Erneut aufgefallen...

nina2

Stamm-User
die Frage KT oder AB kann am Telefon nicht beantwortet werden, es kommt auf die frühere Trinkgewohnheit und auf die Trinkmengen usw.. darauf an.

am Telefon wird diese Frage nicht beantwortet.

Mir wurde 2009 telefonisch vom Leiter des TÜV Hessen gesagt, das ich bei ihm mit AB in die MPU gehen müßte. Er fand damals 6 Monate ETG-Screening ausreichend. Ich habe meine MPU auch dort gemacht.
Glaube aber auch, das die telefonische Beratung untersagt wurde.
 

Herkules

Neuer Benutzer
Danke nina,
aber Abstinenz ist nix für mich...
Ich scheü mich auch davor diese ETG-Screenings durchführen zu lassen....
Wer pinkelt schon gern unter Aufsicht???
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
meinst du nicht, dass durch diese Frage die (sowieso schon recht spärlichen) hilfesuchenden User abgeschreckt werden?

Nein, das meine ich nicht. Wer hier wirklich Hilfe sucht, lässt sich von so einer Frage sicher nicht abschrecken :smile:

aber, okay, ich muss ja nichts verstehen

Eben!

Und hiermit sollten wir das Thema beenden. Schließlich ist das der Thread von Herkules.
 

Herkules

Neuer Benutzer
dinah,

damit du überhaupt begreifst um was es bei einer MPU geht hat @Nancy wunderbare Threads in den FAQ eingestellt.

Du solltest sie unbedingt einmal lesen, denn für User die noch gar keine Ahnung haben was auf sie zukommt, hat @Nancy sich diese Arbeit gemacht.

Wird bei der MPU denn nicht auf den Einzelfall eingegangen??
Davon bin ich bisher immer ausgegangen.
Also alles nach Schema "F"!
Dann muss ich halt meine Trinkgewohnheiten "herunterspielen"!:zwinker0004:
 
D

dinah

Gast
Hallo Herkules

habe mir noch einmal Gedanken gemacht. Damit du es evtl besser verstehen wirst was überhaupt der Gutachten von dir möchte.

Wer mit hoher Blutalkoholkonzentration ein KFZ führt wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder tun sofern er nichts an seinen Trinkgewohnheiten ändert. Ein für dich als Proband positives Gutachten gibt es nur, wenn die Wahrscheinlichkeit wieder aufzufallen deutlich gesunken ist. Das ist der Fall, wenn die Konsumgewohnheiten so geändert worden sind, dass jederzeit die Trennung von Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sehr wahrscheinlich gewährleistet werden kann. Hierzu sind die Mittel andaürnder Alkoholverzicht oder kontrolliertes Trinken, wobei ich mir über die Spielräume beim kT nicht im klaren bin. Diese sind vermutlich bei jedem Gutachter unterschiedlich und hängen sehr wahrscheinlich auch von der Vorgeschichte ab.
Der Gutachter muss also schaün, ob du deine Konsumgewohnheiten entsprechend geändert hast. Ist das nicht der Fall gibt's keine Fahrerlaubnis.
Der Gutachter bewertet nun aufgrund deiner Vorgeschichte, ob du dein Trinkverhalten ausreichend geändert hast, um eine erneute Trunkenheitsfahrt möglichst unwahrscheinlich erscheinen zu lassen. Deine Vorgeschichte sagt meiner Meinung nach aus, dass kontrolliertes Trinken für dich noch nicht möglich ist. Deswegen solltest du eine mehrmonatige Trinkpause einlegen, dann evtl umsteigen auf KT.
 

mcfly107

Gesperrte(r) User(in)
Deswegen solltest du eine mehrmonatige Trinkpause einlegen, dann evtl umsteigen auf KT.

Ich kann mir nicht vorstellen das diese Methode funktioniert,solange Herkules der Meinung ist das zu jedem guten Essen ein guter Wein gehört.Klar er kann flunkern bei der MPU nur bringen wird ihm das nichts.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Für Herkules gibt es als Wiederholungstäter keine andere Möglichkeit als Abstinenz .
Er hat bei seiner zweiten TF gezeigt, dass er nicht in der Lage ist kontrolliertes Trinken zu praktizieren.

Abstinenzzeiträume sind in den Begutachtungsleitlinien definiert und festgeschrieben.

Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:

• Freiwilliger Alkoholverzicht Min. 6 Monate Alkoholabstinenz

• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht Min 12 Monate Alkoholabstinenz

• Alkoholabhängigkeit Min 12 Monate Alkoholabstinenz


Achtung: «Ich kann nicht kontrolliert trinken» verkommt seit 2009 zur Abstinenzpflicht und bringt 12 Monate!!!

Um sicher feststellen zu können, wo sich der jeweils Betroffene einordnen kann, bietet sich ein «Laufbahnberatungsgespräch» einer akkreditierten Begutachtungsstelle an.(nur noch TÜV)

Vorsicht: Jede Begutachtungsstelle, die im Vorfeld Beratungen anbietet, wird wohl versuchen, zusätzlich zu den Abstinenzfreiheitsnachweisen eine Beratungsmaßnahme zu «verkaufen». Das ist selbstverständlich keine Pflicht.

Was also ist zu tun, wenn es von Anfang an «richtig» laufen sollte:

• Abschluß eines Alkoholkontrollprogramms über einen festen Zeitraum

• Entweder Durchführung eines Urinscreenings unter forensischen Bedingungen (Einbestellung innerhalb von 24 Stunden, Probenentnahme unter Sichtkontrolle)

• Oder alternativ eine Haaranalyse. Sie kann auch für eine zurückliegende Zeit gemacht werden, allerdings höchstens für einen Zeitraum von 3 Monaten!


Beides sollte bei einer Begutachtungsstelle durchgeführt werden. Alternativ kann dies auch ein akkreditiertes Labor.
 

Herkules

Neuer Benutzer
Bei 0,52Proms. Abstinenznachweise??
Das sehe ich nicht so ganz ein.
Ich werde es wohl mit KT angehen, das erscheint mir am angenehmsten zu sein.
Dann wäre ich aum Schnellsten damit durch!
 
D

dinah

Gast
Er hat bei seiner zweiten TF gezeigt, dass er nicht in der Lage ist kontrolliertes Trinken zu praktizieren.

Herkules hat nach der ersten TF noch gar kein KT praktiziert, wie/wann soll er denn gezeigt haben das es bei ihm nicht funktioniert?:smiley2204:

@Herkules

Dann wäre ich aum Schnellsten damit durch!

liest du schon was wir dir schreiben?:read:

du solltest mind. 6 Monate KT praktiziert haben!

bei einer MPU geht es nicht darum alles so schnell wie möglich über die Bühne zu bringen, das sollte dir doch langsam bekannt sein.

hast du dir auch schon einmal den Fragebogen angeschaut über die möglichen Fragen eines Gutachters bei der MPU?

könntest du schon ein paar Fragen beantworten?
 

Herkules

Neuer Benutzer
Mit den 6 Monaten könnte ich ja leben, 3 Monate davon darf ich ja eh nicht fahren.
Aber 6 Monate Trinkpause und danach 6 Monate KT ist für mich zu lang!
Für mich hängt viel Geld an einer Fahrerlaubnis.

An den Fragebogen werde ich mich nachher mal ran wagen...
 
D

dinah

Gast
Mit den 6 Monaten könnte ich ja leben, 3 Monate davon darf ich ja eh nicht fahren.

du wirst deine MPU-Aufforderung erst erhalten wenn die Fsst Wind davon bekommt dass du dein FV angetreten bist.

es kann sehr gut sein, dass du, nachdem du dein FS wieder bekommst erst die Aufforderung bekommst.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Herkules hat nach der ersten TF noch gar kein KT praktiziert, wie/wann soll er denn gezeigt haben das es bei ihm nicht funktioniert?

Es wird ihm vermutlich vorgeworfen werden. Des weiteren ist er Wiederholungstäter...hierbei spielt es keine Rolle ob mit 0,52‰ oder 1,6‰. Allein die Tatsache, dass er nicht mit Alkohol umgehen kann, führte ja auch zur MPU...demnach zur Nichteignung im Straßenverkehr. Wer jetzt der Meinung ist "nur" wegen 0,52‰, verharmlost die Sache.
 
D

dinah

Gast
Es wird ihm vermutlich vorgeworfen werden.

wie soll im was vorgeworfen werden dass er noch nie gemacht hat?

aaaaber, ich sehe die Angelegenheit genauso wie du, Abstinenz wäre anzuraten.
ich kenne aber auch Wiederholungstäter die mit KT ihre MPU geschafft haben.
nur diese User haben vernünftigere Argumente geschrieben als Herkules.
 
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