Führerschein zurück ohne MPU

Aus welchem Jahr stammt die "Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt"?

Hast du erst das Gutachten an die Führerscheinstelle geschickt oder erst den Antrag zurückgezogen?
 
Welche Mitteilung an das Kraftfahrt Bundesamt? Die worauf mir die Fahrerlaubnis entzogen wurde? 2009.
Ich hab den Antrag aufgrund des negativen Gutachtens zurück gezogen also ging das zur Fsst und wurde dann von mir zurück gezogen.
 
Welche Mitteilung an das Kraftfahrt Bundesamt?

Du hast gestern (Sonntag, 18.08.2024) um 11.05 Uhr ein Schreiben eingestellt, Überschrift links oben: "Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt".
Das meine ich. Aus welchem Jahr stammt das? Ich interpretiere es im Moment so, das es aus dem Jahr 2009 stammt (Mitteilungsdatum) und deshalb das Jahr 2011 noch nicht berücksichtigt sein kann.

Ich hab den Antrag aufgrund des negativen Gutachtens zurück gezogen also ging das zur Fsst und wurde dann von mir zurück gezogen.

Tut mir leid, wahrscheinlich bin ich zu blöd, aber ich verstehe die Reihenfolge immer noch nicht.

a) Erst Gutachten an die Führerscheinstelle geschickt, dann (einen Tag oder noch später) die Rücknahme des Antrags?

b) Das Gutachten und die Rücknahme des Antrags am gleichen Tag, eventuell sogar in einen Umschlag?

c) Erst die Rücknahme des Antrags, dann (einen Tag oder noch später) das Gutachten an die Führerscheinstelle geschickt?
 
Warum der Auszug aus dem Fahreignungsregister als Überschrift "Mitteilung an das Kraftfahrt Bundesamt" hat weiß ich auch nicht. Ist wie gesagt nur ein Auszug damit ich sicher bin das da nichts drin steht was die Führerscheinstelle beanstanden könnte. Mir wurde das hier von den netten Leuten empfohlen zu tun.

Ich weiß leider nicht mehr ob das Gutachten an die Fsst ging oder ob ich es zurück gezogen habe weil das Gutachten eh negativ ausgefallen war. Kann auch sein das die Dekra damals das Gutachten selbst an die zuständige Stelle geschickt hat.
 
Mit deinen diffusen Angaben kann (zumindest ich) nur spekulieren.

Aktuell ist meine Spekulation folgendermaßen: Dein negatives Gutachen ist 2011 (wie auch immer) bei der Führerscheinstelle gelandet und deshalb wurde dein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt womit die Gesamtfrist (5 Jahre + 10 Jahre) neu begann.
 
Steht auch so in der Mail mit einem Mitarbeiter der Fsst

Eine Mail ersetzt kein Schreiben da es keine Unterschrift enthält. Damit kannst du den Antrag nicht rechtsgültig zurückgezogen haben. Dafür muss der Führerscheinstelle die Unterschrift im Original vorliegen.
 
Nicht unbedingt.
Ich kenne einige Fälle, bei denen die FEB per Mail geantwortet hat, dass der Rücknahmeantrag eingegangen und dem stattgegeben sei.
Wenn das deutlich von einem Behördenrechner kommt, sollte das kein Problem sein.

Daher ja meine Frage in # 44….
 
Wir sind im Jahr 2011 und bis heute sind Unterschriften für Anträge erforderlich. Sei es real auf Papier oder per zugelassener Online-Unterschrift, die aber auch aktuell noch nicht verbreitet ist. Mails reichen nicht aus, auch wenn eine Rückmail (wieder ohne Unterschrift) erfolgt sein sollte.

Daher ja meine Frage in # 44….

Und die Antwort darauf? Keine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Befürchtung ist nun ebenfalls, dass das neg. Gutachten damals abgegeben wurde und es somit zu einer Versagung kam. Manchmal werden diese dann nicht im FAER eingetragen (wenn es keinen förmlichen Versagungsbescheid gab), dann wäre somit erklärt warum auf dem FAER-Auszug vom Mai 2024 nichts eingetragen ist.

Sagi988, hattest du denn schon einmal in deine FS-Akte geschaut? Falls nicht, würde ich an deiner Stelle mal einen Termin zur Akteneinsicht beantragen, das würde vermutlich etwas mehr Licht ins Dunkel bringen...
 
Um euch kurz zu informieren.
Ich hatte Akteneinsicht und es ist tatsächlich so wie ich gesagt habe auch alles in der Akte. Sogar jeder Mail Verkehr ist da nachvollziehbar.
Ich werd also einen Termin machen und die Neuerteilung beantragen und dann einfach hoffen müssen scheinbar!?

Warum auch immer mir in dem letzten Schreiben zu einer MPU geraten wird...
 
Hallo Sagi988,

wenn es in 2011 zu einer Versagung kam, läuft die Frist für eine MPU-freie Neuerteilung noch bis 2026...
Ich hatte Akteneinsicht und es ist tatsächlich so wie ich gesagt habe auch alles in der Akte. Sogar jeder Mail Verkehr ist da nachvollziehbar.
Erst bei einem Neuantrag wird die Akte bearbeitet und nicht mehr verwertbare Vorgänge werden entfernt.
Was genau steht denn alles drin? Hast du Fotos gemacht?
 
Hab leider keine Fotos gemacht.
Und den Antrag auf Neuerteilung habe ich zurück gezogen. Das ist dort auch dokumentiert.
Was genau wird eigentlich bei einer Bereinigung der Akte gemacht? Alles was nicht mehr aktuell ist gelöscht vermutlich?
Macht vermutlich Sinn das vorher zu machen oder?
 
Was genau wird eigentlich bei einer Bereinigung der Akte gemacht? Alles was nicht mehr aktuell ist gelöscht vermutlich?
Richtig.
Macht vermutlich Sinn das vorher zu machen oder?
Es macht halt Sinn den Neuantrag erst dann zu stellen, wenn sicher ist, dass die nicht mehr verwertbaren Vorgänge (durch die abgelaufene Tilgung) dann auch wirklich entfernt werden...

Kannst du denn hierzu
Was genau steht denn alles drin?
noch etwas sagen?
Lag vllt. das neg. Gutachten aus 2011 in der Akte, oder Hinweise auf die Versagung deines damaligen Antrages?
 
Das Gutachten von 2011 war in der Akte, komischerweise das Gutachten aus 2008 nicht. Das konnte mir die Sachbearbeiterin da vor Ort auch nicht erklären und hat mich an ihren Kollegen verwiesen bei dem ich die Bereinigung und/oder die Neuerteilung beantragen kann.
 
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