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Canabisbesitz (zu Fuß) nach MPU (vor 9 Jahren)

Johnny_B

Neuer Benutzer
Sehr geehrte Mitglieder,

Ich wurde letzten Montag mit circa 4 gramm Haschisch und einem angebrachten Joint am Bahnhof erwischt. Ich war zu Fuß auf einem Parkplatz am Bahnhof gestanden und habe den Joint geraucht. 2 Zivilbeamte haben das wohl bemerkt und sind auf mich zugekommen. Ich konnte nicht mal mehr den Joint wegschmeißen. Auf die Frage ob ich noch etwas außer dem Joint dabei habe, antwortete ich mit ja. Daraufhin wurde mein Rucksack durchsucht und die besagten 4 gramm gefunden. Es wurde daraufhin ein Sicherstellungsprotokoll ausgestellt und der Hasch beschlagnahmt. Leider habe ich 2 oder 3 Sätze als Aussage getroffen, die in etwa lauteten. "ich habe das Hasch 2 stunden vorher am Bahnhof für mich selbst erworben. Dies war das erste Mal " ich war zum Zeitpunkt mit dem Zug in einer fremden Stadt in Bayern angekommen und hatte am Tatort nur Zwischenaufenthalt. Ich bin daraufhin mit dem Zug weiter gefahren, was die Beamten auch bestätigen können. Somit war kein Kontakt zum öffentlichen Straßenverkehr gegeben. Ich kann den Konsum vom Führen eines Fahrzeugs trennen.

Jetzt kommt aber der knackpunkt:
Ich wurde 2011 mit thc im Blut einer verkehrskontrolle unterzogen. Daraufhin folgte ein Jahr Abstinenznachweis über urinscreenings mit anschließender MPU, welche ich erfolgreich abgelegt habe. Wenn die Führerscheinstelle nun vom letzten Vorfall mitbekommt, habe ich die Angst, dass diese mir erneut eine MPU auflegt. Ich bin natürlich bereit mich sofort einem Screening zu unterziehen um darzulegen, dass dies ein einmaliger Rückfall oder ähnliches war bzw um einfach meine Abstinenz darzulegen. Durch meinen Beruf bin ich jedoch auf meinen Führerschein angewiesen! (Architekt/Bauleiter). Dass eine Strafe kommen wird ist mir klar - jedoch geht es mir mehr um das verwaltungsrechtliche! Einen Fahrentzug kann ich mir nicht erlauben - drogenfreiheit natürlich schon und ist auch von mir so gewollt!
Bitte bitte bitte helft mir, was auf mich zukommt.
Ich bin wirklich verzweifelt! Und natürlich selbst schuld! Ist mir bewusst.

Was ich machen kann. Was ich machen sollte. Rechtliche Grundlagen etc. Möchte ich nun wissen.
Ich kann sehr gerne noch weitere evtl. Fehlende Informationen darlegen. Auch den positiven Mpu-Bescheid und das Sicherstellungsprotokoll kann ich vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Johnny
 
Hallo Johnny_B

willkommen im Forum :smiley138:

Im Prinzip ist alles möglich. Von "es passiert gar nichts" bis zur Überprüfung deiner Fahreignung, bzw. FÄG, kann alles geschehen.

Die gefundene Menge reicht für einen "täglichen "Konsum zumindest nicht aus. Aus welchem Bundesland kommst du denn?
 
Ich komme ebenfalls (in diesem Fall leider) aus Bayern. Kann mir ein Anwalt bzgl der Führerscheinstelle hier weiterhelfen?
Die vergangene MPU macht das alles eben zu einer großen Sache... Die gefundene Menge hätte sich jedoch tatsächlich nur auf den einmaligen bzw. Konsum in dieser (Urlaubs-) Woche beschränkt.(ich war auf dem Weg in die Berge zum Urlaub machen) Aber wie soll man das nur erklären. Ich hatte nicht vor ein Kfz innerhalb der nächsten 7 Tage zu führen.
MFG
 
Das Problem ist, wie du schon sagtest, dass du bereits eine MPU zum gleichen Thema gemacht hast. In dieser MPU hast du dargelegt, dass du den Konsum dauerhaft einstellen willst, was ja nun nicht gelungen ist.

Fakt ist: Die FsSt wird davon erfahren und dann liegt es in ihrem Ermessen, ob sie erneut eine MPU/ein FäG anordnet. Am Ende bleibt hier wohl nur abwarten (und ggf. Nachweise beginnen, wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest - kann sich natürlich herausstellen, dass du die Nachweise nachher nicht benötigst).

Ein Anwalt wird dir da wenig helfen können mMn. Problem ist auch, dass du gegen eine MPU Anordnung nicht rechtlich vorgehen kannst, das geht nur gegen den dann erfolgten Entzug (wenn du nicht freiwillig abgibst).
 
Danke fuer den Tipp. Nach diesem Vorfall, habe ich nicht mehr gekifft. Nur wie beschrieben beim Vorfall selbst und davor. Ich bin definitiv bereit Urin-Screenings oder eine haaranalyse zu machen und werde die Screenings sobald wie möglich beginnen. (sobald alles aus dem Körper draußen ist versteht sich ;-))
 
Ein Bekannter von mir hat sich Nachträglich in ähnlicher Situation (allerdings sogar mit dem Auto aufgehalten) ein Rezept für Cannabis geholt.... Jemand Erfahrungen oder Tipps dafür?? Er hat schon davor Beschwerden gehabt die durch das Rezept gelindert wurden.Er durfte den Führerschein behalten.... Ich will natürlich nicht einfach das Gesundheitssystem betrügen aber wäre das eine möglichkeit? Entschuldigt mein generve zu diesem thema....
 
Ich bin weder Jurist, noch kenne ich so einen Fall, geb aber trotzdem mal meinen Senf dazu: ich kann mir vorstellen, dass die fsst da eher skeptisch ist, wenn das Rezept NACH dem Vorfall ausgestellt wird, oder? Aber probieren könnte man es natürlich.
 
wenn das Rezept NACH dem Vorfall ausgestellt wird, oder?
Genau so wird es sein....
think.gif


Und was soll dem Arzt "erzählt" werden, bzgl. Schmerzen die nun unbedingt mit Cannabis behandelt werden müssen? :smiley2204:

Ich komme ebenfalls (in diesem Fall leider) aus Bayern.
Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, da dieses BL bei der Thematik eher liberal ist...
 
Puh Okey....nun bin ich wirklich langsam am verzweifeln. Aber Bayern bei sowas liberal?! Ist ja nicht gerade mit NRW oder Berlin zu vergleichen oder bin ich falsch informiert.... Ich hoffe jedoch, dass du Recht hast. Aber die Fsst bereitet mir einfach Sorgen.... Ich werde sobald wie möglich mit Screenings beginnen, sodass ich sofort etwas vorzeigen kann wenn ein Brief kommt.
Ich hoffe, dass die vergangene Zeit mit der MPU und eventuell auch das Protokoll der Grenzpolizeiinspektion (nicht mit Kfz unterwegs und auch nicht vorgehab) mir weiterhelfen.....
 
Du bist Wiederholungstäter, ein FäG ist daher ausgeschlossen. Vermutlich wirst du eine Abstinenzauflage für 12 Monate nebst MPU bekommen.
Bis dato aber alles nur Spekulation. Empfehlung Nr.1 ... erstmal abwarten was überhaupt passiert und Konsum selbstverständlich einstellen.
 
Verfahren wurde aufgrund Paragraph 31a Absatz 1 eingestellt. Das Schreiben hierzu wird an die Fsst weitergeleitet. Habt ihr mir Infos, ob diese nun weniger Chancen hat mir etwas aufzubrummen?
 
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