Weil es immer wieder Thema wird und Anfragen regelmäßig mit Debatten füllt, möchte ich dem Thema einen eigenen Klärungsthread widmen:
Was passiert in der Grauzone (?) zwischen 1.1 und 1.6 Promille?
Unstrittig ist, dass Wiederholungstäter MPU-fällig sind, ebenso Verkehrsteilnehmer ab 1.6 Promille. Reden wir also nur von Ersttätern (auch: aktenkundige Ersttäter, die also schon einen Vorfall hatten, der aber in den Akten nicht mehr auftaucht, weil zu lange her). Manche bekommen eine Aufforderung zur MPU, andere (die wohl meisten) nicht. Ist es wirklich "reine Ermessenssache" der Führerscheinstelle? Welche Vorschriften geben ihnen den Rahmen zur Entscheidung? Wo wird es schwammig?
@MrMurphy dazu:
Bei einspurigen Fahrzeugen erscheint das unstrittig: wer mit über 1.1 Promille so ein Fahrzeug noch führen kann, muss sich stark erhöhte Giftfestigkeit antrainiert haben, das rechtfertigt eine Missbrauchsvermutung für die Behörde und damit eine MPU-Forderung. Wie sieht es nun aber mit KFZ aus, bei denen keinerlei Gleichgewichtsfähigkeit nötig ist? Werden hier Ausfallerscheinungen für die Entscheidung berücksichtigt? Spielen die überhaupt eine Rolle? Gibt es zuverlässige Kriterien, die eine MPU-Anordnung wahrscheinlich machen?
In der Tat liest man immer wieder, dass hier keine MPU angeordnet wird, diesbezügliche Fälle tauchen auch nur wenig auf in Foren. Und es gibt sie doch. Ich habe auf die Schnelle mal Foren durchgeschaut (soweit das aus den Themen ersichtlich war), bei uns konnte ich die letzten Beitragsseiten nichts finden, im Verkehrsportal bin ich jedoch fündig geworden:
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=135197 (2024)
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=135160 (2023)
Ich fände es toll, wenn wir das hier mal in aller Ruhe klären könnten: gibt es Rechtssicherheit? Oder gibt es einen "Ermessensspielraum der Behörde"? Ist die Grauzone vllt gar keine?
Ich bin neugierig
Was passiert in der Grauzone (?) zwischen 1.1 und 1.6 Promille?
Unstrittig ist, dass Wiederholungstäter MPU-fällig sind, ebenso Verkehrsteilnehmer ab 1.6 Promille. Reden wir also nur von Ersttätern (auch: aktenkundige Ersttäter, die also schon einen Vorfall hatten, der aber in den Akten nicht mehr auftaucht, weil zu lange her). Manche bekommen eine Aufforderung zur MPU, andere (die wohl meisten) nicht. Ist es wirklich "reine Ermessenssache" der Führerscheinstelle? Welche Vorschriften geben ihnen den Rahmen zur Entscheidung? Wo wird es schwammig?
@MrMurphy dazu:
Als vor 5, 6, 7 Jahren erstmals Radfahrer mit unter 1,6 Promille zur MPU aufgefordert wurden kam das auch häufiger bei PkW vor. Die Praxis wurde von den Gerichten allerdings relativ schnell wieder beendet. Der feste Wert von 1,6 Promille im Gesetz ist von den Behörden zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Ausnahmen sind zwar möglich, aber sachlich zu begründen. Grundsätzlich akzeptiert sind Wiederholungstäter oder Rückrechnungen. Oder bei einspurigen Fahrzeugen das Halten des Gleichgewichts.
Bei einspurigen Fahrzeugen erscheint das unstrittig: wer mit über 1.1 Promille so ein Fahrzeug noch führen kann, muss sich stark erhöhte Giftfestigkeit antrainiert haben, das rechtfertigt eine Missbrauchsvermutung für die Behörde und damit eine MPU-Forderung. Wie sieht es nun aber mit KFZ aus, bei denen keinerlei Gleichgewichtsfähigkeit nötig ist? Werden hier Ausfallerscheinungen für die Entscheidung berücksichtigt? Spielen die überhaupt eine Rolle? Gibt es zuverlässige Kriterien, die eine MPU-Anordnung wahrscheinlich machen?
In der Tat liest man immer wieder, dass hier keine MPU angeordnet wird, diesbezügliche Fälle tauchen auch nur wenig auf in Foren. Und es gibt sie doch. Ich habe auf die Schnelle mal Foren durchgeschaut (soweit das aus den Themen ersichtlich war), bei uns konnte ich die letzten Beitragsseiten nichts finden, im Verkehrsportal bin ich jedoch fündig geworden:
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=135197 (2024)
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=135160 (2023)
Ich fände es toll, wenn wir das hier mal in aller Ruhe klären könnten: gibt es Rechtssicherheit? Oder gibt es einen "Ermessensspielraum der Behörde"? Ist die Grauzone vllt gar keine?
Ich bin neugierig
