BAK 1,16%

George85

Benutzer
Hallo zusammen,

ich bin vor 10 Wochen wegen Trunkenheit im Verkehr erwischt worden, BAK 1, 16%.

Bin in sache Trunkenfahrt das erten mal aufgefallen.

Laut Bundesverwaltungsgericht müssen Ersttäter ab 1,6 Promille zur MPU.

Aber mein Problem ist, dass ich 2009 ein Fahrverbot hatte, wegen, Abstand nicht eingehalten, rechts überholen, geschwindigkeitsüberschreitung alles in einer Groben OWI.

Laut Flensburg ist der Delikt von 2009 von meiner Akte gelöscht worden.

Habe zur Zeit 0 Punkte, aber demnächst werden es logischerweise 3 wegen der Trunkenheitsfahrt.

Meine wichtigste Frage ist, darf die Fsst die Tat von 2009 noch gegen mich verwenden?

War letztens bei meiner Fsst und habe in meine Führerscheinakte geschaut, und die Tat von 2009 war noch in meiner Akte.

Muss ich mit der MPU rechnen?

Habe sonst keine Straftaten, keine Ausnüchterungszelle, nie wegen Alkohol aufgefallen oder sonstiges.

Hatte mein Führerschein seit 15 Jahren.

TS 35

Sperrfrist 7 Monaten

Ich würde mich über eine Antwort freuen

Danke im Voraus
 
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George85

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:m
Größe:176
Gewicht:78
Alter:32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:25.06.2017
BAK:1,16
Trinkbeginn:23:00
Trinkende:02:30
Uhrzeit der Blutabnahme:03:25

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:Nein
Strafbefehl schon bekommen:Ja
Dauer der Sperrfrist:7 Monaten

Führerschein
Hab ich noch:Nein
Hab ich abgegeben:Ja
Hab ich neu beantragt:Nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:2009 Grobe Owi (Abstand nicht eingehalten, rechts überholt, geschwindigkeitsüberschreitung

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:BW/ gemeldet Rheinland-Pfalz

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:-
Ich lebe abstinent seit:25.06.2017

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:Ja/ Freiwillig auf Alkohol und Drogen beides Negativ
Urinscreening ja/nein:Nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:Nein
Selbsthilfegruppe (SHG):Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:*Nein
Ambulante/stationäre Therapie:Nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:-
Welche Stelle (MPI):*-
Schon bezahlt?:-
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:*-
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:Nein, nur den Delikt von 2009/ 4 Wochen Fahrverbot
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
ich bin vor 10 Wochen wegen Trunkenheit im Verkehr erwischt worden, BAK 1, 16%.
Willkommen im Forum !

Deine Trunkenheitsfahrt hat nichts mit dem anderen Delikten zu tun, sofern sie nicht mit Alkohol in Verbindung stehen.
Eine MPU ist mit allein von 1,16‰ BAK somit nicht gegeben.
Ich rate dir, auf keinen Fall großen Wind bei deiner FSST zu machen ... einfach abwarten und die Füße still halten. :zwinker0004:

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

George85

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Hallo Max

danke für deine Antwort!

Ich habe einigen Fragen, und zwar, war ich heute am Rathaus um ein Führungszeugnis zu beantragen das was eigentlich die Fsst zu sehen bekommt, das wurde mir aber verweigert, ich wollte schon mal vorab mal sehen was in meinen Führungszeugnis so alles drin steht. Ist das so richtig, ich finde das ein wenig komisch, dass ich nicht in meinen eigenen Führungszeugnis sehen kann, schließlich geht es um meine eigene Person. Was steht den alles drin in so einen Führungszeugnis für die Fsst?

Viele Grüsse
George
 

George85

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Habe noch was vergessen, ich habe damals als ich erwischt wurde Angaben bei der Polizei gemacht, Trinkbegin, Trinkende und wieviel, die Aussage habe ich damals auch unterschrieben. Ich war damals ziemlich kooperativ, und habe mir damals gedacht, dass ich schlecht sagen konnte, dass ich kein Alkohol getrunken habe.

Ich habe auch leider die Tests mitgemacht, Finger zur Nasenspitze und so weiter.

Könnte das Negativ bei der Fsst wirken?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Was steht den alles drin in so einen Führungszeugnis für die Fsst?
Ich gebe dir mal einen Link, wo du das sehr gut nachlesen kannst ... Führungszeugnis

Ich habe auch leider die Tests mitgemacht, Finger zur Nasenspitze und so weiter.

Könnte das Negativ bei der Fsst wirken?

Nein, egal wieviel Promille der "Probant" hatte, diese Untersuchung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Behörde.
Auch deine Aussage bei der Polizei, kann nicht als Grundlage für eine MPU gewertet werden.
 

George85

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Hallo zusammen

habe gestern den Aktuellen FAER bekommen.

sind im FAER am Tag der Auskunfterteilung 2 Entscheidungen erfasst.

insgesamt 3 Punkte.

1.) Mitteilungsart D/ Mitteilungsmerkmal E

Tilgungsdatum 2019

0 Punkte

Der Führerschein wurde nach § 94 StPO beschlagnahmt/ sichergestellt / in Verwahrung genommen

2.) Mitteilungsart E / Mitteilungsmerkmal E

Tilgungsdatum 2032
(habe gedacht das bei Straftaten eine 10 Jahre Tilgungsfrist besteht, bei mir sind es aber 15 Jahren)

3 Punkte

Fahrl. Trunkenheit im Verkehr

Angewendete Vorschriften:
StGB § 316 Abs. 1, § 316 Abs. 2, § 69, § 69 a
Tatkennziffer (n): A12

Danke dir Max für den Link!

Hat mir weitergeholfen, habe das Führungszeugnis belegart O beantragt und habe es an meinen zuständigem Amtsgericht schicken lassen, dauert so um die 2-6 Wochen.

Werde dazu noch berichtet.

Wollte noch etwas fragen, und zwar sagen mir viele, dass ich keine MPU zu befürchten habe, aber ich mache mir zu viele Gedanken darüber.
Sollte ich zur Sicherheit Abstinenznachweise jetzt schon sammeln für den Fall, ich habe das Geld ehrlich gesagt nicht, aber bekannte wären bereit mir das Geld zu leihen.

Ich mache mir Gedanken darüber, weil ich beim Bussgeldkatalog.org viel gelesen habe, und die schreiben bei jeder 2 Antwort ob Ersttäter oder Wiederholungstäter auch unterhalb der 1,6 % Grenze , ja MPU ist möglich.

Danke im Voraus

Viele Grüsse
George
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wollte noch etwas fragen, und zwar sagen mir viele, dass ich keine MPU zu befürchten habe, aber ich mache mir zu viele Gedanken darüber.
Sollte ich zur Sicherheit Abstinenznachweise jetzt schon sammeln für den Fall, ich habe das Geld ehrlich gesagt nicht, aber bekannte wären bereit mir das Geld zu leihen.
Nein, schmeiß das Geld nicht zum Fenster raus ... bei 1,16‰ BAK gibt es keine MPU, sofern du kein Wiederholungstäter mit einer Alkoholauffälligkeit bist. Bei 1,16‰ BAK brauchst du eh keine Abstinenznachweise.
Mach keinen Wind bei deiner FSST, sondern warte einfach ab.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo George,

möchte meinem Kollegen da unbedingt zustimmen, bei 1,16‰ wirst du keine MPU machen müssen...:smiley138:


Der Führerschein wurde nach § 94 StPO beschlagnahmt/ sichergestellt / in Verwahrung genommen

2.) Mitteilungsart E / Mitteilungsmerkmal E

Tilgungsdatum 2032
(habe gedacht das bei Straftaten eine 10 Jahre Tilgungsfrist besteht, bei mir sind es aber 15 Jahren)


Das regelt der §29 des StVG:

§ 29
Tilgung der Eintragungen



(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

1.zwei Jahre

bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

2.fünf Jahre
a)bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuchs und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist,
b)bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,
c)bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,


3.zehn Jahre

in allen übrigen Fällen.

(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.

StVG § 29 Tilgung der Eintragungen
 

George85

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Hallo Leute

ich möchte Euch kurz mitteilen das ich einsichtig in meinem Führungszeugnis Belegart O hatte, ich habe einen Eintrag wegen dem letzten Delikt (Trunkenheitsfahrt), ich wusste gar nicht das auch so etwas im Führungszeugnis steht.

Habe auch Einsicht in meiner Akte vom Staatsanwalt gehabt, die hat mir mein Anwalt zukommen lassen.

Da steht unteranderem drin:

Polizeibericht: Das ich bei einer Vorfahrtstrasse abgebremst hätte,obwohl ich Vorfahrt hatte und das es mir schwer fiel die Spur zu halten, und das ich beim abbiegen weit ausgeholt hätte und beinahe in den Gegenverkehr gefahren wäre ohne aber jemanden zu gefährden.

Meine Aussage war: Ich habe nur x Bier getrunken habe, und ich der Meinung war, noch Fahren zu können bzw. das ich mit so einen hohe Promillewert nicht gerechnet hätte. Ich weiß das war dumm.

Beim Arztbericht steht oder bzw. das was er angekreuzt hat, ist:

Gehen: Schwankend
Verhalten: ruhig
Aussprache: klar usw.

Er hat unteranderem angekreuzigt, was ich aber nicht verstehe, das ich unter Alkohol/ Drogeneinfluss war, Alkohol klar, aber Drogen, Drogen habe ich noch nie genommen, ich habe Angst das es die Fsst beeinflusst.

Er hat sogar angekreuzigt das ich Fettleibig wäre, bei einem Gewicht von 77 kg und einer Größe von 1, 76 m, unglaublich, aber naja.

Naja es war um 03:00 Uhr morgens.

Ich möchte mich noch bei allen hier bedanken für Eure Unterstützung.


Gruss George
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo George,

danke für deine Infos.:smiley22:

[...]
Da steht unteranderem drin:

Polizeibericht: Das ich bei einer Vorfahrtstrasse abgebremst hätte,obwohl ich Vorfahrt hatte und das es mir schwer fiel die Spur zu halten, und das ich beim abbiegen weit ausgeholt hätte und beinahe in den Gegenverkehr gefahren wäre ohne aber jemanden zu gefährden.

Das bedeutet das du massive Ausfallerscheinungen hattest (diese Alk.mengen also eher nicht gewohnt bist) und hätte somit auch zu einer Straftat geführt wenn du unter 1,1‰ geblieben wärst. Das hat aber nichts mit einer MPU-Aufforderung zu tun.

Meine Aussage war: Ich habe nur x Bier getrunken habe, und ich der Meinung war, noch Fahren zu können bzw. das ich mit so einen hohe Promillewert nicht gerechnet hätte. Ich weiß das war dumm.

Warum war das dumm? So gut wie alle TF'ler geben als Schutzbehauptung erstmal weniger Alk. an, sowas kennt die Polizei zur Genüge und hat im Nachhinein auch keine Relevanz.

Er hat unteranderem angekreuzigt, was ich aber nicht verstehe, das ich unter Alkohol/ Drogeneinfluss war, Alkohol klar, aber Drogen, Drogen habe ich noch nie genommen, ich habe Angst das es die Fsst beeinflusst.

Konnte er nur ein Kreuz in dem Bereich Alk/Drogen machen oder waren das verschiedene Kästchen? Wenn ja, war das sicher ein Versehen...und nein das wird die FSSt. nicht beeinflussen da/wenn darüber gar keine Werte vorliegen...
 

George85

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Hallo Nancy und Max

kann ich evtl. meine Neuerteilung eine Woche schon vorher beantragen bevor offiziell die letzten 3 Monaten von meiner Sperrfrist laufen?

Ich frage nur, weil ich danach erst 3 Wochen später die Neuerteilung beantragen kann weil die Fsst nur Donnerstags bis 18 Uhr offen hat und ich Arbeitsbedingt wenig Zeit habe.

Danke im Voraus

Viele Grüsse George
 

George85

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Hallo Nancy

in meinen Strafbefehl steht, dass ich eine Neuerteilung erst 3 Monate vor Sperrfristende beantragen kann.

Der Sachbearbeiter auf der Fsst hat mir das auch im Juli mündlich bestätigt.

Es geht darum, dass Max mir empfohlen hat, keinen großen Wind bei der Fsst zu machen, ich möchte den Sachbearbeiter nicht auf die Nerven gehen und vielleicht verärgern wenn ich nochmal bei ihm Nachfrage.

Noch eine Frage, soll ich bei der Neuerteilung meine Akte mitnehmen die ich von meinen Anwalt erhalten habe, da müsste die Fsst die Akte nicht vom Staatsanwalt einzufordern, ich meine um das ganze Procedere zu beschleunigen?

Oder soll ich die Fsst einfach machen lassen?


Viele Grüsse George
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo George,

Hallo Nancy

in meinen Strafbefehl steht, dass ich eine Neuerteilung erst 3 Monate vor Sperrfristende beantragen kann.

Der Sachbearbeiter auf der Fsst hat mir das auch im Juli mündlich bestätigt.

es ist ziemlich egal was im Schreiben steht und was der SB dir im Juli gesagt hat, diese 6 Monate sind nun mal gesetzlich festgelegt...
rolleyes.gif


Es geht darum, dass Max mir empfohlen hat, keinen großen Wind bei der Fsst zu machen, ich möchte den Sachbearbeiter nicht auf die Nerven gehen und vielleicht verärgern wenn ich nochmal bei ihm Nachfrage.

Nun gut, das ist deine eigene Entscheidung.:smiley138:

Noch eine Frage, soll ich bei der Neuerteilung meine Akte mitnehmen die ich von meinen Anwalt erhalten habe, da müsste die Fsst die Akte nicht vom Staatsanwalt einzufordern, ich meine um das ganze Procedere zu beschleunigen?

Oder soll ich die Fsst einfach machen lassen?

Ich würde die FSSt. einfach machen lassen, da diese sich schon die Unterlagen anfordert die sie wirklich braucht....:zwinker0004:
 

George85

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Guten Morgen Nancy und Max,

ich habe am Montag ein Termin bei meiner Fsst für die Neuerteilung, muss ich auf etwas achten im Bezug auf Fragen des SB, z.B. wegen den alten Delikt von 2009 oder wegen Trinkverhalten etc.

Ich werde hier nochmal berichten wie es gelaufen ist.

Danke im Voraus

Viele Grüsse George
 

George85

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Habe noch was vergessen zu Fragen, stimmt es dass die Fsst eigene Tilgungsfristen haben, ich meine unabhängig die von FAER. Habe nur irgendwo gelesen, dass die Führerscheinakte erst nach 10 Jahren bereinigt wird.

Gruss George
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
stimmt es dass die Fsst eigene Tilgungsfristen haben
Nein, die Tilgungsfristen sind einmalig festgeschrieben.
Entsprechend dem Delikt, ist die Akte nach der jeweiligen Tilgung zu bereinigen.
Für Straftaten unter Alkohol (ab 1,1‰ BAK), gilt eine Tilgungsfriat von 10 Jahren.
 

George85

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Guten Morgen Nancy und Max,

ich habe am Montag wie geschrieben die Neuerteilung beantragt.

Die haben mir dort nichts sagen können ob ich jetzt eine MPU machen muss oder nicht.

Zur Info, ich muss den 1 Hilfe Kurs nochmal machen weil sich die Gesetzeslage am 21.10.2017 für jeden geändert hat, alle die nach diesem Datum eine Neuerteilung beantragt haben oder wollen , muss den Kurs nochmal machen. Das war ja in der Vergangenheit nicht so.

Alle benötigten Unterlagen werden so um die 4-5 Wochen bei der Fsst ankommen.

Ich werde mich aber hier nochmal melden wie die Sache bei mir ausgegangen ist, ich hoffe das ich euch berichtet kann, dass ich nicht zur MPU muss. Den eine MPU unterm Weihnachtsbaum möchte ich wirklich nicht.

Wünsche euch noch ein schönes Wochenende

Viele Grüsse
George
 
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