Ich beleidige keinen im Forum!
Sondern zeige meinen "Respekt" für beteiligte "Fachleute" in meinem persönlichen Fall.
Wenn dies bereits eine Fäkalsprache ist, was soll dann eine tatsächliche Fäkalsprache sein?
Suizidgefährtung lag eben nicht vor - dies steht auch im Abschlussbericht dieser "Deppeles"-Klinik!
Zudem verfasste mein Bruder (der Anrufer bei Polizei) ein aufklärendes Schriftstück, in dem er bestätigte, dass sein Anruf bei der örtlichen Polizei missverstanden wurde. Er habe nicht von Suizid gesprochen. Er war noch im Krankenhaus nach seiner OP vom Vortag. Usw. usw.
Dieses Schreiben ging an FS und die Klinik.
Nichtsdesto trotz muss ich mit Bedauern sagen, dass ich die ganze Regelungen mit MPUs und den mehr oder minder geeigneten VPs und PG als nicht zielführend ansehe.
Wenn sich die Betroffenen "vorbereiten" müssen / können / sollten, dann zeigt dies doch, dass es wie eine "Schulung für korrektes Benimm" darstellt. Frei nach dem Motto:
"Wie drücke ich mein Bedauern für bei der MPU glaubhaft aus"
"Wie überzeuge ich Gutachter von meiner Läuterung und meiner tiefsten Einsicht und meiner Gesetzestreue und meinem Willen und meinen ....... usw. usw."
"Wie mache ich Eindruck, dass dieser mir Glauben schenkt"
Wenn man ehrlich ist, dann ist es für die allermeisten Betroffenen ein Possenspiel!!!
Ich kann 1000x sagen: Läuterung, Einsichten, Willen blabla
"Theater, Theater, der Vorhang geht auf.............."
Extra-Augenwischerei
............wer was anderes voller Überzeugung und mit voller Beweiskraft darlegen kann, der möge vortreten!
Nur welche einen schlimmen Verstoß im Verkehr hatte wie Unfall mit Folgen, der werden oftmals sicher bedauern, Einsichten haben, sich ändern wollen, geläutert sein, Willen haben in Zukunft das Bestes zu geben.
Es ist und bleibt in gewisser Weise ein "Kasperltheater", welches in Europa einen Einzelposition in seiner Strenge hat.
Zudem sind die BRD-Bundesländer unterschiedlich in der Handhabung.
die Grenzwerte sind
bundesweit einheitlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
Der Spielraum der Bundesländer liegt lediglich in der
Auslegung, ab wann ein begründeter Verdacht auf Alkoholmissbrauch vorliegt.
Hier ist die aktuelle Rechtslage zur MPU-Anordnung:
1. Die harten Fakten (Bundesweit gleich)
- Ab 1,6 ‰: Die MPU ist zwingend vorgeschrieben (§ 13 Nr. 2c FeV).
- Wiederholungstäter: Wer zwei- oder mehrmals mit Alkohol am Steuer (auch unter 1,1 ‰) erwischt wird, muss zur MPU (§ 13 Nr. 2b FeV).
- Straftat im Verkehr: Wenn bei einer Trunkenheitsfahrt (ab 1,1 ‰) Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit oder massiven Missbrauch vorliegen.
2. Der "Bayern-Effekt" (Die 1,1-Promille-Grenze) (die geborenen KÖNIG-LUDWIG-Nachfahren)
Früher gab es erhebliche Unterschiede in der Praxis. Vor allem
Bayern und
Baden-Württemberg ordneten die MPU oft schon ab
1,1 ‰ beim ersten Mal an.
- Das Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2021 (BVerwG 3 C 7.20) klargestellt, dass allein ein Wert von 1,1 ‰ bei einem Ersttäter nicht automatisch für eine MPU reicht.
- Die Ausnahme: Zeigt der Fahrer bei 1,1 ‰ jedoch keinerlei Ausfallerscheinungen (er fährt also "perfekt" trotz hohem Pegel), darf die Behörde bundesweit eine MPU fordern, da dies auf eine außergewöhnlich hohe Giftfestigkeit (Gewöhnung) hindeutet.
3. Zusammenfassung der Grenzwerte
| Wert | Rechtsfolge | MPU-Pflicht? |
|---|
| 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit | Nein (außer bei Wiederholung) |
| 1,1 ‰ | Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit) | Nur bei Giftfestigkeit oder Verdacht auf Sucht |
| 1,6 ‰ | Straftat | Immer (bundesweit zwingend)
|
Blanker Hohn und Unsinn ist es, wenn Bürger eine MPU aufgedrückt bekommen und diesen der Führerschein entzogen wird, die extra und nur zu Fuß unterwegs sind, wenn diese Alkohol trinken und paar mehr Promille haben sollten!!
ODER BÜRGER IM EIGENEN ZUHAUSE ALKOHOL TRINKEN.
(Braucht nur ein freundlicher Mitbürger einen Anruf bei der Polizei starten und irgendetwas missverständliches erzählen oder voll bewusst "anschwärzt" mit Lügen).
In den Vorschriften liegt so einiges im Argen und da sollte von der Gesetzgebung und den Richtern mal so richtig korrigiert werden!
Das ist hier nicht anders als im Steuerrecht - alles super gerecht ;-) (hab so meine Erfahrungen drin).
unser Staat könnte Alkohol-"Prohibition" einführen - dadurch kann er seine Bürger doch vor jeglichem Problem mit Alkohol schützen!
Und natürlich seine Cannabis-Gesetze wieder abschaffen. Den der Schwarzmarkt hat sich seit Einführung kaum verringert (nachlesbar).
VORSORGEN IST BESSER ALS HEILEN!
Aber leider: Unser Staat (alle Staaten) sind i.P. selbst wie Dealer, weil diese alle am Alkohol und Canabis-Vereinen/-Shops verdienen. Die verdienen sogar an den Kosten für das Gesundheitssystem, die die Krankenkassen aufwenden für Folgen aus Alkohol und Drogen!
Nur die KV respektive die Bürger mit Beiträgen zahlen drauf wegen der Folgen.