Ja da hast du recht, vor allem komme ich sogar selbst durcheinander. Ich wusste 1. nicht ob ich meine alte MPU erwähnen darf wenn diese doch schon 15 Jahre her ist. Dann hatte ich Post von der Führerscheinstelle wo die 1. mpu nicht mehr drin ist aber plötzlich was mit cliquid aufgetaucht ist. An dieses kann ich mich wirklich nicht erinnern. Aber wenn Karl Heinz meint, dass ich da was bekommen haben muss, hat er schon recht. Wahrscheinlich hatte ich bestimmt einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen aber ich habe es komplett ausgeblendet und vergessen. Das ist ja auch schon wieder 10 Jahre her und die Führerscheinstelle hat ja auch nichts von mir wollen, wegen dem cliquid. Dann ist mir eingefallen das ich genau in dieser Zeit auch in die psychiatrische Klinik bin, weil es mir zu dieser Zeit dementsprechend schlecht ging und meine Frau mir ans Herz gelegt hatte, mich behandeln zu lassen. Das entspricht alles der Wahrheit. Dachte ich könnte das so mit einbauen, das ich mich behandeln ließ, aber es steht halt im Bericht der Psychiatrie nicht drin, dass ich mich nur wegen dem cliquid hab einweisen lassen. Also ich weis so langsam auch nemme was ich sagen soll oder was ich am besten weg lasse, weil es mir dann definitiv ein Bein stellen wird. In dem Gutachten stehen halt auch Sachen drin die der mpu glaub auch wirklich nichts angehen sollte, da es unter der ärztlichen Schweigepflicht fällt. Und dadurch womöglich ein 2. Gutachten von mir verlangt wird.
Ich werde mich bald mal an den Fragebogen ran setzen und das chronologisch aufschreiben.