Hallo zusammen,
ich bin vor 10 Wochen wegen Trunkenheit im Verkehr erwischt worden, BAK 1, 16%.
Bin in sache Trunkenfahrt das erten mal aufgefallen.
Laut Bundesverwaltungsgericht müssen Ersttäter ab 1,6 Promille zur MPU.
Aber mein Problem ist, dass ich 2009 ein Fahrverbot hatte, wegen, Abstand nicht eingehalten, rechts überholen, geschwindigkeitsüberschreitung alles in einer Groben OWI.
Laut Flensburg ist der Delikt von 2009 von meiner Akte gelöscht worden.
Habe zur Zeit 0 Punkte, aber demnächst werden es logischerweise 3 wegen der Trunkenheitsfahrt.
Meine wichtigste Frage ist, darf die Fsst die Tat von 2009 noch gegen mich verwenden?
War letztens bei meiner Fsst und habe in meine Führerscheinakte geschaut, und die Tat von 2009 war noch in meiner Akte.
Muss ich mit der MPU rechnen?
Habe sonst keine Straftaten, keine Ausnüchterungszelle, nie wegen Alkohol aufgefallen oder sonstiges.
Hatte mein Führerschein seit 15 Jahren.
TS 35
Sperrfrist 7 Monaten
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Danke im Voraus
ich bin vor 10 Wochen wegen Trunkenheit im Verkehr erwischt worden, BAK 1, 16%.
Bin in sache Trunkenfahrt das erten mal aufgefallen.
Laut Bundesverwaltungsgericht müssen Ersttäter ab 1,6 Promille zur MPU.
Aber mein Problem ist, dass ich 2009 ein Fahrverbot hatte, wegen, Abstand nicht eingehalten, rechts überholen, geschwindigkeitsüberschreitung alles in einer Groben OWI.
Laut Flensburg ist der Delikt von 2009 von meiner Akte gelöscht worden.
Habe zur Zeit 0 Punkte, aber demnächst werden es logischerweise 3 wegen der Trunkenheitsfahrt.
Meine wichtigste Frage ist, darf die Fsst die Tat von 2009 noch gegen mich verwenden?
War letztens bei meiner Fsst und habe in meine Führerscheinakte geschaut, und die Tat von 2009 war noch in meiner Akte.
Muss ich mit der MPU rechnen?
Habe sonst keine Straftaten, keine Ausnüchterungszelle, nie wegen Alkohol aufgefallen oder sonstiges.
Hatte mein Führerschein seit 15 Jahren.
TS 35
Sperrfrist 7 Monaten
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Danke im Voraus
Zuletzt bearbeitet: