Im Urteil Urteil vom 17. März 2021, AZ BVerwG 3 C 3.20, bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung des Obergerichts in Hessen, dass bei einer TF mit >1,1 und <1,6 Promille eine MPU gerechtfertigt ist, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Konkret bedeutet das wohl: Fällt man lediglich in einer Routinekontrolle auf und hat mehr als 1,1 Promille, kann die FSST bedenkenlos eine MPU anordnen. Im Umkehrschluss mag der aufmüpfige Bürger vielleicht darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, Ausfallerscheinungen vorzutäuschen...
Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2021/18
Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2021/18