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Welche Mitteilung an das Kraftfahrt Bundesamt?
Ich hab den Antrag aufgrund des negativen Gutachtens zurück gezogen also ging das zur Fsst und wurde dann von mir zurück gezogen.
Steht auch so in der Mail mit einem Mitarbeiter der Fsst
Daher ja meine Frage in # 44….
Der Auszug aus dem FAER ist von Mai 2024
Erst bei einem Neuantrag wird die Akte bearbeitet und nicht mehr verwertbare Vorgänge werden entfernt.Ich hatte Akteneinsicht und es ist tatsächlich so wie ich gesagt habe auch alles in der Akte. Sogar jeder Mail Verkehr ist da nachvollziehbar.
Richtig.Was genau wird eigentlich bei einer Bereinigung der Akte gemacht? Alles was nicht mehr aktuell ist gelöscht vermutlich?
Es macht halt Sinn den Neuantrag erst dann zu stellen, wenn sicher ist, dass die nicht mehr verwertbaren Vorgänge (durch die abgelaufene Tilgung) dann auch wirklich entfernt werden...Macht vermutlich Sinn das vorher zu machen oder?
noch etwas sagen?Was genau steht denn alles drin?