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Betrunken Fahrrad gefahren

Moin Art, klasse daß Du es geschafft hast. :schild0081:
Du scheinst wirklich einen guten VP beauftragt zu haben. Der es mit dem vermeintlich zu kurzen Zeitraum besser wußte. Da sieht man, daß eben die menschliche Komponente immer noch dominiert, was auch gut so ist.

Ein Erfahrungsbericht zur Mpu würde mich sehr interessieren, und wäre dafür sehr dankbar. Hast ja "leider" Deine Vorbereitung bzw. den FB hier nicht gepostet gehabt.
 
Gib mal Bescheid, wenn du deinen FS wieder in der Hand hälst.
Ich persönlich habe damals einen vorläufigen FS bekommen und konnte gleich wieder "losdüsen".
Ich habe meinen FS noch, hab jetzt heute mein Gutachten abgegeben, in 7 bis 10 Tagen bekomm ich bescheid.
Hast du bescheid bekommen von der FSST oder die anderen hier? Oder nur den FS und das war es?
 
Mein Kärtchen habe ich persönlich bei meinem Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle abgeholt.
Ein Schreiben gab es dann nicht mehr...
 
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Reaktionen: ART
Hallo ART,

da es bei dir um eine TF mit dem Fahrrad ging wurde dein FS nicht entzogen, von daher ist davon auszugehen dass du noch ein gesondertes Schreiben der FSSt. erhalten wirst. Schließlich musst du ja darüber informiert werden ob dein Gutachten akzeptiert wird und somit die Zweifel der Behörde ausgeräumt sind :smiley138:
 
Hallo ART,

da es bei dir um eine TF mit dem Fahrrad ging wurde dein FS nicht entzogen, von daher ist davon auszugehen dass du noch ein gesondertes Schreiben der FSSt. erhalten wirst. Schließlich musst du ja darüber informiert werden ob dein Gutachten akzeptiert wird und somit die Zweifel der Behörde ausgeräumt sind :smiley138:
Kann was dagegen sprechen das es nicht akzeptiert wird? Wenn das Gutachten positiv ist.
 
Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien

Die sind aber kein Gesetz, sondern eine Hilfe, damit alle Betroffenen in Deutschland möglichst gleich beurteilt werden.

Mit entsprechenden Begründungen können Gutachter von den Vorgaben auch abweichen, dafür sind die schließlich ausgebildet. Nur weil ein Gutachter sich nicht daran hält, sondern davon abweicht, ist das Gutachten noch lange nicht angreifbar.

Wenn das Gutachten positiv für dich ist prüft die Führerscheinstelle das noch einmal. In der Regel wird das akzeptiert. Probleme resultieren in der Regel daraus, dass Betroffene bei der Untersuchung gelogen haben. Auch wenn ohne Begründung gegen die Beurteilungskriterien abgewichen wurde hakt die Führerscheinstelle nach.

In einem nicht mehr existierenden Forum gab es den Fall, dass ein Gutachter bereits nach 5 Monaten Verhaltensänderung ein positives Gutachten erstellt hat - ein Abweichen gegen die Beurteilungskriterien. Das wurde von der Führerscheinstelle nicht akzeptiert und beim Gutachter nachgefragt. Der hat eine entsprechende Begründung nachgereicht, warum seiner fachlichen Meinung nach in diesem Fall 5 Monate ausreichend sind und dann wurde das Gutachten von der Führerscheinstelle auch akzeptiert.
 
Der Klassiker:

Der Gutachter zählt die Vergehen auf, die ihm von der Führerscheinstelle übermittelt wurden. Danach fragt er: Laufen aktuell Verfahren, die nicht aufgeführt sind?

Antwort: Nein.

Beim Prüfen durch die Führerscheinstelle stellt sich raus, dass der Betroffene bereits vor 3 Wochen ein Schreiben wegen eines Vergehens bekommen hat und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, weil Widerspruch eingelegt wurde. Deshalb wurde es auch nicht an das Institut übermittelt.

Damit ist die an sich positive MPU gestorben, auch wenn es zum Beispiel um ein Alkoholvergehen ging. Der Betroffene hat nachweislich gelogen.

Das kann auch passieren, wenn der Betroffene seine Fahrerlaubnis bereits wieder hat und erst danach die Lüge auffliegt.
 
Noch naheliegender als das Beispiel oben:

Untertreibung beim Alkoholkonsum, die Vorgeschichte und die offensichtliche Gewöhnung passen nicht zusammen.

Die häufigste Ursache für ein negatives Gutachten ist aber nicht lügen, sondern mangelnde Aufarbeitung sowie nicht überzeugende Strategie für die Zukunft.

viele Grüsse
Rüdscher
 
Einfach mal zur Info für alle Interessierten:
Die Begutachtungsleitlinien und die Beurteilungskriterien sind zwei verschiedene Paar Schuhe:



Im, von MrMurphy dargestellen Fall, ging es (richtigerweise) um die Beurteilungskriterien...

Noch naheliegender als das Beispiel oben:

Untertreibung beim Alkoholkonsum, die Vorgeschichte und die offensichtliche Gewöhnung passen nicht zusammen.
Hmm
think.gif

Dann würde das Gutachten aber direkt negativ werden...

Wie Max schon schrieb, würde es sich hier wirklich nur darum drehen, dass das MPI Fehler gemacht hätte, oder, wie im dargestellten Fall, der Proband wissentlich Dinge verschwiegen oder unwahre Angaben gemacht hat...
 
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