Demnächst dritte MPU (Zweite wegen des gleichen Verfahrens)

wirklich (fast) ausschließlich an der zu kurzen Abstinenzzeit.

Nein. Deine Angaben waren insgesamt glaubwürdig und du warst gut informiert. Was aber fehlte war die innere Motivation deutlich zu machen wirklich nie mehr Alkohol zu dir zu nehmen. Darauf wird bei Wiederholungstätern speziell geachtet.
 
Spielst du hierauf an?
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@DanielPabo93 darf aber nicht als Wiederholungstäter gewertet werden, da seine 1. TF mitsamt MPU verjährt ist. Das wäre auf jeden Fall eine ungerechte Behandlung. Die fehlende Motivationserklärung zum Alkoholverzicht ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Und offenkundig wurden die Trinkmotive noch nicht wirklich offenbar.
 
Also erst einmal finde ich auch es sehr wichtig, zu sagen, dass du dich wirklich sehr gut geschlagen hast !

Deine Aufarbeitung ist sehr positiv aufgenommen worden.
Aus meiner Sicht ist es in erster Linie an den fehlenden AN gescheitert.
Die Frage ist hier nämlich, wie dezidiert der GA im Gespräch dich noch „abgeprüft“ hat.
Leider konnte ich nicht finden, wie lange das Gespräch gedauert hat ( steht normalerweise unter „Psychologisches Untersuchungsgespräch“).
Dem GA wird vor dem Gespräch nach Aktenstudium klar gewesen sein, dass eine positive Prognose mit 4 Monaten AN faktisch ausgeschlossen ist.
Sicher solltest du aber insbesondere die Rückfall-, Vermeidungsstrategien noch vertiefen.

Was den WHT anbelangt:
Ich habe mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber war das nicht so, dass der Anwalt das der FEB gegenüber eingebracht hat…?
Und insofern, dass es -im jetzigen Vorgang-aktenkundig ist…?

Also, Kopf hoch !
 
Naja, in #1 stand:

2011 erste MPU wegen Trunkenheit am Steuer 1,6 Promille, teilbestanden mit § 70 Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

2023 zweite MPU mit Fahrrad 2,2 Promille (Auto bewusst stehen lassen trotz des Zustandes) aber sehe ein, dass ich trotzdem am Straßenverkehr teilgenommen habe.
dort negative MPU und seitdem Führerscheinentzug
Diese Angaben sind durchaus different mit denen im Gutachten. Das wär schön von dir, @DanielPabo93, wenn du uns mal aufklären könntest, wie es dazu kommt. Das verändert die Situation schon erheblich, wenn du als WHT´ler in die MPU gehst!
 
So machen wir es anders, ich hab hier eine Chronologie aus der Führerscheinakte aus dem das klarer hervorgeht

11.02.2011 Ersterteilung Fahrerlaubnis
18.02.2013 strafgerichtgliche Entziehung wg,. Trunkenheit am Steuer 1,48 Pro.
12.12.2013 Neuerteilung Fahrerlaubnis

07.12.2022 strafgerichtliche Verurteilung wg Trunkenheit auf dem Fahrrad 2,28
27.11.2023 MPU Gutachten negative
14.02.2024 Entziehung der Fahrerlaubnis

lade das geschwärzt auch hoch mit den ganzen Klageeinreichungen und und und.
 

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Also erst einmal finde ich auch es sehr wichtig, zu sagen, dass du dich wirklich sehr gut geschlagen hast !

Deine Aufarbeitung ist sehr positiv aufgenommen worden.
Aus meiner Sicht ist es in erster Linie an den fehlenden AN gescheitert.
Die Frage ist hier nämlich, wie dezidiert der GA im Gespräch dich noch „abgeprüft“ hat.
Leider konnte ich nicht finden, wie lange das Gespräch gedauert hat ( steht normalerweise unter „Psychologisches Untersuchungsgespräch“).
Dem GA wird vor dem Gespräch nach Aktenstudium klar gewesen sein, dass eine positive Prognose mit 4 Monaten AN faktisch ausgeschlossen ist.
Sicher solltest du aber insbesondere die Rückfall-, Vermeidungsstrategien noch vertiefen.

Was den WHT anbelangt:
Ich habe mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber war das nicht so, dass der Anwalt das der FEB gegenüber eingebracht hat…?
Und insofern, dass es -im jetzigen Vorgang-aktenkundig ist…?

Also, Kopf hoch !

vielen Dank für die Worte. Ich hab ja nicht jede Seite hochgeladen, hab gerade nachgeschaut, das Diagnostische Gespräch dauerte 71 Minuten.

Schon sehr lang oder?

Sie hat mir nämlich wie ich schon andeutete damals nach dem Gespräch mehr oder weniger gesagt, dass sie gerne ein positives Gutachten schreiben würde und dass sie nicht weiß, wie Sie das mit 4 Monaten Abstinenz den Behörden erklären soll.
Deswegen ohne das komplett abstreiten zu wollen, fand ich das Gutachten zumindest in dem Teil "Die fehlende Motivationserklärung zum Alkoholverzicht ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Und offenkundig wurden die Trinkmotive noch nicht wirklich offenbar." vielleicht so klar beschrieben, um das negative Gutachten besser zu begründen.

Soll keine Verdrängung meinerseits sein, ich darf jetzt mindestens 8 eher 12 Monate Abstinenz weiterhin nachweisen und werde noch genug Zeit haben, alles zu vertiefen ;)
 
Nun denn, gemäß diesen Daten war die 1. TF noch verwertbar und somit bist du WHT´ler und da würde ich dir dringend zu 15 Monaten AB raten, zumal die BAK ansteigend und doch schon in einer enormen Liga war.
71 Minuten is echt lang, wenn eigentlich für die GA von Anfang an klar war, dass du schon rein aus formellen Gründen nicht bestehen kannst. Sie hat also echt was für ihr Geld getan. Nimms als Lehrgeld hin. Du hast dich zumindest unter Realbedingungen auf die nächste, dann hoffentlich erfolgreiche MPU vorbereitet ;) Sie hätte aber in meinen Augen bei einem positiven Gutachten dir bei der FSSt keinen Gefallen getan. Das können die gar nicht durchwinken. Insofern ist es für uns auch immer gut, den ganzen Text zu lesen.
 
da würde ich dir dringend zu 15 Monaten AB raten, zumal die BAK ansteigend und doch schon in einer enormen Liga war.
"eigentlich" ja, aber auf die 12 Monate der 1. MPU kann er sich ja nun schon berufen. Und nachdem die inhaltlich schon recht gut aussieht (bis auf Rückfallprophylaxe, wo er nacharbeiten kann), könnte er die auch guten Gewissens präsentieren. Und mit etwas Glück bekommt er ja nochmal die gleiche Prüferin.

Rein von der Sache her hätte ich 15 Monate Selbsterfahrungszeitraum tatsächlich auch lieber.. aber wen interessiert das schon :p
 
Bist du grade etwas verrutschst? Dein Beitrag passt irgendwie nicht. Ich verstehe die Chronik im Moment so:

1. MPU 2013 bestanden (kT oder Abstinenz weiß ich grade nicht, MPU ist noch verwertbar da zweite nachgewiesene Alkoholfahrt 2022 innerhalb 10 Jahren nach der ersten MPU )

2. MPU 2023 nicht bestanden (kontrolliertes Trinken, die MPU ist den Behörden durch die Klage bekannt)

3. MPU 2026 nicht bestanden (4 Monate Abstinenz, ich gehe davon aus den Behörden [noch] nicht bekannt)

1. Fahrt 2012 PKW mit 1,6 Promille, 2. Fahrt Fahrrad mit 2,2 Promille.

Ich sehe keine 12 Monate Abstinenz, auf die sich DanielPabo93 aktuell berufen kann. Vielleicht habe ich dich aber auch falsch verstanden.
 
Ich sehe keine 12 Monate Abstinenz,
und ich sehe auch Gutachterfehler ...

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Entweder, das Gutachten ist schlecht zusammengeschustert am Graumarkt kopiert (ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter verschiedene Adressaten in seinen Textbausteinen hat) oder der Gutachter hat nicht so recht die Kontrolle über das was er sagt.
Ich hatte da nur den "einjährigen Alkoholverzicht" wahrgenommen und darauf reagiert. @MrMurphy hat Recht:
Da steht : "nach Therapie", also wäre das eine klare A1-Einordnung und bei "Herrn Wissing" würde dann "mindestens 15 Monate" als Selbstheiler fehlen^^

Ich selbst sehe den TE auch in der A1
 
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und ich sehe auch Gutachterfehler ...

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Entweder, das Gutachten ist schlecht zusammengeschustert am Graumarkt kopiert (ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter verschiedene Adressaten in seinen Textbausteinen hat) oder der Gutachter hat nicht so recht die Kontrolle über das was er sagt.
Ich hatte da nur den "einjährigen Alkoholverzicht" wahrgenommen und darauf reagiert. @MrMurphy hat Recht:
Da steht : "nach Therapie", also wäre das eine klare A1-Einordnung und bei "Herrn Wissing" würde dann "mindestens 15 Monate" als Selbstheiler fehlen^^

Ich selbst sehe den TE auch in der A1

hatte ich ja eingangs geschrieben, dass dieser Herr Wissing zwei mal auftaucht. Ich verfasse beruflich selbst kleinere Stellungnahmen und kenne Textbausteine und fand es auch schon komisch, dass dieser Herr zwei mal vor kommt.

und ganz wichtig, so wahr ich hier sitze, Sie sagte im Gespräch zu mir, dass ich ganz klar in A2 eingestuft werde. 100 % weil ob A1 , A2 macht ja schon ein Unterschied.

Soll ich das dem TÜV irgendwie mitteilen? Bemängeln? Ich will natürlich nicht wieder ein Anwalt einschalten um den Eindruck zu erwecken, ich wehre mich gegen das gesamte Gutachten.

Aber man könnte ja mitteilen, dass man um Verbesserung bittet da zwei mal ! ein Herr Wissing aufkreuzt und dass die therapeutischen Maßnahme in Widerspruch zur Aussage der Gutachterin in A2 steht? Vielleicht könnt ihr mir bei der Formulierung helfen.

Danke.
 
Das ist imho eine recht deutliche Mangelleistung und du kannst damit zur MPU-Stelle und um Klarheit bitten. Das ist besser (und weniger peinlich für die MPU-Stelle), als wenn das die FsSt macht. Die mündliche Äußerung der Gutachterin ist übrigens für die FsSt vollkommen irrelevant.
 
Das ist imho eine recht deutliche Mangelleistung und du kannst damit zur MPU-Stelle und um Klarheit bitten. Das ist besser (und weniger peinlich für die MPU-Stelle), als wenn das die FsSt macht. Die mündliche Äußerung der Gutachterin ist übrigens für die FsSt vollkommen irrelevant.

ok also verstehe ich das richtig persönlich dort mit dem Gutachten es anzusprechen oder lieber schriftlich?
 
Also, ich würde es erst telefonisch anmerken und dann mal hören, was gesagt wird.
Parallel dazu per Mail unter Angabe der Kundennummer.

Wenn sie darauf nicht reagieren, per Brief.

LG :smiley138:
 
Willst du das Gutachten überhaupt abgeben? Falls nicht spielt der falsche Name überhaupt keine Rolle, dann würde ich gar nichts unternehmen. Wenn du das Gutachten nicht abgibst erfährt zudem niemand von den Empfehlungen.

Falls du den Namen trotzdem ändern lassen willst wird das kein Problem sein. In dem Fall wirst du zunächst die beiden Ausführungen an das Institut zurückschicken müssen.
 
Willst du das Gutachten überhaupt abgeben? Falls nicht spielt der falsche Name überhaupt keine Rolle, dann würde ich gar nichts unternehmen. Wenn du das Gutachten nicht abgibst erfährt zudem niemand von den Empfehlungen.

Falls du den Namen trotzdem ändern lassen willst wird das kein Problem sein. In dem Fall wirst du zunächst die beiden Ausführungen an das Institut zurückschicken müssen.

nein das Gutachten werde nicht bei der Behörde abgeben, aber da joost und da vertraue ich seiner Expertise und ich dadurch erst den Satz mit der therapeutischen Maßnahme wahrgenommen habe und sie mündlich auch wenns kein Nachweis gibt von A2 sprach und ich gerade fast vom Stuhl gefallen bin , dachte ich, man kann ja anmerken, dass zwei mal der Name falsch kein Copy Paste Fehler sein kann und ob das Gutachten bitte korrigiert werden kann.
Es geht ja nicht darum, das negative Ergebnis anzuzweifeln.
Aber für den Preis kann man eine korrekte Niederschrift erwarten find ich.

Da Joost ja auch von von Mangelleistung spricht "Entweder, das Gutachten ist schlecht zusammengeschustert am Graumarkt kopiert (ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter verschiedene Adressaten in seinen Textbausteinen hat)"

Also wie gesagt, mag kleinlich wirken aber das würde ich dem TÜV schon mitteilen, dass ich besser 15 Monate Abstinenz vorweise und erneut dahin muss alles schön und gut, aber wenn ich den Eindruck hab, das Gutachten hat darüber hinaus kleinere Fehler, sollte man das anmerken finde ich.
 
dass die therapeutischen Maßnahme in Widerspruch zur Aussage der Gutachterin in A2 steht

Die Angabe im Gutachten steht überhaupt nicht im Widerspruch zu der Angabe der Gutachterin. Es gibt keine starren Folgen aus der Einordnung in A1, A2 oder A3. Die Bewertung ist immer individuell.

Auch bei einer Einstufung in A2 können deshalb durchaus therapeutische Maßnahmen empfohlen werden. Zum Beispiel wenn die Gutachterin dich zwar in A2 einordnet, aber in der Nähe zu A1. Die Angabe wird deshalb wohl nicht geändert werden.

(Nachträglich ein Satz eingefügt.)
 
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