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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

weil ich mich nochmal gesondert mit der Situuation auseinandersetzen konnte und das geschehene aufarbeiten konnte.
wie genau konntest du das aufarbeiten? Inwiefern war da sie Selbsthilfegruppe wichtig? Welche gelebte Erfahrung hast du dort gemacht?
(z.B. ich konnte das erste Mal frei darüber reden, hatte das Gefühl, angenommen zu sein, nicht verurteilt, es kamen gute Rückfragen, die mich auf den Kern gebracht hatten..)
 
Für mich war wichtig das Ich mich austauschen konnte und nicht total ratlos mehr war, und meine Selbst geschaffene Situation analysieren konnte um zu den Schlüssen zu kommen das mich der Fakt mit meiner Ziellosigkeit in die Situation gebracht hat. Dadurch bin ich Leichtsinnig geworden und meine Probleme verdrängt.
Ich muß mich den Problemen stellen um sie zu lösen.
Andere Frage noch kann ich bei MPU Anordnung meinen Führerschein Antrag direkt zurück ziehen und quasi bis zum wiederholten Antrag neu mit Abstinenz nachweisen beginnen?
 
Die Führerscheinbehörde hat auch gesagt sie werden erst eine Entscheidung treffen wenn alle Dokumente da sind also Akte der Staatsanwaltschaft und Führungszeugnis.
Und als Ich auf Nachfrage gesagt hab wieviel Promille usw wurd mir mitgeteilt später das Ich nichts mehr sagen sollte. Der Sachbearbeiter hat mir angeboten das er das Gesprcäh vergisst und nix in die Akte schreibt.
Hab dann meinen Sehtest und Erste-Hilfe Kurs plus Passbild reingereicht und bin gegangen mit einem echt miesem Gefühl.
 
Ich warte jetzt ab und dann weiß ich mehr.
Mich stören halt die verschiedenen Aussagen der Mitarbeiter ich hätte halt einfach Klarheit.
Durch mein Verhalten hab ich das wunderbar negativ beeinflusst.
 
Erstmal abwarten und Ruhe bewahren (ich weiß, das ist leicht gesagt), aber Selbstvorwürfe bringen dich jetzt auch nicht weiter...
Großen Einfluss kannst du mit deinen Aussagen eh nicht genommen haben, da im Endeffekt nach Aktenlage entschieden wird.:smiley138:
 
Ich hoffe das auch....aber aus Behördlicher Sicht gibt es halt immer einen Ansatzpunkt den sie finden können um die wiedererlangung der FE zu vereiteln. Was ja auch richtig ist.
Einige Leute aus dem Bekanntenkreis haben auch den Führerschein verloren die meinten man sollte dort anrufen und erfragen was verlangt wird um ne Mögliche MPU zu bestehen.
Das hab ich gemachtnachdem das Verfahren durch war jedoch hab ich jetzt dadurch noch mehr fragen als vorher.
 
Das meint: er addiert 2x 0.1 pm zu 1,47 dazu?
Vllt kannst du ihm ja Deinen Taschenrechner leihen?
*wunder
also :
Trinkanfang : 20:30
Trinkende : 3:00
Unfall: 4:45
Blutanbanhme: 5:35
AAK: 0.64

Anflutungsphase von 3 -5
Oder können sie auf die Phase des Trinkendes (3 Uhr) zurückrechnen und das als Begründung für eine MPU heranziehen ?
 
Oder können sie auf die Phase des Trinkendes (3 Uhr) zurückrechnen und das als Begründung für eine MPU heranziehen ?
Ja, wenn das Trinkende bekannt ist und mehr als 2 Stunden zwischen diesem und der Blutentnahme lagen, ist es durchaus möglich dass die FSSt. dann zurückrechnet und somit auf eine BAK um die 1,6‰ zum Zeitpunkt des Unfalls kommt.

Aber das hier
Der Sachbearbeiter hat mir angeboten das er das Gesprcäh vergisst und nix in die Akte schreibt.
sorgt ja immerhin für Hoffnung...
 
Ich weiß nicht was Ich sagen soll bzw was Ich nicht schon hiererwähnt habe zu einem früherem Zeitpunkt, vielen dank für die Gemeinschaft hier und den professionellen Rat der hier gegeben wird. @Nancy Ich muss dir tatsächlich Recht geben, mit deiner Prognose....heute war das Schreiben im Briefkasten das Ich meinen vorläufigen Führerschein abholen kann.
Fühlt sich jetzt gerade an wie ein Traum und Ich muss das erstmal sacken lassen, und das realisieren.
Weiterhin möchte Ich aber aktiv bleiben und mein Wissen nutzen um zumindest anderen auch zu helfen die in der ähnlichen Situation sind.


Vielen Dank an das Forum und die Leute die es Ehrenamtlich hier machen! :D
 
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Hallo BK1337,

das freut mich für dich, dass dieser "Kelch" an dir vorbei gegangen ist. :D
Pass' bitte künftig gut auf dein neues Kärtchen auf.
Weiterhin möchte Ich aber aktiv bleiben und mein Wissen nutzen um zumindest anderen auch zu helfen die in der ähnlichen Situation sind.
Das wäre super, über weitere Helfer hier im Forum freuen wir uns immer. :smiley138:
 
Meine vorsichtige laienhafte Einschätzung: eine Sperrfrist bedeutet, dass die FsSt vor Ablauf keinen FS herausgeben darf (auch keinen vorläufigen) - und wenn sie es tut, dann ist vllt die Sperrfrist schon vorbei? Prüfst du das nochmal nach?

Ich kanns nicht deutlich lesen:
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10.03.25 ?
 
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