Hallo liebe Forengemeide,
Da ja zur Zeit erneut das Thema Legalisierung von unseren Politiker aufgegriffen wird und wir permanent von den Qualitätsmedien darüber "informiert" werden, habe ich mir mal die Mühe gemacht und einen Artikel heraus gesucht der diesem Thema wohl so realistisch wie möglich begegnet.
Finde ich gut, dass du das machst. Die Medien berichten nicht alle seriös, aber manche geben sich echt Mühe. Andere wiederum schämen sich nicht totalen Humbug zu schreiben.
"Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz" soll außerdem geprüft werden, ob für Käufer unter 21 Jahren eine THC-Obergrenze gelten soll.
Um es klar zu sagen: ich finde das schon gut, wenn die Jugend geschützt wird. Allerdings ist mehr als fraglich, warum man bei uns bereits ab 16 Jahren Alkohol konsumieren darf.
Grundsätzlich sieht das Papier von Gesundheitsminister Karl Lauterbach aber von einer festen Obergrenze ab. Das gilt auch für den Verkehrsbereich.
Was soll eine THC-Obergrenze für Cannabis auch im Verkehrsbereich ausrichten? Da geht es vielmehr um sinnvolle Grenzwerte für das Blut. Und davon sind wir leider weit entfernt. Bisher war es so, dass man sicherheitshalber lieber die Hexe verbrannte, um bloß kein Risiko einzugehen, obwohl laut Expertenmeinung (Grenzwertkommission) gar keins besteht, wenn der Grenzwert 3x so hoch ist, also bei 3 ng/ml im Blutserum (muss man immer dazu sagen, dass nicht das Vollblut gemeint ist). Manche Experten gehen sogar davon aus, dass auch bei höheren Konzentrationen kein Einfluss auf die Fahreignung möglich ist. Interessant sind auch Vergleiche mit anderen Ländern. Zum Beispiel mit Kanada:
What are the new prohibited blood drug concentrations and how are they set?
The prohibited blood drug concentrations are set by regulation. The regulation came into force on June 26, 2018. For THC, the prohibited levels are:
- at or over 2 ng (nanograms) but under 5 ng of THC per milliliter (ml) of blood for the straight summary conviction offence
- at or over 5 ng of THC per ml of blood for the drug-alone hybrid offence
- at or over 2.5 ng of THC per ml of blood combined with 50 mg of alcohol per 100 ml of blood for the drugs-with-alcohol hybrid offence
Levels for eight other impairing drugs are set at "any detectable level" for the hybrid offence. These include: Cocaine, LSD, 6-MAM (a metabolite of heroin), Ketamine, Phencyclidine (PCP), Psilocybin, Psilocin (magic mushrooms), and Methamphetamine. The level for Gamma hydroxybutyrate (GHB) is set at 5 mg/L, as the body can naturally produce low levels of this drug.
What are the penalties for these new offences?
The penalty for the summary conviction offence is a maximum fine of $1,000.
The penalties for the two hybrid offences are the same as for alcohol-impaired driving. These include mandatory minimum penalties of $1,000 fine for a first offence, 30 days imprisonment for a second offence and 120 days imprisonment for a third offence.
Dazu muss man sagen, dass diese Grenzwerte für das Vollblut gelten! 5 ng/ml im Vollblut entsprechen ungefähr 10 ng/ml im Blutserum!
Ähnliches gilt übrigens auch für die Grenzwerte in den meisten anderen, auch europäischen Ländern, wie z. B. den Niederlanden.
Bis dahin fordert Karl Lauterbach, eine pragmatische Obergrenze zu wählen.
Ich will ja keinem Politiker zu nahe treten, aber die veräppeln uns doch nur. Das zeigt sich ja auch daran:
Entschieden ist durch den Kabinettsbeschluss übrigens noch nichts. Denn noch steht die Zustimmung der EU-Kommission aus. Die Bundesregierung ist aber zuversichtlich, dass es keine Einwände aus Brüssel geben werde.
Die Bundesregierung hat bislang ja nicht mal etwas eingereicht! Und genau das lässt mich an der Ernsthaftigkeit zweifeln, denn die hohe Politik weiß doch ganz genau, dass auf internationaler sowie EU-Ebene Hürden bestehen. Gleichzeitig wird auch eine sofort mögliche Entkriminalisierung des Besitzes durch Konsumenten nicht angegangen.
Für den Konsum von Cannabis gilt Ähnliches wie für den Konsum von Alkohol: Er beeinträchtigt die Fähigkeit zum Autofahren. Deshalb gelten für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol Restriktionen.
Jein. Die Wirkung von Cannabis ist eine ganz andere als die von Alkohol und deshalb gibt es auch keine Alkohol/Cannabis-Umrechnungstabelle. Alkohol ist die wohl gefährlichste Droge im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Alkohol macht mitunter aggressiv, auf jeden Fall aber leichtsinnig, er führt zu motorischen Störungen, Tunnelblick, stark verlangsamter Reaktion, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und Unterschätzung der Geschwindigkeit und so weiter. Das kann man nur noch mit der Kombination mit aufputschenden Drogen toppen.
Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Dies macht sie übrigens auch, wenn der Cannabiskonsum gar nichts mit einer Teilnahme im Straßenverkehr zu tun hatte – es reicht, dass die Behörde, beispielsweise im Rahmen von Strafverfahren, vom Cannabiskonsum eines Betroffenen erfährt.
Kurzum: Cannabiskonsumenten wurden und werden immer noch quasi politisch verfolgt. Zu welchem Schluss soll man da sonst kommen? Über Jahre wurden wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, ebenso wie die Empfehlungen der Grenwertkommission. Gleichzeitig wurde mit alternativen Fakten entgegengehalten, auch wenn schon längst widerlegt.
Besonders perfide ist, dass man argumentiert, dass eine MPU ja keine Strafe sei. Juristisch ist das richtig. Clever eingefädelt, sage ich nur. Ein Raser kommt vergleichsweise billig davon, ebenso der notorische Falschparker und wahrscheinlich sogar Auf-der-Autobahn-Wender. So lange sie nicht wegen gesammelter Punkte eine MPU machen müssen.
Dies ist nicht so einfach wie bei Alkohol, da sich die im Cannabis enthaltene psychoaktive Substanz THC nur sehr langsam, über Monate, im Körper abbaut – die Abbauprodukte sind noch über Wochen im Blut und über Monate im Urin nachweisbar.
Genau, die Abbauprodukte sind noch Monate nachweisbar. Und das nutzt man, um Cannabiskonsumenten einen Strick draus zu drehen. Dabei spielt es überhaupt gar keine Rolle, ob man x ng/ml THC-COOH im Blut hat, denn das bedeutet mitnichten, dass man auch berauscht fährt. Die Abbauprodukte wirken sich nicht im geringsten auf die Fahreignung aus.
Im Vergleich zu THC baut sich Alkohol im Körper mit 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde rasend schnell ab. Außerdem ist bei Alkohol ein Promillewert von bis zu 0,49 erlaubt – außer der Fahrer zeigt vorher schon Ausfallerscheinungen. Über 0,5 Promille kennt der Gesetzgeber ebenso wie bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kein Pardon: Die Strafen sind identisch. Allerdings erfolgt die Anordnung einer MPU meistens erst beim zweiten Verstoß und das Bestehen der medizinischen Tests als Teil einer MPU ist wegen des schnellen Alkoholabbaus im Körper deutlich wahrscheinlicher.
Genau genommen wird THC nicht so furchtbar langsam abgebaut, aber die Abbauprodukte werden halt akkumuliert und erst nach längerer Zeit ausgeschieden. Nicht zu vergessen, dass ein Cannabiskonsument schon dann eine MPU droht, wenn er Cannabis im Fahrzeug mit sich führt. Hingegen kann ein Alkoholkonsument problemlos eine Flasche Schnapps auf dem Beifahrersitz liegen haben.
Nach § 14 Ab-
satz 2 Satz 3 FeV müssen vielmehr weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung
begründen. "
Also, das habe ich ja am eigenen Leibe erlebt, wie man solche "weiteren Tatsachen" hinzudichtet. Da werden Ausfallerscheinungen einfach erfunden, wohlwissen, dass das Opfer nicht dagegen vorgehen kann. Aus Zigarettenstummeln werden im Polizeibericht auf wundersame Weise Jointstummel ohne dass das belegt werden muss.
Ich sehe halt die Gefahr dass die Legalisierung viele Leute künftig noch "leichtsinniger" machen wird. So von wegen: Cannabis ist ja jetzt legal, also kann ich auch kiffen und mich dann ans Steuer setzen..
Nein, die Gefahr sehe ich absolut nicht. Selbst Jugendlichen sollte einleuchten, dass eine Legalisierung kein Freischein für Rauschfahrten ist.
Auch die vielen "Argumente" der Polizei und der Cannabisgegner (wie Dr. Thomasius) sind keine tauglichen Argumente. So ist z. B. nicht zu befürchten, dass die Zahl der Konsumenten (noch weiter) zunehmen wird. Es ist doch jetzt schon so, dass Cannabis überall erhältlich ist und nach dem Grundatz "Legal - illegal - scheißegal" gehandelt wird. Inzwischen haben selbst Schulkinder trotz Verbot schon Erfahrungen mit Cannabis. Wen wundert es, denn wir haben ja keinen Jugendschutz.
Apropos Dr. Thomasius: Es ist auch nicht zu erwarten, dass mehr Menschen in der Psychatrie landen. Schon allein aus dem Grunde, weil man Streckmittel (wie aufgesprühte synthetische Cannabinoide) durch eine Legalisierung vermeiden kann. Ganz zu schweigen davon, dass auch andere Streckmittel (Zuckerlösung, Brix, Sand, Glasstaub, Blei) dann vermieden werden können.
Beim Alk. hat man immer noch die Chance mit einem Prom.rechner (vorab!) rauszufinden wieviel in etwa man intus haben darf, bei Cannabis ist das schon schwieriger...
Das Herantrinken an Promillewerte ist nicht sinnvoll.
Niemand (!) sollte unter der akuten Wirkung von irgendwelchen rauschmitteln stehen, wenn er ein Kfz führt.
Völlig klar, aber es werden oft Äpfel mit Birnen verglichen. Tatsächlich sind verschiedene Drogen nicht so einfach vergleichbar, da sie ganz anders wirken. Alkohol hat eine extrem starke Auswirkung auf die Fahreignung. Und auch das Risiko, in einen schweren Unfall verwickelt zu werden, ist unter Alkoholeinfluss erheblich größer, als unter Cannabiseinfluss. Nichtsdestotrotz hat natürlich auch Cannabiseinfluss am Steuer eine Auswirkung auf die Fahreignung, aber eine geringere, als Alkoholeinfluss.
Und gerade unter diesem Gesichtspunkt ist der Kurs mit den Drakonischen Strafen und so Aussagen wie:
,,Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Besonders unglaubwürdig und das halte ich persönlich auch für viel gefährlicher als den ,,Leichtsinn" bei der Legalisierung.
Durch eine Legalisierung und einen vernünftigen Umgang hat der Staat die einmalige Chance, erstmals seit Jahrzehnten wieder Glaubwürdigkeit zu erlangen.
Wenn die Aussagen verteufelnd sind und die Grenzwerte lächerlich niedrig, dann kann man auch gleich bekifft fahren
Exakt das, was mich letztendlich dazu verleitet hat, bekifft zu fahren: man ist ja so oder so dran, da kann man auch gleich bekifft fahren. Das ist die Message, die der Staat mit seiner Linie verbreitet hat.
Und ich muss aus sagen, dass ich das Gefahrenpotential von ,,Cannabis am Steuer" Grundsätzlich als wesentlich geringer einstufe, als Alkohol am Steuer.
Absolut. Dazu gibt es auch Studien.