Hallo George
Du musst nicht den 1. Hilfe Kurs noch einmal machen (der gilt unbeschränkt), sondern die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen"....
§ 76 Nr. 11b FeV:
Zur Info, ich muss den 1 Hilfe Kurs nochmal machen weil sich die Gesetzeslage am 21.10.2017 für jeden geändert hat, alle die nach diesem Datum eine Neuerteilung beantragt haben oder wollen , muss den Kurs nochmal machen. Das war ja in der Vergangenheit nicht so.
Du musst nicht den 1. Hilfe Kurs noch einmal machen (der gilt unbeschränkt), sondern die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen"....
§ 76 Nr. 11b FeV:
11b. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017 bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.