Das Gericht hat nur beanstandet, dass pauschalierte Stornierungsgebühren niedriger als die tatsächlichen sein müssen und darauf in den AGB hingewiesen werden muss.
Wie wäre es mit einem Schuldanerkenntnis deinerseits. Du warst derjenige der mit diesen frech-fendseligen Umgangston gebrüllt hat:
- "Dein Grundirrtum"
- "Du hast offensichtlich einen Vertrag geschlossen und dabei die AGB anerkannt."
- "Wenn Stornierungsgebühren vereinbart wurden sind sie auch zulässig."
Dazu hatte ich aber von dir keine Informationen, da du die AGB nicht verlinkt hattest.
Also bin ich jetzt der Dumme, weil ich nicht rechtzeitig die AGB der AVUS verlinkt habe und du nicht nach "AVUS AGB" googlen kannst.
Du rechtfertigst dein frech-feindseliges Verhalten damit, dass ich es verpasst habe dir die AGB der AVUS zu präsentieren. Ich bin nicht deine Mama die dir alles Hinterherträgt, werde bitte erwachsen.
- "Wenn Stornierungsgebühren vereinbart wurden sind sie auch zulässig."
Es wäre nett, wenn du dich zu deiner frech-feindseligen Behauptung äußern und begründen könntest, weshalb du der Meinung bist, dass die Stornierungsgebühren zulässig sind, obwohl das Amtsgericht Hamburg anderer Ansicht ist. Bist du neuerdings ein Richter?
Auch das ist falsch. Richtig ist nur, dass die AGB nicht hinreichend formuliert sind, um pauschalierte Stornierungsgebühren zu fordern. Die AGB sind also zulässig.
Die AGB sind nicht zulässig, aber leider gibt es weder eine Wettbewerbszentrale noch abmahnfreudige Wettbewerber, die den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht beanstanden könnten. Als Kunde bin ich nicht in der Lage, die AVUS abzumahnen, das muss von einem Wettbewerber ausgehen.
Falls du interessiert bist, könnten wir um 1.000 € wetten und das Geld bei einem Anwalt als Treuhänder hinterlegen. Wir fragen einen Rechtsanwalt ob die AGB der AVUS zulässig sind! Derjenige von uns, der recht hat, gewinnt.
- Sind die AGB zulässig, dann gewinnst du
- Sind die AGB nicht zulässig, dann gewinne ich.
P.S. Das Forum kann mir dankbar sein, dass durch meine Klage endlich juristische Aufklärung bezüglich exorbitanter Stornierungsgebühren verfügbar ist. Einige MPIs verlangen Stornierungsgebühren von über 50% des Gesamtbetrages. Anhand des Beispiels der AVUS kann man sehen, dass es zumindest die Möglichkeit geben muss, dass der Kunde niedrigere Kosten nachweisen kann. Pauschale Angaben über beliebig hohe Stornierungssummen sind laut gerichtlichem Urteil nicht in Ordnung.