Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Erweiterung meiner Fahrerlaubnisklassen,
zu meiner Vorgeschichte:
Ich bin 43 Jahre alt
Ich habe 2016 meinen C,CE Führerschein gemacht. Mir wurde dann Anfang 2018 meine Fahrerlaubnis entzogen, weil ich auf Methamphetamin mit dem Auto erwischt wurde mit ziemlich hohen Werten 560ng/ml Methamphetamin 57ng/ml Amphetamin. Das sind ziemlich hohe werte da ich damals über Jahre täglich Konsumiert habe.
Seit 2020 habe ich mein Leben geändert und bin seitdem Abstinent.
Wo ich meinen Führerschein neu beantragt habe war ich im IT Bereich tätig und habe nur A,B beantragt da ich davon ausgegangen bin das ich C,CE nicht mehr benötige auch mit dem Hintergedanken das ich dann auch die §95 Grundqualifikation neu machen müsse und dafür nicht die Zeit gehabt habe da ich beruflich ziemlich angebunden war, nun bin ich aber am überlegen wieder als Fernfahrer tätig zu werden.
Ich habe im Oktober 2025 meine MPU gemacht und auch auf Anhieb erfolgreich bestanden.
Meine Fragestellung war:
-Ist zu erwarten dass sie zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von BTM (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG) führen werden
-Sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG) konsumierenund
-psycho- funktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen Gruppe1 in Frage stellen.
Gutachtenergebnis:
-Es ist nicht zu erwarten, dass Herr .... auch zukünftig ein KFZ unter dem EInfluss von BTM (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG) führern wird.
-Herr .... konsumiert gegenwärtig keine Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG)
-Es liegen keine psycho-funktionalen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe1 in Frage stellen.
Nun soweit so gut, MPU erfolgreich FS Klassen A,B wieder erteilt.
Nun ist meine Frage wenn ich jetzt einen Antrag stelle auf Erweiterung C,CE stelle worauf muss ich mich einstellen?
Es heißt ja der Gruppe 1 wird nicht in Frage gestellt, C,CE ist aber Gruppe 2 soweit ich weiß.
Reicht es jetzt wenn ich den Antrag auf Wiedererteilung stelle mit den Standard Sachen §5 FEV Untersuchung und Sehtest oder muss ich damit rechnen wieder zur MPU oder ähnliches geschickt zu werden?
Was wäre denn an der MPU anders gewesen wenn ich Gruppe 2 direkt mit beantragt hätte damals?
Beste Grüße
RedBull
ich habe eine Frage bezüglich Erweiterung meiner Fahrerlaubnisklassen,
zu meiner Vorgeschichte:
Ich bin 43 Jahre alt
Ich habe 2016 meinen C,CE Führerschein gemacht. Mir wurde dann Anfang 2018 meine Fahrerlaubnis entzogen, weil ich auf Methamphetamin mit dem Auto erwischt wurde mit ziemlich hohen Werten 560ng/ml Methamphetamin 57ng/ml Amphetamin. Das sind ziemlich hohe werte da ich damals über Jahre täglich Konsumiert habe.
Seit 2020 habe ich mein Leben geändert und bin seitdem Abstinent.
Wo ich meinen Führerschein neu beantragt habe war ich im IT Bereich tätig und habe nur A,B beantragt da ich davon ausgegangen bin das ich C,CE nicht mehr benötige auch mit dem Hintergedanken das ich dann auch die §95 Grundqualifikation neu machen müsse und dafür nicht die Zeit gehabt habe da ich beruflich ziemlich angebunden war, nun bin ich aber am überlegen wieder als Fernfahrer tätig zu werden.
Ich habe im Oktober 2025 meine MPU gemacht und auch auf Anhieb erfolgreich bestanden.
Meine Fragestellung war:
-Ist zu erwarten dass sie zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von BTM (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG) führen werden
-Sie auch gegenwärtig Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG) konsumierenund
-psycho- funktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen Gruppe1 in Frage stellen.
Gutachtenergebnis:
-Es ist nicht zu erwarten, dass Herr .... auch zukünftig ein KFZ unter dem EInfluss von BTM (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG) führern wird.
-Herr .... konsumiert gegenwärtig keine Betäubungsmittel (Stoffklassen gem. Anlage zu§24 a STVG)
-Es liegen keine psycho-funktionalen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe1 in Frage stellen.
Nun soweit so gut, MPU erfolgreich FS Klassen A,B wieder erteilt.
Nun ist meine Frage wenn ich jetzt einen Antrag stelle auf Erweiterung C,CE stelle worauf muss ich mich einstellen?
Es heißt ja der Gruppe 1 wird nicht in Frage gestellt, C,CE ist aber Gruppe 2 soweit ich weiß.
Reicht es jetzt wenn ich den Antrag auf Wiedererteilung stelle mit den Standard Sachen §5 FEV Untersuchung und Sehtest oder muss ich damit rechnen wieder zur MPU oder ähnliches geschickt zu werden?
Was wäre denn an der MPU anders gewesen wenn ich Gruppe 2 direkt mit beantragt hätte damals?
Beste Grüße
RedBull
Zuletzt bearbeitet:
) bei der FEB ja quasi auf „Null“ gesetzt worden. Die Zweifel an deiner Fahreignung hast du ja vollständig ausgeräumt.