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Betrunken Rad gefahren und natürlich erwischt .

Hallo hier bin ich wieder
War viel und lange unterwegs und deshalb absolut keine Zeit gehabt
endlich meinen stb anzuzeigen . Die letzten Wochen musste ich leider Ferntouren übernehmen
da viele polnische Fahrer gekündigt haben und wieder zurück in ihr Heimatland gegangen sind.
Die Branche wird immer schlimmer.
Danke für euer Verständniss.
Sie werden beschuldigt in ....... am 16.08 2025
durch 2 selbstständige Handlungen
1)
andere Person beleidigt zu haben
2)durch dieselbe Handlung
a) einen Amtsträger der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist bei der Vornahme
einer Diensthandlung mit Gewalt widerstand geleistet zu haben
b)einen Amtsträger der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist
bei einer Diensthandlung tätlich angegriffen zu haben.
indem sie
am 16.08.25 mit ihrem Fahrrad die Strasse .... befuhren und dort die Polizeibeamten bemerkten .Blickkontakt aufnahmen und
die Polizeibeamten als Idioten bezeichneten um ihre Missachtung kundzutun.
2)auf den Ausspruch der Beleidigung folgend, der Aufforderung des Polizeibeamten anzuhalten
nicht nachkamen ,und stattdessen mit dem F.ahrrad weiterfuhren.
woraufhin ihnen die Polizeibeamten mit dem Funkstreifenwagen folgten.
der Polizeibeamte XXX daraufhin die Verfolgung zu Fuss aufnahm ,sodann mittels
eines Einsatzstockes das Hinterrad ihres Fahrrads blockierte ,wodurch es den Polizeibeamten XXX
gelang sie kontrolliert zu Boden zu bringen.
Sie sodann anfingen mit ihren Armen um sich zu schlagen weshalb die Polizeibeamten XXX
Und XXXX anfingen mit ihren Einsatzstock auf ihre Oberschenkel zu schlagen ,
und sie aufforderten sich hinzulegen.
Erst dann gelang es den Polizeibeamten ihnen Handfessel anzulegen.
Vergehen Strafbar nach
§§ 113 Abs 1.
114 Abs1. 185, 194 Abs1
42, 52, 53 STGB
Habe jetzt Namen und Uhrzeiten sowie Strassennamen nicht genannt.
hab ne strafe von 1500 Euro bekommen .
sowie 88 Euro verfahrenskosten .
Am 25.04 26 wurde er mir zugestellt .
Einspruch habe ich nicht gemacht.
jetzt Frage ich mich natürlich warum nichts von Alkohol erwähnt wurde .
Blutprobe wurde genommen ,aber nicht in der Kostenrechnung aufgeführt .
Steht ; Blutalkoholuntersuchung 0,00.
Wäre nett wenn mich jemand darüber aufklären könnte was dieser STb aussagt,
was nicht schriftlich festgehalten wurde ,
Besten dank für eure Mühe und Geduld.
 
Da eine TF mit dem Fahrrad und ein anschl. tätlicher Angriff auf Polizeibeamte idR nicht getrennt behandelt, sondern in einem gemeinsamen Verfahren/Strafbefehl zusammengeführt werden, gehe ich jetzt davon aus, dass deine BAK unter 1,6‰ lag, und du zumindest diesbezgl. keine weiteren Konsequenzen zu erwarten hast.

Mal schauen, ob andere User diese Auffassung teilen.
think.gif
 
Ich sehe das ähnlich.

@michael l hat zwar am 19.08.25 etwas von einer BAK von 1,7 Promille geschrieben, aber das war nur 3 Tage nach dem Vorfall am 16.08.25. Das da die BAK schon vorlag ist eher unwahrscheinlich.

Von daher gehe ich auch von einer BAK von unter 1,6 Promille aus. Deshalb wurde die BAK eventuell nicht berücksichtigt und ist im Strafbefehl als 0,00 Promille aufgeführt.

Dann wird zwar keine MPU mit Alkoholfragestellung gefordert werden. Aber je nachdem wie schwer die Straftat eingeordnet wird, kann eine MPU mit Straftat-Fragestellung erfolgen. Die halte ich bei einer Geldstrafe aber für unwahrscheinlich. Bei Gefängnis, auch auf Bewährung, wäre ich nicht mehr so optimistisch.

Es kann auch sein das die Alkoholfahrt trotz über 1,6 Promille gegenüber den anderen Straftaten als geringeres Vergehen nicht berücksichtigt wurde.

Ich würde in meine Führerscheinakte schauen um zu erfahren, welche BAK der Führerscheinstelle übermittelt wurde. In dem Strafbefehl (sofern er vollständig ist) habe ich nichts vom Fahrerlaubnisentzug gelesen. Von daher müsste @michael l den Führerschein eigentlich direkt zurückerhalten ohne einen Antrag zu stellen. Da dies nicht geschehen ist schweben die mindestens 1,6 Promille immer noch im Raum.
 
Hallo und Danke für die Antworten
Die 1,7 waren eine AAK Kontrolle. bin mir nicht sicher aber ich dachte die Beamten hätten etwas von 1,7 gesagt.
Wurde auch kurz nach trinkende Kontrolliert ,Blutabnahme ca 1,5 std später .
Den Führerschein habe ich noch ,da ich mit dem Fahrrad unterwegs war .
Anordnung der masregel betreff Führerschein wurde mit 0,00 beziffert.
Der STB ist soweit vollständig bis auf Uhrzeiten ,Namen .
Es steht auch definitiv nichts von § 316 im STB.
Seid ca 1,5 Monaten ist nun selbiger Rechtskräftig.
Müsste die FSST schon Informationen darüber verfügen. Soll ich Einsichtnahme beantragen ,oder eher nicht.?
Besten Dank für eure Antworten ,
 
Das du den Führerschein noch hast hatte ich nicht auf dem Schirm.

Wenn du den Führerschein noch hast wird mit dem Strafbefehl die Angelegenheit soweit erledigt sein. Die BAK war dann unter 1,6 Promille, dazu passen dann auch die Angaben im Strafbefehl.

Damit ist auch der Blick in die Führerscheinakte eher unnötig, außer du möchtest die damalige Promillehöhe erfahren.

Das du zukünftig Alkohol und Fahren (egal welches Gefährt) trennen solltest wird dir bereits klar sein.
 
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