Aufforderung zur MPU BAK 1,51 ‰

Consistin

Neuer Benutzer
Hallo Zusammen,

vorab möchte ich euch ein großes Kompliment aussprechen - ihr leistet unglaublich tolle Arbeit!!

Ich hoffe, dass ich mit eurer Hilfe meinen Führerschein zurück bekommen werde.
Zuerst habe ich jedoch eine rechtliche Frage:

Meine TF war am 18.12.2018, Anfang April kam der Strafbefehl und Ende Mai wollte ich meinen Führerschein neu beantragen.
Meine SB bei der FSSt teilte mir damals mit, dass ich mit der Antragsstellung warten muss, bis ich von der Behörde ein Schreiben bekomme.
Ob ich eine MPU zu erwarten habe, könne sie mir erst nach Prüfung meiner Akte mitteilen.
Vorsorglich suchte ich dann einen VP auf, der mit mitteilte, dass bei Ersttätern und einem BAK von unter 1,6 ‰
keine MPU angeordnet wird. Er riet mir dazu, so schnell als möglich meinen Antrag zur Neuerteilung zu stellen.
Das Schreiben der FSSt kam dann schließlich Mitte August, worauf ich den Antrag stellte.
Heute kam nun die Antwort der Führerscheinstelle und die Aufforderung zur Beibringung der MPU mit folgender Begründung:

" Am 18.12.2018 gegen 0:38 Uhr fuhren Sie, obwohl Sie infolge vorangegangen Alkoholkonsums fahruntüchtig waren.
Sie wurden einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Daraufhin wurde
um 0:42 Uhr ein Alkoholvortest durchgeführt. Dieser ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,80 mg/l.
Eine bei Ihnen um 01:20 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,51 Promille. Somit betrug die BAK um 0:38 Uhr mehr als 1,62 Promille,
da man davon ausgeht, dass pro Stunde mindestens 0,1 Promille (bis 0,2 Promille) abgebaut werden".

Nun zu meiner Frage - meines Wissens und nach dem was ich bei euch im Forum gelesen habe, ist doch die BAK ausschlaggebend?
Zurück gerechnet werden darf doch nur, wenn das Trinkende bekannt ist bzw. zwischen Atemtest und BP mehr als 2 Stunden liegen. Oder irre ich mich da?

Sollte ich mich irren, werde ich mich direkt und intensiv mit der Vorbereitung beschäftigen. Irre ich mich jedoch nicht, bin ich um jeden Rat dankbar
wie ich mich gegenüber der FSSt verhalten soll.


FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 1,58
Gewicht: 64
Alter: 40 (zum Tatzeitpunkt 39)

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.12.2018
BAK: 1,51‰
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 0:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 1:20 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate (bereits abgelaufen)

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: wurde mir abgenommen
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
nein

Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
nein

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

"ist zu erwarten dass Consistin auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss
führen wird und / oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges
der Gruppe 1 und 2 (FE-Klassen ABCE*) in Frage stellen.

Bundesland:
Ba-Wü

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
nein

Ich lebe abstinent seit:
13.07.2017

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
nein
Urinscreening ja/nein:
nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
nein

Selbsthilfegruppe (SHG):
nein

Psychologe/Verkehrspsychologe:
Infogespräch - Aussage des VP war, dass mich mit meinem BAK-Wert, keine MPU erwarten wird.

Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
nein

Ambulante/stationäre Therapie:
nein

Keine Ahnung:

MPU
Datum:
noch nicht bekannt

Welche Stelle (MPI):
noch nicht ausgewählt

Schon bezahlt?:
nein

Schon eine MPU gehabt?
Nein

Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
nein
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Consistin,

willkommen im Forum :smiley138:
Nun zu meiner Frage - meines Wissens und nach dem was ich bei euch im Forum gelesen habe, ist doch die BAK ausschlaggebend?
Zurück gerechnet werden darf doch nur, wenn das Trinkende bekannt ist bzw. zwischen Atemtest und BP mehr als 2 Stunden liegen. Oder irre ich mich da?
War/ist das Trinkende denn bekannt?
Hast du schon einmal mit dem Leiter der FSSt. gesprochen? Vllt. hat der ja eine ganz andere Meinung wie seine SB....
Was steht denn im Strafbefehl, 1,51 oder 1,62‰?
Hattest du Ausfallerscheinungen oder ähnliches?
Ansonsten wäre wohl der Gang zu einem RA (Verwaltungsrecht) vllt. nicht verkehrt...
think.gif
 

Consistin

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

lieben Dank für deine Rückmeldung.
Nein, das Trinkende ist nicht bekannt und im Strafbefehl steht lediglich der Promillewert von 1,51.
Die 0,80 mg/l AAK, auf die sich meine SB bezieht, stehen im Polizeibericht (die wohl meiner Akte beiliegt)

Ausfallerscheinungen hatte ich, allerdings ein paar Kilometer vor der Kontrolle. In dem Moment, als die "rote Lampe" anging, war ich mit einem Schlag "stocknüchtern". Entsprechend hat die Ärztin überall ihr Kreuz bei "unauffällig" gesetzt.

Gesprochen mit dem Leiter der FFSt habe ich noch nicht, das Schreiben wurde mir erst gestern zugestellt. Ich werde schauen, ob ich an den nächste Woche ran komme - das wird nicht einfach werden - meine FFSt wird durch einen Securitydienst abgeschirmt.
Was ich auf jeden Fall morgen machen werde, ist einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu konsultieren - Danke für diesen Tipp :smiley711:

Liebe Grüße und schönen Restsonntag

Consistin
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Hallo,

es gibt ein eindeutiges Urteil des BVG das besagt, MPU Anordnungen < 1,6 Promille sind rechtswidrig, dies kannst du schon mal dem Leiter der Führerscheinstelle vorbringen, vielleicht ist er einsichtig und du sparst dir den Rechtsanwalt.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, aber unabhängig davon, wenn die Behörde stur bleibt mußt du dir Rechtsbeistand nehmen?


Grüße nobby
 

Consistin

Neuer Benutzer
Hallo Nobby,

Lieben Dank für dein Feedback.
Ich kenne dieses Urteil. Ich frage mich nur, ob es irgendwo ein "Hintertürchen" gibt, was es der Behörde erlaubt, diese oben aufgeführte Rückrechnung anzustellen ?

Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.

Liebe Grüße
Consistin
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Consistin,
Hallo Nancy,

lieben Dank für deine Rückmeldung.
Nein, das Trinkende ist nicht bekannt und im Strafbefehl steht lediglich der Promillewert von 1,51.
Die 0,80 mg/l AAK, auf die sich meine SB bezieht, stehen im Polizeibericht (die wohl meiner Akte beiliegt)
die Behörde ist idR an das Urteil gebunden und hat sich an die BAK die im Strafbefehl steht zu halten und kann keine eigene Rückrechnung präsentieren, zumal das Trinkende nicht bekannt ist. Von daher wäre eine MPU-Aufforderung rechtswidrig.
Rechtsfehlerfrei wird sie jedoch mit einer anderen Begründung, nämlich wenn über eine hohe Alk.gewöhnung argumentiert wird weil es z.B. keine Ausfallerscheinungen gab und der Wert ziemlich nah an den 1,6‰ liegt.

Ich würde trotzdem versuchen mit dem Leiter der FSSt. zu sprechen.
Was ich auf jeden Fall morgen machen werde, ist einen Fachanwalt für Vertragsrecht zu konsultieren
Es sollte ein Anwalt für Verwaltungssrecht sein...:smiley138:
 

Harry90

Benutzer
Hi
Ich kann dir nur von meinem Fall schildern...
Ich hatte 1.44promille im Blut
Durfte ohne weiteres meinen Führerschein wieder neu beantragen und habe ihn auch wieder benommen.
Ich hoffe und glaube für dich das es auch so ausgeht!
 

Consistin

Neuer Benutzer
Hallo Harry, hallo Zusammen,

lieben Dank! :smiley22: Ich drücke mir auch fest die Daumen.

Ich hab den ganzen Vorgang nun einer Anwältin übergeben - sie hat jetzt erstmal Akteneinsicht beantragt.
Grundsätzlich sieht sie es auch so, dass die 1,51‰ maßgebend sind. Sie hat auch keinen Gesetzestext gefunden, der besagt, dass die Behörde
diese Rückrechnung anstellen darf. ABER!! mein Atemalkoholwert war bei 0,8 mg/l und diesen Wert könnte die Behörde als Grundlage zur Anordnung her nehmen und zwar darum :a070:
§ 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik)
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
(Quelle Pressemitteilung Nr. 23/2017, Bundesverwaltungsgericht)

Daher rechne ich schon fast damit, dass die MPU kommen wird.

Liebe Grüße und euch allen noch einen schönen Sonntag Abend :smiley138:
 

Harry90

Benutzer
Hi consistin,

Schau mal bei mein thread.
Bei mir war der Strafbefehl ausschlaggebend da drin stand mit 1.44 Promille...

Mein Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle hatte auch nur den wisch in der Hand und sagte ab 1.6 hätte ich nochmal Post bekommen zur Aufforderung zur MPU.

Also ich gehe davon aus das auch deine Führerscheinstelle sich an das geltende Recht halten muss und darf bei 1.51 auch keine mpu verlangen!!!!

Ich drück dir die Daumen bin aber fast sicher das du die mpu nicht machen musst, ausser du bist anderweitig unter Alkohol polizeilich schon mal aufgefallen....
 

Jonas33

Benutzer
Hallo Harry, hallo Zusammen,

lieben Dank! :smiley22: Ich drücke mir auch fest die Daumen.

Ich hab den ganzen Vorgang nun einer Anwältin übergeben - sie hat jetzt erstmal Akteneinsicht beantragt.
Grundsätzlich sieht sie es auch so, dass die 1,51‰ maßgebend sind. Sie hat auch keinen Gesetzestext gefunden, der besagt, dass die Behörde
diese Rückrechnung anstellen darf. ABER!! mein Atemalkoholwert war bei 0,8 mg/l und diesen Wert könnte die Behörde als Grundlage zur Anordnung her nehmen und zwar darum :a070:
§ 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik)
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
(Quelle Pressemitteilung Nr. 23/2017, Bundesverwaltungsgericht)

Daher rechne ich schon fast damit, dass die MPU kommen wird.

Liebe Grüße und euch allen noch einen schönen Sonntag Abend :smiley138:

Was ist hierbei denn nun rausgekommen? :smiley138:
 

Consistin

Neuer Benutzer
Hallo Zusammen,
hallo Jonas,

ja, was ist bei mir herausgekommen?
Ich hatte mit meiner Anwältin Akteneinsicht genommen und mit ihr zusammen, eine Gegendarstellung verfasst.
Wie damals schon befürchtet, hat sich die Führerscheinstelle auf den § 13 FeV, Absatz c) bezogen, in dem eben festgesetzt ist, dass bei einer AAK von 0,8 mg/ l oder mehr, eine MPU anzuordnen ist. Diesen Wert hatte ich Punkt genau getroffen.
An dieser Stelle kann ich nur allen dringend dazu raten, einem Atemalkoholtest niemals zuzustimmen. Auch die Koordinationsübungen (Finger-Nase-Test, auf einer Linie zu laufen, etc.) sind freiwillig und müssen nicht durchgeführt werden. Es ist euer gutes Recht, euch nicht an den Ermittlungen gegen euch, zu beteiligen. Gegenüber der Polizei sind lediglich 5 Angaben zu machen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und der Beruf - sonst nichts!

Ich hätte die Frist zur Abgabe des Gutachtens verstreichen lassen können, mein Antrag zur Neuerteilung wäre abgelehnt worden und ich hätte gegen den gesamten Vorgang, klagen können. Doch dazu fehlt mir das nötige Kleingeld und die Nerven.

Ich habe stattdessen um eine Fristverlängerung gebeten und mich auf die MPU vorbereitet. Hauptsächlich hier, in diesem tollen Forum, als stille Mitleserin.

Nächste Woche, am 16.06. habe ich meinen MPU-Termin.

Auf die Auseinandersetzung mit der Behörde, hätte ich gut und gern verzichten können. Allerdings, war das Auseinandersetzen mit meinen Motiven, die zu der Alk-Fahrt geführt haben, eine sehr wertvolle Erfahrung für mich. Nur durch das kennen meiner Motive, konnte ich destruktive Verhaltensmuster korrigieren.

Euch allen einen schönen Abend
LG Consistin
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Lieben Dank für deine ausführliche Schilderung, Consistin :a055:

Ja, das ist wirklich ärgerlich, denn meines Wissens muss der AAK an einem speziellen Gerät durchgeführt werden damit er "gerichtsfest" ist und bei dir handelte es sich sicher nur um ein einfaches "Handpustegerät"
think.gif


Nichtsdestotrotz drücken wir dir hier natürlich ganz feste die Daumen für ein pos. MPU-Ergebnis. Falls du noch i-welche Hilfe brauchst/Fragen hast, melde dich bitte :smiley138:

Tipps für euren MPU-Tag
 

Consistin

Neuer Benutzer
Ja, das ist wirklich ärgerlich, denn meines Wissens muss der AAK an einem speziellen Gerät durchgeführt werden damit er "gerichtsfest" ist und bei dir handelte es sich sicher nur um ein einfaches "Handpustegerät"
think.gif

Ja, das war lediglich ein einfaches "Handpustegerät" - hinterher ist man immer schlauer.

Nichtsdestotrotz drücken wir dir hier natürlich ganz feste die Daumen für ein pos. MPU-Ergebnis. Falls du noch i-welche Hilfe brauchst/Fragen hast, melde dich bitte :smiley138:

Danke liebe Nancy :a055:auch für die Tipps - falls noch was sein sollte, komme ich gern auf euer Angebot zurück.

Eines habe ich mir jedoch vorgenommen - ich möchte euch gern erhalten bleiben und zukünftigen MPUlern dabei helfen, ihre Problematik aufzuarbeiten - allein schon zur eigenen Prophylaxe.

Liebe Grüße
Consistin :smiley138:
 

katinka

Neuer Benutzer
Hallo Consistin,

schön, dass du noch mal geschrieben hast, wie es denn nun weitergegangen ist mit deinem Führerschein. Auch wenn sich das nun nicht so toll anhört. Weißt du, wie es ist, wenn beim Atemalkohol nach Promille gepustet wurde? Wird dann auch nochmal umgerechnet? Ich finde das ganz schön kompliziert und undurchsichtig wonach denn nun gegangen wird und war eigentlic auch immer der Auffassung, dass der BAK Wert ausschlagebend ist...

LG Katinka
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Eines habe ich mir jedoch vorgenommen - ich möchte euch gern erhalten bleiben und zukünftigen MPUlern dabei helfen, ihre Problematik aufzuarbeiten - allein schon zur eigenen Prophylaxe.
Das wäre absolut super... :smiley2498:

Genau das war zu meinen Anfangszeiten auch meine eigene Intention...:smiley138:
 

Consistin

Neuer Benutzer
Weißt du, wie es ist, wenn beim Atemalkohol nach Promille gepustet wurde? Wird dann auch nochmal umgerechnet? Ich finde das ganz schön kompliziert und undurchsichtig wonach denn nun gegangen wird und war eigentlic auch immer der Auffassung, dass der BAK Wert ausschlagebend ist..

Ob da dann nochmals umgerechnet wird, weiss ich nicht. Vermutlich wird aber die BE durchgeführt, um das ganze dann zu 100% gerichtsfest zu machen.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass der Gesetzgeber, alternativ zur BAK, auch eigenständige Grenzwerte bei der AAK definiert hat, deren Überschreitung die gleichen Rechtsfolgen nach sich ziehen, wie die BAK.
Hätte ich den Messwert der AAK anzweifeln wollen, hätte ich das bereits im Strafverfahren tun müssen. Doch damals dachte ich auch, dass die BAK ausschlaggebend ist.
Im Strafverfahren wurde ich auf Grundlage meiner BAK 1,51 ‰ verurteilt. Da taucht der AAK gar nicht auf.

Der AAK-Wert wurde erst im Zuge der Neuerteilung relevant, denn im Polizeiprotokoll, war dieser Wert vermerkt, die FSST hatte somit Kenntnis über diesen Wert und hat ihn als Grundlage zur Anordnung der MPU hergenommen.

Soweit ich das mitbekommen habe, ist es auch meist so, dass sich die FSST sich nach dem Wert im Strafbefehl richtet - die Behörde, die für mich zuständig ist, ist eben besonders akribisch :zwinker0004:

gehst du mit KT in die MPU oder mit Abstinenz?

Aus voller Überzeugung mit Abstinenz

Liebe Grüße Consistin :smiley138:
 
Oben