chance den Führerschein zu behalten.

Das aber auch ohnehin nur, wenn die festgestellten Werte dazu auch passen.

Allgemein muss man sich sein Konsummuster in der MPU anhand seiner Werte wohl irgendwie zurechtlügen.
 

Paddy339

Benutzer
Hallo und schönen Abend!
Hab da wieder was interessantes.

"Wir fordern die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien im Deutschen Bundestag auf, neben der Weiterarbeit an der Umsetzung des Koalitionsvertrages einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung sofort auf den Weg zu bringen. Zentraler Regelungsinhalt unseres Vorschlages ist die Einfügung eines neuen § 29b in das Betäubungsmittelgesetz, mit dem der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf komplett straffrei und der eigene und gemeinschaftliche Eigenanbau von bis zu drei blühenden Pflanzen für Erwachsene erlaubt wird. Daneben bedarf es der sofortigen Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes von 5 Nanogramm THC/ml Blutserum im Fahrerlaubnisrecht sowie einer Regelung zum legalen Umgang mit Nutzhanf."

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergrue...alisierung-leap-eu-europarecht-grune-fdp-spd/
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Leider hat Lauterbach bisher nur sein Eckpunktepapier nach Brüssel geschickt.
Die wollen aber einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf sehen.
Den will Lauterbauch aber erst Ausarbeiten, wenn die EU ihr Go gibt.
Das wird aber erst passieren, wenn es eben diesen Gesetzesentwurf gibt den Lauterbach aber gar nicht erst Ausarbeiten will ohne das Go der EU...
Ist gerade wie im Kindergarten. Man hat über ein Jahr Zeit gehabt was vernünftiges auszuarbeiten und schickt dann irgend ein ,,Eckpunktepapier" mit wagen Angaben nach Brüssel.
Ich war eigentlich relativ optimistisch. Hat sich alles ein bisschen gelegt.
Bleibt zu hoffen das wenigstens irgendwann in naher Zukunft Entkriminalisiert wird.
Die Union und ihre .... seltsamen Ansichten zu dem Thema sind auch noch ein Problem.
Wollen das ganze auch noch Blockieren. Einstiegsdroge, eure Kinder Kiffen, Holländische Verhältnisse und was man nicht alles Gehört hat.
Zum Fremdschämen ...
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Union und ihre .... seltsamen Ansichten zu dem Thema sind auch noch ein Problem.
Wollen das ganze auch noch Blockieren. Einstiegsdroge, eure Kinder Kiffen, Holländische Verhältnisse und was man nicht alles Gehört hat.
Und damit Cannabis legalisiert wird ... werden die Kiffer dann wohl fleißig die Sektenvereinigung "GRÜN" wählen ... kiffen mit Claudia Roth, frei ihrem Motto „Sex, Drugs and Rock ’n’ Roll“ !!!

Wie war das in den 90ern ... "Keine Macht den Drogen" ... wie schnell sich die Zeiten doch ändern.
 

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Also ich nicht...
Ich will den Liter Sprit (Also fürs Auto) Später auch noch bezahlen können. :)
EDIT: Die Kiffer haben auch schon fleissig für die Legalisierung Grün Gewählt.
Mit Erfolg. Zumindestens stehts ja im Koalitionsvertrag ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
die Sektenvereinigung "GRÜN"
o_O
Leute, dass wir unserer Umwelt zuliebe ALLE grün wählen sollten ist euch doch hoffentlich bewusst... :smiley2204:
Oder ist euch der Klimawandel und die Erderwärmung vollkommen egal?
sad.gif

Und jetzt bitte keine Beiträge á la "Das kleine Deutschland kann dagegen allein eh nichts ausrichten..."
 
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