BAK 1,16%

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo George :smiley138:

Zur Info, ich muss den 1 Hilfe Kurs nochmal machen weil sich die Gesetzeslage am 21.10.2017 für jeden geändert hat, alle die nach diesem Datum eine Neuerteilung beantragt haben oder wollen , muss den Kurs nochmal machen. Das war ja in der Vergangenheit nicht so.

Du musst nicht den 1. Hilfe Kurs noch einmal machen (der gilt unbeschränkt), sondern die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen"....:zwinker0004:

§ 76 Nr. 11b FeV:

11b. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe)

Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
 

George85

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Hallo zusammen,

ich weiß ich nerve wahrscheinlich gewaltig, aber könnt ihr mir noch eine letzte Frage beantworten :smiley2500:

Und zwar möchte ich wissen, wann die Fsst diesen Punkt:

§ 13 FeV 2.a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen Anordnet und wie der Ablauf dafür wäre.

Viele Grüsse
George :smiley138:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ein ärztliches Gutachten könnte angeordnet werden, wenn du bereits mit Alk. außerhalb des Straßenverkehrs aufgefallen wärst.

Aber du schreibst ja selbst:

Habe sonst keine Straftaten, keine Ausnüchterungszelle, nie wegen Alkohol aufgefallen oder sonstiges.

Von daher musst du dir keine Gedanken machen...
 

George85

Benutzer
Guten Morgen Nancy,

als ich zuhause gestern Abend meine Unterlagen durchgestöbert habe, habe ich mein Personenbeförderungsschein entdeckt den ich bereits vergessen hatte den gemacht zu haben, den habe ich 2014 gemacht, habe ihn damals für ein 450€ Job gemacht, um damals meine Schulden abzubezahlen. Ich habe den 450 € Job von 2014 bis Oktober 2016 gemacht, als meine Schulden abbezahlt wurden, habe ich mit dem Job aufgehört.*

Der Personenbeförderungsschein ist gültig bis 2019. Hauptberuflich mach ich was anderes. Ich habe gehört, dass Berufskraftfahrer oder generell Berufe die mit Personenbeförderung zu tun haben, auch unterhalb der 1,6 Promille grenze eine MPU angeordnet bekommen.*

Ich gehe davon aus, wenn dass der/die Sachbearbeiter/in auf der Fsst sieht, er/sie davon ausgeht das ich das evtl. Hauptberuflich mache, obwohl ich damit 2016 aufgehört habe. Das habe ich damals nur Sonntags gemacht.

Sollte ich den bei der Fsst abgeben den brauche ich ja nicht mehr, ich muss nämlich am Donnerstag nochmal hin um den Erste Hilfe Schein abzugeben den ich bereits letze Woche gemacht habe. Ich frage bloß, weil die Fsst immer ein Grund sucht um jemandem die MPU anzuordnen, wäre das z.B. ein Grund für die Fsst?

Danke im Voraus

Viele Grüsse
George :smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo George,

Der Personenbeförderungsschein ist gültig bis 2019. Hauptberuflich mach ich was anderes. Ich habe gehört, dass Berufskraftfahrer oder generell Berufe die mit Personenbeförderung zu tun haben, auch unterhalb der 1,6 Promille grenze eine MPU angeordnet bekommen.*
wo hast du das denn gehört?:smiley2204:


Dazu besteht, aus meiner Sicht, keine Rechtsgrundlage.


Sollte ich den bei der Fsst abgeben den brauche ich ja nicht mehr, ich muss nämlich am Donnerstag nochmal hin um den Erste Hilfe Schein abzugeben den ich bereits letze Woche gemacht habe. Ich frage bloß, weil die Fsst immer ein Grund sucht um jemandem die MPU anzuordnen, wäre das z.B. ein Grund für die Fsst?

Warum solltest du einen legal erworbenen P-Schein grundlos abgeben?
think.gif
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo George,

lass dich doch von so einem Uralt-Thread nicht verunsichern (der erste der dir dort geantwortet hat ist übrigens hier unser admin...:smiley624:). Die Sachlage war in diesem Fall doch eine ganz andere und das Handeln des SB der anfordernden FSSt. entsprach auch nicht unbedingt der Regel...:zwinker0004:

Davon ganz abgesehen: Du hast bereits einen P-Schein und willst keinen neuen beantragen...:smiley138:
 

George85

Benutzer
Hallo Nancy und Max,

in 2 Wochen müsste ich von der Fsst hören. Und je näher ich der Entscheidung komme um so mehr bin ich am Lesen.

Habe mir den § 11 Fev mal durchgelesen und das was ich da gelesen habe ist schon heftig, wie z.B. 3 Abs.3 bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung nach § 18 Absatz 3 mitgeteilt worden sind.

Ich muss noch dazu sagen, dass ich vor 15 Jahren bei der Theorieprüfung 0 Fehlerpunkte hatte und somit beim ersten Mal bestanden, aber bei der Praxis habe ich erst beim 4 Mal bestanden :smiley2204: weil ich prüfungsangst hatte. Ob da jetzt seitens vom Prüfer was gemeldet wurde keine Ahnung.

Ich bin jetzt auch nicht der erste der beim 4 Mal bestanden hat was man so in verschiedenen Forums so mitbekommt.

Mit dem § 11 FeV hat die Fsst viel Spielraum eine MPU anzuordnen, ich meine der Urteil vom 06.04.2016 definiert klar MPU ab 1,6 %, aber mit dem § 11 ist eben viel Spielraum.

Hab ihr irgendwelche Erfahrungen hier im Forum gemacht oder woanders?

Viele Grüße
George:smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:

Knaut

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Hallo George,

Und je näher ich der Entscheidung komme um so mehr bin ich am Lesen.

Das ist genau das was ein mehr verunsichert als hilft, blöder Spruch aber du kannst Äpfel nicht mit Birnen vergleichen jeder Fall ist immer unterschiedlich.

§ 11 Fev das stimmt schon das er viel Spielraum zulässt, aber fest steht unter 1,6 Promille keine MPU bei Ersttätern!!!
Daran halten sich auch die Beamten Kann dir das aus Erfahrung weil...Jeder Beamte für seine Entscheidung haftbar ist und dafür gerade stehen muss!!!! Als Beamter wirst du nach Leistung, Befähigung und Eignung befördert, da wird sich niemand aufs Glatteis begeben um dir ne MPU aufs Auge zu drücken.


Nette Grüße:smiley22:
 

George85

Benutzer
Hallo Knaut,

am Montag sind es genau 5 Wochen seit meine Neuerteilung,sollte ich mal bei der Fsst mal höflich nachfragen wie es mit mir aussiehst, oder sollte ich noch abwarten!?

Gruß George:smiley138:
 

Knaut

Benutzer
Hi George,

Was wurde dir denn gesagt wie lange die Bearbeitung dauert?
Bei mir waren es glaube ich knapp 12 Wochen bevor ich den Brief bekommen habe.

Wenn sie dir 5 Wochen gesagt haben sehe ich da kein Problem wenn du anrufst und höflich nachfragst. Ob du aber telefonisch viel erreichen kannst kann ich dir nicht sagen, bei mir war es damals so, dass es ein Kampf war bevor ich meinen Bearbeiter an der Strippe hatte.
Sollte deine Fsst online ein Kontaktformular haben würde ich den weg darüber wählen.
 

Knaut

Benutzer
Die haben mir lediglich gesagt, dass bis alle Unterlagen da sind, es um die 4 Wochen dauern würde.

Naja wenn die ganzen Unterlagen vom Gericht und von Flensburg da ankommen dann prüfen die noch den Sachverhalt das kann auch schon mal 14 Tage dauern zwecks Kaffe holen etc. :smiley894:
Würde einfach mal anrufen und mein Glück versuchen, mehr als abwimmeln können die dich ja nicht :zwinker0004:

Darf ich fragen wie die Sache bei dir ausgegangen ist?

Ja klar, bei mir war die Sache ganz klar, hatte mir die MPU durch meine Fahrt mit 1.75 Promille gebucht. Habe sie beim ersten Anlauf auch dank der Super Hilfe hier mit KT bestanden.

Nette Grüße :smiley138:
 

George85

Benutzer
Hallo Nancy, Max, Knaut

ich habe heute Post von meiner Fsst bekommen, ich kann mein Führerschein Ende Februar abholen!:smiley4048:

Ich möchte mich noch bei allen hier im Forum bedanken die mir geholfen haben und vor allem die Geduld die ihr mir gehabt hattet, ich weiß ich habe teilweise mit meinen Fragen hier genervt.:verneigen0001:

Ich kann von mir sprechen und sagen das ich durch meine TF gelernt habe, dass wird mir definitiv nicht mehr passieren.

Allein die letzten Monaten waren für mich persönlich ein Qual, täglich diese wiederkehrende Gedanken ob ich die MPU machen muss oder nicht hat mir als lehre gelangt.

Ich wünsche Euch allen ein frohes Fest und ein guten Rutsch ins neue Jahr.

Ich werde trotzdem ab und zu mal hier im Forum vorbeischauen

Liebe Grüße
George:smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
ich habe heute Post von meiner Fsst bekommen, ich kann mein Führerschein Ende Februar abholen!
Dann hast du ja nochmal Glück gehabt, eine MPU mit 1,16‰ BAK hätte mich eh gewundert.

Dann pass schön auf und schöne Feiertage. :zwinker0004::smiley711::smiley138:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo George,

das Ergebnis ist wie erwartet...:zwinker0004:

Trotzdem freut es mich für dich, dass du noch vor Weihnachten Sicherheit hast und jetzt ganz entspannt das Fest genießen kannst...

Ich wünsche dir auch frohe Feiertage... :smiley138:
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo George,
das Forum bedankt sich für Deine grosszügige Spende!!:hand0025::smiley711:
 

MartingegeStVG

Neuer Benutzer
Ich hätte auch eine Frage zu den Tilgungsfristen.

Akteneinsicht bekomme ich meines Wissens nach ja erst bei Antrag auf Neuerteilung (was jetzt aber zu früh wäre)

Meine Frage in aller Kürze: Wird meine negativ ausgefallene MPU, wenn sie in meiner Verkehrsakte durch vergangenen Antrag auf Neuerteilung FS vermerkt ist auch nach § 29 Stvg betilgt bzw nach 15 Jahren nicht verwertbar zu Anordnung einer neuen MPU?

Und detailierter dargestellt: Vor ca 20 Jahren wurde mir der FS entzogen. Ich beantragte eine Neuerteilung in 2004. Aufgrund von Alkohol, Drogen und Strafdelikten wurde eine MPU angeordnet, die ich in meiner damalig jungen Naivität unvorbereitet antrat und natürlich glänzend nicht bestand. In 2005 nach der negativen MPU bekam ich dann die kostenpflichtige Versagung der Neuerteilung.

Wenn ich nun eine erneute Neuerteilung in 2021 also 15-16 Jahre nach der Versagung von 2005 beantragen werde - Kann ich dann davon ausgehen dass ich wegen der Tilgungsfristen mit keiner MPU zu rechnen habe?

(dazu muss weiter gesagt sein, dass in meinen Unterlagen zu Hause nur die Zweitschrift des damaligen Gutachtens zu finden ist - weshalb ich vom dümmsten ausgehen muss - dass meiner Verkehrsakte in 2005 evtl das komplette negative Gutachten mit allen Details und Delikten zur Auffrischung beigelegt wurde.

Ich würde mich sehr über fachgerechte Antworten zu meinem Anliegen freuen.
 
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