Hallo hier bin ich wieder
War viel und lange unterwegs und deshalb absolut keine Zeit gehabt
endlich meinen stb anzuzeigen . Die letzten Wochen musste ich leider Ferntouren übernehmen
da viele polnische Fahrer gekündigt haben und wieder zurück in ihr Heimatland gegangen sind.
Die Branche wird immer schlimmer.
Danke für euer Verständniss.
Sie werden beschuldigt in ....... am 16.08 2025
durch 2 selbstständige Handlungen
1)
andere Person beleidigt zu haben
2)durch dieselbe Handlung
a) einen Amtsträger der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist bei der Vornahme
einer Diensthandlung mit Gewalt widerstand geleistet zu haben
b)einen Amtsträger der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist
bei einer Diensthandlung tätlich angegriffen zu haben.
indem sie
am 16.08.25 mit ihrem Fahrrad die Strasse .... befuhren und dort die Polizeibeamten bemerkten .Blickkontakt aufnahmen und
die Polizeibeamten als Idioten bezeichneten um ihre Missachtung kundzutun.
2)auf den Ausspruch der Beleidigung folgend, der Aufforderung des Polizeibeamten anzuhalten
nicht nachkamen ,und stattdessen mit dem F.ahrrad weiterfuhren.
woraufhin ihnen die Polizeibeamten mit dem Funkstreifenwagen folgten.
der Polizeibeamte XXX daraufhin die Verfolgung zu Fuss aufnahm ,sodann mittels
eines Einsatzstockes das Hinterrad ihres Fahrrads blockierte ,wodurch es den Polizeibeamten XXX
gelang sie kontrolliert zu Boden zu bringen.
Sie sodann anfingen mit ihren Armen um sich zu schlagen weshalb die Polizeibeamten XXX
Und XXXX anfingen mit ihren Einsatzstock auf ihre Oberschenkel zu schlagen ,
und sie aufforderten sich hinzulegen.
Erst dann gelang es den Polizeibeamten ihnen Handfessel anzulegen.
Vergehen Strafbar nach
§§ 113 Abs 1.
114 Abs1. 185, 194 Abs1
42, 52, 53 STGB
Habe jetzt Namen und Uhrzeiten sowie Strassennamen nicht genannt.
hab ne strafe von 1500 Euro bekommen .
sowie 88 Euro verfahrenskosten .
Am 25.04 26 wurde er mir zugestellt .
Einspruch habe ich nicht gemacht.
jetzt Frage ich mich natürlich warum nichts von Alkohol erwähnt wurde .
Blutprobe wurde genommen ,aber nicht in der Kostenrechnung aufgeführt .
Steht ; Blutalkoholuntersuchung 0,00.
Wäre nett wenn mich jemand darüber aufklären könnte was dieser STb aussagt,
was nicht schriftlich festgehalten wurde ,
Besten dank für eure Mühe und Geduld.
War viel und lange unterwegs und deshalb absolut keine Zeit gehabt
endlich meinen stb anzuzeigen . Die letzten Wochen musste ich leider Ferntouren übernehmen
da viele polnische Fahrer gekündigt haben und wieder zurück in ihr Heimatland gegangen sind.
Die Branche wird immer schlimmer.
Danke für euer Verständniss.
Sie werden beschuldigt in ....... am 16.08 2025
durch 2 selbstständige Handlungen
1)
andere Person beleidigt zu haben
2)durch dieselbe Handlung
a) einen Amtsträger der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist bei der Vornahme
einer Diensthandlung mit Gewalt widerstand geleistet zu haben
b)einen Amtsträger der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist
bei einer Diensthandlung tätlich angegriffen zu haben.
indem sie
am 16.08.25 mit ihrem Fahrrad die Strasse .... befuhren und dort die Polizeibeamten bemerkten .Blickkontakt aufnahmen und
die Polizeibeamten als Idioten bezeichneten um ihre Missachtung kundzutun.
2)auf den Ausspruch der Beleidigung folgend, der Aufforderung des Polizeibeamten anzuhalten
nicht nachkamen ,und stattdessen mit dem F.ahrrad weiterfuhren.
woraufhin ihnen die Polizeibeamten mit dem Funkstreifenwagen folgten.
der Polizeibeamte XXX daraufhin die Verfolgung zu Fuss aufnahm ,sodann mittels
eines Einsatzstockes das Hinterrad ihres Fahrrads blockierte ,wodurch es den Polizeibeamten XXX
gelang sie kontrolliert zu Boden zu bringen.
Sie sodann anfingen mit ihren Armen um sich zu schlagen weshalb die Polizeibeamten XXX
Und XXXX anfingen mit ihren Einsatzstock auf ihre Oberschenkel zu schlagen ,
und sie aufforderten sich hinzulegen.
Erst dann gelang es den Polizeibeamten ihnen Handfessel anzulegen.
Vergehen Strafbar nach
§§ 113 Abs 1.
114 Abs1. 185, 194 Abs1
42, 52, 53 STGB
Habe jetzt Namen und Uhrzeiten sowie Strassennamen nicht genannt.
hab ne strafe von 1500 Euro bekommen .
sowie 88 Euro verfahrenskosten .
Am 25.04 26 wurde er mir zugestellt .
Einspruch habe ich nicht gemacht.
jetzt Frage ich mich natürlich warum nichts von Alkohol erwähnt wurde .
Blutprobe wurde genommen ,aber nicht in der Kostenrechnung aufgeführt .
Steht ; Blutalkoholuntersuchung 0,00.
Wäre nett wenn mich jemand darüber aufklären könnte was dieser STb aussagt,
was nicht schriftlich festgehalten wurde ,
Besten dank für eure Mühe und Geduld.