AVUS verlangt 60 € Stornierungsgebühr

Merists

Neuer Benutzer
Hallo,

die AVUS MPI hat demnächst keine Termine frei. Ich hab nichts unterschrieben, kein Vertrag, nur die Akte an die AVUS schicken lassen und die Rechnung bezahlt.
Die AVUS hat mein Geld erstattet abzüglich 60€ Stornierungsgebühr. Den AGB nach behalten die 60€ Stornierungsgebühren ein.
In einem anderen Beitrag hab ich gelesen, die ias behält mehrere Hundert Euro ein im Falle einer Stornierung.

Das ist nicht zulässig. Wie bekomme ich mein gesamtes Geld zurück das ich bezahlt hab?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Dein Grundirrtum ist, das Verträge schriftlich geschlossen werden müssen. Eine bestimmte Form ist nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücks- / Hauskäufen.

Du hast offensichtlich einen Vertrag geschlossen und dabei die AGB anerkannt. Ein deutliches Indiz dafür ist die Übermittlung deiner Akten auf Grund deines Auftrags und deine Bezahlung. Wenn Stornierungsgebühren vereinbart wurden sind sie auch zulässig.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Ja so wie Murphy sehe ich das erstmal auch. Aber anders könnte es sein, weil die ja keine Termine frei haben. Man kann ja keinem zumuten ewig auf einen Termin zu warten. Zumal ja auch Abstinenznachweise dann weiter laufen müssen.
 

Merists

Neuer Benutzer
Es tut mir für viele Leser einfach nur Leid, dass es hier einige Nutzer wie MrMurphy gibt, die ungenaues Wissen über bestimmte Themen verbreiten, obwohl sie keine Ahnung in diesen Bereichen haben.

Es ist schade, dass der Hobbyanwalt MrMurphy absichtlich Recht und Gesetz verdreht, falsche Informationen verbreitet, in einem frech feindseligen Schreibstil.
- "Dein Grundirrtum"
- "Du hast offensichtlich einen Vertrag geschlossen und dabei die AGB anerkannt."
- "Wenn Stornierungsgebühren vereinbart wurden sind sie auch zulässig."

Ein Rechtsanwalt mit dem ich gut befreundet bin hat mir geholfen gegen die unzulässige Stornierungsgebühr vorzugehen und die AVUS vor dem Hamburg Gericht verklagt
Es ist ein Pipibetrag, aber ich möchte ich nicht erneut von Betrügern abgezockt werden. Ich habe in meinem Leben bereits genug negative Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht.
Die AGB der AVUS sind unzulässig.

Entscheidungsgründe dem Hamburg Gerichts
MrMurphy.png
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Es tut mir für viele Leser einfach nur Leid, dass es hier einige Nutzer wie MrMurphy gibt, die ungenaues Wissen über bestimmte Themen verbreiten, obwohl sie keine Ahnung in diesen Bereichen haben.
Dann lies die Entscheidung mal gründlich durch:
Die AVUS hätte dir die Gelegenheit einräumen müssen, nachzuweisen, dass dein Storno Aufwände ausgelöst hat, die wesentlich weniger als die pauschalen 60€ betragen.
Gemäss der gerichtlichen Entscheidung kann die Avis das jetzt von dir fordern, ansonsten die 60€ in Rechnung stellen.
Da ein Storno tatsächlich Manpower und Aufwand erzeugt, sollte dir dieser Nachweis schwerfallen.

Das Gericht hat im Wesentlichen die Vorgehensweise, aber nicht direkt die Stornogebühr gerügt.

Wenn die Avus, die du hier leichtsinnigerweise als "Betrüger" tituliert hast, denken würde wie du, nämlich:
Es ist ein Pipibetrag, aber ich möchte ich nicht erneut von Betrügern abgezockt werden.
Dann würden dir den Nachweis auferlegen, dann klagen, und du würdest den kürzeren ziehen.
Wenn sie deine Denkweise noch tippen wollten, würden sie gegen deine rufschädigenden Äusserungen vorgehen, was auch das gesamte Forum als betreibende Plattform in Schwierigkeiten bringen kann.

Auch wenn ich nicht oft der gleichen Meinung wie Murphy bin, dein Auftritt hier ist völlig daneben.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
@Merists
Merkst du überhaupt was du schreibst? Das Urteil hat meine Angaben vollkommen bestätigt. Du warst offensichtlich der Ansicht überhaupt keinen Vertag geschlossen zu haben

Ich hab nichts unterschrieben, kein Vertrag, nur die Akte an die AVUS schicken lassen und die Rechnung bezahlt.

Darauf habe ich geschrieben

Dein Grundirrtum ist, das Verträge schriftlich geschlossen werden müssen. Eine bestimmte Form ist nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücks- / Hauskäufen.

Du hast offensichtlich einen Vertrag geschlossen und dabei die AGB anerkannt. Ein deutliches Indiz dafür ist die Übermittlung deiner Akten auf Grund deines Auftrags und deine Bezahlung.

Das hat das Gericht in dem Urteil bestätigt.

Bleibt noch

Wenn Stornierungsgebühren vereinbart wurden sind sie auch zulässig.

Auch das wurde in dem Urteil bestätigt.

Das Gericht hat nur beanstandet, dass pauschalierte Stornierungsgebühren niedriger als die tatsächlichen sein müssen und darauf in den AGB hingewiesen werden muss. Dazu hatte ich aber von dir keine Informationen, da du die AGB nicht verlinkt hattest.

Wobei ich dann in die Nähe einer konkreten (und damit verbotenen) individuellen Rechtsberatung gekommen wäre.

Mit den von dir gelieferten Informationen waren und sind meine Angaben also vollkommen korrekt.

Die AGB der AVUS sind unzulässig.

Auch das ist falsch. Richtig ist nur, dass die AGB nicht hinreichend formuliert sind, um pauschalierte Stornierungsgebühren zu fordern. Die AGB sind also zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Merists

Neuer Benutzer
Das Gericht hat nur beanstandet, dass pauschalierte Stornierungsgebühren niedriger als die tatsächlichen sein müssen und darauf in den AGB hingewiesen werden muss.
Wie wäre es mit einem Schuldanerkenntnis deinerseits. Du warst derjenige der mit diesen frech-fendseligen Umgangston gebrüllt hat:
- "Dein Grundirrtum"
- "Du hast offensichtlich einen Vertrag geschlossen und dabei die AGB anerkannt."
- "Wenn Stornierungsgebühren vereinbart wurden sind sie auch zulässig."



Dazu hatte ich aber von dir keine Informationen, da du die AGB nicht verlinkt hattest.
Also bin ich jetzt der Dumme, weil ich nicht rechtzeitig die AGB der AVUS verlinkt habe und du nicht nach "AVUS AGB" googlen kannst.

Du rechtfertigst dein frech-feindseliges Verhalten damit, dass ich es verpasst habe dir die AGB der AVUS zu präsentieren. Ich bin nicht deine Mama die dir alles Hinterherträgt, werde bitte erwachsen.


- "Wenn Stornierungsgebühren vereinbart wurden sind sie auch zulässig."

Es wäre nett, wenn du dich zu deiner frech-feindseligen Behauptung äußern und begründen könntest, weshalb du der Meinung bist, dass die Stornierungsgebühren zulässig sind, obwohl das Amtsgericht Hamburg anderer Ansicht ist. Bist du neuerdings ein Richter?


Auch das ist falsch. Richtig ist nur, dass die AGB nicht hinreichend formuliert sind, um pauschalierte Stornierungsgebühren zu fordern. Die AGB sind also zulässig.
Die AGB sind nicht zulässig, aber leider gibt es weder eine Wettbewerbszentrale noch abmahnfreudige Wettbewerber, die den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht beanstanden könnten. Als Kunde bin ich nicht in der Lage, die AVUS abzumahnen, das muss von einem Wettbewerber ausgehen.

Falls du interessiert bist, könnten wir um 1.000 € wetten und das Geld bei einem Anwalt als Treuhänder hinterlegen. Wir fragen einen Rechtsanwalt ob die AGB der AVUS zulässig sind! Derjenige von uns, der recht hat, gewinnt.
  • Sind die AGB zulässig, dann gewinnst du
  • Sind die AGB nicht zulässig, dann gewinne ich.

P.S. Das Forum kann mir dankbar sein, dass durch meine Klage endlich juristische Aufklärung bezüglich exorbitanter Stornierungsgebühren verfügbar ist. Einige MPIs verlangen Stornierungsgebühren von über 50% des Gesamtbetrages. Anhand des Beispiels der AVUS kann man sehen, dass es zumindest die Möglichkeit geben muss, dass der Kunde niedrigere Kosten nachweisen kann. Pauschale Angaben über beliebig hohe Stornierungssummen sind laut gerichtlichem Urteil nicht in Ordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nico1990

Erfahrener Benutzer
Also mir wäre das zu dumm wegen 60 Euro hier so ein Fass aufzuwachen....
Rechne mal die Zeit die du hier fürs Aufregen vergeudet hast x deinen Stundenlohn.
Dann hat sich die Sache doppelt nicht gelohnt.
Manche Sachen sind halt unschön... lerne das zu aktzeptieren du kannst es eh nicht ändern ...
 
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