Dich meinte ich auch nicht, du hast ja gefragt.
Das sind die üblichen Halbinformationen. Heißt: In dem Fall gab es sachliche Gründe, die der Führerscheinstelle zugetragen wurden, die die Führerscheinstelle sich also nicht selbst ausgedacht hat. Zum Beispiel
- Fahrt mit einem einspurigen Fahrzeug, vorhandener Gleichgewichtssinn = fehlende Ausfallerscheinung (Info durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht)
- keine oder nur sehr geringe Ausfallerscheinungen (Info durch Polizei und meist Arztbericht)
- Wiederholungstäter(in) (Info durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht)
- ...
Die sachlichen Gründe sind in der Regel auch im Schreiben der MPU-Forderung aufgeführt.
Und bitte nicht falsch verstehen: Ich schreibe das nicht nur für dich sondern auf für alle Anderen, die aus deinen Erfahrungen lernen wollen. Das du erleichtert bist und dich freust ist vollkommen in Ordnung.