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Barthaare für Haaranalysen auf Drogen

Davidav

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich bin momentan etwas ratlos und verzweifelt..

2023 hatte ich meine erste MPU und hierfür 2 x 6 cm Barthaare für die Abstinenzbelege entnehmen lassen. Dass Barthaare verwendet werden können, wurde mir in der MPU-Vorbereitung gesagt, da ich nicht an meine Kopfhaare wollte, weil ich sehr langes Haar hatte und behalten wollte.

Weder im Labor, noch bei der Begutachtungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt wurden Barthaare hinterfragt oder abgelehnt.

Nun bin ich 2025 erneut auffällig geworden und habe bereits für 10 Monate Abstinenznachweise durch Haaranalysen. 2 x 3 cm & 1 x 4 cm Barthaare.

Jetzt habe ich kürzlich die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens erhalten und mit mehreren Personen/Stellen darüber gesprochen und unterschiedliche Informationen erhalten.

- Barthaare werden grundsätzlich nicht akzeptiert (müsste dann aber neu sein),
- Barthaare werden nur bei fehlendem Kopfhaar akzeptiert (Kopfhaare hatte ich damals und jetzt auch)
- Anerkennung von Barthaaren sei abhängig von der Begutachtungsstelle

Wie auch damals, wurden die Barthaare immer an der gleichen Stelle abgenommen (Kinnmitte). Alles dokumentiert und nach CTU-Kriterien.

Wisst ihr hierzu möglicherweise mehr bzw. verbindlicher?

Wenn die Abnahme an der gleichen Stelle erfolgte und ich nach drei Monaten wieder 3 cm lange Barthaare habe, kann ja nicht von einem verlangsamten Wachstum ausgegangen werden. Außerdem habe ich mich nach den Entnahmen, wobei nahezu die Hälfte der Haare am Kinn abgeschnitten wurden, komplett rasiert..

Hat sich da seit 2023 etwas geändert? Sind meine 10 Monate von 15 Monaten nun nutzlos?

Vielen Dank schonmal..
 
Willkommen im Forum.

Nach meinen Informationen sind Körperhaare grundsätzlich für Abstinenzkontrollen zulässig. Einzige Ausnahme: Keine Achselhaare bei Alkoholnachweisen. Das betrifft dich aber nicht.

Die Labore müssen aber keine Köperhaare akzeptieren. Der TÜV Nord schreibt zum Beispiel das von ihnen Körperhaare nur in seltenen Ausnahmefällen akzeptiert werden, das muss vor Beginn vereinbart werden.

Wenn dein Labor der Untersuchung von Körperhaaren, in deinem Fall Barthaaren, zugestimmt hat ist das kein Problem. Wenn die Haare zu kurz sind müssen halt mehrere Proben entnommen werden. Das ist dir ja bereits bekannt.

Obwohl die Körperhaare meist langsamer wachsen als Kopfhaare gelten die gleichen Zeiträume, also 1 cm pro Monat. Falls es deshalb zu Problemen kommt ist das dein Problem.

Mir ist auch nicht bekannt das sich dabei in den letzten Jahren etwas geändert hat. Mit deinen Barthaaren sollte es also keine Abstinenznachweisprobleme geben.
 
@MrMurphy

Danke für die Aufnahme und auch deine Antwort!

Beim TÜV Nord, wo es so steht, war damals auch die MPU..

Außer, dass da immer mehr graue Haare zum Vorschein kommen, habe ich mit dem Wachstum keine Probleme. Ab der Rasur hatte ich bisher immer gut 1 cm pro Monat.

Soll ich das vielleicht beim Labor dokumentieren lassen, indem ich den gesamten Bereich nach Probenentnahme noch vor Ort mit einem Trimmer wegrasiere?

Und vielleicht noch eine andere Frage:

Letzter Konsum 01.08.2025
Erste Analyse 04.11.2025 (negativ)

Somit Abstinenz ab 04.08.2025

Alle weiteren Analysen mit jeweils 3cm und 4cm ebenfalls negativ.

Also 10 Monate durchgehend.

Im Internet liest man oft, dass man teilweise 6-9 Monate bis zur ersten Analyse warten sollte auf Grund von telogenen Haaren und dergleichen, was ich erst jetzt gelesen habe.

Ich hatte vor der ersten Analyse einfach gedacht "Wenn ich nichts mehr konsumiere und mein Blut sauber ist, geht auch nichts mehr in die Haare"

Frage nun - ist dieser Gedanke richtig und ist das mit den 6-9 Monaten nur eine Empfehlung oder wissenschaftlich irgendwie begründet, sodass man die Abstinenz nicht anerkennen könnte/würde?
 
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