E - Roller MPU 2,08

Vielen Dank, ich nehme natürlich alles auf was ich bekommen kann und sehe auch direkt meine Trinkvergangenheit in einem ganz anderen Licht.
Ich bin auch froh das ich ein sehr stabiles Unmfeld habe und mich Freunde und Bekannte so unterstützen.
Das ich mich selbst eher als harmlos eingestuft habe, kommt natürlich auch daher das mir immer wieder gesagt wurde, mein Gott so viel hast du doch früher nie getrunken, du warst doch immer der erste der geschwächelt hat. Naja dann haben diese Leute wohl auch in der Vergangenheit ein Großes Problem gehabt.
Nach diesen paar Sätzen hier sehe ich mich jetzt direkt in einem anderen Licht.

Dann noch eine Frage zum Abstinenznachweiss. Ich tendiere sehr stark zu Nierensteinen und trinke deswegen mindestens 3 Liter Wasser pro Tag.
Das könnte problematisch beim Urinscreening werden. Gibts mittlerweile eine Methode über Blutentnahme?
 
Die großen Labore und MPI bieten mittlerweile fast alle Peth Untersuchungen an.
Zertifizierte Labore sind meist deutlich günstiger.
 
Die Fragestellung beruft sich auf Alkoholmissbrauch in verkehrsrechtlichem Sinne, was nicht gleichbedeutend mit Alkoholmissbrauch in medizinischem Sinne ist. Aus der Fragestellung kann keine Abstinenzpflicht abgeleitet werden.
Der FSST ist zwecks Alkoholmissbrauch etwas bekannt, sonst würde die Fragestellung anders lauten.
Alkoholmissbrauch, ob verkehrsrechtlich oder medizinisch, ist hier völlig uninteressant.

Der Gutachter bekommt von der FSST die Aufgabe, den Probanten auf Alkoholmissbrauch zu begutachten.
Wenn die Aussage in F9 dann auch noch lautet ... "Ja ich habe regelmäßig Alkohol getrunken.", dann hat sich das Thema zwecks Abstinenznachweisen erledigt ... da brauch mann auch nicht weiter zu diskutieren.
 
Also ich war jetzt bei einem Vorgespräch für eine MPU Vorbereitung (einzelsitzung), da wurde mir gesagt es geht bei 2‰ nur mit 12 Monaten Abstinenz, auch als Ersttäter….
 
Davon solltest du ausgehen.

Es gibt zwar keine harte Grenze nach dem Motto "Über 2 Promille = zwangsläufig 12 Monate Abstinenzbelege". Die Erfahrung zeigt aber das in Fällen wie deinen ein Bestehen der MPU mit kontrolliertem Trinken eine Ausnahme ist, auf die du dich zudem nicht berufen kannst.

In deinem Fall spricht gegen dich, das du mit 2 Promille noch ein einspurigen Fahrzeug bewegen konntest. Das belegt, das die 2 Promille noch unter deiner üblichen Höchstgrenze liegen, dein Alkoholproblem also größer ist als es die 2 Promille bereits für sich aussagen.
 
Ja das habe ich schon verstanden, aber so richtig bewegen konnte ich das Fahrzeug ja nicht, ich bin ja nach kurzer Fahrstrecke gestürzt und Ausfallerscheinungen hatte ich ja zum Glück auch.
Es geht ja auch nicht um KT sondern eventuell nur 6 Monate Abstinenz.
Ich hatte ja letztes Jahr schon 6 Monate Fahrverbot, jetzt würden nochmal 12 Monate bis zur MPU drauf kommen.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aber so richtig bewegen konnte ich das Fahrzeug ja nicht,

Stöber mal ewas im Forum, die Standardantwort bei Fällen wie deinen. Du hast dir zugetraut damit zu fahren und bist auch losgefahren. Reicht.

Es geht ja auch nicht um KT sondern eventuell nur 6 Monate Abstinenz.

Ob du mit Abstinenz oder kontrolliertem Trinken in die MPU gehst ist deine Entscheidung. Wenn dem Gutachter 6 Monate Abstinenz ausreichen würde er dir auch kontrolliertes Trinken zutrauen und umgekehrt. Bei dir ist aus meiner Sicht eher die Frage, ob der Gutachter nicht eventuell 15 Monate Abstinenznachweise fordern wird.

Ich hatte ja letztes Jahr schon 6 Monate Fahrverbot, jetzt würden nochmal 12 Monate bis zur MPU drauf kommen.

Aber aus der Zeit hast du keine Abstinenzbelege, damit ist die für dich uninteressant. Zudem schreibst du ja selbst das du nicht abstinenz gelebt hast:

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:seit Mai 23 nur noch ganz selten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja stimmt aber seit Nov 23 trinke ich garnicht mehr, in der Sperre habe ich ja keine Abstinenz nachgewiesen, da ich nicht wusste das zu meinem Urteil keine Bindungswirkung besteht. Hätte ich das gewusst das die ganze Sache noch auf mich zukommt, hätte ich da schon einen Nachweis geführt.
 
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