Hallo Zusammen,
vorab möchte ich euch ein großes Kompliment aussprechen - ihr leistet unglaublich tolle Arbeit!!
Ich hoffe, dass ich mit eurer Hilfe meinen Führerschein zurück bekommen werde.
Zuerst habe ich jedoch eine rechtliche Frage:
Meine TF war am 18.12.2018, Anfang April kam der Strafbefehl und Ende Mai wollte ich meinen Führerschein neu beantragen.
Meine SB bei der FSSt teilte mir damals mit, dass ich mit der Antragsstellung warten muss, bis ich von der Behörde ein Schreiben bekomme.
Ob ich eine MPU zu erwarten habe, könne sie mir erst nach Prüfung meiner Akte mitteilen.
Vorsorglich suchte ich dann einen VP auf, der mit mitteilte, dass bei Ersttätern und einem BAK von unter 1,6 ‰
keine MPU angeordnet wird. Er riet mir dazu, so schnell als möglich meinen Antrag zur Neuerteilung zu stellen.
Das Schreiben der FSSt kam dann schließlich Mitte August, worauf ich den Antrag stellte.
Heute kam nun die Antwort der Führerscheinstelle und die Aufforderung zur Beibringung der MPU mit folgender Begründung:
" Am 18.12.2018 gegen 0:38 Uhr fuhren Sie, obwohl Sie infolge vorangegangen Alkoholkonsums fahruntüchtig waren.
Sie wurden einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Daraufhin wurde
um 0:42 Uhr ein Alkoholvortest durchgeführt. Dieser ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,80 mg/l.
Eine bei Ihnen um 01:20 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,51 Promille. Somit betrug die BAK um 0:38 Uhr mehr als 1,62 Promille,
da man davon ausgeht, dass pro Stunde mindestens 0,1 Promille (bis 0,2 Promille) abgebaut werden".
Nun zu meiner Frage - meines Wissens und nach dem was ich bei euch im Forum gelesen habe, ist doch die BAK ausschlaggebend?
Zurück gerechnet werden darf doch nur, wenn das Trinkende bekannt ist bzw. zwischen Atemtest und BP mehr als 2 Stunden liegen. Oder irre ich mich da?
Sollte ich mich irren, werde ich mich direkt und intensiv mit der Vorbereitung beschäftigen. Irre ich mich jedoch nicht, bin ich um jeden Rat dankbar
wie ich mich gegenüber der FSSt verhalten soll.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 1,58
Gewicht: 64
Alter: 40 (zum Tatzeitpunkt 39)
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.12.2018
BAK: 1,51‰
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 0:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 1:20 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate (bereits abgelaufen)
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: wurde mir abgenommen
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: -
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
"ist zu erwarten dass Consistin auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss
führen wird und / oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges
der Gruppe 1 und 2 (FE-Klassen ABCE*) in Frage stellen.
Bundesland:
Ba-Wü
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
nein
Ich lebe abstinent seit:
13.07.2017
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
nein
Urinscreening ja/nein:
nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
nein
Selbsthilfegruppe (SHG):
nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Infogespräch - Aussage des VP war, dass mich mit meinem BAK-Wert, keine MPU erwarten wird.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
nein
Ambulante/stationäre Therapie:
nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI):
noch nicht ausgewählt
Schon bezahlt?:
nein
Schon eine MPU gehabt?
Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
nein
vorab möchte ich euch ein großes Kompliment aussprechen - ihr leistet unglaublich tolle Arbeit!!
Ich hoffe, dass ich mit eurer Hilfe meinen Führerschein zurück bekommen werde.
Zuerst habe ich jedoch eine rechtliche Frage:
Meine TF war am 18.12.2018, Anfang April kam der Strafbefehl und Ende Mai wollte ich meinen Führerschein neu beantragen.
Meine SB bei der FSSt teilte mir damals mit, dass ich mit der Antragsstellung warten muss, bis ich von der Behörde ein Schreiben bekomme.
Ob ich eine MPU zu erwarten habe, könne sie mir erst nach Prüfung meiner Akte mitteilen.
Vorsorglich suchte ich dann einen VP auf, der mit mitteilte, dass bei Ersttätern und einem BAK von unter 1,6 ‰
keine MPU angeordnet wird. Er riet mir dazu, so schnell als möglich meinen Antrag zur Neuerteilung zu stellen.
Das Schreiben der FSSt kam dann schließlich Mitte August, worauf ich den Antrag stellte.
Heute kam nun die Antwort der Führerscheinstelle und die Aufforderung zur Beibringung der MPU mit folgender Begründung:
" Am 18.12.2018 gegen 0:38 Uhr fuhren Sie, obwohl Sie infolge vorangegangen Alkoholkonsums fahruntüchtig waren.
Sie wurden einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle konnte Alkoholgeruch festgestellt werden. Daraufhin wurde
um 0:42 Uhr ein Alkoholvortest durchgeführt. Dieser ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,80 mg/l.
Eine bei Ihnen um 01:20 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1,51 Promille. Somit betrug die BAK um 0:38 Uhr mehr als 1,62 Promille,
da man davon ausgeht, dass pro Stunde mindestens 0,1 Promille (bis 0,2 Promille) abgebaut werden".
Nun zu meiner Frage - meines Wissens und nach dem was ich bei euch im Forum gelesen habe, ist doch die BAK ausschlaggebend?
Zurück gerechnet werden darf doch nur, wenn das Trinkende bekannt ist bzw. zwischen Atemtest und BP mehr als 2 Stunden liegen. Oder irre ich mich da?
Sollte ich mich irren, werde ich mich direkt und intensiv mit der Vorbereitung beschäftigen. Irre ich mich jedoch nicht, bin ich um jeden Rat dankbar
wie ich mich gegenüber der FSSt verhalten soll.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 1,58
Gewicht: 64
Alter: 40 (zum Tatzeitpunkt 39)
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.12.2018
BAK: 1,51‰
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 0:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 1:20 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate (bereits abgelaufen)
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: wurde mir abgenommen
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: -
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
"ist zu erwarten dass Consistin auch zukünftig ein (Kraft-)Fahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss
führen wird und / oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges
der Gruppe 1 und 2 (FE-Klassen ABCE*) in Frage stellen.
Bundesland:
Ba-Wü
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
nein
Ich lebe abstinent seit:
13.07.2017
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
nein
Urinscreening ja/nein:
nein
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:
nein
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
nein
Selbsthilfegruppe (SHG):
nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Infogespräch - Aussage des VP war, dass mich mit meinem BAK-Wert, keine MPU erwarten wird.
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
nein
Ambulante/stationäre Therapie:
nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
noch nicht bekannt
Welche Stelle (MPI):
noch nicht ausgewählt
Schon bezahlt?:
nein
Schon eine MPU gehabt?
Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
nein