Hallo zusammen,
ich möchte kurz meinen Fall schildern und hoffe auf Erfahrungen bzw. Einschätzungen.
Ich bin am 21.12.2025 leider mit einem eScooter eine sehr kurze Strecke (ca. 200 Meter) gefahren und hatte dabei 2,03 Promille Alkohol im Blut. Es kam zu einem Alleinunfall mit Ausfallerscheinungen, woraufhin die Polizei verständigt wurde. Der Führerschein wurde mir direkt vor Ort vorläufig entzogen. Die Blutuntersuchung bestätigte später die 2,03 ‰.
Ich war vorher nie auffällig im Straßenverkehr, keine Punkte, keine Vorstrafen.
Das Verfahren ist inzwischen abgeschlossen mit:
• 30 Tagessätzen Geldstrafe
• 8 Monate Sperrfrist für die Fahrerlaubnis
Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
– Ab wann genau beginnt die Sperrfrist zu laufen – ab Urteil oder ab dem Tag der Führerscheinabgabe?
– Wird die Zeit der vorläufigen Entziehung normalerweise auf die Sperrfrist angerechnet?
– Ab wann sollte man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen?
– Ist bei einem Promillewert von 2,03 ‰ in der Regel ein Abstinenznachweis (z. B. 6 oder 12 Monate) Pflicht für die MPU oder reicht in manchen Fällen auch kontrolliertes Trinken?
Ich habe bereits am 02.02.2026 mit einer MPU-Vorbereitung begonnen, da mir bewusst ist, dass bei dem Promillewert sehr wahrscheinlich eine MPU angeordnet wird.
Mich würden Erfahrungen von anderen Betroffenen interessieren, insbesondere zum Ablauf bei der Führerscheinstelle und zur MPU in ähnlichen Fällen.
Vielen Dank vorab für hilfreiche Rückmeldungen.
ich möchte kurz meinen Fall schildern und hoffe auf Erfahrungen bzw. Einschätzungen.
Ich bin am 21.12.2025 leider mit einem eScooter eine sehr kurze Strecke (ca. 200 Meter) gefahren und hatte dabei 2,03 Promille Alkohol im Blut. Es kam zu einem Alleinunfall mit Ausfallerscheinungen, woraufhin die Polizei verständigt wurde. Der Führerschein wurde mir direkt vor Ort vorläufig entzogen. Die Blutuntersuchung bestätigte später die 2,03 ‰.
Ich war vorher nie auffällig im Straßenverkehr, keine Punkte, keine Vorstrafen.
Das Verfahren ist inzwischen abgeschlossen mit:
• 30 Tagessätzen Geldstrafe
• 8 Monate Sperrfrist für die Fahrerlaubnis
Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
– Ab wann genau beginnt die Sperrfrist zu laufen – ab Urteil oder ab dem Tag der Führerscheinabgabe?
– Wird die Zeit der vorläufigen Entziehung normalerweise auf die Sperrfrist angerechnet?
– Ab wann sollte man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen?
– Ist bei einem Promillewert von 2,03 ‰ in der Regel ein Abstinenznachweis (z. B. 6 oder 12 Monate) Pflicht für die MPU oder reicht in manchen Fällen auch kontrolliertes Trinken?
Ich habe bereits am 02.02.2026 mit einer MPU-Vorbereitung begonnen, da mir bewusst ist, dass bei dem Promillewert sehr wahrscheinlich eine MPU angeordnet wird.
Mich würden Erfahrungen von anderen Betroffenen interessieren, insbesondere zum Ablauf bei der Führerscheinstelle und zur MPU in ähnlichen Fällen.
Vielen Dank vorab für hilfreiche Rückmeldungen.