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Brauche dringend Tipps von Euch.

SheiHalun

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Ich war am 20.09.2024 auf einer Betriebsfeier, viel gelacht, gegessen und leider auch getrunken.

Als ich mein Fahrrad gegen 00 Uhr nach Hause schieben wollte habe ich mich heftig aufs Gesicht gelegt.
Danach hatte ich mein Gepäck eingesammelt, am Fahrrad befestigt und bin (meines Wissens nach) nur aufs Fahrrad aufgestiegen.
Zack Blaulicht und der Stress begann.
(Der Beamte nahm aus meinem Portemonnaie meinen Führerschein raus)

Am Montag dem 23.09. war nach meiner Rückkehr von der Arbeit mein Führerschein in meinem Briefkasten.

Gestern am 02.10. fand ich ein Schreiben der Polizei in meinem Briefkasten.

Schriftliche Äußerung als Beschuldigter.

STRAFTAT, VERLETZTE BESTIMMUNGEN:
Trunkenheit im Verkehr (mit relativer Fahrunsicherheit infolge Genusses alkoholischen Getränke) (Para: 316. Abs.1 StGB)

VERSUCH: Nein

BAK: 1,95 Promille.

Ich werde in diesem Schreiben gebeten mich zu äußern.

Was schreibe ich da, was soll ich ankreuzen?

Bin als Gärtner und Haustechniker auf meinen Führerschein angewiesen.
Bin in 43 Lebensjahren noch nie in Erscheinung getreten.

Kann mir keinen Anwalt leisten.

Könnt Ihr mir Tipps geben?

Habe Angst meinen Führerschein und damit meine Lebensgrundlage zu verlieren.
 

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FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 190 cm
Gewicht: 90 kg
Alter: 43

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 21.09.2024
BAK: 1,95
Trinkbeginn: 17:30
Trinkende: 23:30
Uhrzeit der Blutabnahme: ca 00:15

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: quasi
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: noch nichts

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Kleve
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: am Wochenende
Ich lebe abstinent seit:
Unter der Woche seit 2021

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Urinscreening ja/nein:
PEth-Analytik ja/nein:
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe/Verkehrspsychologe:
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 
Du machst nur Angaben zu deiner Person, zur Tat selbst äußerst du dich nicht (Aussageverweigerungsrecht).
Danach wartest du ab was passiert, mehr kannst du momentan nicht tun.
Also Kreuze ich an dass ich es nicht zugeben, mich äußern will...?
 

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Einen Anwalt brauchst du nicht.

Zum Procedere:
Die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird sich bei dir melden.
Wann, lässt sich leider nicht sagen.
Es gibt Behörden, die den Abschluss des StV abwarten, andere melden sich mehr oder weniger sofort, wenn die Polizei ihren Bericht weiterleitet.

Du bekommst eine 3-monatige Frist zur Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens.
Wenn das nicht gelingt, wird dir die FE entzogen.

Überlegen könntest du dir, schon mit einem Urinkontrollprogramm zu beginnen.
 
Richtig, du äußerst dich nicht.
das finde ich gruselig :/
Als "braver Bürger" glaubt man dann vllt noch bissi die Storyline vom Freund und Helfer, vertraut auf die Justiz, die einem ja immer so strahlend und schillernd verkauft wird - und tappt dann in eine fiese Falle.
Was passt mit diesem Rechtssystem nicht?!?
 
Eine Chance, die MPU zu bestehen und deinen Führerschein zu behalten, wäre meiner Meinung nach, das ganze Prozedere in die Länge zu ziehen und dich in dieser Zeit Intensiv auf die MPU vorzubereiten.
Das funktioniert natürlich nur, wenn die FEB erst von deiner Trunkenheitsfahrt erfährt, wenn das Urteil rechtskräftig ist, das lässt sich leider nicht pauschal sagen.
Ob du dich für die MPU für KT oder AB entscheidest musst du wissen.
Wenn AB dann solltest du keine Zeit für die Nachweise verlieren.

Hier eine Auflistung wie der Zeitliche Ablauf der Trunkenheitsfahrt usw. bei mir war.

- Trunkenheitsfahrt 10.04.2023
- Brief der Polizei 14.04.2023 -> keine Angaben gemacht
- Strafbefehl 20.07.2023 -> Einspruch eingelegt
- Gerichtsverhandlung 18.10.2023 -> Einspruch zurückgezogen
- rechtskräftiger Abschluss Strafverfahren 12.12.2023
- Aufforderung zur MPU 17.01.2024
- Frist zur Abgabe MPU 28.02.2024

Wie du siehst, habe Ich viel wichtige Zeit verstreichen lassen, die du aber noch nutzen kannst und solltest.
 
Also Kreuze ich an dass ich es nicht zugeben, mich äußern will...?
Oben im Kasten füllst du deine pers. Angaben aus ... dann ein Kreuz bei "Ich möchte mich nicht äußern" ... fertig. Mit dem Kreuz zeigst du den Behördis, dass du dich zur Tat nicht äußern möchtest.
Machst du Angaben zur Tat und gibst eventuell etwas zu, dann ist ein Anwalt an deine Aussagen gefesselt (falls du eventuel einen brauchen solltest).
 
Ich kann dir nur empfehlen, den Alkoholkonsum sofort zu stoppen und ein Urinscreening zu starten.
Das Strafverfahren ist die eine Sache, die MPU, welche sicher auf dich zukommt, das andere. Du gewinnst somit wertvolle Zeit und kommst eventuell ohne den Verlust der FE davon. @Max_2.21_Fahrrad hat dir das schon näher erläutert. Hätte er umgehend reagiert, hätte er seine FE nicht abgeben müssen.

Du kannst dann immer noch entscheiden, ob es eine Trinkpause => KT wird, oder eine dauerhafte Abstinenz. Jetzt erstmal verzichten schadet in keinem Falle.
Sobald ich erfahre wie es weitergeht
Du wirst erstmal nur die strafrechtlichen Folgen erfahren.
Was notwendig ist, um deine FE zu behalten oder zeitnah wieder zu bekommen, erfährst du hier im Forum oder bei einem Verkehrspsychologen,
(Das wichtigste hast du ja schon erfahren)

Also - handeln, nicht abwarten ;)
 
Sobald ich erfahre wie es weitergeht und was die sich vorstellen,

Von den Behörden wirst du kaum Informationen bekommen, das ist nicht deren Aufgabe. Durch das unnütze Warten haben schon viele Betroffene ihre führerscheinlose (genauer: fahrerlaubnislose) Zeit unnötig verlängert.

Aktuell laufen zwei unabhängige Verfahren gegen dich.

1. Das Strafverfahren. Als Ersttäter wirst du einen Strafbefehl bekommen. Der hat für dich durchaus Vorteile, ein Anwalt bringt in der Regel keine Besserung für dich. Wenn du dich mit einer anwaltlichen Beratung sicherer fühlst, solltest du die natürlich in Anspruch nehmen.

Dabei solltest du davon ausgehen, das ein Anwalt seine Aufgabe darin sieht deine Strafe zu verringern. Ob das in Bezug auf die folgende MPU sinnvoll ist können Anwälte häufig nach den Informationen hier aus dem Forum nicht beurteilen.

2. Das Verwaltungsverfahren. Dabei handelt es sich um eine Schutzmaßnahme, um Andere vor dir aber auch dich selbst zu schützen. Als Folge wirst du eine Aufforderung zur MPU erhalten. Die Frist für eine positive MPU beträgt ab dem Schreiben der Führerscheinstelle ungefähr 3 Monate und wird meist nicht verlängert, da du noch im Besitz von Fahrerlaubnis und Führerschein bist.

Wenn du nicht fristgerecht ein positives Gutachten vorlegst wird dein Führerschein wortwörtlich geschreddert und deine Fahrerlaubnis wird gelöscht. Falls du später eine neue Fahrerlaubnis erhältst hat die genau wie dein neuer Führerschein ein neues Ausstellungsdatum. Das kann zu Problemen führen, zum Beispiel wenn mal ein Leihwagen benötigt wird oder wenn für eine Tätigkeit eine Mindestführerscheindauer vorausgesetzt wird.

Da du betrunken Fahrrad gefahren bist kann dir auch das Fahrradfahren verboten werden, bis du eine positive MPU vorlegen kannst. Ob deine Führerscheinstelle so eine Einschränkung plant wirst du erst mit der Fragestellung der MPU-Forderung erfahren.

Die Führerscheinstelle kann und wird dir deshalb auch keine Informationen geben, welche Voraussetzungen in deinem Fall für ein positives Gutachten erforderlich sind. Darum must du dich selbst kümmern.

Ab 1,6 Promille ist eine MPU-Forderung sicher, die Behörden müssen tätig werden. Damit du keine MPU-Forderung erhältst muss bei den Behörden etwas richtig schief laufen. Das kommt zwar vor ist aber sehr selten.

Die MPU-Forderung ist vollkommen unabhängig vom Strafverfahren. Sobald die Führerscheinstelle von deiner Trunkenheitsfahrt erfährt kann sie eine MPU fordern. Also auch dann, wenn das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Häufig warten die Behörden zwar auf den Abschluß des Strafverfahrens, das müssen sie aber nicht. Von daher kann eine Verzögerung des Strafverfahrens die MPU hinauszögern - muss es aber nicht.

Abwarten ist in deinem Fall also ein eher schlechter Rat.

Wie Octopussy bereits schrieb solltest du unverzüglich mit den MPU-Vorbereitungen beginnen. Mit den bisherigen Informationen ist eine lebenslange Abstinenz mit Abstinenznachweisen von mindestens einem Jahr nicht unwahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob kontrolliertes Trinken oder dauerhafte Abstinenz entscheidest du @SheiHalun. Welcher Weg sinnvoll und letztendlich zielführend ist, hängt von der Trinkhistorie und den zu Grunde liegenden Trinkmotiven ab. Da wir davon noch nichts wissen, ist das noch völlig offen.
 
Lt dem ersten Beitrag ist für mich noch nicht klar, ob @SheiHalun mit dem Fahrrad überhaupt gefahren ist.
Auch wenn das mit dem „Freund und Helfer“ so eine Sache ist, werden sie sicher keine falschen Angaben in der strafakte vornehmen. Folglich würde ich dennoch einen RA zur Akteneinsicht beauftragen.

Wird Dir das „Führen“ nicht bewiesen ist sowohl das Strafverfahren wie auch das Verwaltungsrechtliche Verfahren vom Tisch.

Natürlich ansonsten wie schon empfohlen keine Angabe zur Sache machen und sofort den Konsum einstellen und ein Abstinenzprogramm von 6 Monaten starten. Haaranalyse wäre natürlich komfortabler..
 
Folglich würde ich dennoch einen RA zur Akteneinsicht beauftragen.
Wenn Geld eine Rolle spielt, das kann man auch ohne Rechtsanwalt:
§ 147 Abs. 4 StPO

Habe ich auch lange nicht gewusst. Und oft ist die Akteneinsicht ja der einzige Grund, warum man einen RA beauftragt. Das kostet dann schon gerne mal einen höheren 3 stelligen Betrag.
Wenn dann das Fahren zweifelhaft erscheint, kann man mit Kopien der Akte immer noch einen RA beauftragen, bzw. befragen.
 
Warum die Akteneinsicht durch einen Anwalt?
Also meine erste Anlaufstelle war auch der Anwalt. Einfach aus Verzweiflung. Würde ich heute ganz anders machen. Aber tatsächlich bekommt man ja eh Akteneinsicht bei der FSS und nur das zählt, meine ich.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es geht nicht um die Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle sondern es geht um die Akte bei der Staatsanwaltschaft. Und auch die darf man als Betroffener ohne Anwalt einsehen bzw. kann Kopien erhalten.
 
Wird Dir das „Führen“ nicht bewiesen ist sowohl das Strafverfahren wie auch das Verwaltungsrechtliche Verfahren vom Tisch.

Mir wurde das Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges (E-Scooter) auch nicht nachgewiesen, da allerdings seitens der Staatsanwaltschaft ein "dringender Tatverdacht" bestand, wurde mir die Fahrerlaubnis trotzdem entzogen und mit einem Strafbefehl von 40 Tagessätzen bestraft.

Auf jeden Fall würde ich überhaupt keine Angaben bei der Polizei machen und mir auch keinen Anwalt nehmen. Mein Anwalt hat mir letztes Jahr auch kein bisschen helfen können und war zudem ziemlich teuer. Das Geld kann man besser in Abstinenznachweise, oder Verkehrspsychologische Gespräche investieren. Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft kannst Du dir auch selbst anfordern, dort sind auch nur die Polizeiberichte enthalten und ein paar Kommentare der Staatsanwaltschaft bzw. die Auswertung Deiner Blutergebnisse usw.

Sofern die Polizeibeamten dich gesehen haben, wie Du auf das Fahrrad in diesem Zustand gestiegen bist, reicht deren beider Aussage vor Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft aus, Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen und Dir eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt ( §316 StGB ) zu unterstellen. Bzw. wäre das dann wahrscheinlich auch ein "dringender Tatverdacht".

Des weiteren stellt sich die Frage, ob Du offensichtliche Verletzungen im Gesicht hattest, da Du ja hingefallen bist, was auf Deinen berauschten Zustand zurückzuführen sein wird. Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielt, ob das als Fußgänger, oder auf dem Fahrrad passiert. Falls die Polizei sowas in ihren Bericht aufgenommen haben sollte, wäre es definitiv nicht förderlich.

Hast Du denn irgendwelche Angaben bei der Polizei gemacht, als Du bei ihnen auf dem Revier warst, bzw. nachdem Du als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt wurdest? Falls Du dich im Zweifel selbst belastet haben solltest, wäre das natürlich schlecht.

Bei mir kam der Strafbefehl ca. 6 Monate nach Tatzeitpunkt. Normalerweise sollte das aber nicht länger als 3 Monate dauern.

Den Konsum würde ich auf jeden Fall einstellen und evtl. schonmal mit der Abstinenz beginnen.

Ich drücke Dir trotzdem die Daumen, dass es vielleicht doch nicht so schlimm ausgeht.
 
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