Anklage Verstoß BTM+Einfuhr

Phönix

Neuer Benutzer
Guten Tag,

ich habe mich Heute hier im Forum registriert um Euch meine Geschichte zu erzählen und eventuell Hinweise und Tipps zu bekommen, die mir bei meiner bevorstehenden Verhandlung und MPU hilfreich sein könnten.

Zu meiner Person:
Männlich, 47 Jahre alt, seit 1999 Service-Techniker bei einer großen Firma. Meine Frau kenne ich seit 1996, 2010 haben wir geheiratet.
Mein Cannabis-Konsumverhalten war mal mehr, mal weniger über die ganzen Jahre. Mit 18 Jahren den ersten Joint geraucht und dann immer mal wieder bei Gelegenheit.
Seit 2009 hatten wir versucht Kinder zu bekommen, was aber leider nicht geklappt hat. 4 nicht erfolgreiche künstliche Befruchtungen folgten in den Jahren 2010-2013. 2011 hatte dann die Zwillingsschwester meiner Frau selbst Zwillinge bekommen. Man freut sich natürlich über die Kinder der Schwester aber gleichzeitig belastet es einen auch.
2014 hatten wir noch einen Versuch unternommen ein Kind zu adoptieren und haben die entsprechenden Kurse besucht. 2016 kam dann der Bescheid das wir nun zu alt seien um Kinder zu adoptieren. Da meine Frau und ich aus kinderreichen Familien kommen war immer ein großer Kinderwunsch vorhanden. Der Bescheid hat uns beiden dann aber vor Augen geführt das wir wohl niemals Kinder haben werden.

Sylvester 2016/17 kam es dann dazu das ich bei einer Feier die Gelegenheit hatte einen Joint mitzurauchen. Da ich den Typen gut kannte, bot er mir an ein bisschen was von dem Gras mitzunehmen. Ich hatte die Woche nach Silvester frei und ich dachte wohl es sei eine gute Idee das Angebot anzunehmen.
Ich muss zugeben das ich das Gefühl der Wirkung genossen habe. Nichts hat mich mehr beschäftigt, kein Gedanke konnte sich lang genug festsetzen um wieder mal nachdenklich oder gar melancholisch zu werden.
Irgendwie hat sich dieses Verhalten bei mir festgefahren und ich habe angefangen regelmäßig (1x pro Monat) bei einem Kurier Gras zu besorgen. Die Qualität und Preis haben mich aber dann 2019 dazu bewogen selbst anzubauen.
Ich muss dazusagen, das ich mit Pflanzen nie viel am Hut hatte und mir dementsprechend die 1. Ernte völlig daneben ging. Ich habe mich dann also besser informiert und mir entsprechendes Wissen und Ausrüstung zugelegt. Da ich als Techniker arbeite und eine Ausbildung als Elektriker habe, konnte ich die Anlage relativ professionell Aufbauen. Also von der Elektrik bis zum Aufbau der Zelte, Verrohrung ect. alles Pikobello.
1. Aufzuchtzelt, 2. Growzelte, 1. Trocknungszelt.

Schlau wie ich war, habe ich die Samen übers Internet in Holland bestellt. Den Rest kann man sich denken.

Im Februar 2021 kam dann morgens um 6:30 die Polizei mit Durchsuchungsbescheid. Ich habe alles bereitwillig ausgehändigt, es wurde auch im Bericht des Polizisten ausdrücklich mein kooperatives Verhalten und das "angenehme" Gespräch hervorgehoben.
Was ich nicht wusste ist das der Polizist ein (Gedächtnis?) Protokoll des "angenehmen" Gesprächs führt.

Bei mir wurden nach Laborangaben 75 Gramm reines THC sichergestellt. Um diese gefundene Menge rechtfertigen zu können habe ich gesagt das mein wöchentlicher Konsum 10-15 Gramm beträgt, aus Angst man würde mir Handel ankreiden wollen. Ich habe nie damit gehandelt und es wurden auch keine Tütchen oder anderes Verpackungsmaterial im Haus gefunden. Die Aussage auf dem Revier habe ich verweigert.

Die Wahrheit ist:
Ich konnte damals überhaupt nicht abschätzen wie sich die Pflanzen entwickeln. Ich hatte bei der 2. Anzucht 4 Pflanzen und als die Polizei kam nochmals 6 Pflanzen. Das ich bei der 2. Ernte über 300 Gramm ernten würde konnte ich nicht einschätzen und da noch meine schlechte Erfahrung mit der 1. Aufzucht präsent war wollte ich auf Nummer sicher gehen und haben gleich 6 weitere Samen aufgezogen und eingepflanzt.

Wie kann ich jetzt glaubhaft machen das ich zwischen meinem Alltag als Techniker, indem ich mein Auto brauche, und dem Genuss von Cannabis am Wochenende oder Abends unterscheiden kann?
Ich hatte nie etwas mit der Justiz zu tun und keine Einträge in Flensburg obwohl ich bis zu 20.000Km im Jahr beruflich fahre.
In meinem Beruf bin ich für Personenbeförderung zuständig und muss Anlagen in regelmäßigen Abständen mit einem Prüfer testen um die Betriebsfähigkeit zu bestätigen. Kurzum, eigentlich bin sehr Verantwortungsvoll.

Wir haben 2010 ein altes Haus gekauft und in Eigenleistung renoviert. Seither haben wir unseren Garten umgestaltet und 2017 einen Hund geholt.
Ich habe immer Sport gemacht und war auf der regionalen Sportschule für Handballer.
Meine sportlichen Aktivitäten haben aber mit zunehmenden Konsum abgenommen bis ich 2021 von ehemals 90+ Kilo auf 82 Kilo runter war.
Seitdem das Ereignis mit der Polizei war und ich den Konsum völlig eingestellt habe, hatte ich 2022, mit 46 Jahren, die beste Figur meines Lebens da ich tägliches Fitnesstraining absolvierte.
Auf Anraten meines Anwalts habe ich 2021/22 einen Abstinenztest beim TÜV Lifeservice gemacht, der 4 Urinproben beinhaltete, 1/2 Jahr dauerte und Negativ war.
Soweit so gut, am vergangenen Freitag kam nun das Schreiben vom Gericht das ich Ende April meine Verhandlung habe.

Was meint ihr? Was habe ich zu erwarten?

Da eine Meldung ans Verkehrsamt schon erfolgte werde ich um eine MPU nach dem Urteil wohl nicht drum rum kommen, da mein Abstinenznachweis ja schon fast 1 Jahr alt ist. Oder meint ihr ein ärztliches Gutachten würde in meinem Fall reichen?

Nächsten Freitag habe ich einen Termin mit meinem Anwalt um die Verhandlung vorzubereiten. Eventuell wird er mir dann noch ein paar Sachen erklären.

Vielleicht brauche ich auch einfach nur guten Zuspruch, da ich doch ein bisschen Respekt vor der Verhandlung und den etwaigen Folgen habe.

Wenn man sich jetzt mit Abstand die Akte nochmal durchliest wird einem wieder bewusst was man eigentlich für einen Mist gebaut hat.
Mein Leben befindet sich in geordneten Bahnen und ich hätte gerne das es so bleibt. Das es jetzt durch so eine dämliche Aktion gefährdet ist bereitet mir aber auch vor allem meiner Frau große Sorgen.

Danke das ihr euch die Zeit nehmt meine Geschichte zu lesen!

Grüße und einen schönen Sonntag Abend
 
Das mit dem Fragebogen habe ich erst jetzt gesehen:
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 47 Jahre

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 3 Jahre, 3 Gramm/Woche
Datum der Auffälligkeit: Februar 2021

Drogenbefund
Blutwerte: Wurden nicht ermittelt
Schnelltest: -
Beim Kauf erwischt: Anbau von BTM
Nur daneben gestanden: -

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: -
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: -
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: -
Verurteilt: -
Strafe abgebüßt: -

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: -
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Einfuhr (Bestellung der Samen in Holland)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -
Bundesland: Baden-Württemberg

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: Februar 2021

Abstinenznachweis
Haaranalyse: -
Urinscreen: 4x Negativ
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: -
Selbsthilfegruppe (SHG): -
Psychologe: -
Ambulante/stationäre Therapie: -
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon gehabt?: -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
 
Hallo Phönix,

willkommen im Forum.
Was meint ihr? Was habe ich zu erwarten?
Zunächst geht es um den §29 BtMG
Hier kann dich eine Geldstrafe pro Pflanze von ca. 10 Tagessätzen erwarten. Die Höhe der TS richtet sich dabei nach deinem Einkommen.
Das sind die Sanktionen für den Anbau.
Bei der unerlaubten Einfuhr der Samen verstehen die Behörden noch weniger Spaß, hier kann es durchaus zu einer Freiheitsstrafe kommen die bei einer Verurteilung von bis zu zwei Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Interessante Infos gibt es hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/l...wer-dealer-konsumenten-und-andere_058990.html
Da eine Meldung ans Verkehrsamt schon erfolgte werde ich um eine MPU nach dem Urteil wohl nicht drum rum kommen, da mein Abstinenznachweis ja schon fast 1 Jahr alt ist. Oder meint ihr ein ärztliches Gutachten würde in meinem Fall reichen?
Durch die gefundenen Mengen und deiner Aussage gegenüber der Polizei steht ja bereits fest dass du regelmäßig konsumiert hast, von daher wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt zu einer MPU-Aufforderung kommen...

Wie lang sind denn deine Haare? Mit 6 cm könntest du bereits 6 Monate Abstinenz rückwirkend nachweisen.
 
Was meint ihr? Was habe ich zu erwarten?
Es wird in der Rechtssprechung unterschieden in "nicht geringe Menge" und "geringe Menge", danach richtet sich auch das Strafmaß.

Für die „nicht geringe Menge“ gibt es bundesweit einen einheitlichen Grenzwert, der auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruht. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

Der Grenzwert liegt bei 7,5 Gramm THC. Da der Wirkstoffgehalt der verschiedenen Cannabisprodukte stark schwankt, können keine Angaben zum eigentlichen Gewicht des Produktes getroffen werden. Bei Haschisch mit einem hohen Wirkstoffgehalt von rund 15 Prozent wäre bereits mit 50 Gramm die „nicht geringe Menge“ erreicht.

Die „geringe Menge“ dagegen ist nicht gesetzlich verankert und auch nicht bundeseinheitlich definiert.
Man spricht in diesem Fall von Eigenbedarf oder der sogenannten Toleranzgrenze.
Der Anbau von Cannabis entspricht dem Strafrahmen wie beim Besitz: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und ist ebenfalls unter §29 BtMG geregelt. Theoretisch gilt auch hier die Eigenbedarfsgrenze. Bei einem Anbau von Cannabis, kommt man allerdings schnell auf eine "nicht geringe Menge“.

Unter Umständen kann das Verfahren eingestellt werden, wenn:
  • die Person keine Vorstrafen hat,
  • die Person nur geringe Schuld hat
  • die Person die Droge nur für den Eigenbedarf nutzt und
  • kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
In den Bundesländern haben sich die folgenden Toleranzwerte durchgesetzt:

Thüringenbis zu 10 Gramm
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 6 Gramm
Baden-Württembergbis zu 6 Gramm
Bayernbis zu 6 Gramm
Niedersachsenbis zu 6 Gramm
Sachsen-Anhaltbis zu 6 Gramm
Saarlandbis zu 6 Gramm
Hamburgbis zu 6 Gramm
Brandenburgbis zu 6 Gramm
Hessenbis zu 6 Gramm
Schleswig-Holsteinbis zu 6 Gramm
Bremenbis zu 15 Gramm
Rheinland-Pfalzbis zu 10 Gramm
Nordrhein Westfahlenbis zu 10 Gramm
Berlinbis zu 15 Gramm

Wie kann ich jetzt glaubhaft machen das ich zwischen meinem Alltag als Techniker, indem ich mein Auto brauche, und dem Genuss von Cannabis am Wochenende oder Abends unterscheiden kann?
Ich hatte nie etwas mit der Justiz zu tun und keine Einträge in Flensburg obwohl ich bis zu 20.000Km im Jahr beruflich fahre.
In meinem Beruf bin ich für Personenbeförderung zuständig und muss Anlagen in regelmäßigen Abständen mit einem Prüfer testen um die Betriebsfähigkeit zu bestätigen. Kurzum, eigentlich bin sehr Verantwortungsvoll.
Das ist dein eigenes Argument, was bei einer MPU aber niemanden interessiert ... leider.
 
Wie lang sind denn deine Haare? Mit 6 cm könntest du bereits 6 Monate Abstinenz rückwirkend nachweisen.
Hallo Nancy, danke für deine Antwort und deine Links.
Ich bin Glatzenträger und kann dies leider nicht mit einer Haarprobe bestätigen. Demnach würde nur ein Urintest übrig bleiben. Wenn ich die Aufforderung zur mpu erhalte und dann keinen Nachweis erbringen kann, wird mir dann mein Führerschein direkt entzogen? Oder wird man aufgefordert ab dann einen Nachweis zu bringen?

Gruß
 
Es wird in der Rechtssprechung unterschieden in "nicht geringe Menge" und "geringe Menge", danach richtet sich auch das Strafmaß.

Für die „nicht geringe Menge“ gibt es bundesweit einen einheitlichen Grenzwert, der auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruht. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

Der Grenzwert liegt bei 7,5 Gramm THC. Da der Wirkstoffgehalt der verschiedenen Cannabisprodukte stark schwankt, können keine Angaben zum eigentlichen Gewicht des Produktes getroffen werden. Bei Haschisch mit einem hohen Wirkstoffgehalt von rund 15 Prozent wäre bereits mit 50 Gramm die „nicht geringe Menge“ erreicht.

Die „geringe Menge“ dagegen ist nicht gesetzlich verankert und auch nicht bundeseinheitlich definiert.
Man spricht in diesem Fall von Eigenbedarf oder der sogenannten Toleranzgrenze.
Der Anbau von Cannabis entspricht dem Strafrahmen wie beim Besitz: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und ist ebenfalls unter §29 BtMG geregelt. Theoretisch gilt auch hier die Eigenbedarfsgrenze. Bei einem Anbau von Cannabis, kommt man allerdings schnell auf eine "nicht geringe Menge“.

Unter Umständen kann das Verfahren eingestellt werden, wenn:
  • die Person keine Vorstrafen hat,
  • die Person nur geringe Schuld hat
  • die Person die Droge nur für den Eigenbedarf nutzt und
  • kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.
In den Bundesländern haben sich die folgenden Toleranzwerte durchgesetzt:

Thüringenbis zu 10 Gramm
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 6 Gramm
Baden-Württembergbis zu 6 Gramm
Bayernbis zu 6 Gramm
Niedersachsenbis zu 6 Gramm
Sachsen-Anhaltbis zu 6 Gramm
Saarlandbis zu 6 Gramm
Hamburgbis zu 6 Gramm
Brandenburgbis zu 6 Gramm
Hessenbis zu 6 Gramm
Schleswig-Holsteinbis zu 6 Gramm
Bremenbis zu 15 Gramm
Rheinland-Pfalzbis zu 10 Gramm
Nordrhein Westfahlenbis zu 10 Gramm
Berlinbis zu 15 Gramm


Das ist dein eigenes Argument, was bei einer MPU aber niemanden interessiert ... leider.
Hallo Max,
danke für deine Antwort.

Demnach sollte ich schon mal Fragebogen der mpu ausfüllen und mich vorbereiten.
Oder was habt ihr noch für Tipps? Ist es von Vorteil eine Drogenberatung in Anspruch zu nehmen?
 
Demnach sollte ich schon mal Fragebogen der mpu ausfüllen und mich vorbereiten.
Oder was habt ihr noch für Tipps? Ist es von Vorteil eine Drogenberatung in Anspruch zu nehmen?
Bevor du mit dem Drogen FB anfängst, solltest du dich erstmal ein bisschen einlesen ... sonst ergibt das wenig Sinn.
Dazu stelle ich dir unten ein paar Links ein.
Drogenberatung und all der ganze Kram sind keine Pflicht, werden aber gerne gesehen ... die Entscheidung liegt somit bei jedem selbst.

Auf Anraten meines Anwalts habe ich 2021/22 einen Abstinenztest beim TÜV Lifeservice gemacht, der 4 Urinproben beinhaltete, 1/2 Jahr dauerte und Negativ war.
Ich frage mich, welchen Sinn dein Anwalt in diesem Punkt gesehen hat ... für deine MPU völlig wertlos.

Für deine (vermutlich) kommende MPU ist die Dauer der geforderten Abstinenz noch offen.
Du hast keine Blutwerte, die dein Konsumverhalten widerspiegeln könnten ... somit kommt es auch auf deine Aussagen zum Konsumverhalten an.
Weiterhin ist die Menge deines Cannabis-Anbaus entscheidend.
Möglich ist auch, dass seitens der FSST ein fachärztliches Gutachten entsprechend § 46 Abs. 3 FeV i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 FeV zur Klärung deines Konsumverhaltens angeordnet wird.

Anbei die erwähnten Links ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Urinanalyse FAQ
Haaranalyse FAQ

Gute FB ... als Hilfestellung für deinen Drogen-FB

Wichtige Abkürzungen
 
Ich frage mich, welchen Sinn dein Anwalt in diesem Punkt gesehen hat ... für deine MPU völlig wertlos.
Er wollte damit wohl dem Richter zeigen das bei mir keine Abhängigkeit vorliegt.
Er hat Wert darauf gelegt und auch der Polizist meinte zu mir auf die Frage ob ich einen Abstinenztest machen soll:
"Wenn sie reinen Tisch machen wollen..."
Es kam mir zum damaligen Zeitpunkt vernünftig vor.
 
Es kam mir zum damaligen Zeitpunkt vernünftig vor.
Das erscheint mir als glaubhafte Erklärung, denn mit einer 6 monatigen Abstinenz widerlegst du weder eine "Abhängigkeit" noch machst du "reinen Tisch" damit.
Der Richter wird den guten Willen gesehen haben.
 
Hallo miteinander, hätte Mal eine Verständnisfrage. Da der TE nicht positiv im Straßenverkehr getestet wurde, könnte er rein theoretisch bei einem ÄG eine andere Aussage tätigen, als vor Gericht? Will niemandem zum lügen anstiften... es würde mich nur interessieren, ob man vor Gericht die komplette Wahrheit sprechen kann und bei einem ÄG sagen, dass man noch nie konsumiert hat, bzw. es ein einziges Mal probiert hat und den Rest verkaufen wollte. Wenn der TE bis zum ÄG clean wäre natürlich...
 
Da der TE nicht positiv im Straßenverkehr getestet wurde, könnte er rein theoretisch bei einem ÄG eine andere Aussage tätigen, als vor Gericht?
Das wäre möglich, denn diese Aussage ... "Um diese gefundene Menge rechtfertigen zu können habe ich gesagt das mein wöchentlicher Konsum 10-15 Gramm beträgt, aus Angst man würde mir Handel ankreiden wollen." ... könnte er als Schutzbehauptung auslegen.
Selbst ein juristisch Beschuldigter, der vor Gericht eine Schutzbehauptung äußert, macht sich dadurch nicht einer strafrechtlich relevanten Falschaussage schuldig.
 
Ich habe mir deine Links mehrfach zu Gemüte geführt und auch schon die Leistungstests absolviert. Dies werde ich jetzt ein paar Mal wöchentlich machen um dort Sattelfest zu werden. FB´s werde ich mir auch noch durchlesen und später dann mal einen Fragebogen ausfüllen.

Danke nochmals für Eure Nachrichten!
 
Das wäre möglich, denn diese Aussage ... "Um diese gefundene Menge rechtfertigen zu können habe ich gesagt das mein wöchentlicher Konsum 10-15 Gramm beträgt, aus Angst man würde mir Handel ankreiden wollen." ... könnte er als Schutzbehauptung auslegen.
Selbst ein juristisch Beschuldigter, der vor Gericht eine Schutzbehauptung äußert, macht sich dadurch nicht einer strafrechtlich relevanten Falschaussage schuldig.
Aber was würde das bringen? Der Gutachter wird ja nicht sagen das ich nach Hause kann mit Führerschein nur weil ich dem sage ich habe vor Gericht eine Schutzbehauptung aufgestellt. Das wäre zu einfach, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Phönix,

ich möchte dir noch diese offene Frage beantworten:
Wenn ich die Aufforderung zur mpu erhalte und dann keinen Nachweis erbringen kann, wird mir dann mein Führerschein direkt entzogen? Oder wird man aufgefordert ab dann einen Nachweis zu bringen?
Weder noch.
Vom Regelfall ausgehend:
Wenn es zur MPU-Anordnung kommen sollte, bekommt man von der FSSt. dafür eine Frist gesetzt. Erst wenn nach dem Ende dieser Frist kein pos. Gutachten abgegeben wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Von der FSSt. bekommt man keine Aufforderung Abstinenznachweise zu erbringen, dies geschieht im Rahmen der MPU durch den Gutachter. Heißt = für die MPU müssen vorab die AN erbracht werden um sie dann bei der Begutachtung vorzulegen...
 
Danke Nancy,
wie lange ist i.d.r. so eine Frist?
Bzw. wie lange dauert es vom Urteil-> Meldung FSSt->Frist zur Vorlage Abstinenz.
Mal angenommen 4 Wochen.
Dann ist es mir ja unmöglich einen Nachweis zu bringen…
 
@Nancy
Ich glaube ich konnte mir die Frage selbst beantworten:
88E8BA19-EAE8-451E-8948-856654454545.png

Eine Fristverlängerung wäre auch möglich. Sollte ich dann nicht möglichst bald anfangen mit dem Abstinenznachweis?
 
Hallo zusammen,

ich habe mich mal an den Drogen FB gewagt. Ich würde mich über Rückmeldungen freuen!

Vielen Dank



Was ist passiert?

Vorgeschichte:

1. Wann haben Sie das allererste Mal von illegalen Drogen gehört?
Bei einer Informationsveranstaltung der Schule in meinem Ort. Das war so etwa 1990, im Alter von 15 Jahren.

2. Wann haben Sie das erste Mal konsumiert? (Datum)
Das genaue Datum kann ich nicht nennen. Aber es war der Sommer 1993.

3. Wie sah der Konsum aus? (Konsumbiografie-Was, Wie, Welche Gelegenheit?)
Gelegentlicher Konsum von Cannabis. Meist mit Jugendfreunden nach dem 2x wöchentlichen Handballtraining. Oder dann zusätzlich am Wochenende nach einem Spiel.
Nach der Konsumpause von 1996-2017 nur noch alleine am Abend. Dies wurde von mir bis Februar 2021 so fortgeführt.

4. Haben Sie Drogen zusammen mit Alkohol konsumiert?
Nein.

5. Wie ist der Umgang mit Alkohol gewesen?
Als junger Erwachsener ein paar mal probiert, da mir aber immer schlecht davon wurde, habe ich den Konsum eingestellt.

6. Sonstige Suchtmitteleinnahme?
Nein.

7. Haben Sie bei sich negative Folgen festgestellt?
Ja, das Konzentrationsvermögen und die Fähigkeit Gespräche mit anderen Leuten zu führen. Unter dem Einfluss von Cannabis hatte ich immer ein komisches Gefühl im Magen wenn ich Gespräche mit Menschen führte. Vor allem wenn es nicht nur Smalltalk war, sondern das Gespräch sich eventuell über ein paar Minuten erstreckte. Beim Fitnesstraining, das ich immer ausgeübt hatte, bemerkte ich wie ich immer öfter die Trainings zeitlich verkürzte oder das Training ganz ausfallen hab lassen. Das hätte ich ohne den Einfluss von Cannabis früher nicht gemacht.

8. Haben Sie trotz negativer Folgen weiter konsumiert?
Ja, es war ein schleichender Prozess. Ich hatte mir eingeredet das es nicht so schlimm sei mal auf ein paar Trainings zu verzichten oder dem Nachbarn aus dem Weg zu gehen, da man keine Lust hatte auf ein Gespräch.

9. Was für Werte wurden bei Ihrer Auffälligkeit festgestellt?
Keine, ich wurde beim Anbau erwischt.

10. Wann und wieviel haben Sie in der Woche vor der Auffälligkeit konsumiert?
Immer Abends um am nächsten Tag wieder fit zu sein im Kopf. Ich weiß aber mittlerweile das dies ein Trugschluss war denn die Wirkung von Cannabis hält länger an als über Nacht.

11. Wieviel und was haben Sie am Tag der Auffälligkeit Konsumiert?
Nichts, am Abend vorher hatte ich meinen 2 Joints geraucht.

12. Gab es einen besonderen Grund für diesen Konsum?
Ja, der unerfüllte Kinderwunsch.

13. Wie sind Sie auffällig geworden?
Durch eine Hausdurchsuchung im Februar 2021.

Nur für die, die im Straßenverkehr ermittelt wurden(auch Parkplatz):

14. Was war der Zweck der Fahrt?
Ich wurde nicht im Straßenverkehr angehalten.

15. Wie weit wollten/sind Sie (ge)fahren?
-----

16. Wie oft waren sie bereits unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs?
Mit meinem heutigen Wissen würde ich sagen bei etwa 900-1000 Fahrten. Ich dacht immer das es reichen würde wenn ich erst Morgens wieder ins Auto steige und am Abend vorher was geraucht hatte. Cannabis ist aber bis zu 72 Stunden im Körper wirksam.

17. Wie haben Sie den Konflikt zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges gelöst?
Ich dachte, wie oben beschrieben, dass die Wirkung am nächsten Tag weg sei. Für mich war es dann in Ordnung wieder ein KFZ zu führen.
Die Gefahr die von mir für andere Ausging, kann ich aus heutiger Sicht nicht mehr tolerieren.

18. Wieso ist es verboten unter Drogeneinfluss ein KFZ zu führen?
(Beschreibung bitte für die zutreffende Substanz)
Bei Cannabis wird die Reaktionszeit, die räumliche Wahrnehmung und die Motorik stark beeinflusst. Man kann sich nur noch schlecht konzentrieren und die Blendwirkung in den Augen ist verstärkt.

19. Wie lange stehen Sie nach dem Konsum von Drogen unter deren Einfluss?
Bei Cannabis bis zu 72 Stunden.

20. Sind sie sich darüber im Klaren, welche Folgen es bei einem täglichen Konsum gibt?
Ja, es besteht die Gefahr einer Abhängigkeit. Durch den dauernden Konsum wird die Toleranzgrenze im Körper immer weiter erhöht, so das man auch mehr Cannabis einnehmen muss um die gleiche Wirkung zu erhalten.

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Warum ist es passiert?

21. Welche persönlichen Hintergründe gab es für den Cannabis- Drogenkonsum?
Seit 2008 hatten meine Frau und ich einen gemeinsamen Kinderwunsch. Bei Untersuchungen im Jahr 2010 kam auch heraus das ich Zeugungsunfähig bin und sich bei meiner Frau wenig Eizellen bilden.
Nachdem trotz vielfacher Versuche einer künstlichen Befruchtung zwischen den Jahren 2010-2013 und einem Adoptionskurs im Jahr 2016 bekamen wir im Jahr 2017 den Bescheid vom Landratsamt, das wir nun zu alt für eine Adoption wären.
Da wir beide aus kinderreichen Familien kommen war dieser Bescheid für uns die Bestätigung, das wir wohl nie Kinder haben werden.
Meine Frau war zwar auch deprimiert aber sie konnte Grundsätzlich besser mit der Situation umgehen als ich. Das in diesem Zeitraum meine Brüder jeweils Kinder bekamen und auch die Zwillingsschwester meiner Frau Zwillinge bekam hatte sie sich voll in ihre neue Aufgabe als Tante und Patentante gestürzt.
Für mich war es nicht so einfach das Erlebte zu verarbeiten und ich konnte mich Abends mit einem Joint dazu bringen abzuschalten.

22. Wie hat sich Ihr Umfeld über Ihren Drogenkonsum geäußert?
Meine Eltern und Geschwister wussten nichts von meinem Konsum. Bei meinen Nachbarn kann es sein das sie eventuell was gerochen haben. Auch hatte ich das Gefühl, das diese nicht mehr so sehr das Gespräch suchten wie noch zu Anfangszeiten.
Meiner Frau hat mein Konsum nicht gefallen, sie hat es aber toleriert.

23. Gab es Ereignisse in Ihrem Leben, die zu verstärktem Konsum geführt haben?
Nicht direkt, aber seit ich selbst angebaut hatte, verstärkte sich mein Konsum auf 2 - 3 Joints am Abend. Im Nachhinein würde ich sagen es hatte mit der durch den Anbau bestehenden Verfügbarkeit der Droge zu tun.

24. Haben Sie sich an Jemand um Hilfe gewandt, um den Drogenkonsum zu beenden?
(Warum, wann, wer?)
Ja, es gab immer wieder Gespräche mit meiner Frau.

25. Gibt es in Ihrer Familie aktenkundige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Suchtkrankheiten?
Nein.

26. Hatten sie Konsumpausen/spitzen?
Warum? Wann?
Pausen hatte ich von 1996-2017. Die Konsumspitze lag im Winter 2020/21.

27. Was hat Sie daran gehindert, ohne Droge abzuschalten?
Die ständige Erinnerung an den nicht erfüllten Kinderwunsch und die Scham über mein körperliches Unvermögen eigene Kinder zeugen zu können. Cannabis war eine Möglichkeit quasi auf Knopfdruck abschalten zu können. Wie ich heute weiß hat mein Verhalten nicht dazu beigetragen meine Probleme zu lösen, sondern hat diese nur aufgeschoben.

28. Waren Sie gefährdet in eine Drogenabhängigkeit zu geraten?
Das ist jeder, der anfängt Drogen zu konsumieren.

29. Waren sie drogenabhängig?
Nein.

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Wieso passiert das nicht wieder?

30. Hätten sie, rückblickend, eine Drogenkarriere verhindern können?
Ja, wenn ich damals nicht aus Gruppenzugehörigkeit einfach angefangen hätte gelegentlich Cannabis zu konsumieren.
Oder ich, mit den Problemen die aus der Zeugungsunfähigkeit entstanden, professionelle Hilfe gesucht hätte.

31. Wieso haben Sie sich für eine Abstinenz entschieden?
Als die Polizei unser Haus durchsuchte wurde mir schlagartig bewusst was ich für einen Fehler begangen hatte.
Außerdem wurde meine Leistungsfähigkeit durch den Konsum eingeschränkt. Der Sport, der mir immer sehr viel Spaß gemacht hatte, wurde von mir vernachlässigt. Dabei half mir dieser immer mich fit zu halten und ein gesundes Leben zu führen.

32. Beschreiben Sie den Punkt, an dem Sie sich für ein abstinentes Leben entschieden haben (Knackpunkt)
Am Tag der Hausdurchsuchung. Ich hatte für ein bisschen Entspannung unser gemeinsames Leben, alles was meine Frau und ich bisher erreicht hatten, auf´s Spiel gesetzt.
Ich hatte mir geschworen das mir das nicht noch einmal passiert.

33. Wieso kommt für Sie nur Abstinenz und nicht für gelegentlicher Konsum in Betracht?
Weil ich weiß, das es nicht bei gelegentlichen Konsum bleibt. Die Gefahr in eine Abhängigkeit zu rutschen ist sehr groß.
Außerdem habe ich in der Zwischenzeit gelernt, das Probleme sich nicht wegrauchen lassen.

34. Wie haben Sie die Umstellung zur Abstinenz erlebt?
Bis auf 2 Tage Schwierigkeiten beim Einschlafen, hatte ich keine Probleme mit der Umstellung.

35. Wer hat Ihnen dabei wie geholfen?
Meine Frau. Wir haben lange Gespräche geführt wie es jetzt weiter gehen soll. Wir kamen beide zur Auffassung das an einem abstinenten Leben kein Weg vorbei führt.

36. Wie reagiert Ihr Umfeld auf diese Umstellung?
Als die Polizei unser Haus durchsuchte parkten etwa 3-4 Polizeiwagen an unserem Haus. Da die Nachbarn das bestimmt mitbekommen haben, hatte ich mir eine Woche danach ein Herz gefasst und bin zu allen Nachbarn gegangen und habe mit ihnen das Gespräch gesucht. Ich habe offen erzählt was vorgefallen ist. Überraschenderweise kamen nur positive Rückmeldungen. Die Gespräche waren , den Umständen entsprechend, angenehm und wir wurden wieder zu Grillpartys und Abendessen eingeladen, was während meines Konsums nicht der Fall war. Ich war sehr glücklich über diese Reaktionen. Meine Eltern und Brüder waren natürlich erstmal erschrocken aber sie haben mir sofort jede Hilfe angeboten, die ich benötigen würde.

37. Haben Sie nach der Auffälligkeit weiterhin Kontakt zu Ihren Drogenbekannten gehabt?
Nein, die Kontakte aus der Jugend bestehen heute nicht mehr.

38. Haben Sie nach Ihrer Auffälligkeit miterlebt, wie Ihre Bekannten Drogen konsumiert haben?
Nein.

39. Wie haben Sie in Zukunft vor mit Cannabis/dem Konsum umzugehen?
Ich werde mich davon fernhalten. Nach meiner jetzigen Erfahrungen und den etwaigen Folgen, die unser ganzes Leben zerstören können, will ich nichts mehr zu tun haben.

40. Haben Sie zu Hause Cannabis?
Nein.

41. Wie wollen Sie es gegebenen Falls in Zukunft verhindern, nochmals unter Drogeneinfluss ein KFZ zu führen?
Indem ich kein Cannabis mehr konsumiere.

42. Wie wollen Sie einen beginnenden Rückfall erkennen?
Falls ich wieder einmal Probleme im Leben haben sollte, werde ich mir sofort professionelle Hilfe suchen. Probleme tauchen immer wieder auf und eine gute Strategie dagegen ist nicht in dem Konsum von Drogen zu verfallen, sondern mit seinen Problemen offensiv umzugehen und eine Lösung dafür zu finden.

43. Wie ist derzeit der Konsum von Alkohol bei Ihnen?
Ich trinke keinen Alkohol.

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Zusätzlich für Wiederholungstäter

44. Wie lange haben Sie nach der letzten Begutachtung (MPU, FÄG) pausiert?

45. Was war der Auslöser für Ihr erneutes Fehlverhalten?

46. Wieso hat es sich bei dem erneuten Fehlverhalten nicht um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt?

47. War Ihr Verhalten schlimmer oder weniger schlimm als vor der ersten Auffälligkeit?

48. Warum hat es sich so entwickelt?

49. Was haben Sie gegenüber dem vorhergehenden Versuch geändert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Phönix,
Eine Fristverlängerung wäre auch möglich. Sollte ich dann nicht möglichst bald anfangen mit dem Abstinenznachweis?
Fristverlängerungen sind bei FS-Besitzern meist etwas schwierig.
think.gif

Aber ja, mit den Urinscreenings solltest du mE sicherheitshalber schon mal anfangen....
 
Hallo zusammen,

nach etwas längerer Zeit wollte ich euch mal wieder schreiben, was nun bei meiner Verhandlung rausgekommen ist. (Bilder im Anhang)
Es ist den Umständen entsprechend gut gelaufen und die Anklage wegen unerlaubter Einfuhr wurde fallen gelassen, so dass noch der unerlaubte Besitz einer nicht geringer Menge im Raum stand.
Das Gericht stufte meinen Fall zu einer "minderschweren Straftat" herunter und selbst der Staatsanwalt beantragte "nur" 1000€ Strafe und 8 Monate FE zur Bewährung. Das Schöffengericht urteilte dann 3000€ und 6 Monate zur Bewährung. Der Richter meinte am Schluss nur "Herr X, falls wir jemals einen Angeklagten mit guter Sozialprognose hatten, dann sind sie das!"

Jetzt am Freitag kam die Anordnung durch die FSS, dass ich bis zum 8.12.2023 2 Urinscreenings und ein äG vorlegen soll.
Da ich aber nach einem Unfall (Oberschenkelhalsbruch) am 24.05.2023 nur an Krücken laufen und nicht Auto fahren kann, würde ich versuchen am Montag die Dame von der FSS schriftlich um eine Fristverlängerung zu beten. Wie ich im Netz gelesen habe, soll das bei einem äG eher möglich sein als bei einer MPU.
Wie ist eure Erfahrung dazu?

Grüße Phönix

Anmerkung: 1 Woche nach der Verhandlung, Anfang Mai diesen Jahres, hatte ich mich schon zu einem 12 monatigen Abstinenzprogramm angemeldet und auch das Geld überwiesen. Danach kam es zu meinem Unfall und ich musste das Programm auf Eis legen bis ich wieder fit bin.
Ich gehe davon aus, dass ich das 12 monatige Programm tauschen kann gegen 2 US + äG. Aber dies muss ich auch nächste Woche erst klären.
 

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