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Fä Gutachten wegen Postsendung von Mimosa Hostilis (DMT)

MaxG

Neuer Benutzer
Hallo Forum.
Ich bin neu hier und bräuchte dringend mal Eure Einschätzung zu folgender Situation.

2017 habe ich Mimosa Hostilis (lässt sich DMT rausextrahieren) bei eBay bestellt. Der Verkäufer ging hoch und man hat sämtliche Transaktionen „ hoch genommen“.
Hatte Ende 2023 Verhandlung - Geldstrafe. Fertig bis vorgestern, da hat sich dann die Fsst gemeldet ich soll bis bis in 3 Monaten 1x Haar oder 2x Urin abgeben. Das Problem ist, bin intensiv am Kiffen (gewesen) und mein Urin wird wohl erst ab mindestens 2 Monaten clean sein, schätze ich.

Ein Berater hat mir folgende Möglichkeit vorgeschlagen, aber ich habe überhaupt kein Plan ob das so realistisch möglich wäre.

Der Plan:
Mich anmelden bei der Untersuchungsstelle, dann sagen ich kann noch nicht bezahlen und dadurch „auf Zeit spielen“. Wenn die kein Geld kriegen wird auch keine Probe angefordert, so die Aussage. Dann eine Haaranalyse nur auf DMT einreichen, welche dann neg. ist.
Wird dann noch wegen anderen Substanzen (THC) eine Analyse angefordert (und steht dann doch noch die MPU an)?
Seine Aussage war, MPU steht dann an, allerdings nur mit 6 monatiger Abstinenzzeit.

Der Berater sagt auch es wäre besser ÄG nicht zu machen, da die Durchfallquote extrem hoch sei und es besser wäre das ÄG abzulehnen und eine MPU zu machen.

Außerdem würde mich interessieren wann ungefähr in dem Ablauf damit zu rechnen ist, wann ich den Schein abgeben muss. Falls man das anhand der geschilderten Fakten überhaupt sagen kann ;)


Hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich darlegen und freue mich über eure Meinung dazu.
Vielen Dank schonmal im Voraus.

Beste Grüße,

Max
 

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Also:
Bei der MPU wird bei „normaler“ Drogenfragestellung ( Btm ) nicht mehr auf THC getestet, da es nicht mehr unter das BtmG fällt.
Ich gehe also davon aus, dass das Screening sich beim fäG nicht unterscheidet.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn du drogenfrei bist, kannst du da hingehen.

P.S.: „Berater“ wechseln, für mich hört sich das so an, als hätte er großes Interesse daran, dir eine teure MPU-Vorbereitung anzudrehen…
 
Den "Plan" kannst du meiner Meinung nach gleich wieder vergessen.

Wenn du nicht pünktlich zahlst wird der Vertrag ungültig und die Begutachtungsstelle informiert zeitnah die Führerscheinstelle.

Haaranalysen werden nur von der beauftragten Begutachtungsstelle akzepiert. Keine Bezahlung - keine Haaranalyse. Andere Haaranalysen werden nicht akzeptiert, auch wenn sie von einem zugelassenem Labor stammen. Das geht aus dem Bescheid eindeutig hervor.

Die aufgelisteten Vorgaben sind sehr eng gefasst um ein geplantes Verhalten wie von deinem Berater zeitnah erkennen und darauf reagieren zu können.

Mehr als ein paar Tage werden deshalb kaum rausspringen. So ein Verhalten kann aber als Täuschungsversuch bewertet werden, der eine zukünftige MPU zumindest erschweren kann, da deine Glaubwürdigkeit dann einen gewaltigen Knacks hat.
 
Allerbesten Dank schonmal

Also:
Bei der MPU wird bei „normaler“ Drogenfragestellung ( Btm ) nicht mehr auf THC getestet, da es nicht mehr unter das BtmG fällt.
Ich gehe also davon aus, dass das Screening sich beim fäG nicht unterscheidet.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn du drogenfrei bist, kannst du da hingehen.

P.S.: „Berater“ wechseln, für mich hört sich das so an, als hätte er großes Interesse daran, dir eine teure MPU-Vorbereitung anzudrehen…
Zuerst steht ja erstmal „nur“ das Fä Gutachten an, und da ich bis Anfang der Woche noch geraucht habe bin ich hinsichtlich THC nicht clean. Alles andere schon.
Würde bei meiner Fragestellung auch auf THC getestet oder nur auf DMT, MDMA,…dahingehend bin ich 100% clean.
Ich war/bin sehr verunsichert ob mir das Rauchen dann zum Verhängnis wird.

Den Beraterwechsel hatte ich auch vor. War nur ein erstes Gespräch. Da gibt’s anscheinend viel zu viel Schwachköpfe am Markt.

Den "Plan" kannst du meiner Meinung nach gleich wieder vergessen.

Wenn du nicht pünktlich zahlst wird der Vertrag ungültig und die Begutachtungsstelle informiert zeitnah die Führerscheinstelle.

Haaranalysen werden nur von der beauftragten Begutachtungsstelle akzepiert. Keine Bezahlung - keine Haaranalyse. Andere Haaranalysen werden nicht akzeptiert, auch wenn sie von einem zugelassenem Labor stammen. Das geht aus dem Bescheid eindeutig hervor.

Die aufgelisteten Vorgaben sind sehr eng gefasst um ein geplantes Verhalten wie von deinem Berater zeitnah erkennen und darauf reagieren zu können.

Mehr als ein paar Tage werden deshalb kaum rausspringen. So ein Verhalten kann aber als Täuschungsversuch bewertet werden, der eine zukünftige MPU zumindest erschweren kann, da deine Glaubwürdigkeit dann einen gewaltigen Knacks hat.
Das Gefühl hatte ich ehrlich gesagt auch.
Also einfach so durchziehen wie es da steht.
Aber dann wäre da noch das Problem mit dem THC Nachweis. Falls die das in paar Wochen testen würde es vermutlich positiv.
ABER, testen die dann in meinem Fall auch auf THC?

Wenn die tatsächlich nur auf DMT, LSD, Psylocibin, etc testen ist ja alles gut.
Fällt THC mit der teillegalisierung da raus?
 
Ja, THC fällt raus :smiley138:

Noch etwas zur Erklärung:
In deiner Anordnung steht explizit, ob du Betäubungsmittel konsumierst bzw. konsumiert hast, die unter das BtmG fallen.
Dazu gehört THC nicht ( mehr ).
Eine Untersuchung darf nur anlassbezogen erfolgen.
 
Karl-Heinz,
diese Info ist mal die beste Nachricht überhaupt :)
Also nochmal zum Verständnis, in meinem Fall testen die mich nicht/auf keinen Fall auf THC?
Dann wäre es ja einfacher schnell ne Haarprobe abzugeben, da wäre nur THC nachweisbar, aber wenn eh nicht drauf getestet wird ist’s ja egal.
Ja, THC fällt raus :smiley138:

Noch etwas zur Erklärung:
In deiner Anordnung steht explizit, ob du Betäubungsmittel konsumierst bzw. konsumiert hast, die unter das BtmG fallen.
Dazu gehört THC nicht ( mehr ).
Eine Untersuchung darf nur anlassbezogen erfolgen.
 
Äh, aber das habe ich doch gestern schon geschrieben :smiley624:
Aber gut, dass die Info jetzt angekommen ist !

Normalerweise steht in der Anordnung, was gefordert wird, die Art und Anzahl der Proben.
Steht dort etwas, auf der 3.Seite vielleicht ?

Letztendlich ist es in deinem Falle aber egal.
 
Im Prinzip schon, aber deine Antwort von heute Morgen war klarer formuliert :)

Das ist Seite 3., da war ich mir nicht sicher ob unter diese Anlagen auch THC fällt.

Aber „anlassbezogen“ hört sich auch logisch an.
 

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Okay, dann habe ich es gestern nicht deutlich genug formuliert :smiley138:

Von der Art und Anzahl der Proben steht dort immer noch nichts.
Aber, wie gesagt, in deinem Falle ist es auch egal, da du ja frei von illegalen (!) Substanzen bist.

Noch einmal zum Hintergrund, damit du vielleicht besser verstehst, was das fäG für eine Maßnahme ist.
Es ist das „leichteste“ Mittel, das der FEB zur Verfügung steht.

Das fäG fällt unter das Stichwort „Belastungsdiagnostik“.
Das bedeutet, dass die FEB belastbare Hinweise finden muss, die dich belasten.
Wenn es keine Hinweise gibt, kann sie dich nicht belasten.
Damit ist es für dich erledigt.
Du hast keine illegalen Substanzen konsumierst und konsumierst solche auch nicht.

Die MPU fällt unter das Stichwort „Entlastungsdiagnostik“.
Dort bist du in der Pflicht, dich zu entlasten.
Da bist du quasi in der „Beweispflicht“.

Insofern ergibt es nur Sinn, ein fäG nicht abzulegen, wenn dort das gefunden wird, was „gefordert“ wird.

Ist es so besser verständlich ?:smiley138:
 
Nochmal danke für die Erklärung Karl-Heinz.
Meine Sorge war, dass dann auch randommäßig THC mitgetestet wird.
Quasi sämtliche psychoaktive Substanzen.

Aber ist ja A) keine harte Drogen und B) fällt es nicht mehr unter das Btmg. Aber das war mir alles so nicht ganz klar, deswegen einfach unfassbar dankbar für deinen Input.

Abschließend kann man also sagen, ich brauche mir um den vergangenen Cannabis Genuss keine Sorgen machen.

Noch kurz was, muss ich mich auf den fäG auch besser mal vorbereiten?
 
Also, in der Hauptsache ist wichtig, dass du jeglichen Konsum dieser Substanzen verneinst.
Du wurdest ja wegen Besitzes verurteilt ( Konsum ist ja nicht strafbar ).

Hast du im Strafverfahren den Konsum zugegeben ?
 
Alles klar, das werde ich so machen.
Exakt, es ging nur um den Besitz. KEIN Konsum steht im Raum

Hab irgendwo gelesen, dass dieses fäG ein wenig wie eine psychologische Befragung daherkommt, deswegen dachte ich man sollte sich da auch besser drauf vorbereiten…ähnlich wie bei der MPU.

.
 
Bei dem FäG geht es um Sachfragen. Zum einen wird der Arzt Informationen bekommen, ob du zum Beispiel einschlägig (auch außerhalb des Straßenverkehrs) mit Drogen vorbelastet bist.

Zum Anderen wird der Arzt dich nach deinen Lebensumständen fragen, ob du arbeitest, was du verdienst, wieviel Geld dir zur Verfügung steht, ob du ein Auto hast, wie du deine Freizeit verbringst und ähnliches.

Und dann wird der Arzt eine Erklärung wünschen, warum du dir die illegalen Drogen bestellt hast. Zum Handel offensichtlich nicht, denn dafür bist du nicht verurteilt worden. Was hattest du also damit vor? Die Erklärung sollte zu deinen bekannten und den von dir geschilderten Lebensumständen passen.
 
Alright, das klingt doch alles relativ easy. Da ich mit harten Drogen eben kein Kontakt habe/hatte.
Meine Sorge eingangs war ja, dass ich dachte, es wird auch auf Cannabis getestet was ja ausgeschlossen werden kann…kein BTM (aktuell), keine harte Droge…

Habe mal diese Akte bei der Fsst beantragt um mich inhaltlich auf das Gespräch vorzubereiten.
Aber eine professionelle Beratung wie bei der MPU wird nicht unbedingt nötig?

Auf jeden Fall sind diese ganzen sog. MPU Experten/Berater auf Google Seite 1-… der letzte Rotz.

Deshalb an dieser Stelle nochmal großes Dankeschön Karl-Heinz und MrMurphy :)
 
Genau, Akteneinsicht ist das A und O.
Damit du ganz sicher dort hingehen kannst, teile uns doch bitte sehr genau mit, was in der Akte steht.
Insbesondere deine evtl. Aussagen im Strafverfahren sind von Bedeutung.

Eine „Beratung“ brauchst du für ein fäG keinesfalls. :smiley138:

P.S.: Mit den „Beratern“ auf S. 1 liegst du 100% richtig. Mich k*** das auch total an. Die guten findest du nicht bei Seite 1.
 
Coole Sache, das werd ich direkt machen sobald ich sie habe.
Muss ja auf jeden Fall stimmig sein mit dem Inhalt der Akte.
 
Ja, THC fällt raus :smiley138:

Noch etwas zur Erklärung:
In deiner Anordnung steht explizit, ob du Betäubungsmittel konsumierst bzw. konsumiert hast, die unter das BtmG fallen.
Dazu gehört THC nicht ( mehr ).
Eine Untersuchung darf nur anlassbezogen erfolgen.
Mir ist da grad noch was in den Hinweisen aufgefallen.
Ist das Allgemein oder auch explizit für meinen Fall?

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Für mich sieht das nach altem Standardschreiben aus.
Der Hinweis ist sinnvoll für diejenigen, die ein Abstinenzkontrollprogramm auf THC machen.
 
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