Escooter 2,03 Promille

UMa54

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Hallo zusammen,
ich möchte kurz meinen Fall schildern und hoffe auf Erfahrungen bzw. Einschätzungen.
Ich bin am 21.12.2025 leider mit einem eScooter eine sehr kurze Strecke (ca. 200 Meter) gefahren und hatte dabei 2,03 Promille Alkohol im Blut. Es kam zu einem Alleinunfall mit Ausfallerscheinungen, woraufhin die Polizei verständigt wurde. Der Führerschein wurde mir direkt vor Ort vorläufig entzogen. Die Blutuntersuchung bestätigte später die 2,03 ‰.
Ich war vorher nie auffällig im Straßenverkehr, keine Punkte, keine Vorstrafen.
Das Verfahren ist inzwischen abgeschlossen mit:
• 30 Tagessätzen Geldstrafe
• 8 Monate Sperrfrist für die Fahrerlaubnis
Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
– Ab wann genau beginnt die Sperrfrist zu laufen – ab Urteil oder ab dem Tag der Führerscheinabgabe?
– Wird die Zeit der vorläufigen Entziehung normalerweise auf die Sperrfrist angerechnet?
– Ab wann sollte man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen?
– Ist bei einem Promillewert von 2,03 ‰ in der Regel ein Abstinenznachweis (z. B. 6 oder 12 Monate) Pflicht für die MPU oder reicht in manchen Fällen auch kontrolliertes Trinken?
Ich habe bereits am 02.02.2026 mit einer MPU-Vorbereitung begonnen, da mir bewusst ist, dass bei dem Promillewert sehr wahrscheinlich eine MPU angeordnet wird.
Mich würden Erfahrungen von anderen Betroffenen interessieren, insbesondere zum Ablauf bei der Führerscheinstelle und zur MPU in ähnlichen Fällen.
Vielen Dank vorab für hilfreiche Rückmeldungen.
 
Ergänzung: es war ein Samstag, Weihnachtsfeier, Start 15:00 mit Kegeln, insgesamt ca 14 Bier (0,5L). Blutabnahmen 23:00 Uhr
 
Ein Problem ist dabei die Alkoholgewöhnung / antrainierte Giftfestigkeit.
Wer mit 2,xx Promille noch auf einen Roller steigen kann - und wenns nur für 200 mtr ist - belegt damit eindrucksvoll, dass er hohe Alkoholmengen gewöhnt ist...
Gibts im Polizeibericht beschriebene Ausfallerscheinungen? Der Unfall als solcher wird häufig nicht als eine solche bewertet :/
 
Und nachdem ich mir alles durchgelesen habe...

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 176
Gewicht: 96
Alter: 40

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:20.12.2025/21.12.205
BAK:2,02
Trinkbeginn: 15:00
Trinkende:22:00
Uhrzeit der Blutabnahme:23:00

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: erledigt
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 8 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein, Abgabe 21.12.2025
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
NRW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: regelmäßig, nicht täglich. Viel in Gesellschaft. Seit ich ca 18 bin
Ich lebe abstinent seit: 09.01.2026

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: jein6
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?: bisher nicht angefangen

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: nicht bekannt
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein, keine Punkte
 
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dass bei dem Promillewert sehr wahrscheinlich eine MPU angeordnet wird.
sehr sicher sogar :/


Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
wie schätzt der Dich ein? Seine erste Aufgabe ist es ja, die Einschätzung des Gutachters möglichst treffsicher vorwegzunehmen.
A1 = Sucht, A2=Mißbrauch, A3 = riskanter Konsum
mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen der Nachweiserbringung, die dann quasi die Eintrittskarte für eine bestehbare MPU darstellt.
 
Genau das weiß ich eben noch nicht. Habe am 16.02. meine erste komplette Einzelstunde beim TÜV süd. Denke da erfahre ich mehr. Wollte nur schonmal von euren Erfahrungen profitieren;)
 
Dann können wir noch Wetten abschließen :)

Ich könnte mir zunächst eine high-risk-A3 vorstellen (gerade wegen der dokumentierten Ausfallerscheinungen, da brauchts aber schon ein gerüttelt Maß an Zocker-Mentalität), die TÜV-Vorbereiter gehen da meiner Erfahrung nach lieber eher auf Nummer sicher und gucken vermutlich eher Richtung A2 (mindestens). Das kommt jetzt natürlich auch noch auf viele andere Dinge an, z.B. der Konsum-Vorgeschichte und Alkohol-Problemtiefe. Sei da bitte maximal offen; wenn Du dem Schmarrn erzählst, wird er dich falsch beraten und das gefährdet am Ende nur Deine MPU.
 
– Ab wann genau beginnt die Sperrfrist zu laufen – ab Urteil oder ab dem Tag der Führerscheinabgabe?

Ab dem Tag des Urteils. Das Datum ist auf dem Urteil oder dem Strafbefehl vermerkt.

– Wird die Zeit der vorläufigen Entziehung normalerweise auf die Sperrfrist angerechnet?

Die wird immer angerechnet und ist bei dir in den 8 Monaten berücksichtigt worden.

– Ab wann sollte man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen?

Du kannst den Antrag bis zu 6 Monaten vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Bearbeitet wird der aber erst ab etwa einem Monat vor Sperrfristende, da auch Vorkommnisse, die bis dahin anfallen, berücksichtigt werden müssen.

– Ist bei einem Promillewert von 2,03 ‰ in der Regel ein Abstinenznachweis (z. B. 6 oder 12 Monate) Pflicht für die MPU oder reicht in manchen Fällen auch kontrolliertes Trinken?

In Ausnahmefällen reicht auch kontrolliertes Trinken. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung des MPU-Gutachters.
 
Ich habe das Urteil am 03.02. per Post bekommen. Plus 2 Wochen Widerruf. Das heißt die 8 Monate gelten ab dem 18.02. richtig? Das ich am 21.12.2025 abgegeben habe ist in dem Zusammenhang unerheblich?
 
Leider habe ich immer noch nicht verstanden ab wann die Sperrzeit gilt. Kann mir das jemand beantworten? Vielen Dank
 

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Laut dem Schreiben wurde dir der Führerschein schon am 20.12 entzogen somit beginnt ab da die Sperrfrist.
Wird dir aber wenig nutzen da du mit großer Wahrscheinlichkeit 12 Monate AN benötigst.
 
Wenn die Sperrfrist ab Urteilsverkündung (zzgl Einspruchsfrist) gegolten hätte so würde dies im Strafbefehl stehen zB "Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von weiteren 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen."
 
Die angeordnete Sperrfrist ist gesetzlich geregelt. Für den Beginn zählt das Datum des rechtsgültigen Urteils oder Strafbefehls. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird dabei berücksichtigt. Bei UMa54 beträgt die gesamte Sperrfrist also etwas über 9 Monate.
 
Ok
Ich frag mich warum dann im §69 StGB steht "(5) Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten."
 
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