Angeordneter Führerscheinentzug wegen 8 Punkten in Flensburg

PPicasso73

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Anbei habe ich Euch mal meine Punkte angehangen. Wie Ihr sehen könnt, bin ich seit dem 08.08.2022 wieder bei 7 Punkten.
Das Schreiben der Führerscheinbehörde datiert auf den 02.08.2022, das Schreiben habe ich aber nachweislich erst nach dem 08.08.2022 erhalten.

Jetzt meine Frage: Spielt das für das Verfahren eine Rolle oder muss ich in den sauren Apfel beißen und den Schein abgeben und in drei Monaten einen neuen FS beantragen?

Viele Grüße
Marc
 

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admin

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Hallo PPicasso73,
willkommen in unserem Forum. :smiley138:
Du wirst wohl in den sauren Apfel beissen müssen.
 

Nancy

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Ich schließe mich unserem admin an.
Zwar gab es bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dass, wenn bis zum Erlass bereits Punkte getilgt sind, dies zu berücksichtigen ist, dies ist allerdings noch nicht bei allen FSSt. angekommen, bzw. wird wohl nicht immer berücksichtigt. Evtl. lohnt es sich hier einen Anwalt einzuschalten...

Ich verlinke mal die entsprechende Infoseite:

muss ich in den sauren Apfel beißen und den Schein abgeben und in drei Monaten einen neuen FS beantragen?
Die Sperrfrist liegt in diesen Fällen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Beim Neuantrag wird idR eine MPU gefordert.
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Ich schließe mich unserem admin an.
Zwar gab es bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dass, wenn bis zum Erlass bereits Punkte getilgt sind, dies zu berücksichtigen ist, dies ist allerdings noch nicht bei allen FSSt. angekommen, bzw. wird wohl nicht immer berücksichtigt. Evtl. lohnt es sich hier einen Anwalt einzuschalten...

Ich verlinke mal die entsprechende Infoseite:


Die Sperrfrist liegt in diesen Fällen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Beim Neuantrag wird idR eine MPU gefordert.

Mir wurden sechs Monate mitgeteilt...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so recht worauf du hinauswillst.
think.gif

Bist du verkehrrechtsschutzversichert? Falls ja, kannst du gerne mal einen RA zur derzeitigen Rechtslage befragen..
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so recht worauf du hinauswillst.
think.gif

Bist du verkehrrechtsschutzversichert? Falls ja, kannst du gerne mal einen RA zur derzeitigen Rechtslage befragen..

Ich möchte darauf hinaus, dass ein Punkt bereits getilgt wurde, bevor ich das Schreiben der FS-Behörde erhalten habe.

Meine Frage ist daher, was zählt? Das Datum des Schreibens der FS-Behörde oder das des Zustelldatums?
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Ich glaube nicht, daß das Zustelldatum dafür überhaupt eine Relevanz hat. Der Verwaltungsakt wegen der 8 Punkte scheint ja vor der Tilgung und somit fristgerecht vollzogen worden zu sein.

Wie ist das Schreiben denn zugestellt worden, einfache Post oder Einschreiben? Bei einfacher Post gilt ein behördlicher Brief imho sowieso nach 3 Tagen als zugestellt. Aber ohne RA wird sich das wohl tatsächlich nicht klären lassen.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich möchte darauf hinaus, dass ein Punkt bereits getilgt wurde, bevor ich das Schreiben der FS-Behörde erhalten habe.

Das spielt keine Rolle. Er wurde noch nicht gelöscht und das ist entscheidend.

dies ist allerdings noch nicht bei allen FSSt. angekommen,

Doch, ist es. Die müssen sich nach dem Urteil richten und tun es auch.

Nur sagt das Urteil etwas anderes aus als hier hineininterpretiert wird.

Hintergrund: Punkte werden nicht sofort nach Ablauf der vorgegebenen Frist gelöscht, sondern landen in der einjährigen Überliegefrist. Entsprechend steht im Auszug von PPicasso nicht "Datum Löschung" sondern "Datum Tilgung".

Das Urteil sagt aus, wenn die Behörde zu langsam arbeitet, Punkte bereits ein Jahr nach der Tilgung gelöscht sind und erst dann der Fahrerlaubnisentzug angeordnet wird (dazu kommt dann die Postlaufzeit) ist das zu spät und nicht zulässig. Davon sind wir bei PPicasso noch fast ein Jahr entfernt.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Nö, der ist für immer weg.

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vor dem Ablauf von mindestens 6 Monaten darf keine neue erteilt werden. Die Sperrfrist kann also auch länger sein, das hängt von deiner Vorgeschichte ab.

Um eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen musst du sie beantragen. Meist wird heutzutage eine verkehrsrechtliche MPU gefordert. Die kann in der Regel nur mit einer gelebten Verhaltensänderung von einem Jahr bestanden werden. Je nach Vorgeschichte können auch 6 Monate ausreichen.

Auf dem neuen Führerschein wird dann das aktuelle Ausstellungsdatum eingetragen, nicht das der Erstausstellung.
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

demnächst muss ich noch einmal zur MPU wegen zu vieler Punkte. Jetzt meine Frage. Ich hatte bereits ende 2013 eine MPU wegen Alkohol und vor allem wegen Punkte und diese erfolgreich gemeistert. Wird dieses Gutachten dem Gutachter vorliegen, wenn er meine Fahreignung demnächst erneut prüfen muss?

Wenn ja, muss ich mir ja glaubhaft was einfallen lassen, wie ich es demnächst vermeide erneut soviele Punkte aufzubauen. Ich kann ihm also nicht schon wieder das erzählen, was ich ihm bereits 2013 erzählt habe.

Könnt Ihr mir da eine Antwort zu geben?

Viele Grüße, Marc
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
MPU-Gutachten werden nach 10 Jahren durch Verjährung gelöscht, wenn der Betroffene die Fahrerlaubnis zurückbekommen hat, die MPU also erfolgreich war. Das ist bei dir offensichtlich so.

Bis Ende 2023 wird der Gutachter das also bekommen.

Wenn ja, muss ich mir ja glaubhaft was einfallen lassen, wie ich es demnächst vermeide erneut soviele Punkte aufzubauen. Ich kann ihm also nicht schon wieder das erzählen, was ich ihm bereits 2013 erzählt habe.

Richtig. Das hat offensichtlich ja auch nicht dauerhaft geholfen.

Es ist sinnvoll auch bei neuen Fragen in dem Ursprungsthema zu bleiben. Ein Admin wird die wohl zusammenführen.
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Erstmal danke Murphy. Als ich 2013 bei der MPU war, wurde mir erst im Rahmen des MPU-Gesprächs mitgeteilt, dass ich auch wegen zu vieler Punkte begutachtet werde. Damals habe ich dann improvisiert und erzählt, dass ich ja zwangsweise Beifahrer meiner Frau gewesen sei und ich festgestellt hätte, dass meine „Raserei“ auf unseren Fahrten nach Polen (1.000km) lediglich eine Zeitersparnis von ca. 1h gebracht hätte. Durch die Fahrweise meiner Frau wären wir aber viel entspannter und auch günstiger am Ziel angekommen. Dies würde ich in Zukunft so übenehmen, so nach dem Motto schnell fahren bringt keine wirkliche Zeitersparnis.

Das klappte sogar bis ca. 2019. 2019 habe ich meinen niegelnagelneuen 5er bekommen und den habe ich dann auch entsprechend bewegt. Ich habe also von 2019-2022 besagte 8 Punkte aufgebaut, wobei es zweimal 2 Punkte waren, weil extrem zu schnell. Verjährung fünf Jahre anstatt 2,5 Jahre. Jedenfalls hatte ich in 01/2022 besagte 8 Punkte erreicht.

soviel grob zu meiner Vorgeschichte. Jetzt eine weitere Frage an Euch. Habt Ihr eine plausible Erklärung bzw. Verhaltensänderung, die ich dem Gutachter erzählen könnte? Mir will nämlich partout keine einfallen.

Viele Grüße
Marc
 

PPicasso73

Neuer Benutzer
Nö, der ist für immer weg.

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vor dem Ablauf von mindestens 6 Monaten darf keine neue erteilt werden. Die Sperrfrist kann also auch länger sein, das hängt von deiner Vorgeschichte ab.

Um eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen musst du sie beantragen. Meist wird heutzutage eine verkehrsrechtliche MPU gefordert. Die kann in der Regel nur mit einer gelebten Verhaltensänderung von einem Jahr bestanden werden. Je nach Vorgeschichte können auch 6 Monate ausreichen.

Auf dem neuen Führerschein wird dann das aktuelle Ausstellungsdatum eingetragen, nicht das der Erstausstellung.
Hallo MrMurphy,

wie soll ich denn eine gelebte Verhaltensänderung nachweisen, wenn ich kein Kfz fahren darf? Bei Alkohol / Drogen kein Problem, aber bei zu vielen Punkten wohl eher schwierig…

Gruß, Marc
 
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