Führerschein zurück ohne MPU

A

arcr11

Gast
Glaube du bringst da was durcheinander.
Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Heißt aber nicht, daß du dann eine neue Prüfung ablegen musst oder sonstiges.

Zudem hast du es selbst grade zitiert, unter Umständen etc.
 

Papagalo69

Neuer Benutzer
Ja, vor 2010 musste man seine Führerscheinprüfung neu machen, wenn der Lappen mehr als zwei Jahren weg war. Heute nur noch, wenn Zweifel bestehen ob man noch vernünftig fahren kann, was nach 10 Jahren Entzug in der Regel angenommen wird. Auch körperliche Behinderungen können ein Grund sein. Man muss aber nicht alle Fahrstunden noch mal machen. Wichtig ist die Prüfung. Ob man überhaupt noch Fahrstunden nehmen muss werde ich wohl bald erfahren.

Wäre ich aber zum Bsp. in den letzten Jahren im Ausland gewesen oder könnte sonst irgendwie nachweisen, dass ich dort einen Führerschein hatte oder sonst eine Fahrpraxis belegen, kann die Führerscheinstelle auch auf eine Wiederholungsprüfung verzichten und mir die Fleppe ohne Prüfung wieder ausstellen.
In meinen Augen eine Regel, die der Korruption oder Begünstigung von Bekannten Tür und Tor öffnet.
Leider gibt es ja keinen rechtlichen Anspruch auf einen Führerschein und der Spielraum für die Führerscheinstelle ist relativ groß.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Fahrstunden müssen tatsächlich nicht genommen werden, du müsstest (wenn überhaupt) nur die Prüfungen neu ablegen.
 

Falo

Stamm-User
So ganz stimmt das nicht mit den keine fahrstunden, es gibt keine Pflichtfahrstunden aber du wirst immer ein paar Auffrischugsstunden gebrauchten.
Eine Fahrschule darf nur Prüflinge zur Fahrprüfung freigeben die Sie für prüfungsreif ansieht deswegen rechne lieber mit 2-5 auffrischungs Fahrstunden vor der Prüfung.
 

Papagalo69

Neuer Benutzer
Das hatte ich mir sowieso vorgenommen. Einfach um nach über 30 Jahren noch mal zu schauen, was heute wichtig ist. Außerdem könnte ich auch verstehen, wenn Prüfer bei alten Sündern wie mir genauer hinschauen als bei Fahranfängern.

Wie ist das denn dann mit der Regelung zu den 125cbcm Mopeds? Normal muss man, als Fahranfänger ein paar Jahre warten und muss dann eine Ausbildung, ohne Prüfung, absolvieren, damit man Motorräder mit mehr als 50cbcm, bis 125cbcm fahren darf.
Früher hatte ich ja einen Motorradführerschein, selbst für die größten Maschinen. Muss ich da echt noch mal warten, wenn ich keine Lust hab auch die Klasse A wieder zu machen? Eine 125`er wär mir dicke genug.

Außerdem löchert mich meine Tochter (15) immer wieder, weil sie gehört hat, dass man mit 17 schon die Klasse B machen kann und fahren darf, so lange ein verbindlich vereinbarter Führerscheinbesitzer neben ihr sitzt. Diese Begleitperson soll auch 5 Jahre Fahrpraxis nachweisen. Gelten in meinem Fall die Zeiten vor dem Entzug mit oder nicht? Spielt der "Führerschein auf Probe" dabei eine Rolle?
 

Andr3as

Stamm-User
Guten...
Zu dem Moped mit 125c. kann ich nix sagen, müsste Ich auch erst recherchieren.
Zu den 5J. Praxis:
Dein Führerschein ist gänzlich weg und dadurch erhält der Führerschein mit Erteilung, ein neu gemacht am Datum.
Die vorher gewonnene Fahrpraxis zählt also nicht.
Ist im übrigen auch ein Problem wenn man sich zb. im Urlaub ein Auto Mieten möchte und der Vermieter mindestens 2J. Praxis als Mietbedingung voraussetzt.
Lg.
 

Papagalo69

Neuer Benutzer
Hab ich befürchtet. Fix bedankt für Deine Einschätzung.
Erst mal geht es darum überhaupt wieder offiziell fahren zu dürfen. Das wäre für mich ja schon der Hammer.
Der Rest wird sich finden. :)
 

Sagi988

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Guten Tag ihr Lieben.
Die 15 Jahre sind rum und die Zeit ist gekommen um jetzt endlich wieder den Führerschein zurück zu bekommen.

Die Frage ist jetzt. Wie stell ich das am besten an? Sollte ich das ganze über einen Anwalt laufen lassen zur Absicherung oder ganz einfach die Wiedererteilung des Führerscheins bei der Führerscheinstelle beantragen?
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Wozu einen Anwalt? Du kannst nichts falsch machen.

Oder anders gefragt: Was erhoffst du dir von einem Anwalt?

Falls irgendetwas nicht so läuft, wie du es dir vorstellst, dann kann ein Anwalt ggf. helfen. Aber bei der Stellung eines Antrages? Was kann da ein Anwalt besser als du?
 

joost

Stamm-User
Du kannst nichts falsch machen.
gabs da nicht Fälle, wo eben noch nicht alles verjährt war und man durch Starten eines offiziellen Aktes alles wieder aufwärmte? Ich hatte da in Erinnerung, dass es da eine sichere Lösung gibt, die Akteneinsicht ermöglicht, ohne irgendwelche Prozesse zu starten, die einem dann vllt leid tun.
Ist ja schon eine gewisse Wegelagerei, das Rechtssystem, voller für normale Bürger nicht mehr zu überblickenden Fallstricken.
 

Sagi988

Neuer Benutzer
Wozu einen Anwalt? Du kannst nichts falsch machen.

Oder anders gefragt: Was erhoffst du dir von einem Anwalt?

Falls irgendetwas nicht so läuft, wie du es dir vorstellst, dann kann ein Anwalt ggf. helfen. Aber bei der Stellung eines Antrages? Was kann da ein Anwalt besser als du?
Ich hatte schon mal Email Kontakt mit jemandem von der Führerscheinstelle wo es darum ging wann die Fälle aus der Akte verschwinden. Also eine einfache Auskunft eigentlich. Daraufhin wurde mir aber nur gesagt das eine Neuerteilung in meinem Fall nur mit MPU möglich ist.

Deswegen mein Bedenken
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Ich hatte schon mal Email Kontakt mit jemandem von der Führerscheinstelle wo es darum ging wann die Fälle aus der Akte verschwinden. Also eine einfache Auskunft eigentlich. Daraufhin wurde mir aber nur gesagt das eine Neuerteilung in meinem Fall nur mit MPU möglich ist.

Deswegen mein Bedenken
Also wenn es dir hilft, deine Bedenken auszuräumen, kannst du sicherlich auch einen Anwalt beauftragen. Im Endeffekt liegt die Entscheidung bei dir. Ich dachte, es geht nur rein um das Stellen des Antrags. Das hat bisher nämlich jeder ohne anwaltliche Hilfe hinbekommen.
 

joost

Stamm-User

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Nee, kannst so einsehen (außer du bist umgezogen, dann müssen die die erst anfordern). Ggf. macht es Sinn, vorher um Bereinigung zu bitten, damit alles raus kommt, was zu alt ist. Dann Termin machen und angucken. Kopieren kostet 30 Cent pro Seite (so war es bei mir).
 

Sagi988

Neuer Benutzer
Also wenn es dir hilft, deine Bedenken auszuräumen, kannst du sicherlich auch einen Anwalt beauftragen. Im Endeffekt liegt die Entscheidung bei dir. Ich dachte, es geht nur rein um das Stellen des Antrags. Das hat bisher nämlich jeder ohne anwaltliche Hilfe hinbekommen.
Ich bin seitdem nicht mehr auffällig geworden in der StVO.

Wie genau stellt man den Antrag auf Neuerteilung?
 
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